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anhaengerkupplung
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Darf man Ladung auf der AHK transportieren?


thomas56 am 02 Mai 2017 09:36:07

Moin,

ich frage deshalb, weil ein Tüver mir vor 2 Jahren sagte, wenn ich das Ding nicht abnehme, bekomme ich keine Plakette.

Darf ich oder darf ich nicht?



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Thoddie am 02 Mai 2017 09:40:10

Man darf schon, aber deine Ladung ist erstens nicht mit einem Einmachgummi gesichert und zweitens hast du die Spitzen nicht mit Gummikappen gesichert wie sie üblicherweise auf jedem Spanngummi-Haken zu finden sind. ;D

Muscha am 02 Mai 2017 12:06:50

Also ich nehme mal an, dass der Kugelkopfschmuck kein ECE-Prüfzeichen hat.
Daher wäre ein solches Anbauteil wohl nur durch ein Teilegutachten per Einzelabnahme
mit Eintragung in den Papieren zulässig.
Und für die Kosten kannste wohl auch einen Anhänger kaufen und ein Gewächshaus draufsetzen.

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brawo1 am 02 Mai 2017 12:31:08

Für mich sieht es auf dem Bild so aus, dass dieser Kugelkopfschmuck die Kugel vor Witterungseinflüssen schützen soll und solche Kappen, allerdings nicht in dieser Art, werden doch schon seit Jahrzehnten verwendet. Ich sehe darin kein Problem, sondern eine Schikane vom Prüfer.
Aber davon abgesehen, dann nehme ich halt für die Prüfung den Kugelkopfschmuck ab und anschließend kommt er wieder drauf, was soll's.

WomoTechnikService am 02 Mai 2017 12:34:18

Sollte es sich um eine abnehmbare Anhängekupplung handeln, so muss diese, wenn kein Anhänger dran hängt, abgenommen werden. Ist eine komische Vorschrift, aber eben Vorschrift...

LG Peter

brawo1 am 02 Mai 2017 12:35:03

Muscha hat geschrieben:Also ich nehme mal an, dass der Kugelkopfschmuck kein ECE-Prüfzeichen hat.
Daher wäre ein solches Anbauteil wohl nur durch ein Teilegutachten per Einzelabnahme
mit Eintragung in den Papieren zulässig.

Ich denke, du hast das Ironiesmily vergessen.

brawo1 am 02 Mai 2017 12:40:08

WomoTechnikService hat geschrieben:Sollte es sich um eine abnehmbare Anhängekupplung handeln, so muss diese, wenn kein Anhänger dran hängt, abgenommen werden. Ist eine komische Vorschrift, aber eben Vorschrift...

Ich denke, du irrst dich, schau mal hier --> Link .
Oder gibt es in der Zwischenzeit ein entsprechendes Urteil?

Jagstcamp-Widdern am 02 Mai 2017 12:40:28

ich denke, dein tüver dachte, dasz deine schwiegermutter WÄHREND DER FAHRT platz nimmt und das wäre dann ungesicherte Ladung :!:
du musst ihm klarmachen, dasz die Sitzgelegenheit nur bei stillstand des fahrzeugs genutzt wird!

alleswirdgut
hartmut

WomoTechnikService am 02 Mai 2017 12:43:47

brawo1 hat geschrieben:Ich denke, du irrst dich, schau mal hier --> Link .
Oder gibt es in der Zwischenzeit ein entsprechendes Urteil?


Wurde mir, als ich noch Wohnwagenfahrer war und mit dem Galaxy zur HU bei der Dekra war, von Prüfer erklärt...

LG Peter

jochen-muc am 02 Mai 2017 14:06:10

thomas56 hat geschrieben:Moin,

ich frage deshalb, weil ein Tüver mir vor 2 Jahren sagte, wenn ich das Ding nicht abnehme, bekomme ich keine Plakette.

Darf ich oder darf ich nicht?





:lol: wo bitte gibt es das Ding ?

JTLorsch am 02 Mai 2017 14:55:09

Thoddie hat geschrieben:Man darf schon, aber deine Ladung ist erstens nicht mit einem Einmachgummi gesichert und zweitens hast du die Spitzen nicht mit Gummikappen gesichert wie sie üblicherweise auf jedem Spanngummi-Haken zu finden sind. ;D


Ich frage dann mal an dieser Stelle "WOOOOO ist die Holland Öse?"

thomas56 am 02 Mai 2017 19:11:04

jochen-muc hat geschrieben: :lol: wo bitte gibt es das Ding ?


Nur bei mir! :D

Das sind eigene Basteleien mit Dekokaktus aus ebä.
Bis 20cm Durchmesser war es einfach, da wurde der Boden nur mit Blech verstärkt wo die kleine Abdeckkappe eingeklebt wurde und die wurde auf die Kugel gedrückt.

Dieser hat 34cm, der ist zu dick und hätte in der Höhe das Nummernschild vereckt. Der hat nun einen vesetzten Haltering.


KTM525 am 02 Mai 2017 21:29:22

Solange die Stützlast nicht überschritten wird ?

EmilGruenbaer am 03 Mai 2017 17:46:19

Dann muss der Schwiegertiger halt ne Diät machen

thomas56 am 03 Mai 2017 18:51:03

die 150kg Stützlast sehe ich nicht in Gefahr.

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