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Mehrwertsteuer auf Unterstellplatz-Miete?


Tinduck am 12 Nov 2017 18:01:37

Hallo Zusammen,

letzte Woche flatterte uns ein Brief vom Vermieter unseres Unterstellplatzes ins Haus. Keine Überraschung, es wird teurer. Das ist zwar nicht toll, aber auch nicht das Problem.
Interessant ist, dass der Vermieter plötzlich Mehrwertsteuer auf die Stellplatzmiete aufschlagen will; dies wäre nach Paragraph 12 Nr 4 Abs. 12 des UStG so geregelt.
Dort steht aber nun gerade, dass Mieteinkünfte umsatzsteuerfrei sind und das dies nur bei gewerblichen Vermietungen (also an einen gewerblichen Mieter) in beiderseitigem Einverständnis geändert werden kann. Wenn die Mieteinkünfte umsatzsteuerfrei sind, kann natürlich vom Mieter auch keine Mehrwertsteuer eingefordert werden.

Zumindest ist das bisher mein Wissensstand und aktuelle Gesetzeslage, wenn ich das richtig verstanden habe.

Der Widerspruch an den Vermieter ist schon aufgesetzt, auch wenn ich dann den Stellplatz los bin... müssen halt solange die Nachbarn zuhause leiden, bis wir was Neues finden. Wollte aber die Fachleute hier trotzdem mal vorher fragen, ob ich da richtig liege, damit ich keinen Bock schiesse...

bis denn,

Uwe

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rtiker am 12 Nov 2017 18:06:33

Dein Vermieter ist im Recht und er ist sogar verpflichtet die Umsatzsteuer zu bezahlen. Es stimmt zwar, dass private Mietverhältnisse umsatzsteuerfrei sind mit der Ausnahme von Garagen und Stellplätzen

Julia10 am 12 Nov 2017 18:10:57

--> Link

Der Vermieter scheint im Recht zu sein :!: Es gibt mehrere gleichlautende Aussagen im Netz dazu.

Julia

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chrisc4 am 12 Nov 2017 18:25:14

Andererseits muss bei Preisangaben an Privatkunden immer die Mehrwertsteuer enthalten sein.
Bisher war also im gezahlten Mietpreis die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten, nun nichtmehr.
Das ist nichts anderes als eine Preiserhöhung. :eek:

rtiker am 12 Nov 2017 18:26:33

Wird ein Stellplatz oder eine Garage unabhängig von einer steuerfreien Gebäude- oder Grundstücksvermietung vermietet, kann eine Besteuerung nur verhindert werden, wenn die Grenzen der Kleinunternehmerregelung (17.500 Euro Vorjahresumsatz und 50.000 Euro Jahresumsatz) nicht überschritten werden.

Jagstcamp-Widdern am 12 Nov 2017 18:30:18

12% könnte man sparen, wenn man hin und wieder im mobil pennt, dann ists beherbergung (7%) und nicht parkplatz (19%)... 8)

allesbleibtgut
hartmut

thomas56 am 12 Nov 2017 18:32:02

ich war der Meinung, der Vermieter kann es sich aussuchen ob er mit oder ohne Mehrwertsteuer vermietet, oder war das nur früher mal so?
Grund war auf Mehrwertsteuer zu gehen, z.B. wenn große Sanierungen anstanden und dann die gezahlte Mwst. auch gegen gerechnet werden konnte.

felix52 am 12 Nov 2017 19:14:21

Uwe,
wenn der Vermieter die Miete nur "normal" angehoben hat und Du damit einverstanden bist, wäre ja alles o.k.!
Hat er jetzt aber etwa noch zusätzlich die MWSt. obendraufgeschlagen, würde ich nachfragen und die Angelegenheit richtig stellen.
Wenn ER umsatzsteuerpflichtig wird, hast DU damit als Privatmieter nichts zu tun nichts zu tun Ist das Recht, privat den Stellplatz unterzuvermieten,
etwa in Deinem Vertrag ausgeschlossen oder nur nach (nicht eingeholter) Eigentümererlaubnis möglich?
Nur dann gibts wohl Probleme.
:)

hackenschmidt am 12 Nov 2017 20:34:58

rtiker hat geschrieben:Wird ein Stellplatz oder eine Garage unabhängig von einer steuerfreien Gebäude- oder Grundstücksvermietung vermietet, kann eine Besteuerung nur verhindert werden, wenn die Grenzen der Kleinunternehmerregelung (17.500 Euro Vorjahresumsatz und 50.000 Euro Jahresumsatz) nicht überschritten werden.


Uwe, genau so ist es wie rtiker beschrieben hat.

Falls Dein Platz noch preislich im Rahmen liegt und es nah bei Deiner Wohnung/Haus ist könntest Du evtl noch mal mit Ihm reden.
Du könntest ihn drauf hinweisen, dass er aus den Kosten die Vorsteuer behaftet sind, er diese auch abziehen kann.
Seine tatsächliche Belastung wird irgendwo dazwischen liegen.

Da es kein Wohnraum ist, bist Du vom Gestzt ungeschützt (vermute ich).

Viele Erfolg
Eddy

Tinduck am 12 Nov 2017 21:01:53

Mh.

Danke für die Antworten.

Dann werd ich wohl mal argumentieren, dass die MWSt. ja wohl bisher im Preis enthalten war und nun extra draufgerechnet wird, also Preiserhöhung um 8 Euro und dann noch 19% obendrauf.

Vielleicht geht da noch was.

Ist übrigens wie immer. Der Stellplatz wurde als Nebenerwerb von einem Stuckateur hochgezogen, er wohnte gleich nebenan. Hat dann aber verkauft oder Pleite gemacht, keine Ahnung. Gekauft hat das ganze eine ominöse Immobilien-GmbH, die jetzt Gewinnmaximierung betreibt.

Leider sind bei uns Unterstellplätze so rar, dass sie damit wohl durchkommen...

bis denn,

Uwe

pipo am 12 Nov 2017 21:11:00

Tinduck hat geschrieben:Hat dann aber verkauft oder Pleite gemacht, keine Ahnung. Gekauft hat das ganze eine ominöse Immobilien-GmbH, die jetzt Gewinnmaximierung betreibt.

Da hast Du doch Deine Erklärung: Besitzerwechsel und neuer Besitzer muss auf die Einnahmen Umsatzsteuer zahlen. Also schlägt er die USt. eben obendrauf.

hackenschmidt am 12 Nov 2017 21:25:17

Tinduck hat geschrieben:Mh.
Dann werd ich wohl mal argumentieren, dass die MWSt. ja wohl bisher im Preis enthalten war und nun extra draufgerechnet wird, also Preiserhöhung um 8 Euro und dann noch 19% obendrauf.


Ok, das ist ganz schön happig. Auch keine guten Aussichten bei dem neuen Mieter.

Schau doch mal bei Ebay Kleinanzeigen. Mit ca 35 € incl USt musst Du schon rechnen in Deiner Gegend.

Viele Erfolg
Eddy

felix52 am 12 Nov 2017 22:26:37

Wenn der Wohnungs-Mietvertrag in Einheit oder auch nur gleichzeitig mit dem SP-Mietvertag abgeschlossen wurde, sehe ich das so, dass weder nachträglich zusätzlich USt. dazu kommen darf noch auch angesichts der Vertragsgesamtheit nicht separat für den SP eine separate Mietpreiserhöhung zulässig ist. Dies stellt eine Gesamtvertragsverletzung dar, die im Ernstfall in Gebieten mit noch gültiger Mietpreisbremse eine unzulässige, weil schon allein formal ungültige Mietpreiserhöhung bedeutet. Ohne SP hätte der TE die Wohnung wohl nicht angemietet.
Ich würde dann mal vorab unverbindlich beim "Mieterschutz" vorbeischauen. :ja:

Tinduck am 13 Nov 2017 09:53:26

Äh, dass ist ein Mistverständnis :D

Der Stellplatz wurde in der tat getrennt angemietet, wir wohnen ganz woanders.

Auch der Besitzerwechsel ist nicht der Grund für das Debakel, das war schon vor eineinhalb Jahren. Obwohl, vielleicht hat die GmbH erst bei der Steuererklärung für 2016 gelernt, dass sie für die Vermietung Umsatzsteuer abführen muss...

Bezüglich Preis ist das schon happig, wir bezahlten bisher 50 Euro im Monat, jetzt werden es ca. 68... aber alles andere, was ich bisher an trockenen Stellplätzen gesehen habe, ist noch teurer. Grumpf. Hier gibts einfach nicht genug Scheunen.

bis denn,

Uwe

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