Hallo,
Ich fahre einen Dethleffs A5431, Bj. 2002, ca. 25000 km.
Habe mir beim Rückwärts-Einbiegen blöderweise 2 Dellen in die hintere linke Seitenwand gefahren (jeweils handflächengroß, ca 5mm tief).
Meine Kasko-Versicherung hat zwecks Schadensermittlung einen Gutachter geschickt.
Eigentlich war ich vorher davon ausgegangen, dass die untere Hälfte der Seitenwand ausgetauscht wird. Falsch gedacht!
Der Gutachter erklärte mir, dass man die 2 Beulen durch 'soft repair'-Methode wesentlich kostengünstiger reparieren würde.
Würde bedeuten, dass die markierte Fläche (s. Bild) überklebt werden würde. Bei Glattblech würde ich das ja noch akzeptieren, aber bei Hammerblech habe ich doch so meine Bedenken.
Mein Einwand, dass der Übergang von nicht überklebter zu überklebter Fläche aufgrund des Hammerblech-Musters doch dann sichtbar wäre, war für den Gutachter nicht überzeugend. Das Hammerblechmuster würde nachgebildet.
Bei Abwicklung von Kasko-Schäden müsse der Versicherte außerdem 'geringe Schönheitsbeeinträchtigungen' akzeptieren.
Frage meinerseits wäre: Ist dem so? Muss ich bei Kasko-Abwicklung diese Reparaturmethode akzeptieren?
Besten Dank vorab für Eure Hilfe.
Manfred

