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Wie schnell darf ich eigentlich fahren ???


MadMicha am 24 Aug 2006 22:10:37

Habe jetzt ein Womo mit einem zulässigen Gesamtgeicht 3,5 t.

Jetzt meine Frage, wie schnell darf ich auf Landstrasse/Autobahn eigentlich fahren ?

Gibt es ein tempolimit ?

Wie sieht es aus wenn ich mit anhänger fahre??

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Tipsel am 24 Aug 2006 22:33:09

Auf der Autobahn so schnell du kannst :D , aber 130 ist empfohlene Richtgeschwindigkeit in Deutschland. Bist also kein LKW. Trotzdem würd ich mit nem Alkovenmobil etwas zurückhaltender sein und nicht unbedingt an die im Fahrzeugschein stehende Höchstgeschwindigkeit ausreizen wollen.

Beim Anhänger weiß ichs nicht, obs 80 sind. Bei Wohnwagen gibts ja jetzt auch Ausnahmen, und die dürfen teilweise schneller fahren.

Aber vielleicht googelst du mal, falls sich die Experten hier im Urlaub befinden und du vorher die Antwort brauchst.

suzigs750 am 24 Aug 2006 22:48:42

Hallo,

Ohne Anhänger hat Tipsel absolut recht.

Mit Anhänger kommt es auf die zulassung des Anhängers an, es gibt Anhänger mit zulassung 80 und welche mit 100 (gefedert).

Uwe

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MadMicha am 24 Aug 2006 22:50:11

Ist nicht ganz so wichtig, die Frage kam nur heute von einem Bekannten und da ich sie nicht wirklich beantworten konnte, habe ich mir gedacht die Frage mal hier zu stellen.
Geht mir auch nicht darum mit Vollgas über die BAB zu knallen, wenn ich das wollte hätte ich ein anderes Auto gekauft.....

MadMicha am 24 Aug 2006 22:52:00

Die Hauptsache ist, dass ich nicht auf Landstrassen 60Km/h fahren muss wenn ein Anhänger dran hängt :!:

Gast am 25 Aug 2006 06:04:18

:!: DOCH ! :!: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) §3 Geschwindigkeit

(...)

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,

außerhalb geschlossener Ortschaften

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen ... 60 km/h,

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

(...) Quelle: --> Link

Da Dein Wohnmobil weder ein PKW, noch ein LKW ist, beträgt m.E. die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger tatsächlich nur 60 Km/h!

Gast am 25 Aug 2006 06:13:59

suzigs750 hat geschrieben:Hallo,

Ohne Anhänger hat Tipsel absolut recht.

Mit Anhänger kommt es auf die zulassung des Anhängers an, es gibt Anhänger mit zulassung 80 und welche mit 100 (gefedert).

Uwe
Voraussetzung für die Tempo-100-Erlaubnis ist, dass das Zugfahrzeug mit ABS ausgerüstet ist und der Anhänger gewisse Gewichtsgrenzen (% vom Zugwagenleergewicht) nicht überschreitet!

GuckstDu: --> Link

spleiss53 am 25 Aug 2006 06:24:40

d_jan_go hat geschrieben:....Da Dein Wohnmobil weder ein PKW, noch ein LKW ist, beträgt m.E. die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger tatsächlich nur 60 Km/h!....


Ein Wohnmobil ist ein Sonder KFZ - du darfst im Anhänger 80 Km/h auf der Landstraße fahren - und wenn die Kriterien passen - wie bei mir - auch 100 km/h auf der Autobahn :!:

MadMicha am 25 Aug 2006 20:03:20

Welche Kriterien ?

Habe einen Karmann Missouri mit ABS und wenn ich einen Anhänger mitführe dann nur einen kleinen um's Quad oder Mototrrad mitzunehmen..
Also max. 600Kg. :!:
Muss mich wohl mal beim TÜV schlau machen....

rs270550 am 26 Aug 2006 09:37:31

Hallo MadMicha,
nicht, daß Du das jetzt falsch versteht und unter die Decke gehst, ABER es
scheint so, als ob Du Dich im Strassenverkehr bewegst ohne die Verkehrsordnung zu kennen????
,
Rolf

MadMicha am 26 Aug 2006 13:02:10

Warum sollte ich unter die Decke gehen ???


Könnte der Grund sein warum ich so oft beim Schnittlauch an ecke :wink:

Hab mich schon immer gewundert warum ich im Gegensatz zu anderen soviele Punkte in Flensburg habe....


Nein mal im Ernst, hast Du den gesamten Gesetzestext der Stvo im Kopf ???

Ich nicht :!:

Und da ich mir jetzt ein Wohnmobil, was völliges Neuland für mich ist, gekauft habe, dachte ich mir, dass ich mir im Vorfeld, also bevor ich zum ersten mal fahre, hier die nötigen Informationen hole, was ich absolut legitim finde.....

rs270550 am 26 Aug 2006 17:14:45

Also, 80 km/h ist die richtige Lösung!
,
Rolf

spleiss53 am 27 Aug 2006 12:11:36

MadMicha hat geschrieben:Welche Kriterien ?

Habe einen Karmann Missouri mit ABS und wenn ich einen Anhänger mitführe dann nur einen kleinen um's Quad oder Mototrrad mitzunehmen..
Also max. 600Kg.....


Wenn du mit einem Hänger oder Wohnwagen auf der Autobahn 100 fahren möchtest, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
Dein Hänger muß gebremst sein - muß Stoßdämpfer haben, und die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahren sein, dein Zugfahrzeug muß ABS haben. Das Leergewicht des Zugfahrzeuges muß 1,1 über dem Gesamtgewicht des Hängers sein :!:

Bergbewohner1 am 27 Aug 2006 16:44:40

Hallo MadMicha, auch wenn dein Karmann über 3,5 Tonnen ist. kannst Du außerhalb von Ortschaften, das fahren was Dein Anhänger zuläßt. Bei dem Durcheianander sieht kaum noch einer durch. Mein L 200 ist laut Steuern jetzt PKW, obwohl in der Zulassung LKW- steht, wenn ich Sonntags mit Hänger fahre, falle ich unter das Sonntagsfahrverbot usw. MfG.waldtroll

mittelmeertaucher am 27 Aug 2006 19:03:29

spleiss53 hat geschrieben:Wenn du mit einem Hänger oder Wohnwagen auf der Autobahn 100 fahren möchtest, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
Dein Hänger muß gebremst sein - muß Stoßdämpfer haben, und die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahren sein, dein Zugfahrzeug muß ABS haben. Das Leergewicht des Zugfahrzeuges muß 1,1 über dem Gesamtgewicht des Hängers sein :!:

...und das Gespann und nur das Gespann muß vom TÜV abgesegnet werden. Sobald du das Fahrzeug wechselst gilt das TÜV-Gutachten nicht mehr.

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