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Fiat 250 - Wie Ablasten nach Auflastung?


frajop am 06 Nov 2017 10:52:14

Hallo zusammen,
mein Fahrzeug war bei Erstzulassung für 3,5t zugelassen. Ich habe es dann aufgelastet auf 3,85t (ohne techn. Änderungen) und möchte jetzt wieder auf 3,5t ablasten.
Was muss ich tun? Muss ich auf jeden Fall zum TÜV oder kann ich direkt zur Zulassungsstelle?
Danke
Frank

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thomas56 am 06 Nov 2017 10:59:34

auf jeden Fall zum Tüv, der wird wahrscheinlich wiegen wollen.

quax1968 am 06 Nov 2017 11:13:37

Darf ich fragen warum du Ablastest, nachdem Du aufgelastet hast?
Das interessiert mich deshalb, weil ich am überlegen bin aufzulasten.


Kommst du mit dem 3.5 to Gewicht hin.

Danke
Claus

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frajop am 06 Nov 2017 11:27:49

quax1968 hat geschrieben:Darf ich fragen warum du Ablastest, nachdem Du aufgelastet hast?

Ich hatte aufgelastet um Reserven zu haben, z.B. für ein Moped auf dem Heckträger. Das nehmen wir aber nicht mehr mit, mit 3,5t komme ich hin.

Gruß
Frank

Solofahrer am 06 Nov 2017 11:51:32

Meine Überlegungen für das Auf- bzw. Ablasten:

Ich habe meinen neuen LaStrada zwar mit der 3,85 Tonnen Version bestellt, um zumindest technisch eine Zuladungsreserve zu haben, werde ihn aber abgelastet mit 3,5 Tonnen zulassen. Nun werde ich als Alleinfahrer zwar (rechnerisch) mit allem Urlaubsgepäcks noch unter 3,5 t zGG bleiben, wenn ich z.B. auf der Rückfahrt nicht zu viel Nachschub für meinen Weinkeller einlade 8) , aber knapp könnte es dann schon mal werden.

Warum dann nicht bei 3,85 t bleiben? — Ich fahre gerne auf der Hin- und Rückfahrt zum Urlaubsgebiet zügig auf der Autobahn. Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h sollte also möglich sein.

Werde ich gestoppt und gewogen, dann riskiere ich u.U. ein Bußgeld wegen Überladung, muss ggf. etwas Wasser ablassen und kann dann weiterfahren.
Werde ich jedoch mit einem Fahrzeug mit >3,5 t zGG mit über 100 km/h geblitzt, dann riskiere ich einen deutlich höheren Betrag, Punkt(e) in Flensburg und auch ein Fahrverbot.

Solofahrer am 06 Nov 2017 11:57:30

Sorry, zu früh gedrückt. :oops:

Du brauchst für die Eintragung der Ablastung ein TÜV-Gutachten mit offiziellem Wiegeprotokoll, mit dem Du nachweisen kannst, dass entsprechend der zugelassenen Sitze eine ausreichende Zuladung bis zum zGG von 3,5 t vorhanden ist.

SeeTramper am 06 Nov 2017 16:53:03

Hallo

Ich habe auch von 3500 kg auf 3850 kg aufgelastet mit Erhöhung der hinteren Achslast auf 2240 kg (wegen Heckbühne mit Roller).
Nachdem das mit dem Roller doch nichts geworden ist habe ich wieder auf 3500 kg abgelastet.

War beim TÜV ohne Wiegung, da das Fahrzeug ja vorher 3500 kg war (alte Zulassungsbescheinigung vorgelegt), jetzt technisches Höchstgewicht F1 3850 kg, Zulassungsgewicht F2 3500, Achse hinten immer noch auf 2240 kg. Typenschilder bleiben unverändert da dort die technisch zulässige Höchstmasse eingetragen wird. Es ist jetzt wieder ein 3500 kg WoMo!

Hoffe geholfen zu haben.

Grüße

kurt2 am 06 Nov 2017 17:20:06

Hallo Frank,
"Seatramper" hat Recht.

Wenn das Fz im Auslieferungszustand 3,5t zGG hatte und du es ohne techn. Veränderung aufgelastet hast, kanst du es idR ohne weiteres bei der Zulassungsstelle wieder ablasten. Du stellst ja letztlich nur den Auslieferungszustand her.

Ich schreibe "idR" weil so manche Mitarbeiter der Zulassungsstelle das anders sehen und ein TÜV- Gutachtwen (Wiegeprotokoll) haben wollen. Da bedarf es halt dann einer entsprechenden Erklärung.

frajop am 07 Nov 2017 14:12:24

Danke für eure Einschätzungen
Gruß
Frank

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