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Ein Problem Unser lieber Nachbar hat an unserer Garagenausfahrt auf seinem Grundstück was an unserer Ausfahrt grenzt einen 2 meter hohen Bretterzaun gebaut. Nun kann ich beim rausfahren die Straße nicht mehr einsehen. Ich fahre also blind auf die Straße sehr gefährlich . Ich würde gerne Eure Meinung dazu hören ob er das darf. Mit freundlichen Grüßen Werner Was sagt denn der Bebauungsplsn? Ansonsten mit Einweiser rausfahren. Wenn da ein großes Auto steht, ist die Sicht doch auch eingeschränkt. Das ist aber auch frech von deinem Nachbarn......!! Warum sprichst du deinen Nachbarn nicht darauf an und versuchst eine Lösung zu finden? Oder soll dir die Forengemeinde helfen den Zaun zu zerkleinern? ;-) Wenn keine Kommunikation möglich ist, dann bleibt dir nur der Weg zu deinem zuständigen Bauamt. Was aber sicherlich für die zukünftige Kommnikation nicht zuträglich ist. ;-) In manchen Bebauungsplänen ist die Zaunhöhe (z.B. Einfriedung zur Straße bis max. 60cm und Seiten bzw. rückwärtig bis 170cm festgehalten. Möchte man höher muß man Abstand von 3m zur Grenze einhalten usw. Ich wage zu bezweifeln das dein Argument "Ich kann nichts sehen", nicht hilfreich ist. Dann montiere dir einen Spiegel oder fahre mit Einweiser (sowieso das sicherste). Grüße Hm - ich stocherere mal mit im Nebel. Hat der jetzige Zaunbau eine Vorgeschichte ? Wehrt sich der Nachbar gegen die weiße Wand des Wohnmobils aus seiner Sicht ? Eventuell könntest Du für uns den Nebel mit einem Foto der Situation etwas lichten. Geht es ums vorwärts oder rückwärts rausfahren ? Zur rechtlichen Situation - blind auf die Straße fahren geht gar nicht - wenn was passiert bist Du immer in Erklärungsnot / Schuld wenn etwas passiert. Wie schon geschrieben - ab jetzt mit Einweiser > --> Link Bleibt letzlich die Frage wie das Verhältnis zum Nachbarn bisher war und wie es zukünftig sein wird - unangenehme Nachbarn können einem das Leben zur Hölle machen - selbst wenn man ich Recht ist. Gibt sogar Bundesländer wo die Umfriedung bis 2 m Höhe statthaft ist.
Das ist ein wichtiges Stichwort, denn Baurecht ist Landesrecht - in diesem Fall (Bielefeld) NRW. Mein Vorschlag an Werner: Gehe doch einfach mal zum zuständigen Bauamt und frage, was für einen Zaun in welcher Dimension und Ausmaß Du an der Grenze zu Deinem Nachbarn hin zur Straße errichten dürftest. Mit der Information könntest Du anschließend mit Deinem Nachbarn sprechen, sofern dessen Zaun "überdimensioniert" ist... Moin Nachbar , ja in Bie. ist es erlaubt einen Zaun in der Höhe zu errichten . Es gab in der Sache schon den ein oder anderen Streit. Selbst ein hinzugezogener Schiedsmann konnte nix anderes sagen . Weil in dem Fall auch geschaut wurde ob es in der Gegend schon Zäune in der Höhe gibt. Hier nochmal ein Auszug dazu : Der Zaun wird also kommen. Die xxxxxxxxx möchten jedoch nicht, dass er so hoch wird, auf keinen Fall zwei Meter. Zur Höhe eines Zauns zwischen Hausgrundstücken gibt es auch eine Regelung im Nachbarrechtsgesetz. Bis zu zwei Meter sind erlaubt, aber "dabei spielt die Ortsüblichkeit eine große Rolle", sagt Schiedsmann xxxxxxx. Manchmal setzen auch die Bebauungspläne Grenzen bei der Höhe. heute ist schönes wetter, also: nimm 2 bier oder eine flasche wein, geh rüber zum nachbar - und erklär ihm dein problem! vlt versteht ers ja.... :ja: alleswirdgut hartmut Glaubst Du ernsthaft er sagt dann "Oh,Entschuldigung.Das wollte ich nicht." und baut den Zaun wieder ab ? Wie die Vorredner schon sagten muss man die ganze Geschichte kennen um zu beurteilen was da los ist. Der Nachbar wird einen Grund haben wieso er das gemacht hat. Er wird nicht Zeit und Geld investiert haben nur weil er den Zaun bauen darf. Bei und hier in der Nachbarschaft läuft das so das vorher so was (wenn es die Grundstücksgrenze betrifft) besprochen wird. "Hör mal ich hab das und das vor, was sagst Du dazu und wäre das OK für Dich?". Da kann jeder seine Sicht der Dinge vorher schildern. Da man hier anscheinend vorher nicht miteinander redet sehe ich keine guten Chancen das man nach geschaffenen Fakten miteinander redet. Beim Bauamt mal schlau machen wie hoch der Zaun tatsächlich sein darf. Wenn er 2 Meter hoch sein darf dann sich mit der Situation abfinden. Gruß, René
wird vermutlich einen Grund geben für den hohen Zaun? Vielleicht parkt dahinter ein Kastenwomo? Guck mal hier steht: --> Link Zitat: "Direkt an der Grundstücksgrenze ist die Errichtung von Sichtschutzwänden bis zu einer Höhe von 1,8 beziehungsweise 2,0 Meter innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (Innenbereich) in vielen Bundesländern ohne Baugenehmigung baurechtlich zulässig. Es können jedoch andere Umstände einschränken. So, wenn die Sicht auf öffentliche Verkehrsflächen, wie Straßenkreuzungen, durch die Sichtschutzwand beeinträchtigt wird." Da würde ich auch bei der Stadt nachfragen, wenn du mit dem Nachbarn nicht drüber sprechen möchtest.
Damit sind aber in der Regel keine Sichtbehinderungen von Grundstücksausfahrten gemeint sondern Eckgrundstücke an Kreuzungen. Wenn dort das Grundstück bis nah an die Straße geht kann die Gemeinde verlangen, dass eine Sichtlinie frei bleibt, also keine hohen Hecken, Sträucher, Sichtschutzzäune u.ä. sondern nur Bepflanzung von max z.B. 60 cm Höhe. Mich würden auch zuerst mal der Grund des Nachbarn interessieren. Wenn er keine Lust hatte ständig auf eine weiße Womo Wand zu schauen kann ich ihn sogar verstehen. Gruß Andreas Gefährlich ist relativ. Wenn man vorwärts raus fährt kann der Zaun oder Hecke auch 3 Meter hoch sein, man tastet sich cm Weise in die Straße. Wenn dir das zugefährlich ist stelle während dem Vorgang einen mobilen Spiegel auf. Was für ein Kfz steht in der Garage? LG Ich habe auch einen PKW Stellplatz direkt an einer Garagenwand. Platztechnisch wäre es besser wenn ich vorwärts mit der Beifahrerseite an die Wand fahren würde. Dann hätte ich aber das gleiche Problem wie der TE. Deshalb parke ich immer Rückwärts ein und "taste" mich raus. Gut Denkbar, dass das auch hier eine Möglichkeit wäre. Ich denke auch daß rückwärts einparken die beste Lösung ist wenn da ein Zaun die Sicht behindert. Vorwärts müßtest Du doch sowohl mit Auto als auch mit WoMo einigermaßen gut rausfahren können. Gruß Micha Interessante Diskussion. Tatsächlich finde ich es schon sehr aufschlussreich, dass jemand hier im Sumpf (nicht persönlich nehmen) nachfragt, bevor er zum Nachbarn geht bzw. sich wundert, dass der Nachbar ihm das Vorhaben nicht angekündigt hat. Wenn ich so was mache (und ja, ich gebe zu, dass ich das manchmal auch tue), ist das tatsächliche Ziel, mich abzureagieren und meine Meinung betätigt zu kommen. Letztendlich weiß ich meistens, dass die Situation nicht änderbar ist. Falls es tröstet: Meine Einfahrt ist so eng und an einer vielbefahrenen engen Straße. Um den Verkehr nicht zu sehr zu behindern und der Gefahr von Beschädigungen vorzubeugen, fahre ich vorwärts ein (das ist für mich wirklich einfacher). Ich muss dann halt rückwärts raus. Das bedeutet immer mit Einweiser (eigentlich Ausweiser). Aber da ich eine Frau habe, die das einigermaßen kann, klappt das schon. sogar mein 12 jähriger Junior bekommt das hin. In einem Anfall unverantwortlicher Abenteuerlust habe ich es mal ganz alleine gemacht. Gaaaanz langsam. Der Adrenalinspiegel war unbezahlbar. :D Ich habe das gleiche Problem, allerdings mit Gebäuden die direkt an beiden Seiten der Einfahrt abschließen. Da mein Nachbar kein Loch in die Mauer hacken wird ist das wie bereits empfohlen meine Lösung: --> Link Ich nehme auch an das es für die Wand einen Grund/Vorgeschichte gibt. Und sei es weil der Gute seinen FKK-Bereich dahinter hat. Hallo, ich drehe mal den Spieß um. Es wird gefragt ob er es darf, weil es bei der Ausfahrt gefährlich werden könnte! Wenn jetzt sein weiser Kasten in der Einfahrt steht, hat der Nachbar doch das gleiche Problem bei der Ausfahrt, oder sehe ich das falsch? Daher eine gemeinsame Lösung, wie vorgeschlagen mit einer Fl.Wein, suchen. Vielen Dank für die Antworten. Der Zaun steht nicht an der Straße sondern an der Grenze meiner Garagenausfahrt und behindert mich beim rausfahren auf die Straße.Mein Wohnmobil steht in der Garagenausfahrt.Es sind 4 Reihenhäuser die 4 Grundstücke grenzen an meine Garagenausfahrt derjenige der sein Grundstück zur Straße hat dort den Zaun gebaut. Wenn ich jetzt vorwärts rausfahre schaue ich auf den Zaun und kann die Straße nicht einsehen. Also Blindflug. Mit dem Nachbarn habe ich kein gutes Verhältnis wir sprechen nicht miteinander somit gehen wir auch jedem Streit aus dem Wege. Seit 25 Jahren stand kein Zaun. Es ist reine Schickane. Dieser Mensch hat mit vielen Leuten nur Ärger. Gruß Werner Korektur wenn ich rausfahre schaue ich links auf den Zaun Hallo Werner (Haase), eine verbindliche Auskunft kann dir hier nur die örtliche Baubehörde geben. Bei uns in Bayern regelt das jede Gemeinde je nach Bebauungsplan für sich. In unserem Wohngebiet ist z.B. nur eine Zaunhöhe von 1 Meter erlaubt. Auf jeden Fall würde ich aber - nach dem Gespräch mit der Baubehörde - das persönliche Gespräch mit dem Nachbarn suchen den Nachbarn bleibt ihr beide vermutlich noch länger :wink: Vermutlich wäre mir der Zaun ebenfalls lästig. Die Interpretation, dass der Zaun aufgebaut wurde um gerade mich zu ärgern wäre mir prinzipiell fremd. Sollte es tatsächlich Schikane auf Ansage sein, würde mich die Lächerlichkeit der Aktion amüsieren. Also würde ich langsamer herausfahren und ggf. einen Helfer zum Winken nehmen. Für mich ist das keinen Ärger wert. So ein Kleinkrieg kostet nur Lebensqualität. Allerdings hab ich auch gut reden, denn bislang kamen wir mit unseren unterschiedlichsten Nachbarn immer prima zurecht. Wenn Du aber doch etwas unternehmen möchtest, dass der Zaun wegkommt, dann argumentiere nicht mit Deinem Wohnmobil, sondern erkläre eine Gefahrensituation für Kinder und Jugendliche z.B. beim Spielen oder auf dem Schulweg, die beim Verlassen der Ausfahrt nicht gut sehen können. Das hat mehr Chancen.
Kommen den Kinder und Jugendliche aus der Garage ? Das ist doch einzig und allein eine Garagenzufahrt wenn ich richtig gelesen habe. Und ertl. wollte der Nachbar einfach nur seine Ruhe und hat sein Grundstück mit einem Zaun versehen . Soll es geben . :mrgreen: Und nochmal hier in Bielefeld sind 2 m Zäune nicht verboten . Ob sie schön sind ist eine andere Sache :mrgreen: Der Nachbar ohne Wohnmobil sieht die Sache bestimmt anders . Hallo Werner, trotz Deiner Beschreibung der Örtlichkeit kann ich sie mir bildlich immer noch nicht vorstellen- ich bekomme es im Kopf nicht auf die Reihe.( weis nicht, ob es nur mir so geht ?) Wäre schön, wenn Du uns eventuell das ganze als Skize darstellen könntest, so könnten wir uns im wahrsten Sinne " ein Bild " machen. Hab mal für mich nach Deiner Schilderung versucht - ? ![]() Da will ein Nachbar nicht auf den Zaun sehen und der andere nicht auf ein Wohnmobil und beide fühlen sich im recht.Fahr doch einfach rückwärts rein und vorwärts raus,dann gibt es auch keine Probleme. Bernd Ja er darf das. Bis zu 8m lang und 3m hoch und nicht mehr wie 24 qm, sofern er nicht schon etwas in dieser Richtung an die Grenze gebaut hat zum Beispiel von seiner Garage die Gargenwand, dann reduziert sich die ganze Angelegenheit in den Maßen, rein rechnerisch, abzüglich der bestehenden Grenzbauweise. Am besten aufs Bauamt gehen, hier bekommt man kostenlos Auskunft. Allzeit gute Fahrt :daumen2: Juhuu Horst, ich hatte auch schon überlegt, wie das mit den 4 Grundstücken wohl gemeint sein könnte. Vielleicht wohnt Werner ja in 2,3 oder 4. Und wo sind die anderen Garagen? Deine Skizze zeigt das, was mir auch durch den Kopf ging, denke, dass es die Gärten sind, die an die Zufahrt angrenzen? Und vielleicht ist neben Werners Grage noch eine andere und der Nachbar wollte von seiner Terrasse nur den Blick auf die Garagen nicht mehr haben? Hallo Horst Deine Skizze trifft genau zu so wie Du es zeigst ist es . Mein WOMo kann man von den 4 Häusern nicht sehen da sind die Gärten dazwischen. Kinder laufen da auch nicht rum. Wie man es auf Deiner Zeichnung sieht ist eine Ausfahrt ohne Einweiser schwer möglich. Ob die Versicherung für einen Schaden mit Blindflug aufkommt ist nich sicher. Gruß Werner Lieber Werner, Des lieben Friedens Willen, nimm dir doch nen Ein und Ausweiser. So bleibt die Kutsche und der Frieden intakt. Manche Nachbarn sind eben so...kleine Querulanten die immer wieder in der Schei&%e rühren müssen. Mach du es nicht auch. Frag die Stadt, ob sie dort vielleicht einen Sichtspiegel anbringen können. PS: Wir haben gerade erst Bambus des lieben Friedens wegen entfernt. 6m war er. Schön, echt. Wollten nur keinen Stress wenn er mal Probleme machen sollte. Dafür hätten wir aber auch getrost 2 Wochen Vollpension ohne Womo urlauben können. Ich bin also voll bei dir, aber schon deine Nerven. Hallo Wenn ich das richtig sehe , dann ist das die Rückseite des Gartens vom Nachbarn , und zwischen den Grundstücken darf man einen 2 m Sichtschutz errichten. Einschränkungen gibt es da nur für die Strassenbegleitenden Einfriedungen Mein Garten , und der aller meiner Nachbarn hat ebenfalls einen entsprechenden Sichtschutz .. entweder als Mauer , Gabione, Hecke , oder Zaun mit so Folienstreifen drin , um sich im Garten Privatsphäre und Windschutz zu schaffen . Der betroffene Nachbar hat ja auch noch an der einen Seite die Strasse , wo er sicher auch etwas aufgestellt hat . Ich kann das voll nachvollziehen , würde ich sicher auch machen wollen .. zumal wenn mit dem Nachbarn kein freundschaftliches Verhältnis besteht . Dir bleibt meines Erachtens nur rückwärts einzuparken , und zu nett zu fragen , ob du beim Nachbarn gegenüber einen Spiegel aufstellen darfst .. oder bei der Stadt , wenn sich die Möglichkeit an einer Laterne , Strassenschild oder so , ergibt . Sorry .. der Nachbar ist im Recht , und seine Interessen nachvollziehbar. LG Klaus Das Bauamt deiner Stadt/ Gemeinde wird dir Auskunft geben können wie hoch Grundstück-Einfassungen sein dürfen.. bei uns zb. ab 2m Höhe müssen sie mind. 50cm von der Grundstücksgrenze entfernt (natürlich nach innen) erstellt werden... und bedürfen das Einverständnis des Nachbarn (ab 1,5m höhe) nur mal aus persoenlichem Interesse. Es wird von einem Abstellplatz VOR der Garage gesprochen. Ist das wirklich ein Abstellplatz oder wird da nur das Wohnmobil geparkt weils hinpasst? Wenn man VOR einer Garage parkt macht man diese ja unbrauchbar als Garage. Was IN der Garage geparkt ist kommt ja dann nicht mehr raus/rein? Hallo, neben den Landesbauvorschriften gibt es eventuell noch Vorschriften der Gemeinde. Bei uns erlaubt die Gemeinde eine Höhe von 1,4m, was aber im PKW auch nicht hilft. Bleiben also so andere Lösungen. 1-2 Spiegel so dass zumindest eine Straßenseite (mit 2 Spiegeln beide Straßenseiten) eingesehen werden können. Oder eine aufwändige Lösung mit Kameras, wobei es schwierig wird wenn mehrere Fahrzeuge einen Monitor brauchen. Spiegel sind nicht schön aber viel preiswerter als Kameras und brauchen keinen Strom. Bei Kamera´s wäre auch zu prüfen ob das nicht als Überwachung des öffentlichen Raums gilt. Ich glaube aber wenn nicht aufgezeichnet wird, ist es erlaubt. Gruß Gerald Hallo, Denkt bitte daran, dass einige Gemeinden (So auch unsere ) für die Anbringung eines Spiegels u.U. eine Luftraum-Nutzungssteuer bzw. Abgabe ( kein Witz) verlangen können. Olli Bei meinem PKW habe ich eine Rückfahrkamera, die einen Winkel von 170 Grad abdeckt. Wenn ich Rückwärts auf die Straße fahre, sehe ich alles was links, rechts und hinter dem Fahrzeug kommt. Ich bin mir sicher, dass es solche Kameras auch für Wohnmobile gibt . Mit unserem Wohnmobil fahren wir immer rückwärts in den Hof und vorwärts raus. Das geht auch nicht anders, weil die Mauer am Parkplatz einfach zu hoch ist und direkt bis an die Straße reicht. Hallo Nochmal Danke für die Antworten. Nach Rücksprache mit dem Bauamt ist ein Zaun von 2 m erlaubt auch wenn man dann ohne Sicht auf die Straße fährt. Ich weiß nicht ob die Versicherung bei einem Unfall zahlt wenn man ohne Einweiser raus fährt. Gruß Werner Hallo Werner Wo ist das Problem? Meine Hof - Einfahrt bzw. Ausfahrt ist 3, 60 Meter breit und ist rechts und links bis zum Bürgersteig 4 Meter hoch bebaut und mündet in ein Kreisstrasse!! Und da müssen täglich 5 Pkw raus ein rein! Und wenn ich mit dem Womo wegwill muß ich auch da raus. Ich werde deswegen kein Gebäude aubreißen...... lg KH
Schlimmstenfalls beruft sie sich auf grobe Fahrlässigkeit. Und zurecht. Auch wenn du dich noch so sehr über den Nachbarn ärgerst, es ist nicht seine Schuld, wenn du einen Unfall hast.
Wenn der Zaun Deines Nachbarn diese max-Höhe hat, denke ich kannst Du gegen den Zaun an sich nichts unternehmen. Als nächstes würde ich überprüfen, ob der Nachbar beim Setzen des Zaunes die gemeinschaftliche Grenze, deren exakten Verlauf Du beim zuständigen Katasteramt erfragen kannst (Stichwort: Fortführungsriss/Feldbuch der letzten Grenzvermessung; ist gebührenpflichtig), nicht überschritten hat - also ob der Zaun (ganz oder teilweise) auf dem Grundstück des Nachbarn steht, auf der Grenze oder sogar auf Deinem Grundstück... Und was soll das? Dann versetzt er den Zaun und das Klima ist total versaut. Dann muss man eben vorsichtig raus. Mit Einweiser. In Großstädten gibt es so etwas an jeder zweiten Ecke. vielleicht wäre auch ein Gang zum Schiedsmann oder Mediator eine Möglichkeit zur Lösung?
So wie es formuliert wurde, hat der Nachbar Fakten geschaffen und Werner empfindet dies als Schikane. Sollte er (Werner) baurechtlich nichts gegen den Zaun an sich unternehmen können, dann evtl. wegen der Zaunerrichtung an falscher Stelle. Die örtlich erkennbaren "topographischen" Grenzen, wie z.B. Hecken, Zäune, Mauern u.dgl., sind nicht immer die tatsächlichen Grundstücksgrenzen. Deren Maße und Vermarkungen kann man beim zuständigen Katasteramt erfragen. Als Grundstückseigentümer sollte er sich m.E. über den tatsächlichen Grenzverlauf und die Lage des Zaunes zu ihm im Klaren sein, bevor er evtl. weitere Schritte unternimmt oder eine Diskussion mit dem Nachbarn beginnt... Und immer noch: Und dann? Wenn die Grenze nicht genau eingehalten wurde, verlegt er den Zaun um die vielleicht fehlenden 20 cm.....Was soll das? Ist doch unfug,dann geht der Krawall erst richtig los.Ich verstehe das Problem so wie so nicht so ganz.Wer nicht mit einer solchen Lage fahrerisch zu recht kommt sollte sich überlegen ob er mit einem Wohnmobil nicht überfordert ist.Und ich kann auch den Nachbarn verstehen der nicht ständig auf ein Wohnmobil sehen will,solche Autos sind nur für uns schön. Bernd Hallo, so sehr man sich auch ärgert, dann muss man mit einer Hilfsperson als Einweiser auf die Straße fahren. Muss ich seit 15 Jahren. Bei mir ist es zwar kein Zaun, aber unmittelbar an meiner Grundstücksgrenze ist eine Kurve die ich wegen meiner eigenen Hecke nicht vollständig einsehen kann. Da ich rückwärts mit dem Womo aus der Einfahrt fahren muss, geht es nicht ohne 2. Person. Man gewöhnt sich dran. Gruß Gerald Wo ist eigentlich das Problem? Rückwärts einparken, dann kann man vorwärts raus. Und wenn man nach dem Rückwärts einparken wegen Wand etc. nicht mehr aus der Fahrertür aussteigen kann, nimmt man eben die Beifahrertür. Oder die Aufbautür. 'Geht nicht' ist die hässliche Schwester von 'Will ich nicht' :D Die Versicherung (zumindest die Vollkasko) lacht sich mit Sicherheit tot, wenn Du Deinen Hintern blind in die Strasse schiebst und er Dir abgefahren wird. bis denn, Uwe |
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