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Wurden für dumm verkauft 1, 2


stozzek am 05 Jan 2017 21:21:43

erstmal ein nettes hallo an alle

ich hab derzeit wirklich bauchschmerzen da wie derzeit etwas stress mit unserem wohnmobil kauf haben

nach jahren von gebrauchtfahrzeugen haben wir und letztes jahr ein neues wohnmobil zugelegt

einen Rapido 696ff kaufvertrag hatten wir am 28.10 unterschrieben
neufahrzeug!!
angemeldet haben wir ihn dann am 05.12.2017

soweit so gut
leider wurden die schon damals angezeigten mängel nicht beseitigt
und es kommt ja noch mehr dazu
fahre vom hof blinker gehn nicht(lose massekabel unterm Fahrzeug)
komme daheim an heckgarage voll wasser frischwassertank verliert wasser
zahlreiche kleine macken an den möbeln
soweit alles noch nach dem motto kann ja alles passieren

zuhause stellte ich fest das wir dellen im dach haben
bei ner gfk verkleidung
vermutung bei montage von sat und solar nichts untergelegknie abdrücke (dach ist nicht begehbar)

seit einer woche wissen wir das diese neufahrzeug ein messefahrzeug aus düsseldorf ist
dies wurde uns beim kauf nicht mitgeteilt
jetzt nach drängen wurde dies zugegeben( aussage dafür habt ihr ja rabat bekommen)
nach genauem studiere der rechnung
fahrzeug wurde teurer angegeben wie im katalog und laut der rapido preisliste
uns wurde zudem auch noch eine andere sat anlage aufs dach gesetzt wie berechnet

jetzt wurden wir vertröstet auf ende januar dort mit fahrzeug hinzufahren und alles zu besprechen

wir wollen den wagen eigentlich behalten
aber von allen seiten hören wir nur rückabwicklung

es geht um über 70000 euro
meine erwartung sind da 5000 preisnachlass und beseitigung der mängel
wie seht ihr das??
zumal alleine durch sat und falschen listenpreis alleine fast 2000 euro zuviel gezahlt wurden

bitte habt verständnis das ich erstmal nich den händler nennen mag
es ist ein offizieller rapido Händler

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schneggenhaus am 05 Jan 2017 22:02:32

Hallo Stozzek

oh je, dass hört sich nicht so gut an und ich kann das gut verstehen!! Wir haben jetzt auf dem neuen Womo ca. 3000km drauf und haben es im August bekommen frisch vom Werk und wir sind sehr zufrieden soweit, es ist unser Wunschmobil. Kleinigkeiten kann es geben, aber nur klitzekleine wie ein Latte gebrochen vom Bett, konnten wir selber machen.
Beim alten Womo Jg. 2009 hatten wir immer etwas, was habe ich geflucht und mir gewünscht dass das einmal aufhört !!! und es hat aufgehört, weil das neue für uns perfekt ist im Moment und ich hoffe es bleibt so.
Ich habe auch von anderen Womoneubesitzer solche ärgliche Sachen gehört und der Aerger ist gross wenn es so ist.
Lass Dich ganz einfach nicht über den Tisch ziehen und verlange alles was Deinen Vorstellungen entspricht, schliesslich haben diese Dir ein Neufahrzeug verkauft und die Schäden sollen ausgebessert werden, ganz klar !! Wenn nötig setze einen Rechtsschutz ein solltest Du einen haben und lass Dich nicht für Dumm verkaufen. Ein neues Womo ist vom Preis her kein Pappenstiel und auch wenn Du Rabatt gekriegt hast, ist das kein Grund eine schlechtere Ware zu kriegen. Und mach ganz einfach alles schriftlich, damit Du Beweise hast und Garantie hast Du ja auch auf alle Teile wie Aufbau und Motor.

alles gute und schau ganz einfach dass Du zu Deinem Wunschwomo kommst wie Du es Dir gewünscht hast !!

mit lieben grüssen Inge

stozzek am 05 Jan 2017 22:10:49

hallo
danke erstmal für den trost
ich halte euch alle auf den laufenden was da noch kommt oder kommen sollte
wenn garnichts mehr geht anwalt und co nenne ich auch den händler......
derheit hoffe ich einfach nur das die überlastet waren und daher das fahrzeug in dem derzeitigen zustand ist
und das uns aus versehen nicht gesagt wurde das die kiste in düsseldorf auf der messe stand
wir sind alle nur menschen.....
aber sowas geht mir grad an die nieren

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globulli am 05 Jan 2017 22:43:56

Hallo,

da kann ich mitfühlen. Wir hatten auch ein paar sehr nette Mängel am Anfang, aber einen sehr guten Händler, der wirklich viel für uns getan hat. Wenn ich das von Dir so lese, dann beschleicht mich das Gefühl, dass Ihr da ein wenig blauäugig gekauft habt?! Da war der Wunsch nach dem neuen WoMo groß und die Vorsicht klein. Das mit dem Preis ist z.B. nicht zu beanstanden - der Markt regelt hatl die Preise Es heißt ja nicht umsonst "unverbindlicher" Verkaufspreis. Aber das mit den Mängeln ist wirklich nicht hinnehmbar - ich denke, da ist eine Wandlung (Rückabwicklung) oder hat eine adäquate Ersatzlieferung anzustreben. Wenn der Händler sich querstellt, vielleicht mal ans Werk wenden, ansonsten kann ich bei einer so teuren Sache eigentlich nur den Rat geben: Geht rechtzeitig zu einem vernünftigen Anwalt.

Ich drücke Euch die Daumen und wünsche Euch das Beste

gespeert am 05 Jan 2017 23:53:33

Fachanwalt einschalten!
Jetzt, nicht gestern oder in 5 Wochen!

Es laufen unter Umstaenden Fristen ab wo man rechtzeitig reagieren muss!
Und das teils recht zuegig.
Sonst wird es am Ende noch teurer.

Ohne genaue Kenntnisse oder Bilder tendiere ich anhand deiner Darst. zur Rueckabwicklung.

Da meine technischen Limits auf diversen Fachbereichen etwas hoeher sind, kann ich auch der Meinung zustimmen, dass ein versierter Haendler unter Umstaenden noch was drehen koennte.
Hersteller fragen ob Zustimmung zum Wechsel zu einer anderen Werkstatt erteilt wird.

FastFood44 am 06 Jan 2017 01:05:11

gespeert hat geschrieben:Fachanwalt einschalten!


Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung?
Dann würde ich auch zu einem Anwalt raten. Doof, aber so ist es nun mal.
Ich finde, da hat man euch ganz schön beschissen!

Wir hatten Probleme mit einem GebrauchtPKWKauf für unseren Sohn.
Gott sei Dank lief der Kaufvertrag über uns (Sohn war erst kurz vor dem 18. Geburtstag)
Lange Geschichte in Kurfassung:
Ein halbes Jahr ärgerten wir uns so herum. Hatten immer Geduld und gaben neue Chancen und hofften einfach darauf dass der Händler Anstand hat.
Danach gingen wir zum Rechtsanwalt und das ganze Verfahren dauerte ein 3/4 Jahr inkl. Schlichtungsversuch und Gerichtsverhandlung wo wir Recht bekamen.
Danach zog es sich wieder und man musste den Gerichtsvollzieher einschalten.
1,5 Jahre ging das Ganze. Unglaublich!
Wir ärgern uns noch heute, dass ein halbes Jahr verplempert hatten und er sich wohl ins Fäustchen gelacht hat über uns. Wie oft wir angerufen haben, wie oft auf den AB gesprochen, wie oft man uns vertröstet hat usw.

Anwalt einschalten und wenn die Anstand haben, lenken die ganz schnell ein!

Gruß Petra

Mover am 06 Jan 2017 01:34:23

Fachanwalt einschalten, z. B. Dähne aus Bad Hersfeld.

brainless am 06 Jan 2017 04:04:39

Ihr habt Probleme mit eurem Mobil und der Händler vertröstet euch auf Ende Januar.
Nein, er vertröstet nicht, er hält euch hin!

Der höhere Preis im Kaufvertrag geht in Ordnung: Verkäufer und Käufer sind frei in der Preisvereinbarung. Oft werden Fahrzeuge über Preisliste gehandelt (begehrtes Modell, lange Lieferzeit, etc.)
Sollte er euch einen Rabatt gegeben haben, ist das auch okay.
Wenn er jetzt aber behauptet, der Rabatt sei eingeräumt worden wegen der Messestandzeit, dann muß er beweisen, daß er euch das gesagt hatte - wird ihm schwer fallen, wenn es nicht im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten wurde.
Alle Mängel, ob herstellerbedingt oder durch seine nachträglichen Montagen, hat er unmittelbar zu beheben: Gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers.

Mein Tipp:
- laßt euch nicht hinhalten
- sofort einen Brief schreiben, der alle bekannten Mängel und falsch gelieferten/montierten Teile aufführt.
- Frist setzen zur endgültigen Mängelbeseitigung.
- Preisnachlaß wegen der Messestandzeit ansprechen, die euch nicht bekannt war bei Vertragsunterzeichnung.
- Auf Kostenübernahme des Verkäufers für Kilometerpauschale hinweisen.
Diesen Brief an den Inhaber persönlich per Einschreiben/Rückschein senden.
Solltet Ihr nicht innerhalb 7 Tagen eine positive Rückmeldung bekommen, sofort Rechtsanwalt beauftragen.


Keine Bange und viel Erfolg,



Volker ;-)

Gast am 06 Jan 2017 08:31:16

Volker, es ist alles richtig, was Du schreibst.... aber:

1. Der Händler behandelt seinen Kunden schon jetzt sehr schlecht, warum sollte sich das mit einem Brief des Kunden verbessern?

2. Nicht jedem ist es gegeben, einen wirkungsvollen (Geschäfts-)Brief mit strukturiertem Inhalt und klaren Forderungen zu formulieren.

Daher meine Empfehlung: Brief ja und sofort, aber vom Anwalt.

willi_chic am 06 Jan 2017 09:34:29

brainless hat geschrieben:Diesen Brief an den Inhaber persönlich per Einschreiben/Rückschein senden....

...und den Brief von einem Zeugen abzeichnen lassen, der ggf bestätigen kann daß der Brief tatsächlich eingetütet wurde
Böse Buben können behaupten daß gar kein Brief im Umschlag gewesen wäre

grüße klaus

Gast am 06 Jan 2017 09:36:22

Hallo!

Warum Preisnachlass? Die Mängel hat der Verkäufer,am besten eine Frist setzen, zu beheben. Ob die Dellen im Dach ein Mangel sind und woher sie stammen muss erst mal geklärt werden. Ein GFK-Dach ist, fertigungsbedingt, nicht spiegelglatt.

Bei allem anderen gilt: Vertrag ist Vertrag. Es zählt in letzter Instanz nur was schriftlich formuliert wurde.Es würde mich nicht wundern wenn im Kleingedruckten des Vertrages steht das es sich bei einem "Neufahrzeug" auch um ein neues Messe/Ausstellungsfahrzeug handeln darf/kann.

Rechtsicher beurteilen kann das nur ein Fachanwalt. Aber da auch aufpassen und mit Vernunft agieren. Den meisten Anwälten ist das Endergebnis eigentlich Wurst. Die bekommen Ihr Geld, egal wie die Sache für Dich ausgeht.

Da Du offensichtlich das Fahrzeug behalten möchtest versuchs doch erst mal so: Grundsätzlich erst mal eine Frist setzen zur Mängelbeseitigung, anstatt nachträglichen Rabatt zu fordern versuche 2-3 Inspektionen und/oder 5 Dichtigkeitsprüfungen rauszuholen mit der Androhung das wenn sich der Händler nicht bewegt Du einen Anwalt einschaltest.
Auf Rechtsstreit haben die Händler meist keinen Bock da so was nur Zeit und Geld kostet. Da Du das Fahrzeug ja gerne behalten möchtest wäre das vielleicht eine Lösung.

Gruß und viel Erfolg,
René

Gast am 06 Jan 2017 09:52:24

Das hört sich nicht gut an und die vielen nett gemeinten Tips sind alle auch irgendwie richtig.

Aber:
Rückerstattung ist nicht drin, weil der Händler nichts falsch gemacht hat.
Ich hatte mit unseren Fahrzeuge auch Probleme, habe einen wohlwollenden, höflichen Schadensbericht mit Bildern aufgesetzt und an den Händler geschickt.
Vor dem Versenden habe ich angerufen, erklärt, was schief gelaufen ist, gefragt, wer sich der Sache annimmt und mit einer höflichen Mail versendet.
Es hat 5 Tage gedauert, bis der Händler das intern mit dem Hersteller geklärt hatte und weiter 5 Wochen, bis ich einen verbindlichen Termin für die Nachbesserung bekommen habe.

Alle Mängel wurden fachmännisch beseitigt.

Ich bin mir absolut sicher, dass ich niemals dieses Ergebnis erreicht hätte, wenn ich schon von Anfang an auf Konfrontation mit juristischer Unterstützung reagiert hätte.

Es wird zwei Gewinner und zwei Verlierer geben. Die zwei Gewinner sind die jeweiligen Anwälte.

Viel Erfolg, niedrigen Blutdruck und trotzdem viel Freude am neuen Womo.
Klaus

stozzek am 06 Jan 2017 11:01:24

hallo und erstmal danke für eurre anteilnahme

klar wollen wir das fahrzeug behalten
natürlich bestehen wir auch darauf das alle mängel beseitigt werden
einen preisnachlass wollen wir
1 verschweigen das diese fahrzeug in düsseldorf auf der messe stand
2 eine andere sat anlage verbaut ist wie erst angeboten
3 der listenpreis den er angegeben hat überzogen war

die dellen im gfk dach sind laut anderen händlern montagefehler
beim montieren von sat und solar
wölbungen oder eindellungen von knieen ohne etwas untergelegt zu haben
dies ist ebenfalls in meinen augen eine wertminderung denn das bekommen die eh nicht mehr in ordnung gebracht

das theme mängelbeseitigung wird eh schon stress geben
einige teile wurden dreimal von mir und mindestens einmal von meiner frau angesprochen
jedesmal zumindest so bisher wir machen das alles
naja bisher nix
jetzt wie gesagt soll ich am 25 nach Möh......zum termin
das tolle ist telefonisch wird man dann abgewimmelt da ich schon wenigstens vorab
klären wollte was die überhaupt bestellen sollen da einige teile auf jeden fall gewechselt werden müssen
matratze.....neu und sieht aus als hätte ganz köln drauf geschlafen....
einige brette wo das funier nicht ok ist
besteckeinsatz schublade fehlt
unterbauleuchte abgebrochen
die dinge sollten doch bei termin da sein oder nicht

ich wede zum termin genug zeit mitbringen da ich bei allen arbeiten am fahrzeug dabei bleiben werden
nehme mir ne woch frei kann ja im auto schlafen
ich trau dem vogel einfach nicht mehr

frajop am 06 Jan 2017 11:08:52

Hallo,
ein Fahrzeug, welches auf einer Messe stand, darf durchaus als Neufahrzeug verkauft werden! Es muss aus der laufenden Produktion stammen und darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Gegen den ggfs. zu hohen Preis kannst du nichts machen, der Vertrag wurde unterschrieben und ist rechtskräftig.
Zum Dach kann man schlecht etwas sagen, das muss ein Fachmann begutachten.
Bei der Antenne würde ich auf Ausführung gem. Vertrag bestehen, oder einen Nachlass verhandeln.
Die Mängel müssen selbstverständlich abgestellt werden, sie sind m.E. aber zu gering, eine Wandlung kommt m.E. nicht in Frage.

Um sicher zu gehen, empfiehlt sich ggfs aber doch der Weg zu einem Anwalt.

Grüße
Frank

stozzek am 06 Jan 2017 11:40:25

uns wurde die frage beim kauf verneint
es ist kein messewagen
dies hat der händler vor zwei tagen unter druck erst zugegeben

frajop am 06 Jan 2017 11:42:41

stozzek hat geschrieben:uns wurde die frage beim kauf verneint es ist kein messewagen


Rechtlich ist das kein Mangel, also schwer anzufechten.

Grüße
Frank

Gast am 06 Jan 2017 11:56:53

frajop hat geschrieben:Rechtlich ist das kein Mangel, also schwer anzufechten.

Seriös ist es aber auch nicht. Vor allem, weil der Händler vom Hersteller mit Sicherheit einen Messerabatt einstreicht, aber davon offensichtlich nix weitergibt.

hogimobil am 06 Jan 2017 12:20:19

Hallo stozzek,

du bist ziemlich tolerant, das ist aber nicht unbedingt verkehrt. Ich denke, dass du dem Verkäufer die Mängelbeseitigung gestatten solltest. So wie es aussieht hat er das ja auch vor. Das gilt abzuwarten. Zeig ihm alle Mängel schriftlich auf, am besten mit Foto. Lass dir das bestätigen und nicht weiter vertrösten.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

mk9 am 06 Jan 2017 12:43:31

Hallo stozzek,

ziemlich viel Probleme, die ich da gelesen habe. Hoffentlich wirst Du in Zukunft doch noch positives zu berichten haben.

Will jetzt aber nicht Deine Kommentare benoten, bin kein Lehrer. Aber für mich gibt es immer Probleme, wenn alles in Kleinbuchstaben geschrieben ist.
Weiß nicht, wie es andere Forenmitgliedern sehen. Sorry, ich mußte das einfach mal sagen. Aber es bleibt Dir überlassen, wie Du in Zukunft weiter berichtest.

Ich meine es nur gut.

Gruß
Manfred

hampshire am 06 Jan 2017 13:05:09

Moin Stozzek,

für mich klingt Deine Darstellung so, als hätte man Dir bei der Verkaufsanbahnung vorsätzlich Information vorenthalten. Unter diesen Bedingungen würde ich eine konfrontative Verhandlungsstrategie einschlagen (sonst handle ich eher konsensbezogen):

Auch wenn ich das Fahrzeug behalten wollen würde: Die Ankündigung der Rückgabe wegen nicht eingehaltener mündlicher Absprachen (nicht nur das Schriftliche zählt) verschafft Dir eine bessere Verhandlungsposition. Argumentiere emotional z.B. dass Du Dir mit so einer unglücklichen Vorgeschichte nicht vorstellen kannst ohne schlechte Erinnerung in den Urlaub zu fahren. Das Argument ist stark und nicht sachlich oder durch irgendeinen Gutachter zu entkräften.

Jetzt zeigt sich, welche Bereitschaft Deine Gegenüber Händler/Hersteller zum Entgegenkommen haben. Entweder fahren sie die "harte" Linie oder werden kreativ um Dich zufrieden zu stellen. Im ersten Fall versuche das Fahrzeug zurückzugeben.
Es macht keinen Sinn mit Menschen Geschäfte zu machen, die einen übern Tisch ziehen. Als Privatkunde hast Du exzellente Möglichkeiten für eine harte Linie, fahre die, wenn Dein Gegenüber mit Härte reagiert.

Wahrscheinlicher ist aber, dass auch Dein Händler und der Hersteller lieber eine Lösung haben mit der sie das Fahrzeug los sind und sich nicht ewig streiten müssen. Lasse sie mit einem Angebot kommen und wenn es dir noch nicht reicht verweise weiterhin auf Dein schlechtes Bauchgefühl. Lasse sie mit einem verbesserten Angebot kommen. Dann gibst Du Dir einen Ruck fragst noch nach einem Extra drauf (persönlicher Verhandlungserfolg) und fertig.

Sachliche Diskussionen wirst Du immer verlieren. Emotional verhandelt kann Dir keiner was.

Solltest Du allerdings den Eindruck haben, da sei einfach nur eine Reihe von Misverständnissen für die jetzíge Situation verantwortlich empfehle ich Die den konsensbezogenen Weg der Verhandlung.

Viel Erfolg,
Max.

mk9 hat geschrieben:...bin kein Lehrer. Aber...
:lol:

fcawl am 06 Jan 2017 14:08:16

die kiste an den händler zurück und fertig. da man dir nicht mitgeteilt hat, dass es sich um den messewagen handelt kann hier sicherlich schon fast von betrug gesprochen werden.

brainless am 06 Jan 2017 14:23:17

hampshire hat geschrieben:
Jetzt zeigt sich, welche Bereitschaft Deine Gegenüber Händler/Hersteller zum Entgegenkommen haben.

Wahrscheinlicher ist aber, dass auch Dein Händler und der Hersteller lieber eine Lösung haben mit der sie das Fahrzeug los sind..


Der Hersteller ist komplett aussen vor. Einziger Vertragspartner von stozzek ist der Händler, niemand sonst.


Sachliche Diskussionen wirst Du immer verlieren.

Wieso das?


Volker :roll:

brainless am 06 Jan 2017 14:27:28

stozzek hat geschrieben:ich wede zum termin genug zeit mitbringen da ich bei allen arbeiten am fahrzeug dabei bleiben werden
nehme mir ne woch frei kann ja im auto schlafen
ich trau dem vogel einfach nicht mehr



Hallo stozzek,

auf diese Weise wirst Du nur erreichen, daß der Händler dich seines Geländes verweist.
Wieso fragst Du uns um Rat und machst dann doch dein eigenes Ding?
So, wie Du es vorhast, geht die Sache den Bach runter,


Volker

kamann am 06 Jan 2017 14:34:38

Hallo:
Es werden dir die vielen Kommentare und Ratschläge nicht wirklich helfen.
Richtig helfen tut eine Rechtschutzversicherung und der:
RA Ulrich Dähn, ein Fachmann für Schäden an Wohnmobilen!
mfG KH

Gast am 06 Jan 2017 14:55:32

Hi „stozzek“

Für 70 … hast Du Dir eine ganze Menge Probleme eingehandelt.
Ergänzend zu dem bereits bekannten Hinweisen nur folgendes:

Das Womo gibt es mit diesen Fahrwerken:

LIGHT : 3,5 T, 3,65 T aufgelastet auf lt. Prospekt, ich meine es gehen sogar 3850 kg.
HEAVY : 4,4 T*

Frage: Welche Ausführung hast Du?

2,3 L - 130 PS oder eine größere Maschine?

Leergewicht in fahrbereiten Zustand: 3060 kg lt. Techn. Datenblatt.

„bei montage von sat und solar“


Das sind zusätzlich auch noch einmal 30 – 40 kg.
Vielleicht noch eine 2. Aufbaubatterie 25 kg und sonstiges Gedöns?
Da bleibt bei einen 3,5 t mit fast 7,5 m nicht mehr viel übrig.
Hast Du das in Deine Überlegung bereits einbezogen?

Springer12 am 06 Jan 2017 15:02:41

Will Dein eventuellen Erfolgsglauben nicht trügen aber es wird nichts passieren.
Hat er ja nun schon gezeigt das er Sachen nicht erledigt hat,das schlechte daran ist er weiss das Du das
Fahrzeug unbedingt behalten willst,dies nutzt er aus.
Also ab zum Anwalt egal ob Rechtsschutzversicherung oder nicht und dies schleunigst.

hampshire am 06 Jan 2017 15:35:16

Hallo Volker, Du wolltest eine Erklärung, hier ist sie:

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Genau das meine ich ja. Und daher kann man mehr entgegenkommen erwarten als wenn man klar macht, dass man das Fahrzeug behalten möchte. Nennt sich Verhandlungsgrundalge.

brainless hat geschrieben: Der Hersteller ist komplett aussen vor. Einziger Vertragspartner von stozzek ist der Händler, niemand sonst.

Das ist völlig richtig. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass der Hersteller kein Interesse daran hat seinen Händler zu unterstützen. Und dann ist eine bessere Lösung in Sicht.

brainless hat geschrieben:Wieso das?
(Auf meine Bemerkung, Stozzek werde eine sachliche Diskussion immer verlieren)

Weil der Fachmann immer am längeren Hebel ist den Laien über den Tisch zu ziehen. Stozzek ist offensichtlich kein Fachmann, sonst hätte er das Fahrzeug beim Übergabetermin nicht abgenommen. Als Laie brauchst Du teuere Hilfe um sachlich zu bestehen. Es macht einfach keinen Sinn sich in einer Verhandlung auf den Boden des Gegenübers zu begeben wenn man weiß, dass er dort absolut sicher steht. Hole ihn auf Dein Feld, dann wirst Du bessere Chancen haben. Führe die Verhandlung auf Deinem Feld und lasse Deinen Gegenüber arbeiten. Vielleicht ist das kein "Standardansatz" - er bietet allerdings maximale Wirksamkeit bei geringem Einsatz und Ärger.

ät Stozzek: Viel Erfolg!

brainless am 06 Jan 2017 16:51:07

Hallo Max,

zuerst solltest Du Zitate deuten können: Das erste stammt nicht von mir - sondern von dir selbst.
Dein Schnellkurs in Verhandlungspsychologie hat wohl das Thema: "Wo Du nicht fit bist, besorge dir fachmännische Unterstützung" komplett ausgespart.
Aber egal, stozzek macht ohnehin, wie er es meint und völlig anders als von dir oder mir vorgeschlagen,



Volker

rolf51 am 06 Jan 2017 17:07:45

Hallo,
für dumm verkauft?
Was steht im Kaufvertrag, neu, oder Messefahrzeug mit Rabatt?
Beschädigungen an den Möbeln, wart ihr bei der Übergabe im Fahrzeug?
Falsche SAT, welche Anlage steht im Kaufvertrag?
Die anderen Mängel können kurzfristig behoben werden, kein großer Akt.
Für mich oder ggf. einem Gericht ist der Kaufvertrag die Grundlage. Bei Absprachen benötigst Du ein zusätzlichen Zeugen.

Drücke dir die Daumen, dass einige Einigung mit deinen Vorstellungen rauskommt.

Mondmann am 06 Jan 2017 17:38:22

Hallo stozzek,
jetzt komm auch ich noch mit ein paar Fragen,
war es ein Spontankauf beim ersten Händlerbesuch?
Wieviel Rabatt war denn drinnen?
Hast du dich dadurch blenden lassen?
Macken in den Möbeln-lassen eher auf intensive Besichtigung schliessen... Messefahrzeug.
Bei Probefahrt den schadhafter Blinker nicht bemerkt?
Frischwasser im Dezember?
Bei Übernahme die falsche SAT-Anlage nicht gesehen?
Mir erscheint du bist eher blauäugig vorgegangen.
Auf alle Fälle wünsche ich dir eine möglichst stressfreie
positive Erledigung und viel Freude mit dem neuen Womo.

Liebe Grüsse
Mondmann

Julia10 am 06 Jan 2017 17:53:00

Mondmann hat geschrieben:Hallo stozzek,
Hast du dich dadurch blenden lassen?
Bei Probefahrt den schadhafter Blinker nicht bemerkt?
Frischwasser im Dezember?
Bei Übernahme die falsche SAT-Anlage nicht gesehen?
Mir erscheint du bist eher blauäugig vorgegangen.



Dein ein Beitrag ist wenig hilfreich :!:

Aber, wer den Schaden hat, braucht sich um Spott nicht zu sorgen :!:


Julia

andwein am 06 Jan 2017 18:00:56

Julia10 hat geschrieben:..Dein ein Beitrag ist wenig hilfreich :!: Julia

Für den TE sicherlich nicht, aber es lesen ja auch andere mit und wollen sich informieren. Und wenn nur einer in der kommenden Saison erst eine qualifizierte Probefahrt macht und dann erst unterschreibt ist doch schon einiges gewonnen, oder?
Meine Meinung, Gruß Andreas

Mondmann am 06 Jan 2017 18:11:05

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Hallo Julia,

dem TE ist sowieso nicht zu helfen.
Liebe Grüsse
Mondmann

stozzek am 06 Jan 2017 21:46:57

hallo an alle danke für eure tips
es ist wirklich grad schwer
ich steh zwischen ich warte ab lass alle mängel beseitigen.....aber selbst das wird geblockt wo es nur geht
versuche dabei auch noch eine erstattung zu bekommen
denn a messefahrzeug ....dies wurde auf fragen von mir und meiner frau beim kauf verneint
zweitesn die falsche angabe des listenpreises hat den händler listenpreis von rapido mal eben 1000 euro teurer gemacht
und anstatt der angebotenen alden orbiter sat anlöage haben wir die kleine onelight drauf
also erstmal will ich für diese dinge einen ausgleich... und das beseitigen der mängel....


oder ihm die kiste einfach auf den hof stellen und das ganze über nen anwalt abwickeln....


ich habe schon den vertriebsleiter für deutschland angeschrieben noch keine andwort
ich habe mir eine karte für die cmt besorgt ....mein händler ist ja auch da....mal sehn was ich da erreiche

habe auf deren facebook seite auch schon mit einer frau kontakt geknüpft die auch nur ärger hatte
angeblich wollte der händler sogar das hoftor schliessen damit sie nicht mehr vom hof konnte


auch das man nichtmal nach mails persönlich angerufen wird und die sekretärin wird vorgeschickt
da der chef nich im haus ist....ha ha er war heute da
die info hab ich von jemanden der ca 10 min von dem weg wohnt



ich warte den 25 ab
habe denen ne liste zukommen lassen mit allen teilen die die besser bestellen sollten
denn ich fahr nicht ständig hin oder her
zweitens nehme ich mir frei für die zeit ich lasse mein fahrzeug nicht da stehen und lass die machen
ich traue den vögeln nicht
die konnten nichtmal meinen spannungswandler richtig anschliessen
es wird nur in meinem beisein am fahrzeug gearbeitet
denn mein auto...meine regeln
nach dem 25---26--27-- je nach dem
bekommen die noch einen einzigen termin zum beseitigen der mängel
falls wirklich teile fehlen
ich habe auch schon rapido geschrieben das ich so keine herstellermängel habe sondern 80 prozent messeschäden
damit der händler das nich auch noch kassieren kann
denn er hatte selber schon alles fotografiert.....jedoch so gut wie nichts gemacht

brainless am 06 Jan 2017 21:56:16

Kannst Du mal erklären,

warum Du den gleichen Kram immer wieder schreibst und nicht endlich mal was unternimmst?
Du scheinst für deinen Händler der absolute Kunde zu sein,


Volker :roll:

stozzek am 06 Jan 2017 22:24:44

ich warte den 25 ab was er mir anbietet
wenn dann keine einigung erzielt wird
lassen wir den wagen zurück gehn und werden über anwalt klagen

AntonCoeln am 06 Jan 2017 22:28:15

Ich sehe da wenig Erfolg für Dich, an den UVP des Herstellers braucht der Händler sich nicht zu halten, im Kaufvertrag steht nichts von Messefrei oder?, dann hast Du Dich bestimmt verhört, und deshalb gab er Dir doch den Nachlaß.
Alle Schäden wird er abarbeiten, soweit Du sie nicht verursacht hast sogar kostenlos.
Die Antenne kann er tauschen,

und dann machst Du nichts!

Wenn Du klagst wird es bestimmt zwei Jahre dauern, und vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand. Du wirst ein Urteil bekommen, aber Gerechtigkeit?

gespeert am 06 Jan 2017 22:45:38

Merkst Du denn nicht, dass die sogenannten Terminvorschlaege dazu da sind, um deine Ansprueche zu verjaehren oder die Beweislast umzukehren!
Es kommt der Zeitpunkt, wo dann der Haendler gegen Dich aktiv wird und seinerseits Forderungen stellt.
Die sind dann gut begruendet! Viel Spass dann damit!

Werde endlich aktiv und nimm nen Anwalt! Anders kommst Du hier nicht weiter!!

Beefeater57 am 06 Jan 2017 23:06:43

Was die Arbeiten in Deinem Beisein betrifft kannst Du das getrost abhaken.Schon aus versicherungstechnischen Gründen kann der Händler Dir das betreten der Werkstatt verbieten,er hat das Hausrecht und da gelten allein seine Regeln!

Bernd

berny2 am 07 Jan 2017 01:36:51

gespeert hat geschrieben:Merkst Du denn nicht, dass die sogenannten Terminvorschlaege dazu da sind, um deine Ansprueche zu verjaehren oder die Beweislast umzukehren!
Es kommt der Zeitpunkt, wo dann der Haendler gegen Dich aktiv wird und seinerseits Forderungen stellt.
Werde endlich aktiv und nimm nen Anwalt! Anders kommst Du hier nicht weiter!!

Da kann ich nur zustimmen.

Schrauber71 am 07 Jan 2017 01:41:52

Ich würde auch dringend zum ruristischem Rat raten!
Unsere Meinungen und Empörungen mögen Dir Seelentrost bringen, helfen in der Sache jedoch eher wenig.

Hole Dir beim Fachanwalt Rat ein, auf dem kann man bauen und im etwaigen Bedarfsfall gerichtlich nach kommen.
Unsere wohlwollenden Einschätzungen haben leider kaum Gewicht beim Händler.

Viel Erfolg
Manfred

DigiMik am 07 Jan 2017 05:10:12

Moinsen,

aus allem Geschilderten habe ich den Eindruck, dass der Händler das aussitzen möchte.
Anschreiben per Mail oder irgendwelche Plattformen wie FB halte ich für kontraproduktiv und vertane Zeit und sinnlos, wenn der Händler so schon kein offenes Ohr hat...
Abwarten, was er anbietet, gehts noch?! :eek:
Ebenso Schreiben an den Hersteller, ausschließlich der Händler ist Vertragspartner!

Ich gehöre ja auch zu den Menschen, die erst einmal ein freundliches klärendes Gespräch suchen und mit flachem Ball nach Lösungen suchen. Wenn ich wie hier aber den Eindruck gewinne, dass mein Vertragspartner nicht an gütlichen Lösungen interessiert ist, hilft nur der formelle Weg.

Mängel bei Übergabe dokumentieren, bei seriösen Händlern ist es so, dass die innerhalb zwei Wochen abgestellt werden, ohne Brimborium.
Ansonsten schriftlich die Mängel anzeigen und mit Frist (ca. 2-3 Wochen) die Abstellung fordern, mit gleichzeitiger Androhung bei verstreichen dieser Frist, entweder vom Kauf zurückzutreten, Kaufpreis mindern oder Schadensatz (Abstellung der Mängel durch einen Dritten) zu fordern.
Wichtig ist, alle drei Dinge gleichzeitig zu fordern, ansonsten muss wieder eine Nachfrist gesetzt werden. Ebenso wichtig ist, dass man sich hier gleich für eine der drei Möglichkeiten (Wandlung, Minderung, Schadensersatz) entscheiden muss!
Bei Wandlung noch ein Hinweis: Für jeden gefahrenen Kilometer ist man dem Händler Schadensersatzpflichtig, heißt, da wird für die Nutzung ein Abzug fällig!

Wenn darauf keine Reaktion erfolgt, zum Anwalt, denn nur der kann das Weitere einleiten und auch durchsetzen. Wichtig ist auch, dass man zunächst selber seine Forderungen stellt, Anwaltskosten hierfür gehen ansonsten zu eigenen Lasten. Der Händler könnte dem ja nachkommen... ;-)

Ich würde...
Dem Händler das Fahrzeug auf den Hof stellen, das Schreiben aufsetzen und dies dem Händler unter Zeugen, die auch den Inhalt gelesen haben übergeben. Sind die Mängel bei Fristablauf nicht abgestellt, würde ich Wandeln. Später könnten ja auch noch Mängel auftreten, da möchte ich mit einem solchen Vertragspartner nichts zu tun haben. Wenn mir das Mobil so sehr am Herzen liegen würde, dann eine deutliche Minderung...
Geht der Händler nicht auf die Forderung ein, oder sind die Mängel nach Fristablauf nicht abgestellt, sofort zum Anwalt!

Was ich nicht verstehe, im Oktober das Fahrzeug gesehen und gekauft, Mängel festgestellt und erst im Dezember zugelassen? Die Mängel waren da nicht abgestellt? Wieso hast Du das Fahrzeug da abgenommen?
Egal, Du bist wohl zu gut für diese Welt...

Ich kann Dir nur raten, ab jetzt den formellen Weg einzuhalten. Wenn du damit überfordert bist, geh zu einem Anwalt, selbst wenn Du auf 150 Euro Erstberatung sitzen bleibst, das ist das kleinere Übel.

LG vom Mikesch

schnecke0815 am 07 Jan 2017 08:12:41

brainless hat geschrieben:Kannst Du mal erklären,

warum Du den gleichen Kram immer wieder schreibst und nicht endlich mal was unternimmst?
Du scheinst für deinen Händler der absolute Kunde zu sein,


Volker :roll:


Dafür gibt es ein Wort - Beratungsresistent

Frage ist nur wieso sich der TE an ein Forum wendet?

Mondmann am 07 Jan 2017 09:56:24

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Hallo,

jetzt muss ich mich selbst zitieren, denn aus allen folgenden Beiträgen
geht ziemlich das Gleiche hervor.

Nur für meinen Beitrag bekomme ich negative Bewertungen.
Liebe Grüsse

Mondmann

teuchmc am 07 Jan 2017 10:25:50

Moin Mondmann!Naja,wenn ich Deinen,jetzt sogar selbst von Dir zitiert, Post lese, ist da nur ne Abfolge von Fragen mit dem genannten Hinweis ohne dem TE eine Art Hilfe o.ä. zu geben.So nach dem Motto"...man bist Du dxxf...". Beim "Rest" der Beiträge sind ja Wege oder DER Weg aufgezeigt, wie der TE sich besser Verhalten kann/soll/muß.
Sonnigen weiterhin. Uwe
Ps.So wie Dein Post rede ich durchaus auch,aber nur bei Freunden/Kumpels/sogar in der Familie,wenn es um das Thema Kfz geht.Bringt da ziemlich viel Zeitersparnis. ;D .

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