Hatte heute bei der Hauptuntersuchung leider statt eines neuen Siegels nur die Aufforderung zur Wiedervorführung in 4 Wochen bekommen, weil der Unterflurgastank angeblich im Kfz-Schein eingetragen sein müsste. Der Gastank war 2011 von Burow bei der Auslieferung bereits eingebaut und seitdem hat kein TÜV-Prüfer bei den zwischenzeitlich erfolgten drei Hauptuntersuchungen die Nichteintragung beanstandet. Meine Frage:
Muss ein Gastank, der nur für die Bordversorgung der Reisemobils dient, wirklich im Kfz-Schein eingetragen werden oder gilt das nur für die Tanks, die dazu dienen, den Fahrzeugmotor anzutreiben?

