KaterCarlo am 23 Sep 2006 10:46:58
Nun will ich nicht hier den Unterschied erklären, zwischen dem was alles so geht und was man so darf!
Aber wenn man die Sitzschiene verändert, muss man anschließend zum TÜV!!! Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs verliert sonst ihre Gültigkeit und wer erzählt, dass man einfach ein paar Löscher in die Sitzschiene bohren kann und diese dann nach belieben wieder anschrauben kann, hat sich die Befestigung der Sitzschiene noch nie angesehen.
Leute, dass geht leider nicht so wie Ihr das vorhabt.
Die Option, dass man den Sitz, wenn er entlastet ist, weiter zurück schieben kann, kenne ich auch nicht. Ich werde es aber einmal versuchen!