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Iveco Daily 60C18 auflasten


crazy4ontour am 09 Sep 2017 19:58:29

Hallo zusammen,

ich interessiere mich für ein Wohnmobil auf Iveco Daily 60C18 Basis, EZ 2009. Derzeitiges zulässiges Gesamtgewicht liegt bei 6t und soweit ich weiß war es bisher auch immer mit den 6t zugelassen. Ich hätte aber lieber gerne 6.5t, evtl auch 6.7t wenn das möglich ist, um mehr Reserve zu haben. Weiß jemand ob da grundsätzlich eine Auflastung möglich ist und wenn ja, welche Änderungen dafür notwendig sind. Ungefährer Preis wäre natürlich auch gut :mrgreen:

Viele Grüße,
Christian

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buerstner720a am 10 Sep 2017 09:23:17

Moin Moin Christian,

der einfachste weg ist zum IVECO Händler deines Vertrauens, der Macht eine Anfrage im Werk, wenn alles glatt läuft bekommst Du ein Datenblatt welches Du zum Eintragen brauchst. Wenn die Auflastung möglich steht auch auch Explizit drin was für Vorraussetzungen das Fahrzeug erfüllen muß.
Bei Meinen Fahrzeug mußte ich unter anderem andere Reifen montieren.

Mach es mit/bei einem IVECO Händler und du bist auf der sicheren Seite.

:womobus: Gruß

Ingo

JackSchmidt am 10 Sep 2017 10:52:57

Hallo Christian,

hier wird Dir geholfen. Wenn einer mehr kann als der Hersteller, dann der. --> Link

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crazy4ontour am 10 Sep 2017 11:14:21

Vielen Dank für eure Antworten. Die Firma Meier Fahrzeugbau hatte ich auch schon gefunden. Aber wie das nun mal so ist, bin ich werktags nicht dazu gekommen es abzuklären und hatte auf eine ungefähre Einschätzung der Kosten gehofft :wink:.

Werde morgen mal telefonieren.

Rodger44 am 10 Sep 2017 12:51:19

Hast Du denn in Deinem IVECO bereits eine vierkanal Luftfederung? Sollte dies der Fall sein könntest Du Dich auch direkt mit Carsten Stäbler oder Goldschmitt in Verbindung setzen um auf Deine Frage eine Antwort und einen Kostenvoranschlag zu bekommen. Falls nicht ist Fahrzeugbau Meier sicherlich eine kompetente Ansprechadresse.

Gruß
Rodger

brainless am 10 Sep 2017 12:54:07

Hallo Christian,

mach's nicht so kompliziert und teuer, wie Dir einige hier raten wollen.

Was Du vorhast, habe ich bereits hinter mir.
Vor über vier Jahren kauften wir einen Dethleffs XXL A 9000 auf Daily 60 C 18 mit eingetragenen 6.0 t zGM (EZ 11/2008).
Ich bin dann gleich mit dem Auto zum TÜV, um mich zu informieren. Der zuständige TÜV Ingenieur hat aber Nägel mit Köppen gemacht:
- Bei IVECO Deutschland in München angerufen
- telefonisch bestätigt bekommen, daß eine Auflastung auf 6.5 t ohne technische Änderungen möglich ist
- dann das Telefax von IVECO Deutschland mit der Bestätigung abgewartet (10 - 15 Minuten!)
- Papiere und FIN vergleichen
- 6,5 t eingetragen
- Gebühr kassiert (weiß den Betrag nicht mehr, war aber gering)

Danach bin ich zur Zulassungsstelle gefahren und habe das Mobil auf unseren Namen umgemeldet - natürlich direkt aufgelastet,


Volker

crazy4ontour am 10 Sep 2017 16:33:26

Hallo Volker,

das klingt gut! Lustigerweise handelt es sich bei dem Wohnmobil, für das ich mich interessiere, auch um einen Dethleffs XXL A 9000, EZ 07/2009. Dann habe ich ja Hoffnung, dass es unkompliziert werden könnte :gut: .

Viele Grüße,
Christian

brainless am 10 Sep 2017 19:57:02

Um den 19./20. September fahre ich aus Zeeland über Aachen nach zuhause.
Wenn Du willst, kann ich in DN eine Pause einlegen und Du kannst Dir meine Zulassung kopieren.

Grüße,


Volker

ChiliFFM am 12 Sep 2017 11:13:11

Ich verstehe die ganze Systematik sowieso nicht.
Wir haben den XXL-A 9800 65C17 (EZ 3/2012 aber Bj. 2010) und der hat schon immer 6,7 to. in den Papieren gehabt. :roll:

Lancelot am 12 Sep 2017 11:18:38

ChiliFFM hat geschrieben:Ich verstehe die ganze Systematik sowieso nicht.

Du hast einen 65C17 ... mit 6,7 to zulässig
der TE hat einen 60C18 ... mit 6,0 to zulässig !

Also will der TE auflasten .. :)

ChiliFFM am 12 Sep 2017 11:54:12

Das Anliegen ist schon klar.
Aber warum heisst ein 65.. wenn er 6,7 to. hat?
Und warum heist ein 60.. wenn er auch auf 6,5 to. oder gar noch mehr aufgelastet werden kann?
Und warum hat der 60.. die 6,5 to., die er ohne technische Änderungen haben kann, nicht schon von Werk aus??

brainless am 12 Sep 2017 14:40:56

Wichtiges Datum ist die zGM des Zuges.
Bei unserem sind das 9.5 t.
Durch die Auflastung des Zugfahrzeuges um 500 kg sank die zul. Anhängelast in gleichem Maße: Von 3.500 kg auf 3.000 kg.
Also entweder 6.000/3.500 oder 6.500/3.000 kg.
Analog bei 6.7 t / 3.5 t oder 7.2 t / 3.0 t,


Volker

ChiliFFM am 12 Sep 2017 16:21:46

brainless hat geschrieben:Wichtiges Datum ist die zGM des Zuges.
Bei unserem sind das 9.5 t.
Durch die Auflastung des Zugfahrzeuges um 500 kg sank die zul. Anhängelast in gleichem Maße: Von 3.500 kg auf 3.000 kg.
Also entweder 6.000/3.500 oder 6.500/3.000 kg.
Analog bei 6.7 t / 3.5 t oder 7.2 t / 3.0 t,

Das muss und sollte aber nicht so sein, dass sich die zul. Anhängelast automatisch verringert.
Das Gesamtzuggewicht wird in den Bemerkungen eingetragen und der Fahrzeugführer ist dann dafür verantwortlich, dass das nicht überschritten wird. Er darf dann eben nicht das zGG des Fahrzeugs und die zul. Anhängelast gleichzeitig ausnutzen.

brainless am 12 Sep 2017 17:13:05

Vielleicht verwechselst Du was mit zGM eines Anhängers und tatsächlicher Masse dieses Anhängers.
Ich darf bei maximaler Anhängelast von z.B. 2.0 t auch einen 2,5 t Anhänger anhängen, aber diesen nur bis zu einer Gesamtmasse von 2.0 t beladen.

Bei positiver Veränderung der zGM des Zugfahrzeuges wird die zGM eines Anhängers auf die neue Differenz zur zul. Zuggesamtmasse geändert.
Bei mir in der "Zulassungsbescheinigung, Teil I" in Feld O.1 (Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg),


Volker

ChiliFFM am 12 Sep 2017 17:25:37

brainless hat geschrieben:Bei positiver Veränderung der zGM des Zugfahrzeuges wird die zGM eines Anhängers auf die neue Differenz zur zul. Zuggesamtmasse geändert.

Da irrst du. Hier ein Beispiel: --> Link
2.950 kg + 2.000 kg sind eingetragen, aber es dürfen nur 4.150 kg ausgenutzt werden.

Das ist schon oft diskutiert worden, spontan das hier:
--> Link

brainless am 12 Sep 2017 20:19:45

Wieso?
Hier ist es doch so:
--> Link
zGM des Zugfz: 2.050 kg / zGM des Anhängers: 1.400 kg
zGM des Zuges: 3.450 kg

Zudem irre ich nicht bei meiner Zulassungsbescheinigung, Teil I - dort ist es schwarz auf grün so eingetragen,


Volker 8)

ChiliFFM am 13 Sep 2017 10:58:43

brainless hat geschrieben:Wieso?
Hier ist es doch so:
--> Link
zGM des Zugfz: 2.050 kg / zGM des Anhängers: 1.400 kg
zGM des Zuges: 3.450 kg

Da hast du aber überlesen, dass dort zGM des Anhängers 1.700 kg sind bis 8% Steigung.

brainless hat geschrieben:Zudem irre ich nicht bei meiner Zulassungsbescheinigung, Teil I - dort ist es schwarz auf grün so eingetragen,

Bei dir, vielleicht.
Aber wenn die Summe der beiden Einzellasten das Gesamtzuggewicht nicht überschreitet, dann ist in aller Regel das Gesamtzuggewicht auch überhaupt nicht vermerkt.

Das steht eben deshalb nur dann drin, wenn es einen triftigen Grund gibt.

brainless am 13 Sep 2017 11:14:48

ChiliFFM hat geschrieben:Da hast du aber überlesen, dass dort zGM des Anhängers 1.700 kg sind bis 8% Steigung.
Das steht eben deshalb nur dann drin, wenn es einen triftigen Grund gibt.



Nein, die 1.700 kg habe ich nicht überlesen.
Dann sollte der Fahrzeugführer aber auch beachten, daß das Zugfahrzeug maximal 1.750 kg Masse hat - damit das zul. Zuggewicht von 3.450 kg eingehalten wird.
Den triftigen Grund liefert in diesem Fall die Variation der zulässigen Anhängelast, abhängig von der Steigung,


Volker 8)

ChiliFFM am 13 Sep 2017 13:09:03

brainless hat geschrieben:Dann sollte der Fahrzeugführer aber auch beachten, daß das Zugfahrzeug maximal 1.750 kg Masse hat - damit das zul. Zuggewicht von 3.450 kg eingehalten wird.

Eben. Genau das schrieb ich ja hier -- -- -- -- --> Link

Woraufhin du antwortetest:
Bei positiver Veränderung der zGM des Zugfahrzeuges wird die zGM eines Anhängers auf die neue Differenz zur zul. Zuggesamtmasse geändert.

Und dem ist eben nicht zwangsläufig so.
Wollte damit nur sagen, dass man eine Verringerung der eingetragenen Anhängelast nicht hinnehmen muss, nur weil man auflastet.

brainless am 14 Sep 2017 15:42:35

Okay,

damit bin ich einverstanden,


Volker

lwk am 18 Dez 2017 20:54:08

Zu den Modellbezeichnungen: im Kfz-Schein steht: Verkaufsbezeichnung: 60C. Unter Modellbezeichnung: 65C. Auch in der Bedienungsanleitung ist meist nur von 65C zu lesen. Vermutlich wird immer ein 65C gebaut und wer mir der Zuladung ķlarkommt, bekommt 60C angeklebt. Wer mehr braucht, zahlt ca. € 800 und bekommt 65C. Technisch gibt es ja keinrn Unterschied.

crazy4ontour am 18 Dez 2017 21:45:36

Hallo zusammen,

ich wollte nur kurz berichten, wie es im Endeffekt gelaufen ist.

Mein erster Versuch war beim lokalen TÜV. Der gute Mann hat wollte ohne eine Bescheinigung von Dethleffs oder IVECO gar nichts machen. Also habe ich bei Dethleffs angefragt. Dort bekam ich die Auskunft, dass eine Auflastung ohne technische Änderung nicht möglich sei. Das war zunächst ziemlich ernüchternd.

Ich habe dann bei IVECO selber angefragt, also in der Deutschlandvertretung direkt. Dort bekommt man keine hundertprozentige Auskunft bzw. nicht die schriftliche Freigabe, aber mündlich wurde mir gesagt, dass es eine Auflastung wohl problemlos möglich sei. Schriftlich, und so will es ja der TÜV, bekommt man das aber nur, wenn man offiziell über einen IVECO Händler anfragt. Also habe ich dem nächstgelegenen IVECO Händler einen Besuch abgestattet. Der hat so etwas wohl noch nie gemacht und wusste von nix.

Parallel stand ich schon mit mit der --> Link in Kontakt, weil ich mich für eine Vollluftfederung für die Hinterachse interessierte. Ein Anfrage von Hr. Stäbler bei IVECO brachte die gewünschte Freigabe. Kostenpunkt: 75 Euro plus Märchensteuer. Im Rahmen der Eintragung der Luftfederung wurde dann auch die Auflastung eingetragen.

Beste Grüße,
Christian

hecht0815 am 02 Jan 2018 21:18:29

Steht im Fahzeugbrief (Zulassunsbescheinigung ) Ablastung ohne technische Änderung ?
Wenn nicht :
1. Iveco Deutschland anschreiben und Vorhaben schildern ! Fahrgestell Nr. !!
2. Wenn vom Hersteller bescheingt, dann zu TüV !
3. Zulassunstelle Fahrzeugdaten ändern lassen.

Ablastung ohne technische Änderung vorhanden, dann beim TüV Prüfstellenleiter nachfragen !

Die Basisfahrzeuge mit 6 t statt 6,5 t sind oft um 1000 € preiswerter. Info aus eine Preisliste.
Was hat der Hersteller Iveco sich dabei gedacht ?

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