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Wieviele Absperrhähne Gasversorgung benötigt ein H-Fahrzeug?


jandijk am 23 Mai 2017 11:55:19

Moin.
Da mir inzwischen echt der Kopf qualmt hier mal ne bescheidene Frage.

Wieviel Absperrhähne brauche ich und wo müssen die sitzen wenn das Fahrzeug
Bj 1984 ist also H Zulassung hat.
Danke

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PittiC am 23 Mai 2017 11:59:03

Gas oder Wasser?

bernie8 am 23 Mai 2017 12:26:52

Hallo,

Für Gas:

Für jeden Verbraucher eine Absperrung.
Sind in der Regel 3 (Kühli, Herd + Heizung) plus meist eine Hauptabsperrung.
Der Einbauort ist soviel ich weiß nicht genau vorgegeben. Aber sinnigerweise
so nah wie möglich an der Einspeisung.
Vorgaben für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen findet man im DVGW Arbeitsblatt G 607.

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jandijk am 23 Mai 2017 13:05:47

Sorry für die ungenauen Angaben.
Es geht um die Gasanlage.
joa das G607 kenn ich.
Meine Frage ist wie die Vorschriften denn in der Praxis so umgesetzt werden..
Da soll es ja durchaus Unterschiede geben.
grüße

brauwe am 23 Mai 2017 13:28:21

jandijk hat geschrieben:Es geht um die Gasanlage.
joa das G607 kenn ich.
Meine Frage ist wie die Vorschriften denn in der Praxis so umgesetzt werden..
Da soll es ja durchaus Unterschiede geben.


Moin,

das verstehe ich jetzt nicht.

Du kennst die Vorschriften und fragst nach deren praktischer Umsetzung, bei der es Unterschiede geben soll.

In deinem Profil steht Wohnort Hannover.
Was nutzt es dir, wenn jetzt jemand aus Passau schreibt, der dortige Gasprüfer hat eine Anlage abgenommen, bei der es KEINEN Absperrhahn zB für die Heizung gibt.

Willst du dann künftig wegen jeder Gasprüfung nach Passau fahren, nur um jetzt einen Sperrhahn einzusparen?

Es wäre schön, wenn du einmal konkret schreiben würdest, warum dich diese Frage bewegt, dann sind auch Antworten einfacher.

Gruß
Uwe

bernie8 am 23 Mai 2017 15:33:47

Hallo Uwe,

deshalb fragt er ja, weil das aus dem DVGW Papier eben nicht hervorgeht und zumindest bei den WoMo's
meist sehr unterschiedlich gelöst ist.

wolfherm am 23 Mai 2017 17:01:09

Moderation:Bei der Erstellung Deines Themas wurde Dir der Hinweis angezeigt, welche Informationen im Titel des Themas anzugeben sind. Bitte mache Dich unter --> Link mit unseren Regeln vertraut und vergib zukünftig einen aussagekräftigen Thementitel. Dein Beitrag wurde geändert.


andwein am 23 Mai 2017 17:47:25

bernie8 hat geschrieben:Hallo Uwe, deshalb fragt er ja, weil das aus dem DVGW Papier eben nicht hervorgeht und zumindest bei den WoMo's meist sehr unterschiedlich gelöst ist.

Das die Gasabsperrhähne/Schnellschlussventile für jeden Verbraucher vorgeschrieben sind ist Klar.
Ich kenne seit 30 Jahren keine anderen Absperrhähne/Schnellschlussventile, die haben sich nicht veränjdert, und ich kenne auch keine vielfältigen/unterschiedlichen Lösungen in der Installation. Klar wenn einer vier Verbraucher hat, hat er vier Ventile, wenn er nur zwei Verbraucher hatgenügen halt zwei Ventile
Im Gebrauch, mache ich während der Fahrt zu oder lasse ich auf, gibt es natürlich Unterschiede.
Für eine Installation gilt bei der Gasanlage das Erstinstallations bzw. das ÄnderungsInstallationsdatum, nicht das Chassis-Bj
Ob nach einer Gasinstallation (Flasche/Heizung/Herd/Kühli die Vorraussetzungen für ein H-Kennzeichen noch erfüllt sind, weiß ich nicht!
So meine Kenntnisse, Gruß Andreas

jandijk am 23 Mai 2017 22:54:26

Moin.Danke für das ändern der Überschrift..sorry kommt nicht wieder vor.
Also.Das ist ein Kanada Womo mit Schweizer Gasanlage.Beides Bj 1984.EZ Schweiz......Zuerst mal habe ich keine Ahnung wie das G607 1984 war. Gab es das Überhaupt. Musste damals auch jedes Gerät einen Hahn haben?
Ich finde es auch gut das der Punkt mit den Regionalen Abweichungen angesprochen wird....
Und was mir am meisten Kopfschmerz bereitet ist die Sache mit der H Zulassung.
Angebote von Leuten die mir am Liebsten alles neu machen gibt's genug...beim Thema H ist dann immer Schweigen.
Damit ich das Verstehe. Der Tüv Ing. legt alle Vorschriften von 1984 zugrunde aber der Sachkundige will am liebsten alle Wände aufreißen.
Na klar. Und ein Dorf weiter sind die Leitungen dann wieder doch alles so ok...evt auch mit Vermerk im Prüfbuch.

gruß und dank

Scout am 23 Mai 2017 23:59:16

Solange man an der Gasanlage nichts ändert, gelten die Vorschriften des Zulassungsjahres.
Wird an der Gasanlage eine wesentliche Änderung durchgeführt, gelten die neuen Vorschriften.
Deshalb an der Gasanlage keine Änderungen durchführen.
Sie muss natürlich sicher sein. Die Anlage muss dicht sein und die Geräte sicherheitstechnich in Ordnung sein.

Gruß
Scout

jandijk am 24 Mai 2017 02:03:37

brauwe hat geschrieben:
Moin,
das verstehe ich jetzt nicht.
Was nutzt es dir, wenn jetzt jemand aus Passau schreibt, der dortige Gasprüfer hat eine Anlage abgenommen, bei der es KEINEN Absperrhahn zB für die Heizung gibt.
Willst du dann künftig wegen jeder Gasprüfung nach Passau fahren, nur um jetzt einen Sperrhahn einzusparen?

Gruß
Uwe


Aha. Nach dem ersten Satz war doch alles gesagt....
Auch aus meinem nicht dollen Anfang des Trööts war doch klar zu erkennen das es hier nicht um blinden Geiz geht sondern die Frage wie die Nummer 1984 Vorschriftsmässig gewesen wäre.
Sollte das in den 3 Sätzen übersehbar Formuliert gewesen sein .sorry. Wenn nicht ist das mal eine richtig unterirdische Antwort.sorry
Danke für die Antworten auf Augenhöhe der anderen User

zuckerbaecker am 24 Mai 2017 08:19:52

Genau hierzu passend habe ich in einem anderen Forum diese Aussage gefunden:

.

ZITAT:
"
.............
Allerdings müßte auffallen, das es fast immer die Threads befällt, die bei der Eröffnung fast alle relevanten Details vermissen lassen.
Dann beginnt sehr schnell die indivuduelle Interpretation, Vermutungen werden angestellt, eine Richtung gesucht.
Häufig beginnt ein Ping-Pong, weil der TE wichtige Informationen gar nicht, oder erst nach mehrmaliger Nachfrage mitteilt.
Wenn, meiner Meinung nach, der TE in diesem Fall im ersten Beitrag mitgeteilt hätte,
...........
wäre es zu einigen Kommentaren gar nicht erst gekommen. "

jandijk am 24 Mai 2017 10:33:54

So ich habe erstmal beim TÜV angerufen...
Unser Prüfer sagt " Hab ich keine Ahnung aber H Zulassung gibt's solange das äußere Erscheinungsbild nicht leidet"
Aufgrund der Gegebenheiten ist eine Hahn Montage nur in Nähe der (4) Verbraucher möglich.
Die truma und der 4 Flammenkocher haben bereits ein Hahn.der Kühli ist gut zugänglich und kein Problem.
Nur wollte der Sachkundige das wir für den 8 Gallonen Boiler die Badwand rausreissen um da nen Hahn zu platzieren.Mann komme da sonst nicht ran.
An diesem Punkt würde glaube ich jeder Nachfragen ob das wirklich Alternativlos ist.
Grüße

bernie8 am 24 Mai 2017 11:02:31

Hallo,

Deine jetzigen Informationen wären tatsächlich am Anfang des Threads hilfreich gewesen.
Ich würde mal bei einem anderen Sachkundigen vorstellig werden.

Andwein schrieb:
und ich kenne auch keine vielfältigen/unterschiedlichen Lösungen in der Installation.


Andreas, die Hähne kenne ich auch nur in einer Ausführung.
Der TE hatte aber nach der Platzierung gefragt und das habe ich schon an sehr unterschiedlichen Stellen
gesehen. War bei keinem meiner bisherigen Mobile an der gleichen Stelle. Mal nah am Gaskasten, mal auf
der ganz anderen Bordseite, mal unter der Spüle etc.

andwein am 24 Mai 2017 11:31:27

jandijk hat geschrieben:..Also.Das ist ein Kanada Womo mit Schweizer Gasanlage.Beides Bj 1984.EZ Schweiz......Zuerst mal habe ich keine Ahnung wie das G607 1984 war. Gab es das Überhaupt. gruß und dank

Die G607 gilt, soweit ich weiß, für Europa. Weder Kanada noch die Schweiz sind europäischen Regelwerken unterworfen. Deren Vorschriften zu Gasanlagen, Wohnmobilen sind komplett anders. Was du aufgrund anderer Vorschriften in Deutschland (Europa) ändern musst oder was bleiben darf weiß ich nicht. Aber wenn das Fahrzeug in D zugelassen wird, gelten die deutschen Vorschriften und deren Gültig für / ab bzw. Bestandschutz-Regeln, egal ob neu oder H-Zulassung. Es gibt zwei Meinungen:
1. Du änderst gar nichts, du hast eine Zulassung, irgend jemand hat ja eine deutsche Gasprüfung gemacht, dann kann niemand die H-Zulassung in Zweifel ziehen
2. Du bringst die Gasanlage auf den Stand der in D geltenden Regel/Vorschriften, dann ist dein Wom gastechnisch sicher, aber wie das dann mit dem H-Zustand aussieht ist offen und wird garantiert von TÜV-Prüfer zu TÜV-Prüfer unterschiedlich gesehen.
No risc, no fun. Nur meine unmassgebliche Meinung, nur der deutsche TÜV hat die Deutungshoheit!!!
Gruß Andreas

Scout am 24 Mai 2017 12:42:25

jandijk hat geschrieben:Nur wollte der Sachkundige das wir für den 8 Gallonen Boiler die Badwand rausreissen um da nen Hahn zu platzieren.

Ein Sachkundiger hat die Befähigung erworben eine Gasanlage nach zur Zeit gültigen Regeln zu überprüfen. Mehr nicht.
Er kann nicht beurteilen wie zum Zeitpunkt der Zulassung die Regeln in dem Zulassungsland waren. Das kann bestensfalls ein Sachkverständiger.
Hier ist eine Liste des DVGW --> Link und erkundige dort, wegen der Gasanlage, nicht wegen des H-Kennzeichens, das ist Sache der Kfz Überwachungsvereine.

Es gibt zwei DVGW Arbeitsblätter G607 mit unterschiedlichen Namen.
Das neue Arbeitsblatt G 607 regelt den Betrieb und die Wiederholungsprüfungen der Flüssiggasanlage und gilt seit 2006??
Die Basis hierzu ist die DIN EN 1949 „Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen zu Wohnzwecken und in anderen Straßenfahrzeugen“, regelt.

Vor Inkrafttreten dieser DIN EN 1949 regelte das alte DVGW Arbeitsblatt G607 die Installation und Prüfung der Gasanlage. Die gilt aber seit über 10 Jahren nicht mehr.

Die DIN EN Normen gelten europaweit.
Die DVGW Arbeitsblätter sind eine rein deutsche Angelegenheit.

Die Frage bezüglich der Gasanlage wende dich an einen Sachverständigen.

Etwas über Regelwerke für Flüssiggase. --> Link

Gruß
Scout

kiteliner am 24 Mai 2017 15:11:02

Such dir einen anderen Gasprüfer, der dir die Anlage so abnimmt, wie sie ist. Das muss nicht unbedingt der TÜV machen. Wenn die Prüfung vor der HU gemacht wurde und gültig ist, schaut der TÜV-Prüfer normalerweise nicht mehr nach.
ggf. aber einfach noch einmal mit dem Prüfer reden. Bei meinem alten Wohnwagen, wollte der (neue) Prüfer einen zusätzlichen Absperrhahn, der aber vorher noch nie gefordert war. Ihn darauf angesprochen, war danach dann nicht mehr notwendig weil originaler Zustand. (Okay, habe kein H-Kennzeichen auf dem Wohnwagen)
Selbst Änderungen an der Gasanlage (wegen Sicherheit) sollten das H-Kennzeichen nicht gefährden, da derartige Äderungen am Fz und "Anbauteilen" in den Richtlinien erlaubt sind.
Viel Erfolg
Thomas

jandijk am 25 Mai 2017 00:25:11

Nabend.
Ich habe Angst das Sachkundigen Roulette nochmal zu spielen...
Bis auf den Boiler der wirklich Kopfschmerz macht würde der Rest beim derzeitigen Sachkundigen halbwegs glatt durchgehen.
Inkl. der 1 1/4 Zoll Hauptleitung. Von der weitere 1 1/4 Zoll Rohre bis zu den 5 Verbrauchern gehen.(Gassteckdose Vorzelt.Truma.Boiler.Herd.Kühli.
Wenn mir jemand sagt das nen 30mbar Kühli auch so an einer 50 mbar Leitung läuft aber gleichzeitig Absperrhahn-Erbsenzählen macht wird ich halt mißtrauisch.
Ich werde mir also den angeblich so nur durch entfernen der Badwand inkl Waschtisch etc zugänglichen Gasanschluß des Boilers über das Wochenende mal vornehmen.
Die Bohrung für den Kühlihahn werde ich meiner Freundin irgendwie abringen müssen. Aber im Ernst.
Das Womo ist alt. Genau wie ich es wollte. Mein Traum. Oldtimer Womo. Dann auch noch was zu finden was zwar technisch Steinzeit (ca 40 Schmiernippel)
ist aber auch meine Freundin überzeugt.Das war ein langer Weg. Nachdem das Fahrzeug 33 Jahre lang das Glück hatte das keine Bastelorgien veranstaltet wurden soll ich jetzt im maximal Sichtbaren Bereich die Lochsäge ansetzten und das Bad ruinieren.
Da wehrt sich irgendwas in mir.
Ich werde das WE nutzen alle von euch vorgetragenen Infos sacken zu lassen und werde dann je nach Verlauf mit Boiler eine Entscheidung treffen müssen.
Grüße

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