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Berechnungsformel für gezogene Nutzungen bei Rückabwicklung


Campoverde am 27 Sep 2006 23:24:22

Hallo,
ich habe zur Zeit ein erhebliches Problem mit meinem Händler des Wohnmobils.
Dieser macht folgende Berechnung für die gezogene Nutzung:

Gebrauchsvorteil gleich Bruttokaufpreis x zurückgelegte Fahrtleistung

geteilt durch die voraussichtliche Gesamtlaufleistung.

Interessant ist hier jedoch, dass er für Reisemobile lediglich eine Gesamtlaufleistung von 150.000 km ansetzt. Hierdurch ergibt sich natürlich ein niedriger Devisor.
Es kann doch nicht sein, dass hier nur von dieser Laufleistung ausgegangen werden kann, da doch normalerweise (siehe auch Pflege nach dem Scheckheft) nach meiner Meinung mindestens 250.000 km berücksichtigt werden müssen. Hat einer von Euch schon entsprechende Eerfahrungen gemacht und gibt es Urteile in diesem Bereich für Reisemobile nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag und der dann erfolgten Rückabwicklung. Ich habe einen Rapido 996 M, also Mercedes-Fahrgestell und Motor. Für freundliche Auskünfte wäre ich dankbar. Ich meine auch in Fachzeitschriften gelesen zu haben, dass hier eine wesentlich höhere Gesamtlaufleistung zu berücksichtigen ist.
Danke Campoverde

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Gast am 28 Sep 2006 09:02:53

...tja, das versuchen die händler leider immer zuerst einmal...

bei 150.000km kommst du auf einen faktor von 0,67% - das ist eindeutig zu wenig!!!

es gibt etliche rechtsprechungen, wonach 250.000km - das sind dann 0,4% anzusetzen sind.

bei der wandlung unseres vw t5 musste ich die schlacht leider auch schlagen - und habe sie zu 100% gewonnen!!!

entsprechende urteile kannst du dir z.b. hier: --> Link runterladen.

viel erfolg...lass dich nicht unterkriegen!

:wink: heiko

HandyCleo am 28 Sep 2006 18:29:02

Du solltest auf eden Fall schriftlich der Rechnung des Händlers widersprechen, denn wie schon in nem anderen Thread berichtet ist momentan dazu ein Verfahren am EuGH anhängig!
Im Moment würde ich deswegen sogar vom Händler fordern, den kompletten Kaufpreis zurückzuzahlen (da der EuGH genau das entscheiden könnte)!
Also...denk mal über nen Anwalt nach...

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Campoverde am 28 Sep 2006 19:37:53

Hallo Freunde,

vielen Dank für Eure Unterstützung. Ich habe zwischenzeitlich über meine Rechtsschutzversicherung einen Anwalt eingeschaltet. Ich habe bereits den Rücktritt vom Kaufvertrag und um Rückabwicklung gebeten. Mein Anwalt wird dies noch einmal wiederholen und dann wollen wir einmal sehen, wie es aussgeht. Nille hat mir auch geschrieben und mitgeteilt, dass der Mercedes Sprinter 316 CDI ein Transporter ist und von einer Gesamtlaufleistung von mind. 300.000 km auszugehen ist. Ich werde Euch weiterhin auf dem Laufenden halten. Der Kauf meines neuen Rapidos 996 M ist eine unendliche und unglaubliche Geschichte. Ich werde zu gegebener Zeit alles einmal darstellen. Die Geschichte klingt dann wie ein Märchen, nein wie eine Katastrophe.

MfG.
Campoverde

Bergbewohner1 am 28 Sep 2006 21:02:19

Hallo Campoverde, das OLG Nürnberg hat vor ca 5 Jahren mal eine Laufleistung von 200000 km angesetzt. Mein Anwalt hatte vor 2 Jahren beim VW Fahrgestell 300000 km angesetzt. Ist dann nicht dazu gekommen, weil mein Anwalt zu lange die Angelegenheit liegen lassen hat. Wenn es zum Prozeß kommt, dann wünsche ich Dir gute Nerven und einen langen Atem. Nimm bloß einen Fachanwalt, sonst geht es Dir wie mir und Du verlierst die Sache. Denn eins ist Fakt, ob Mercedes oder VW die habe ihre Spezialisten und ziehen einen Laienanwalt über den Tisch. In der letzten pm bietet sich en Fachanwalt aus Bad Hersfeld an. Ich wünsche Dir viel Erfolg.

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