Hallo,
Micha1958 hat geschrieben:dann bleib mal 2-3 Monate oder länger im Ausland und fahr dort mit wochenlang abgelaufenem TüV.
Viel Spaß dann bei der Erklärung Du konntest ja nicht weil Du ja nicht in D warst.
Nicht ich - das Fahrzeug!
Ich verstehe nicht wieso auf diese unbestreitbare Tatsache so viel Einspruch incl. Häme kommen muss? Sogar 3x die gleichen Einsprüche in 4 Wochen. Unter Auslandsdeutschen ist das eines der angenehmsten Rechte und es wird reichlich ausgenutzt. Nicht nur Monate, ganze Jahrzehnte. Ich wollte das mal zählen und fotografieren bei einem entsprechenden Treffen, es waren einfach zu viele.
Aber Gegenfrage - die StVZO gilt ausdrücklich nur in Deutschland, wo ist das ausl. Gesetz welches einem deutschen Kennzeichen einen gültigen TÜV-Aufkleber vorschreibt? Die nötigen Papiere sind international vereinbart, der Amtsstempel auf dem Kennzeichen auch, aber TÜV? Es gibt da etwas, hat aber auf die Problemstellung hier keinerlei Auswirkungen.
Besonders Spanien würde sich bedanken, da ist die Verkehrspolizei eine (bzw. 12) separate Einheit, die angehenden Polizisten machen eine 6 monatige Schulung. Da hört der Neuling in 2 Unterrichtsstunden, dass andere Staaten andere Papiere haben, sogar abnehmbare/änderbare Kennzeichnen - das gibt es in Spanien nicht. Also interessiert nur ob das Fz. länger als 6 Monate in einem Jahr im Land war, dann hätte es nämlich umgemeldet werden müssen. DAS rappelt so richtig in der Staatskasse, und es hat schon einige Deutsche erwischt, die sich verplappert haben. Wohlmerklich _verplappert_ - jeder andere Weg das zu beweisen, ist in der Realität nicht umsetzbar.
Was hälst du also davon statt Spott zumindest die Möglichkeit einzuplanen, dass ich aus reichlicher Erfahrung und genauer Kenntnis der Gesetze meine Infos ziehe, aber bestimmt nicht alle Zusammenhänge hier ausbreite. Mündlich dauert der Vortrag ca. 30 Minuten, also genau die Zeit, die es dauert 2 Polizisten eine Tasse Kaffee zuzubereiten und trinken zu lassen.... nicht nur in Spanien, und nicht nur einmal - ist ja nicht schwer die Bedeutung dieses Aufklebers zu erraten. Schriftlich gäbe das ugf. 10 Seiten; oder 50 mit einer Beschreibung der Hintergründe. Ist ja auch ein Recht bei dem man selbst in Spanien mal richtig stolz sein kann ein Deutscher zu sein :mrgreen: Wir haben Reisefreiheit, so weit, dass eine amtliche Verfügung uns nicht zwingen darf zurück zu kommen.
Auch wenn das Resultat einfach ist, der Weg dahin ist etwas komplexer.
Grüße
OT:
PS: Ist deine letzte Frage nicht ausreichend per KN beantwortet?
Auch wenn das Resultat einfach ist, der Weg dahin ist etwas komplexer.