Hallo,
welches maximales Leergewicht darf ein Fahrzeug haben, um für 2 Personen auf 7,5t zulassungsfähig zu ein?
Oder andersrum gefragt, wieviel Zuladung ist minimum vom Gesetzgeber gefordert?
|
Hallo, welches maximales Leergewicht darf ein Fahrzeug haben, um für 2 Personen auf 7,5t zulassungsfähig zu ein? Oder andersrum gefragt, wieviel Zuladung ist minimum vom Gesetzgeber gefordert? Hallo, die aktuelle Ausgabe von Reisemobil International (Heft 11/2017) widmet diesem Thema gerade einen ganz interessanten Artikel. Darin wird auch eine Europäische Norm (EN 1646-2) zitiert, nach der "ein Reisemobil eine Mindestzuladung von 75kg Körpergewicht pro Person plus 10 kg Gepäck plus 10 kg pro Meter Fahrzeuglänge" bieten muss. Der Fahrer zählt da nicht mit, da er zum Leergewicht gehört. Jetzt kann man also rechnen... Viele Grüße! Uwe Guide! Bei mir sind es 7,1 t gewesen, um Zulassung von 7,5 t zu erhalten. Das ist natürlich illusorisch, daher habe ich auf 8,8 t aufgelastet. CU Wolf die Frage kam auf, weil ich ähniche Fahrzeuge mit 7,5t-Zulassung gesehen habe und selber ein Leergewicht von 7,9t eingetragen habe. Gewogen habe ich noch nicht. Thomas, dann fahr' mal auf eine Waage, Du wirst Dich über "Dein" Gewicht wundern. Ich habe 20 Jahre lang einen Mercedes 1124 AF mit einer Bimobilkabine gefahren. Dieses Fahrzeug war von Bimobil als 7,49-Tonner zugelassen worden — aber frage mich nicht, wie die das hinbekommen haben. Als ich ihn leer ohne Wasser und ohne irgendwelche Ausrüstung aber mit einen Reservereifen und nur ca. 50 Liter Diesel gewogen habe, zeigte die Uhr 7,3 Tonnen an. Reisefertig mit nur 300 von möglichen 1.000 Litern Diesel und mit 500 Litern Wasser brachte mein Truck dann sehr knappe 9,0 Tonnen auf die Waage ... Da ich auch den Führerschein Klasse 2 habe, hätte ich das Fahrzeug locker auf knapp 10 Tonnen auflasten können, hätte dann aber in D nur maximal 80 km/h auf der BAB fahren dürfen. Die optimale Autobahngeschwindigkeit betrug aber 100 km/h, weil da die Maschine gerade 2.000 Umdrehungen hatte und im optimalen Verbrauchsschnitt lag. OK, ich bin in den 20 Jahren und ca. 300.000 km niemals kontrolliert oder gewogen worden. Aber wenn, dann hätten sie mir wegen Überladung ein Bußgeld aufgedrückt. Jedoch hätte es Punkte und ggf. ein Fahrverbot gegeben, wenn ich mit einem Fahrzeug, welches mit über 7,5 Tonnen zugelassen ist, mit 100 km/h geblitzt worden wäre. Ich kann dies hier jetzt so offen schreiben, weil meine eventuelle Verstöße jetzt verjährt wären. Aber was ich eigentlich damit sagen möchte ist, dass Du jetzt im Nachhinein und ohne dass Du vor einem offiziellen Wiegen wesentliche Einrichtungsteile demontierst wohl kaum noch auf ein eingetragenes Gesamtgewicht von unter 7,5 Tonnen kommen kannst. Wir hatten auch mit dem Gedanken gespielt unseren LMC von 4,0 t auf 3,5 t abzulasten, um die Vorteile von <3,5 t zu nutzen. Am Ende haben wir dann mit einer Luftfederung auf 4,5 t aufgelastet :mrgreen: Gruß Carsten |
Anzeige
|