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Wohnmobilhöhe richtig einschätzen


Waldi am 02 Apr 2006 06:34:31

Schätzt der Fahrer die Höhe einer Durchfahrt trotz mehrerer Schilder falsch ein ,zahlt die Kaskoversicherung nicht.
Oberlandesgericht Oldenburg Az. 3 U 107/05

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Thunderbirdy am 02 Apr 2006 09:05:26

Wie sähe denn die Lage aus, wenn irgendwelche Idioten aus den Schildern mit der Höhenangabe 3m welche mit Höhenangabe 8m gemacht haben?

Wenn´s nicht so ernst wäre, wäre es fast zum Lachen. Genau das haben wir nämlich vor ein paar Jahren in Südfrankreich erlebt.

Zum Strand ging es unter der besagten Brücke durch und als wir mittags zurückgingen steckte unter dieser Brücke ein Doppeldecker Bus, der zum Glück leer gewesen war.

Außer Sachschaden ist zum Glück nichts passiert, aber der Fahrer wird ein ziemliches Problem gehabt haben das zu erklären...

rs270550 am 02 Apr 2006 10:17:35

Das glaube ich auch! 3 Meter gegenüber 8 Meter ist schon ein "kleiner" Unterschied, den der Fahrer aber nicht einschätzen kann?
Grundsätzlich ist der Fahrer haftbar. Falls er sich in irgend einer Situation nicht sicher ist, so hat er selbst zu prüfen oder sich einweisen zu lassen.
,
Rolf

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Gast am 02 Apr 2006 10:23:07

Wofür gibt es denn dann auch die Schilder - wenn die Angaben nicht stimmen sollten, bräuchte man sie gar nicht.

Aber was nützen schon Schilder: Wenn man daran denkt, was vor dem Elbtunnel alles aufgestellt ist, und trotzdem fahren viele LKWs, die es ja wissen müssten, in die Höhenkontrollen.
Bitte, dann sollen Sie auch zahlen.
Wenn man bei Rot über die Ampel fährt, bekommt man auch Probleme mit der Versicherung, oder?

Dr.House am 02 Apr 2006 23:06:19

...aber nur, wenn's bei Rot auch kracht - an der Brücke krachts dann halt immer...



Markus

die-eilerts am 03 Apr 2006 00:06:04

Passt zwar nicht zu den Urteilen aber zu diesem Thema. Bei uns auf dem Firmengelände Trainieren unsere Paketzusteller regelmäßig die Höheneinschätzung mit ihrem Zustellfahrzeug und einem Fahrlehrer. Er hat dafür eine höhenverstellbare Vorrichtung gebaut, die einer Hochsprungvorrichtung ähnelt. Da wird dann ein Gummiseil drüber gespannt und jeder Fahrer soll dem Einsteller ansagen, wann die passende Höhe erreicht ist. Danach muß der Fahrer dann seine angegebene Höhe selber durchfahren. Mit einem netten Wortwechsel des Fahrlehrers durfte ich diesen Test mit unserem Womo dann auch schon mehrmals durchführen. Die ersten Ergebnisse möcht ich hier besser nicht zum besten geben. Aber mittlerweile klappt das mit dem Einschätzen sehr gut.

mikel am 03 Apr 2006 10:51:14

Habe schon davon gehört, das die angegebene Höhe der Duchfahrt nicht stimmt, weil seit aufhängen des Schildes der Strassenbelag noch 4 mal neu aufgetragen wurde, na Mahlzeit.

Gast am 03 Apr 2006 11:49:47

mikel hat geschrieben:Habe schon davon gehört, das die angegebene Höhe der Duchfahrt nicht stimmt, weil seit aufhängen des Schildes der Strassenbelag noch 4 mal neu aufgetragen wurde, na Mahlzeit.



...da kann ich nur hoffen, daß 4,00m übrig bleiben...denn sonst wird es bei uns mit 3,97m oberkante dachbox eng... :wink:


8) heiko

mikel am 03 Apr 2006 13:52:04

Heiko, wie hoch ist er ohne die Box?

Gast am 03 Apr 2006 19:04:00

eingetragen sind 3,69m... ich denke mal das ist oberkante satanlage...

:) heiko

Nille am 03 Apr 2006 20:01:01

MAN hat geschrieben:
mikel hat geschrieben:Habe schon davon gehört, das die angegebene Höhe der Duchfahrt nicht stimmt, weil seit aufhängen des Schildes der Strassenbelag noch 4 mal neu aufgetragen wurde, na Mahlzeit.



...da kann ich nur hoffen, daß 4,00m übrig bleiben...denn sonst wird es bei uns mit 3,97m oberkante dachbox eng... :wink:


8) heiko


In Deutschland braucht Ihr Euch keine Sorgen zumachen, ich habe persönlich schon alle mit 4,0M Warnschilder versehenen Brücken auf der A7 von Hannover nach Hamburg mit dem Zollstock nachgemessen: Resultat alle min. 4,15m hoch...

(Ich war Lehrling und wir hatten einen Mähdrescher auf dem Tieflader und waren 4,12 m hoch....)

mikel am 03 Apr 2006 20:50:05

@Nille

auch ne tolle Beschäftigung :D
glaube in D wird ja auch immer vor dem neuen Teer, der alte entfernt, o´b die in Italien oder Spanien dies auch immer machen?

@Heiko
Sind wir fast identisch, 2 cm. Ich frage, weil ich diesen Bericht gefunden habe, ich finde diese Lösung der Navigation eigentlich spitze.

--> Link

Nille am 03 Apr 2006 21:19:48

mikel hat geschrieben:@Nille

auch ne tolle Beschäftigung .


Jepp, in der Lehre muss man ja auch lernen...zum Bsp. Messen...;)

mikel hat geschrieben:glaube in D wird ja auch immer vor dem neuen Teer, der alte entfernt, o´b die in Italien oder Spanien dies auch immer machen?

Auch die Italiener haben bestimmt Asphaltfräsen, nutzen aber bestimmt nicht so gründlich wie in D.... :D wir nehmens doch immer etwas genauer siehe Dosenpfand.. :lol:

mikel am 03 Apr 2006 21:46:10

Leider viel zu genau!

dokabastler am 04 Apr 2006 12:26:34

Auf kleineren Ortsverbindungsstraßen wür ich das mit der Durchfahrtshöhe und den Fräsen unter Brücken vor der Neubelegung nicht unbedingt unterschreiben.........
andererseits messen die Verkehrsbehörden bei baumaßnahmen sicher nach und stellen dann notfalls andere Schilder auf........ich glaub, 20 cm Luft sind immer....
ich bin schon durch 3,30er Brückendurchfahrten obwohl unsere Kiste 3,37 cm hoch ist (je nach Luftfeder)


was herauskommt sieht man ja schin im Kultfilm "Irgendwie und Sowieso"...ein Cabriobus.......

günter



günter

canter am 04 Apr 2006 17:57:58

Das mit den Angaben in den KFZ Papieren sollte man aber auch lieber selber nochmal Messen!!
Bei mir stehen 3m drinnen. Die hat er aber nur mit 6 platten Reifen, ohne Dachfenster, SAT Anlage, Kamin und Reling.
Real sind es dann doch 335cm

kati3 am 04 Apr 2006 20:09:02

Zu diesem Thema hatte ich heute das Erlebnis mit einem Pkw in der
Tiefgarage.

Bis vor 10 Tagen habe ich ein Sportcoupe gefahren, also mit den Pobacken
auf dem Asphalt geschliffen. Nun habe ich eine A-Klasse ( hatte ich früher
auch schon). Ein völlig neues Fahrgefühl. Nun ich heute in die Tiefgarage.

Ich habe immer den Kopf eingezogen und dachte jetzt bleibste stecken,
obwohl ich genau wußte, daß das paßt und noch reichlich Platz ist.

Das Wissen und das Gefühl ist schon was anderes.

Gast am 04 Apr 2006 20:28:07

Hallo,

zu dem Thema Durchfahrthöhe in Italien gibt es hier irgendwo eine Schadensmeldung von mir. Damals gab es auch Ärger mit der Kaskoversicherung.

Ich bin mit 3,45 Womo-Höhe unter einer Brücke hergefahren, auf der 3,60 Höhe angegeben waren. Es hat mit die Dachbox gekostet.
Auf der anderen Seite der Brücke stand auf dem Schild korrekterweise 3,20 H.

Die Versicherung vertrat damals kurzfristig :D die Ansicht, ich hätte die Brücke erst genau prüfen müssen bevor ich durchfahre, da die Angabe nur knapp über meiner tatsächlichen Höhe lag.

Hat das mal jemand in Genua in der Rushhour probiert??

Die Italiener hätten mich geschlachtet und dann hätte die Versicherung auch noch Personenschaden regulieren müssen.


hartifisch

elinor am 06 Apr 2006 18:47:13

Bei uns in der Firma hat mal ein LKW eine Rohrbrücke abgeräumt mit ziemlich hohem Schaden (an der Brücke). Die Durchfahrtshöhe war 3,80 m, gekennzeichnet mit dem 3,80 m Schild. Der LKW war 3,85 m hoch. Unsere Fa. blieb auf unserm Schaden und dem Schaden des LKW's sitzen. Die Begründung war:
Im öffentl, Straßenverkehr wird auf dem Schild als Sicherheitstoleranz IMMER mehr (ich glaube es waren 30 cm) angegeben. Am Werkstor stand: es gilt die StVO. Darauf hat sich der Fahrer berufen + die gegnerische Versichrung hat Recht bekommen.

Im übrigen:
Schaut doch mal in Eure Kfz-Police. In meiner steht, daß die WoMo's - Vollkasko Schäden aus Mißachtung der Durchfahrtshöhe nicht deckt.

HandyCleo am 08 Apr 2006 12:02:24

Ist auch logisch, dass die Versicherung solche Schäden nicht deckt, denn Grundsätzlich sind Bedienungsfehler nicht durch die Vollkasko abgedeckt.
Wenn ich z.B Benzin statt Diesel tanke, dann muss ich für den Schaden auch selber aufkommen, nicht meine Versicherung.
Im Übrigen ging es hier in dem Urteil ja auch darum, dass der Fahrer des Womos TROTZ aufgestellter Schilder weitergefahren ist, und sich dachte, das passt schon.
Sowas sollte man im eigenen Interesse nicht machen :D
Im übrigen ist für den Fall, dass auf einem Schild eine falsche Höhe angegeben ist, der Betreiber der Strasse (Stadt, Bund) im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten voll haftbar.
Wenn also in Deutschland das Schlid von irgendwem geändert worden sein sollte ("spasseshalber"), würde eh nicht die eigene Versicherung zahlen, sondern der Verantwortliche.
Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Fahrer nicht irgendwie hätte merken können, dass da was am Schild nicht stimmt. (Z.B. ein auf der Gegenspur wartender LKW...sowas sollte stutzig machen).
Man muss eben während der Fahrt auch mal nachdenken und sich nicht immer nur auf sein Recht verlassen.
Wie sagte mir mal mein Fahrlehrer: "Wenn Du meinst Du kommst wo nicht durch, einfach mit Schritttempo an die Stelle ranfahren, dann passiert wenns kracht weniger und keiner kann Dir nen Vorwurf machen, Du hättest nicht aufgepasst, auch nicht die Polizei."

Ausserdem gilt immer noch der §1 der STVO: "Man muss sich im Strassenverkehr immer so verhalten, dass einmal im Jahr die Versicherungsbeiträge sinken!" :D

[Admin] am 17 Sep 2006 22:22:17

Wer mit dem Dach seines Wohnmobils eine Unterführung streift, weil er sich in der Durchfahrtshöhe irrt, geht bei seinem Kaskoversicherer leer aus.

Dies gilt nach einem Urteil des OLG Oldenburg jedenfalls dann, wenn der Lenker des Wohnmobils durch Schilder dreimal auf die Durchfahrtshöhe hingewiesen wurde.

Im verhandelten Fall war ein Oldenburger im Mai 2006 mit seinem nagelneuen Wohnmobil nach Wolfsburg gefahren, um dort Erledigungen zu machen. Der ortsfremde Mann verfuhr sich, bei dichtem Verkehr und Regen kam es dann zu einem Missgeschick: Der Fahrer ignorierte die Höhe seines Wohnmobils von 3,08 Meter und bog in eine Autounterführung mit einer Deckenhöhe von 2,50 Meter. Die Lichtkuppel des Fahrzeugs kollidierte mit der Brückendecke, der Schaden belief sich auf 10 000 Euro. Der Verunglückte wollte diesen Betrag nach Abzug seines Eigenanteils von seiner Kaskoversicherung erstattet haben.

Versicherung sieht eigenes Verschulden

Die Assekuranz weigerte sich jedoch, zu zahlen. Als Grund führte sie an, der Mann habe den Schaden grob fahrlässig selbst verschuldet. Das Landgericht Oldenburg teilte die Auffassung des Versicherers, der 3. Zivilsenat des OLG Oldenburg bestätigte dieses Urteil (Az 3 U 107/05). Grob fahrlässig handele, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletze und unbeachtet lasse, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Fahre der Fahrer unter Missachtung dreier Verkehrszeichen in eine rund 60 Zentimeter zu niedrige Unterführung und beschädige er so sein Auto, handele er objektiv und subjektiv grob fahrlässig. Dass er sich verfahren habe, dichter Verkehr geherrscht und es geregnet habe, entlaste den Kläger nicht. Der Kläger könne sich auch nicht auf ein „Augenblicksversagen“ berufen. Davon könne keine Rede sein, wenn ein Fahrer – wie hier – in kurzer Zeit drei Verkehrsverbotsschilder übersehe.

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