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Hallo Rechtsexperten, heute erlebt. Womo kommt aus dem Kreisverkehr und hält 20 Meter weiter an einer Stelle, wo die Bordsteine abgesenkt und in der Fahrbahnmitte eine Insel zur Querung ist, an und lässt die Fussgänger passieren. Da steht schon ein Polizist mit einem Motorrad neben Ihm und fordert den Fahrer auf rechts anzuhalten. Ich hba aus dem Gespräch herausgehört das er nicht anhalten darf für die Fussgänger. Also kein Zebrastreife oder so, sieht wie eine Furt aus. Darf der Womo Fahrer nicht anhalten ? Grüße Horst Nach meiner bescheidenen Einstellung muss er nicht, aber er darf. Wie war das gleich mit §1 der STVO :?: Meinst Du eine Querungshilfe ohne Zebrastreifen :?: Ich hab da mal etwas dazu gefunden. --> Link Soweit ich weiß, dient eine Querungshilfe zum Überqueren der Fahrbahn für Fußgänger. Meist auf stark befahrenen Straßen zu finden. Sie soll dem Fußgänger mehr Sicherheit bei der Überquerung geben. Der Autofahrer muss nicht, wie beim Zebrastreifen anhalten um den Fußgänger queren zu lassen. Verboten ist es aber auch nicht :!: Warum der Polist dies bemängelt :nixweiss: :gruebel: Julia Manchmal scheint die Verkehrsregelausbildung der Ordnungshüter genauso mangelhaft zu sein wie beim Rest der Bevölkerung, aber wer eine Uniform trägt, hat dann vor Ort erstmal Recht.. bis denn, Uwe Ich denke da muß man die Örtlichkeit besser kennen. § 9 STVO sagt zum Abbiegen: Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten. Aus dem Kreisverkehr rausfahren ist aber wiederum kein Abbiegen. Warum der Polizist so reagierte ??? Halteverbot ? Besondere Vorgabe bei Kreisverkehr ? Schlechte Laune ? Da braucht´s doch genauere Info, fragen kann man ihn ja leider nicht. Bin auch gespannt was die Experten hier sagen. Gruß Micha § 4 Abstand (1) 1 Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. 2 Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Aber jetzt bleibt offen: Was ist ein zwingender Grund? Ein Fußgänger an einer Querungshilfe wahrscheinlich nicht. Damit wäre es ein Verstoß gegen §4 Absatz 2 - oder? Julia, genau ohne Zebra und 20 Meter aus dem Kreisverkehr heraus. Direkt hinter dem Kreisverkehr ist noch eine. ich empfinde es als Verkehrsbehinderung, wenn einer direkt an der Ausfahrt des Kreisverkehres anhält um Fußgänger passieren zu lassen. Was ist wenn der Hintermann auch rausfahren will oder gar noch mehr Verkehrsteilnehmer. Dann entsteht ein Stau im Kreisverkehr. Genau das soll der doch verhindern. Da ist doch vorprogrammiert, das ein Auffahrunfall entsteht. Wie die gesetzliche Vorschrift ist weiß ich leider nicht. Also jetzt bezogen auf die Furt direkt am Kreisverkehr Beim einfahren in den Kreisverkehr muß ich den Fußgänger nicht vorlassen. Beim ausfahren wiederum hat der Fußgänger Vorfahrt. --> Link Die Querungshilfe zwanzig Meter weiter ist ein kann und kein muss anzuhalten. Zeigt mir die Vorschrift, die verbietet, mit aller gebotenen Vorsicht anzuhalten, um einen Fussgänger über die Strasse zu lassen. Ich tippe auf schlechte Laune seitens des Ordnungshüters. Kann auch anders laufen, ich hab mich schon mal mit etwas Humor von ‚Überholen im Überholverbot‘ (40 Euro) auf ‚Nutzung der linken Spur trotz Breitenbeschränkung‘ (20 Euro) runterverhandelt... Autobahn, Baustelle, linke Spur mit dem T5 und noch LKW überholt, räusper... bis denn, Uwe Horst, kannst du bitte noch mal nachsehen ob an der Stelle ein Halteverbot ist. Das wäre für mich der einzige Grund weshalb der Ordnungshüter ihn angehalten hat. Gruß Andreas Nabend, also ich finde das komisch, daß da angehalten wurde, wenn es so ist, wie beschrieben. Ohne diese Situation jetzt gesehen zu haben oder zu kennen. Nur der Beschreibung nach: Was soll das. Der Hintermann muß zwar damit rechnen, daß er anhalten muß und muß auch so fahren, daß er anhalten könnte. Ich erlebe aber tagtäglich irgendwelche Ritter des Straßenverkehrs, die an Stellen, an denen sie Vorfahrt hätten, anhalten und Andere passieren lassen. Und die gleichen Fahrer sehe ich dann, wie sie in eine schon verstopfte Kreuzung bei Gelb gerade noch so hineinfahren und dann der Querverkehr nicht durchkommt. Wozu haben wir dann Verkehrsregeln. Gruß Jürgen
Wie PittiC schon verlinkt hat, ist dieses Verhalten völlig korrekt, Fußgänger und Radfahrer haben bei der Ausfahrt vom Kreisverkehr Vorrang! Das wissen allerdings nur die wenigsten. Ich finde es ehrlich etwas erstaunlich, dass so eine einfache, alltäglich zu beobachtende Tatsache aus dem Straßenverkehr hier im Forum Erwähnung findet. Es hätte genau so ein Müllauto gewesen sein können. Da ist es doch echt der Mühe nicht wert, sich weiter damit zu beschäftigen :nein: Na ein bissel Verkehrsuntericht find ich immer interessant, lernt man doch dazu. Besonders bei so alltäglichen Themen gibt's schon unterschiedliche Antworten. Und Womo und Verkehrsrecht passt doch auch. Gruß Micha Im Prinzip schon. Aber es sind ja vollkommen unterschiedliche Ansichten vertreten und was am Ende richtig ist, muss man ja doch selbst herausfinden. Jo das ist leider das Problem immer, Steffen. Aber ich hoffe dann immer auf DEN ultimativen und erlösenden link :) Gruß Micha Die Hoffnung stirbt zuletzt :D --> Link den Satz im ersten Absatz " Ansonsten handelt es sich um eine normale Kreuzung und es gilt die Rechts vor Links Regel " find ich ganz schön grenzwertig :mrgreen:
„Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist“ (Wikipedia/STVO) Also könnte man es mit der Verkehrslage begründen, und damit wäre ein Halteverbot hier egal. Man könnte sogar weitergehen und das Stoppen (nicht Halten) als Sicherheitsmaßnahme begründen, weil man nicht weiß, ob der Fußgänger evt. losgeht. Bei Kindern würde das noch stärker, da man da ja alles erwarten muß, also theoretisch bei allen Kindern neben der Straße nur noch im Schritttempo fahren dürfte. Vermutlich war der Polizist zu nah dran und wurde überrascht. Dann hat ihn SEIN Fehler sauer gemacht. RK Zu dem Thema gibt es verschiedenste Links im WWW. Gut zusammengefasst ist es auf dieser Seite --> Link Volker für mich ist das trotzdem unlogisch. Bevor ich in den Kreisverkehr einfahre, kann ich doch viel leichter anhalten und Fußgänger queren lassen als wenn ich den Kreisverkehr verlasse :roll: Aber man muss nicht immer alles verstehen. Außerdem könnten die Sheriff`s jede Menge Kohle machen, wenn sie die Autofahrer, die beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr nicht blinken, abkassieren würden. Da werd ich jedesmal dermaßen :evil: :twisted: :evil: Hallo Ansch, dann lies dir mal das durch, mir ist da beim Lesen schwindlig geworden... --> Link Gruß Micha
Die "logische" Begründung lautet, dass man beim Ausfahren aus dem Kreisel abbiegt (deshalb ja auch Blinken) und die von rechts querenden Fußgänger dem Straßenverlauf geradeaus folgen. Hab' ich mal bei einer Schulung für Schulweghelfer gelernt und hat bei allen Teilnehmern für großes Erstaunen gesorgt. Nö, aber wenn Fußgänger auf der Fahrbahn sind, muss ich natürlich anhalten. Der Ausfahrende hat immer Vorfahrt gegenüber querendem Fußgänger außer natürlich bei Zebrastreifen oder Ampeln. Radfahrer haben da abzusteigen und sind dann auch nur Fußgänger außer sie folgen dem Kreisverkehr auf der Fahrbahn, wie die anderen Verkehrsteilnehmer. Das Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist kein Abbiegen bei einer normalen Straße. Es ist aber natürlich immer gut, wenn man gegenseitig aufeinander Rücksicht nimmt. Man sollte generell den Kreisverkehr nicht unnötig blokieren, das ist ja gerade der Sinn dieses Bauwerks, wenn man da orientierungslos ein paar mal die Runde dreht, kann man auch ein Knöllchen kassieren.
Nein, s. a. die verschiedenen hier schon gepostetetn Links (oder auch hier, S 5. oben: --> Link ). Beim Ausfahren haben die von rechts kommenden Fußgänger definitiv Vorrang. Das dies in der Praxis auch die wenigsten Fußgänger wissen, ist etwas anderes.
stimmt Micha, mir auch :D zum Glück wissen die meisten Fußgänger nicht, dass sie eigentlich Vorrecht haben und laufen nicht einfach los. Ich glaub da gäbe es einige Verkehrstote mehr bei uns. Also, kein Halteverbot an besagter Stelle! Gehe morgen nach dem Waldlauf an der Wache rein und frage danach.
Das stimmt so nicht immer. es kommt darauf an, ob sich auf der Fahrbahn ein Zebrastreifen befindet. Ist dies der Fall und man brettert in den Kreisel (oder raus) ohne den Fußgänger rüberzulassen droht ein Bußgeld in Höhe von 80,-€uro, bei Gefährdung auch mehr und 1 Punkt in Flensburg. :arrow: --> Link Grundsätzlich gilt aber § 9 Absatz 3 StVO : "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten." Es gibt bei uns einen Kreißverkehr ausserhalb einer geschl. Ortschaft, dort stehen für Fahrradfahrer Vorfahrt-Achten-Schilder um zügiges Abbiegen zu ermöglichen. Natürlich halten dort auch Fahrzeuge an, wenn Radler oder Fußgänger queren wollen. In dem Fall des TE rechnet jeder Fahrer damit, das das Fahrzeug vor ihm anhalten muss oder es freundlicherweise tut, aber kaum einer rechnet damit, das er nach 20 Metern in die Eisen geht. Da sehe ich großes Potential für die Karosseriewerkstätten. :ja: Das ist klar, vom Zebrastreifen war hier nie die rede. Also, ich war dann gestern auf der Polizeiwache. Und nix genaues weiß mann nicht. Es kann Interpretiert werden im Einzelfall, ansonsten § 1 STVO ist immer richtig. Könnte ja das Fahrzeug hinter mir behindern. Habe das mal an den ADAC weitergeleitet. Grüße Horst So, heute kam die ausführliche vom ADAC. Fazit für mich: ich halte nicht mehr an wenn Fußgänger an der Straße stehen. Kann gut sein das ich die Schuld bekomme wenn jemand pennt und auffährt. Sorry ist so. Grüße Horst Da wär's doch klasse, wenn Du uns ein wenig an der ADAC-Erläuterung partizipieren lassen könntest. Ich halte übrigens weiter für Fußgänger, welche die Straße queren wollen. Na gut, ohne rechtliche Verbindlichkeit meinerseits. Ein und ausfahren Kreisverkehr ohne Zebra kein Vorrang für Fußgänger. Worauf es mir ankam: anhalten für Fußgänger: wenn da einer drauffährt kann er behaupten das ich ohne Grund stark gebremst habe und das Gegenteil beweisen muss. Ist so und werde nicht mehr anhalten. Grüße Horst Danke Host!
Damit verstößt du aber eindeutig gegen § 9 StVO Abs.: (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten. Urteil Landgericht Saarbrücken: Das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 09.04.2010 - 13 S 15/09) hat entschieden: Wer aus der Bogenfahrt im Kreisverkehr heraus den Kreisverkehr verlässt, biegt ab. Die den Abbiegenden treffende Rücksichtnahmepflicht besteht nicht erst dann, wenn ein Fußgänger die Straße betreten hat, sondern bereits dann, wenn mit Fußgängern gerechnet werden muss. Hallo ; LG Saarbrücken könnte eine einzelfallentscheidung sein. Ich werde den Dialog mit der Rechtsabteilung im einzelnen nicht weitergeben, Sorry. Ich hoffe damit gedient zu haben. Grüße Horst Korrektur meinerseits : beim ausfahren aus dem Kreis natürlich schon auf die Fußgänger Rücksichtnahme. Ich war so fixiert auf das Anhalten im allgemeinen. Grüße Horst
Hallo Horst, ohne auf deinen geschilderten Einzelfal einzugehen: Deine v.g. Befürchtung ist allegemeiner Natur. Das Risiko, dass die Gegenpartei den SV anders sieht, hast du immer. Im Strassenverkehr und auch sonst im Leben. In o.g. Fall lasst sich der tatsächliche Hergang jedoch recht einfach beweisen: 1) Nach dem Auffahren den Fußgänger anhalten und ihn als Zeugen benennen 2) Foto machen, mit Fußgänger drauf für den man gebremst hat 3) Evtl. Beifahrer = Zeuge Alles besser, als nicht anzuhalten und den Fußgänger umzufahren!
ich finde die Fußgänger haben auch Pflicht den Verkehr zu beobachten und nicht einfach loszulatschen, nur weil sie da gerade dürfen. Also wenn Fahrzeuge aus einem Kreisverkehr herausfahren, dann warte ich als pflichtbewusster Fussgänger eben, bis frei ist und gehe erst dann. Wenn einer vorher hält, bitteschön auch gut, dann geh ich eben rüber. Sicher darf ein Fußgänger nicht einfach loslaufen, auch der muß aufpassen. Ich halte jedoch gerne an und laß rüber wenn ich im Rückspiegel sehe daß keine Gefahr besteht. Man sollte so ein Einmalerlebnis nicht zu hoch bewerten, im Verkehr gibts jeden Tag unklare Situationen. Da müssen wir alle durch. Gruß Micha
HAllo Ansch, sicher hast du vermutl. nach DEINEM Empfinden recht. Das Problem ist nur, wenn der Fall der Fälle eintritt zählen keinerlei pers. Empfindungen, Befindlichkeiten oder Auffassungen. Dann geht es i.d.R. um sehr viel Geld und den Strafverfolgungsanspruch des Staates. Und glaube mir, der ist da unerbittlich. Um rauszukommen must DU beweisen, dass der Unfall unvermeidbar gewesen ist. (Viel Glück dabei). Hallo, Ist echt verwirrend mit den Regelungen! Zitat aus der oben verlinkten Info vom AVD: "Ansonsten handelt es sich um eine normale Kreuzung und es gilt die Rechts-vor-Links-Regel! " Das kann man so auch nicht stehen lassen. Wenn der Kreisverkehr sich auf einer Vorfahrtstrasse befindet gilt das natürlich nicht. Wir haben so einen däml.... Kreisel. Das ist noch nicht mal eine Kreuzung, sondern nur eine Einmündung. Warum man da einen Kreisverkehr hingebastelt hat weiß kein Mensch. Komplett ohne Beschilderung und ohne Zebrastreifen aber eben Vorfahrtstrasse. Der Radius ist viel zu klein. Man kann da gar nicht sinnvoll drum herum fahren. Fast alle fahren über die Mitte, was natürlich verboten ist (kostet 35,-). Mit dem WoMo geht da gar nix. Man kann auch nicht vernünftig blinken beim ausfahren, weil der Lenkeinschlag zu gering ist.
Auch ich stimme zu.
Der Fussgänger wäre dann schon längst über alle Berge, falls unverletzt geblieben... |
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