fcawl hat geschrieben:du "stärkst" richt gut das geschäftsverhälnis zu deinem händler. auch der händler hat ein interesse die kiste schnell wieder vom hof zu haben. er will ja auch schnell an sein geld kommen. warum sollte er dir nun dein fahrzeug nicht sofort liefern wenn es bei ihm eingetroffen ist?
Hallo fcawl,
das Mobil steht ja nicht beim Händler. Das Fahrzeug soll ja noch gebaut werden, daher kann er erst liefern wenn es gebaut wurde und bei ihm auf dem Hof steht.
Mein Händler hat vermutlich noch potentielle Käufer gefunden die bei ihm bestellen würden wenn schnell lieferbar.
Das ist zwar jetzt eine Vermutung kommt mir aber so vor.
Ist ja auch egal, ich habe bei dem Händler frühzeitig bestellt und nur den Monat 04.2017 als Lieferzeitraum gewünscht. Wann dann das Mobil beim Hersteller gebaut wird liegt dann demnach in der Verantwortung des Händlers. Mein Ansprechpartner ist und bleibt der Händler und nicht der Hersteller. Was soll ich da am Geschäftsverhältnis "stärken"?
Kommt das Teil nicht in 04.2017 hat der Händler einen möglichen treuen Kunden auf ewig verloren!
VG
Volker