Warnung des Auswärtigen Amts: Grundsätzlich ist das Fahrzeug bei der Ausreise des Fahrzeughalters mit auszuführen.“ Und weiter: „Muss der Fahrzeughalter aufgrund "höherer Gewalt" Uruguay verlassen und ist er nicht in der Lage sein Fahrzeug zeitgleich auszuführen, muss er dies der uruguayischen Zollbehörde anzeigen. Im Falle der Nichteinhaltung dieses Verfahrens droht die Beschlagnahme des Fahrzeugs durch die uruguayische Zollbehörde."
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Vielleicht sollte dies bei allen Nicht-EU-Staaten berücksichtigt werden

