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AB Baustellen und 2m Spuren 1, 2


thomas56 am 03 Sep 2017 20:39:28

Tinduck hat geschrieben:
Quntessenz scheint zu sein, dass noch nicht höchstgerichtlich entschieden wurde, ob ein sich auf einer zweiten Fahrspur befindliches Fahrzeug nun an einem anderen vorbeifährt oder es überholt.

ich weiß es auch nicht!

Aber wenn in einer Stausituation die rechte Spur teilweise schneller voran kommt als die linke Spur, ist es auch kein Überholen! Oder? :D

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skysegel am 03 Sep 2017 20:55:58

Tinduck hat geschrieben:Aua. Die Erläuterung ist dermassen verschwurbelt, dass sie für Nichtjuristen nicht mehr lesbar ist.


"Überholen im Sinne der Straßenverkehrsordnung meint den tatsächlichen Vorgang des Vorbeifahrens von hinten an Fahrzeugen anderer Verkehrsteilnehmer, die sich auf derselben Fahrbahn in dieselbe Richtung bewegen oder verkehrsbedingt halten."

Irgend ein Problem damit? Der Rest von dem Urteil hat ja mit unserem Problem nichts zu tun. Die Definition ist eindeutig. Solange rechts niemand parkt oder z.B. unfallbedingt steht (das wäre dann nicht verkehrsbedingt) ist alles, was Du links schneller bist als die Fahrzeuge rechts, überholen. Wenn das aufgrund der Beschilderung nicht erlaubt ist, ist das egal, ob Du das problemlos schaffen würdest, unter Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung dran vorbeizukommen. Da gibt es auch keinen Interpretationsspielraum.

Ulli

wolfherm am 03 Sep 2017 20:58:00

Heißt das dann im Umkehrschluss: Immer auf gleicher Höhe bleiben, bis zum Stillstand auf allen Spuren?

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skysegel am 03 Sep 2017 21:17:29

wolfherm hat geschrieben:Heißt das dann im Umkehrschluss: Immer auf gleicher Höhe bleiben, bis zum Stillstand auf allen Spuren?

So isses, es sei denn natürlich, die Rennleitung sagt was anderes und hebt die Beschilderung z.B. durch direkte Anweisung auf. Bei einem Überholverbot kommt es auf die Gründe für den langsamen Verkehr oder ggf. den Stillstand nicht an, es sein denn er ist nicht verkehrsbedingt. Wir haben nicht die Freiheit, individuelle eigene Entscheidungen über die Gültigkeit von Verkehrszeichen zu treffen. Sollte eigentlich auch klar sein.
Man kann also, vorausgesetzt man ist nicht zur Hilfeleistung verpflichtet, an einem liegengebliebenen (steht nicht verkehrsbedingt) Fahrzeug vorbei fahren, man kann aber nicht links von hinten an den Fahrzeugen auf der rechten Spur vorbei fahren, die so langsam einen Stau aufbauen weil irgendwo vorn ein Auto liegengeblieben ist (verkehrsbedingt). Sofern da Überholverbotschilder stehen! Meistens stehen da ja keine. Das machen die anscheinend nur bei besonders engen Baustellen und an den Verschwenkungen, wenn es in in einen Baustellenabschnitt rein oder wieder raus geht. Aber so genau hab ich mir das bisher offen gesagt noch nicht angeguckt, dass ich mir das gemerkt hätte.

Ulli

JoFoe am 03 Sep 2017 21:30:15

Was für ein verschärfter Satz:
Ausgehend von der Wortbedeutung und unter Berücksichtigung des Umstands, dass das Sichbewegen auf derselben Fahrbahn kein taugliches Kriterium für eine abschließende Erfassung besonders gefährlicher Fälle des Vorbeifahrens liefert, wird das Tatbestandsmerkmal des Überholens auch durch ein Vorbeifahren von hinten an sich in derselben Richtung bewegenden oder verkehrsbedingt haltenden Fahrzeugen verwirklicht, das unter Benutzung von Flächen erfolgt, die nach den örtlichen Gegebenheiten zusammen mit der Fahrbahn einen einheitlichen Straßenraum bilden .
:mrgreen: Alles Klaro ? Oder ?

Beefeater57 am 03 Sep 2017 21:32:06

Der Gesetzgeber erlaubt bei Kolonnenbildung auf allen Spuren ein langsames vorbeifahren auch auf der rechten Spur.

Bernd

skysegel am 03 Sep 2017 21:44:03

JoFoe hat geschrieben:Was für ein verschärfter Satz:
Ausgehend von der Wortbedeutung und unter Berücksichtigung des Umstands, dass das Sichbewegen auf derselben Fahrbahn kein taugliches Kriterium für eine abschließende Erfassung besonders gefährlicher Fälle des Vorbeifahrens liefert, wird das ..... Alles Klaro ? Oder ?

Ja, es ist auch Überholen, wenn Du über den Standstreifen oder auf anderen Straßen über angrenzende Grünstreifen fährst. Bezieht sich auf den konkreten Fall, der entschieden wurde. Ich glaub eigentlich nicht, dass der BGH zum verschwurbeln neigt.

ät Bernd
Das mit der Kolonne gilt natürlich nur, wenn da kein Überholverbot ist. Nochmal: es gibt für die Verkehrsteilnehmer keine Möglichkeit, eigenständig Verkehrszeichen aufzuheben. Gilt übrigens auch für Tempo 70, nachts um 3 Uhr auf einer leeren Bundesstraße. Zum Beispiel.

Ulli

Gast am 03 Sep 2017 22:13:31

skysegel hat geschrieben:Das mit der Kolonne gilt natürlich nur, wenn da kein Überholverbot ist. Nochmal: es gibt für die Verkehrsteilnehmer keine Möglichkeit, eigenständig Verkehrszeichen aufzuheben. Gilt übrigens auch für Tempo 70, nachts um 3 Uhr auf einer leeren Bundesstraße. Zum Beispiel.
Ulli

Hallo Ulli,
ich finde es gut wenn Du die rechtliche Seite hier darstellst, die Richtigkeit Deiner Aussage kann ich nicht beurteilen.

Aber ich werde dennoch weiterhin an einer Kolonne vorbeifahren bzw. überholen und hier keinen blinden Gehorsam betreiben.
Das empfinde ich nicht als ein "Aufheben von Verkehrszeichen" sondern als normales menschliches Verhalten.
Nebenbei ist es auch tägliche Praxis auf sämtlichen Autobahnen.

Gruß Micha

skysegel am 03 Sep 2017 22:19:57

Schade, ich hätte gedacht, dass das eine Gelegenheit wäre, Alltagspraxis zu hinterfragen. Dass viele meinen, sie wüssten es besser, als die Planer, die die Verkehrsführung gemacht haben, ist nämlich u.a. der Grund für die Häufung von Unfällen innerhalb von Baustellen.

Ulli

hampshire am 03 Sep 2017 22:33:40

skysegel hat geschrieben:Schade, ich hätte gedacht, dass das eine Gelegenheit wäre, Alltagspraxis zu hinterfragen. Dass viele meinen, sie wüssten es besser, als die Planer, die die Verkehrsführung gemacht haben, ist nämlich u.a. der Grund für die Häufung von Unfällen innerhalb von Baustellen.

Alltagspraxis: Fließt der Verkehr in der Baustelle auf beiden Spuren, fahre ich mit dem Kastenwagen (Ducato Basis) rechts. Kommt alles zum Stillstand, stehe ich rechts. Ist rechts blockiert und links fährt, fahre ich auch verbotenerweise links bevor ich mich ein paar Stunden in einen Stau einreihe. Mit dem Kastenwagen halte ich mich recht gut an die Geschwindigkeitsbegrenzungen, mit dem PKW bin ich außerorts hin und wieder mal schneller als erlaubt unterwegs. (0 Punkte in Flensburg bei Kilometerleistung über 60 Tkm jährlich)

Gast am 03 Sep 2017 22:35:37

Ulli, ich bin jetzt nicht sicher ob Du meinen Beitrag gemeint hast.
Ich glaube nicht daß irgendein Verkehrsplaner möchte daß wenn die eine Spur steht oder langsam rollt
die andere dann auch stehen sollte.
Seis drum, ich meinte nicht unklare Verkehrslagen sondern staubedingtes Rollen.

Gruß Micha

Roman am 03 Sep 2017 23:01:04

hampshire hat geschrieben:..Alltagspraxis: Fließt der Verkehr in der Baustelle auf beiden Spuren, fahre ich mit dem Kastenwagen (Ducato Basis) rechts. Kommt alles zum Stillstand, stehe ich rechts. Ist rechts blockiert und links fährt, fahre ich auch verbotenerweise links bevor ich mich ein paar Stunden in einen Stau einreihe.....


:daumen2:

Alles andere was teilweise weiter oben mal wieder "doziert" wurde, ist akademischer Natur, uns führt nicht zum Ziel, nämlich einem möglichst fließenden Verkehr auch und gerade in einer Baustelle.

Gruß
Roman

Regmula am 03 Sep 2017 23:45:51

hampshire hat geschrieben:Ist rechts blockiert und links fährt, fahre ich auch verbotenerweise links bevor ich mich ein paar Stunden in einen Stau einreihe.

Ein anderes Praxisbeispiel: Irgendwo auf der dreispurigen A2 gibt es eine Baustelle. Mehrere -zig Kilometer davor ein LKW Überholverbot. Mitten in der Nacht bildet sich vor dieser Baustelle auf dem rechten Fahrstreifen ein mehrere Kilometer langer LKW-Stau. Die beiden linken Spuren sind so gut wie frei, es ist sonst kaum Verkehr. Nicht ein LKW drängelt sich vor. Da ist wirklich erstaunlich, Hut ab.

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