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ich war bis heute der Meinung, dass es Fahrzeuge bis 7,5t und dann Fahrzeuge über 7,5t.
In meinem Fahrzeugschein steht genau 7500kg und ein Mann vom Tüv meinte heute der Wagen darf nur noch mit Klasse 2 und nicht mit der der alten Führerscheinklasse 3 gefahren werden. Seiner Meinung nach, müsste der Wagen nochmals um 1kg abgelastet werden.
Es heißt entweder bis 7.500kg bzw. mehr als 7.500kg.
mogger am 11 Feb 2017 19:12:08
In meinem Fahrzeugschein steht genau 7500kg und ein Mann vom Tüv meinte heute der Wagen darf nur noch mit Klasse 2 und nicht mit der der alten Führerscheinklasse 3 gefahren werden. Seiner Meinung nach, müsste der Wagen nochmals um 1kg abgelastet werden.
Die selbe Aussage habe ich vor ca. 3 Jahren ebenfalls beim TÜV erhalten und habe das Fahrzeug daraufhin um 10 Kg auf 7,49 t abgelastet ohne techn. Änderung.
Kann hier jemand die Zusammenhänge detailliert erklären? Im vorraus Danke.
Grüße
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tober am 11 Feb 2017 19:20:51
Bis 7,5t bedeutet 7,5t. Die Klasse C (2er) benötigt man bei mehr als 7,5t. Das wären z.B 7501kg. Wenn Du bis zum Stellplatz fahren darfst bleibst Du auch nicht 100m vor dem Stellplatz stehen sondern fährst bis zum Stellplatz :D :D
Gast am 11 Feb 2017 19:21:54
Moderation:Verschoben zu Rechtliches und Versicherungen
felix52 am 11 Feb 2017 19:27:09
Die Frage ist doch eindeutig und leicht zu beantworten: Grenze ist "7,5" to. Und wenn man nach dem Zweck der Frage fragt, gilt mein Avatar Spruch. :D
Ist doch schon Alles so oft ausgelutscht hier, Thomas..... :wink:
Dan-Hu am 11 Feb 2017 19:50:32
In Deutschland ganz klar bis einschl. 7500 kg.
Ich habe allerdings mal gelesen das es im Ausland teilweise anders gesehen werden soll. Habe allerdings keine rechtlichen Rückhalt dafür.
Vielleicht weiß jemand anders mehr dazu?
bluecamper am 11 Feb 2017 21:41:51
Wobei doch die meisten LKW ein Gewicht von 7,49to angegeben haben....
mogger am 11 Feb 2017 22:36:48
bluecamper hat geschrieben:Wobei doch die meisten LKW ein Gewicht von 7,49to angegeben haben....
Genau das ist der Punkt. Warum werden in der Regel 7,49 t eingetragen und nicht 7,5 t.
Vor diesem Hintergrund haben die Auskünfte der Tüv-Prüfingineure sowohl bei Thomas 56 und auch bei mir mit Sicherheit eine gewisse Bedeutung. Gerade dann wenn man ein solches Fahrzeug fährt will man, muss man genau wissen wie ist hier der Sachverhalt. Möglicherweise entscheidet 1 Kilo über einen Gesetzesverstoß. Ich werde nächste Woche beim TÜV nachfragen.
Grüße
brawo1 am 11 Feb 2017 22:51:10
mogger hat geschrieben:Genau das ist der Punkt. Warum werden in der Regel 7,49 t eingetragen und nicht 7,5 t.
Ich denke, da wirst du die Zulassungsstelle fragen müssen, denn die werden das eintragen, was den vorgelegten Unterlagen zu entnehmen ist.
mogger hat geschrieben:Ich werde nächste Woche beim TÜV nachfragen.
Auf die Antwort bin ich schon gespannt, aber vermutlich werden sie auch nichts anderes sagen können, was ich oben geschrieben habe.
wh1967 am 11 Feb 2017 23:13:28
Ich war immer der Meineung der alte 3er Führerschein gilt unter 7,5 to. und damit maximal 7,49 to. Bin mir aber auch nicht sicher. Hat mich auch nicht betroffen. Habe seid der Bundeswehrzeit den FS Klasse 2. Den habe ich aber auch seit 25 Jahren nicht mehr gebraucht.
thomas56 am 12 Feb 2017 00:04:36
habe zwar noch nie selber abgelastet, aber wenn würde ich wohl um Diskussionen aus dem Weg zu gehen die 7499,999 ansetzen. Die bisherigen Fahrzeuge waren alle auf 7490 abgelastet und haben meiner Meinung nach 10kg Zuladung des Friedenswillen verschenkt. Das Thema betrifft nicht nur Führerschein, Tüv, sondern auch noch Sonderprüfung und Fahrtenschreiber!
olimoli am 12 Feb 2017 00:11:06
Genaugenommen müsste es ja dann 7,499t heißen, oder :D
Gast am 12 Feb 2017 00:35:52
Mein Transit ist zwar weit von 7,5 t entfernt, bewegt sich aber an der anderen "Angstgrenze", nämlich 3,5 t. Der Eintrag in den Papieren ist genau 3.500 kg. Wenn die Aussage der TÜV-Prüfer zutreffen würde, würde mir wohl kein Prüfer eine Plakette mit Zwei-Jahres-Frist kleben -wie gerade diesen Monat wieder geschehen...
Die Regelung ist eindeutig "bis (einschliesslich) 3,5 bzw. 7,5 t" oder "mehr als 3,5 bzw. 7,5 t"! Diese "Experten" sollte man sofort melden, damit sie nachgeschult werden...
tober am 12 Feb 2017 01:28:20
Man sollte auch das Führerscheinrecht von anderen Vorschriften trennen. Aktuell ist z.B. die Maut für LKW auf der Toll-Collect Seite so beschrieben : Mautpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen
7,5t sind mindestens 7,5t. Also kann der LKW mit 7,49t Mautfrei fahren der 7,5tonner nicht. Beide können mit dem alten 3er gefahren werden, Mautfrei ist nur der 7,49tonner. Was bieten die (LKW) Hersteller nun lieber an ? 7,5tonner die man extra ablasten muss um Mautfrei zu fahren oder gleich die Mautfreien 7,49tonner ? Der Womohersteller dagegen kann beruhigt die 7500kg reinschreiben da ein Womo - bis jetzt - immer Mautfrei fährt.
Limanda am 12 Feb 2017 10:46:40
Glücklicherweise steht bei mir in der Z Bescheinigung 7490
ALoisius am 12 Feb 2017 12:50:22
In der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) heißt es: KLasse B
von nicht mehr als 3 500 kg
bzw. Klasse C1
von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg
Maut Deutschland Im Bundesfernstrassenmautgesetz (BFStrMG) heißt es:
mindestens 7,5 Tonnen
Maut Österreich Im Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) heißt es:
mehr als 3,5 Tonnen
HU/AU und SP In der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) heißt es:
zulässigen Gesamtmasse ≤ 3,5 t
bzw.
> 3,5 t ≤ 7,5 t
Leider vermisst man da, zumindest als Laie eine einheitliche "Lesbarkeit"! Daher kommen dann auch die widersprüchlichen Aussagen.
Hartensteiner am 12 Feb 2017 18:06:58
Bei solchen Differenzen ,auch beim TÜV, würde ein klärendes Gespräch mit dem Leiter der Prüfstelle angebracht sein . Sachverständige und Prüfer sind keine Herrgötter , wenn sie es auch manchmal von sich behaupten . Es hat mal Zeiten gegeben , da haben z.B. Prüfer oder Sachverständige ,zumindest bei uns im Norden , sich sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Das ist aber längst vorbei . Vielleicht in Bayern , da gehen die Uhren sowieso anders, aber im Norden gibt es -Contra- . Natürlich ist es genau so , wie schon beschrieben . Das Fahrzeug ist mit 7500 Kg noch in der Norm und kein Kilo weniger . Erst ein Kilo mehr ist nicht mehr statthaft . Übrigens gibt es auch noch Fahrlehrer , die bei der Zumessung Klasse B oder C1 noch von 3490 kg oder 7490 kg aus gehen . Das kann man getrost - Als vorauseilenden Gehorsam - ansehen . Damit ist es Unsinn . Giovanni.