Hallo,
ich habe zur Zeit ein erhebliches Problem mit meinem Händler des Wohnmobils.
Dieser macht folgende Berechnung für die gezogene Nutzung:
Gebrauchsvorteil gleich Bruttokaufpreis x zurückgelegte Fahrtleistung
geteilt durch die voraussichtliche Gesamtlaufleistung.
Interessant ist hier jedoch, dass er für Reisemobile lediglich eine Gesamtlaufleistung von 150.000 km ansetzt. Hierdurch ergibt sich natürlich ein niedriger Devisor.
Es kann doch nicht sein, dass hier nur von dieser Laufleistung ausgegangen werden kann, da doch normalerweise (siehe auch Pflege nach dem Scheckheft) nach meiner Meinung mindestens 250.000 km berücksichtigt werden müssen. Hat einer von Euch schon entsprechende Eerfahrungen gemacht und gibt es Urteile in diesem Bereich für Reisemobile nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag und der dann erfolgten Rückabwicklung. Ich habe einen Rapido 996 M, also Mercedes-Fahrgestell und Motor. Für freundliche Auskünfte wäre ich dankbar. Ich meine auch in Fachzeitschriften gelesen zu haben, dass hier eine wesentlich höhere Gesamtlaufleistung zu berücksichtigen ist.
Danke Campoverde

