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Angezahltes Wohnmobil beim Händler gestohlen 1, 2, 3


Florala am 25 Apr 2018 14:38:15

Hallo liebe Community,

gestern haben wir die erschreckende Nachricht erhalten, dass unser gekauftes und zu 10% angezahltes Wohnmobil beim Händler geklaut wurde. Es war ein Neuwagen, der für uns noch mit Extras bestückt wurde. Leider hat der Händler diese Version nicht mehr vorrätig (Lieferzeiten utopisch). Wir sind vier Personen und haben uns deshalb für eine 4,2t Version entschieden. Der Händler hat ein ähnliches Modell, jedoch nur in der 3,8t Version, das könnte knapp für uns werden, da wir mehrere Monate am Stück unterwegs sein wollen. Eigentlich sollte es in ein paar Wochen losgehen, jetzt wissen wir erst mal nicht wies weitergehen soll. Ich habe ein paar Gedankengänge, auf die ich online keine Antwort finden konnte: Steht der Händler in der Pflicht, den Vertrag zu erfüllen, oder kann er den Vertrag widerrufen? Kann ich verlangen, dass der Händler uns ein höherpreisiges Modell zu unserem Kaufpreis anbietet quasi als Entschädigung? Ja ok, uns ist kein direkter Schaden entstanden, aber ein geplanter viermonatiger Urlaub, den man dann umplanen müsste, ist ja schon eine Misere.
Morgen werden wir mit dem Händler sprechen, ich wäre aber im Voraus dankbar für eure Meinungen.

Einen schönen Tag euch.

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Mann am 25 Apr 2018 15:09:33

Florala hat geschrieben:Kann ich verlangen, dass der Händler uns ein höherpreisiges Modell zu unserem Kaufpreis anbietet quasi als Entschädigung?


Nein

Gast am 25 Apr 2018 15:13:41

Solange du das Fahrzeug nicht übernommen hast und das Fahrzeug nicht auf dich zugelassen wurde, ist der Händler in der Pflicht den angezahlten Gegenstand zu liefern. Wenn es Terminverzug bei der Lieferung gibt aufgrund des Diebstahls, hast du zwar Pech gehabt, aber du kannst ja deinen Urlaub auf 2019 verlegen.

Grüße, Alf

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ManfredEL am 25 Apr 2018 15:15:10

Hallo,

so aus dem Bauch heraus würde ich sagen, Entschädigung, wenn den Händler irgendein Mitverschulden tragen würde, aber ich sehe es so, dass er genauso der Geschädigte ist, da er kein Wohnmobil verkaufen kann, die restlichen 90 % der Kaufsumme verliert, weil ihr eventuell vom Vertrag zurücktretet. Man kann jetzt drüber streiten, wenn es mehr trifft...........

Ich glaube, nur das Gespräch zwischen euch und dem Händler ist zielführend, um auszuloten welche Möglichkeiten jetzt bestehen, damit für beide Seiten der Schaden so gering wie möglich ist. Eventuell hat der Händler ja eine Versicherung gegen sowas, sofern es das gibt.

Mein Tipp, erstmal entspannt das Gespräch suchen, auch wenn ich mir sehr gut vorstellen kann, dass es dir da sehr schwer fällt.

Florala am 25 Apr 2018 16:40:07

Danke schon mal für die Antworten. Ich bin der Überzeugung, dass der Händler gegen Diebstahl versichert ist, also ist der Schaden wohl bei uns größer. Urlaub umplanen und aufs nächste Jahr verlegen geht nicht wegen Kindern und Schulpflicht... Also letzte Gelegenheit eine so weite, ausgedehnte Reise anzutreten. Vielleicht lässt der Händler ja mit sich Reden und macht noch was am Preis. Tipps für Verhandlungen? :)

FWB Group am 25 Apr 2018 17:09:39

Nun.
Ihr seid durch die Sache die Gelackmeierten. Eure Sicht der Dinge, aber bedenkt.....

Aber auch der Händler kann nichts für einen Diebstahl!
Viel lieber würde er euch das Fahrzeug übergeben und somit wäre für beide Seiten alles schick.

Ich würde den Händler auf Augenhöhe begegnen, ohne mit diesem jetzt direkt zu verhandeln. ( Frage Preis - Leistungsverhältnis verbessern)
Der Händler ist jetzt in jeden Fall eurer Ansprechpartner. Dem ist der Vorfall mit Sicherheit ober peinlich.
Das ist eure Chance.

Um euer Problem zu lösen, würde ich an eurer Stelle Lösungsorientiert mit dem Händler sprechen, nicht verhandeln.

Zeigt dem Händler klar und am besten schriftlich, zum beispiel in einem Organigramm auf, in welchem Dilemma ihr gerade seid.
So versteht der Händler euer Anliegen schnell.

Fragt danach konkret, wie er sich eine Lösung zur beiderseitigen Zufriedenheit unter den Bedingungen vorstellen kann.

Lösungsvorschläge wären zum Beispiel, das der Händler euch für euren Urlaub ein, für euch kostenloses Mietfahrzeug anbietet,
um Zeit zu gewinnen (Problem Beschaffung Ersatzfahrzeug) und ihr dennoch in den Urlaub fahren könnt.

Oder aber ihr nehmt ein anderes, vorrätiges Fahrzeug und klärt die Konditionen etc.....

Gast am 25 Apr 2018 17:18:17

Hast du das Fahrzug schon übernommen oder nicht?

Wenn nicht ... Der Händler erlebt das Geschehene als "höhere Gewalt" er kann ja nichts dafür. Er muss gar nichts nachlassen und auch keine zusätzliche Entschädigung anbieten. Du kannst aber den Dieb verklagen ...

Grüße, Alf

thomas56 am 25 Apr 2018 17:22:39

KudlWackerl hat geschrieben: Du kannst aber den Dieb verklagen ...


Selbst wenn der etwas hätte, würdest du nichts bekommen......weil für entgangene Urlaubsfreude ist nichts einklagbar!

Aber auf ein höherwertiges Fahrzeug zu spekulieren ist schon.......

Sprintertraum am 25 Apr 2018 17:24:50

Florala hat geschrieben: ... Wir sind vier Personen und haben uns deshalb für eine 4,2t Version entschieden. Der Händler hat ein ähnliches Modell, jedoch nur in der 3,8t Version, ...


Hallo
Sehr ärgerlich aber nicht zu ändern. Keiner hat Schuld, weder du noch der Händler.
Nur eine Idee ; nimm doch erstmal für den geplanten Urlaub den 3,8 t er und lass ihn nach dem Urlaub auf die gewünschten 4,2 t ändern / umbauen etc.
Falls gravierende Unterschiede in der Ausstattung sind, müsste man finanziell nach verhandeln.

Viel Glück

ChiliFFM am 25 Apr 2018 17:26:19

Interessanter Fall.
Laut Kaufvertrag seid ihr verpflichtet den Kaufgegenstand zu bezahlen (auch weiterhin!).
Der Händler ist seinerseits verpflichtet euch das Eigentum am Kaufgegenstand zu verschaffen.
Kann er das nicht (verschuldensunabhängig), mus sman weiter schauen (Stichwort: objektive oder subjektive Unmöglichkeit).
Zum Eigentumsübergang gehört auch die Übergabe. Hat eine solche schon stattgefunden? Und es blieb nur auf dem Hof, um noch aufzurüsten?
Möglicherweise war das WoMo rechtlich schon euer Eigentum. Das wäre natürlich ganz doof.

Davon hängt die weitere Sichtweise ganz erheblich ab.
Gibt es Lieferfristen im Vertrag? Ist/gerät der Händler in Lieferverzug?
Ggf. müsst ihr ihn erst in Verzug bringen, um weitere Ansprüche (Rücktritt, Schadenersatz etc.) geltend machen zu können.

Es könnte eine gute Idee sein, hier von Anfang an mal einen Anwalt zu befragen (ggf. Rechtschutz in Anspruch nehmen).
Ich hatte 2016 einen ähnlich kniffligen Fall, wo ich froh war, dass ein Anwalt dahinter stand.

JoFoe am 25 Apr 2018 17:53:23

Moin ,
das ist ja mal ein schönes Dilemma . In dieser Angelegenheit würde ich mich aber auch einfach mal beraten lassen . Hat der Händler den schon in irgendeiner weise reagiert ? Bin mal gespannt wie es da weitergeht.

Florala am 25 Apr 2018 18:24:44

In der verbindlichen Bestellung steht "Bis zur Tilgung des gesamten Kaufpreises bleibt das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers". Das ist also schon einmal ein plus für uns. Das gestrige Telefonat war kurz, dem Händler schien die Situation jedoch unangenehm und peinlich zu sein. Mit dem Liefertermin ist es ein wenig schwierig zu sagen, laut der Bestellung, die wir auf einer Messe machten Liefertermin Juni/Juli, wir haben dann jedoch als wir ein paar Tage später noch einmal beim Händler waren ein gleiches, schon vorrätiges Wohnmobil genommen, anstatt dem Bestellten, dafür nur einen kurzen, nicht formellen Brief fertig gemacht, wo kein Liefertermin drauf stand. Alles nicht so einfach, ich gehe morgen erst mal unbefangen ins Gespräch, ich glaube nicht, dass der Händler uns hängen lässt, wir haben ihm unsere Geschichte bereits erzählt und wir waren uns gegenseitig symphatisch.

Florala am 25 Apr 2018 18:37:33

Achja, eine Übergabe fand noch nicht statt, es sollten noch zwei Steckdosen in der Garage montiert werden.

gordan am 25 Apr 2018 19:02:33

Florala hat geschrieben:......... dem Händler schien die Situation jedoch unangenehm und peinlich zu sein........und wir waren uns gegenseitig symphatisch.


Das ist schon mal gut und positiv. Aber, du widersprichst dich ab und zu!? Einmal redest du über Urlaub der sehr wichtig
aber gefährdet ist und andere mal erhoffst du dir Preisnachlass oder andere Preisvorteile die dich auch anscheinend zufriedenstellen werden!? Jetzt frage ich mich was steht im Vordergrund, Urlaub oder Kapital rausschlagen!?
Dass Händler versichert ist, ist sehr wahrscheinlich und dient zu seinem Schutz in so einem Schadensfall, was aber kein Grund ist dass du davon finanziell profitierst! Ein netter Gespräch und fair bleiben bring am meisten, glaube ich!?
Vielleicht stellt euch der Händler ein Miet-Reisemobil günstig zu verfügung für eure Urlaub, falls bis dann ein anderer Fahrzeug nicht zu beschaffen ist!? Es ist meine Meinung!?

Grüße Gordan

Florala am 25 Apr 2018 20:02:10

Nunja, ich will kein Kapital draus schlagen, will jedoch etwas, das dem Geklauten entspricht und das ist nicht der 3,8 t gleicher Marke der vom Händler vorgeschlagen wurde, sondern zwei Wohnmobile anderer Marke, aber auch zweitausend bis viertausend Euro teurer als der Geklaute. Diese habe ich auf der Händlerseite entdeckt. Kapital draus schlagen würde ich das nicht nennen. Außerdem ist bei den angegebenen Preisen immer noch Verhandlungsspielraum. Es soll ja auch kein Wohnmobil nur für diese vier Monate sein, es soll uns längerfristig Freude bereiten. Ob man einen 3,8 t auf 4 t auflasten kann, stelle ich jetzt mal in Frage. Bedarf es da nicht eines stärkeren Chassis und Bremsen?

KlausSchmidt am 25 Apr 2018 22:23:42

Hallo Florala,
mein herliches und ehrliches Mitgefühl!

Wo ihr aber am Anfang steht, solltet ihr auch das positive sehen. So könnt ihr vielleicht beim Fahrzeug nun darauf achten, dass der Diesel mit Harnstoff durch den Auspuff geschoben wird.
Ich habe es evtl überlesen. War es ein Ducato oder Ford oder ? Für den Händler ist es sicher kein Problem, das Zgg anzupassen durch Nachrüstung. Aber das wird teurer und daher nicht seine Wahl sein.
Ich wünsche Euch eine zügige und angenehme Lösung!
Gute Fahrt
Klaus

topolino666 am 26 Apr 2018 06:15:53

Florala, wie nahe am "Traummobil" war denn das bestellte?

Wenn Du jetzt schon nach rechts und links schielst und "was besseres" einforderst wäre es die Überlegung wert es als Chance zu sehen und selbst die "2000 - 4000" noch drauf zu legen um die eigenen Zufriedenheitspunke nach oben zu schrauben!!

Tinduck am 26 Apr 2018 06:16:25

Ein - auch technisch, nicht nur auf dem Papier - aufgelastetes leichtes Fahrwerk ist beileibe nicht das Gleiche wie ein ab Werk integriertes Heavy-Chassis, und das wird bei eurem geklauten 4,X-Tonner dabei gewesen sein.

Das mit dem Mietmobil stell ich mir für 4 Monate sehr schwierig vor, wer soll das bezahlen können? Es sei denn, die Versicherung des Händlers würde diese Kosten übernehmen, halte ich aber für unwahrscheinlich.

ICH würde mit dem Händler um eines der anderen, etwas teureren Mobile verhandeln, die euch gefallen, dabei aber darauf gefasst sein, dass ich noch was drauflegen muss. Zum Nulltarif wird er das nicht machen, warum sollte er auch?

bis denn,

Uwe

scubafat am 26 Apr 2018 09:49:46

Dann drücke ich mal beide Daumen für eine einvernehmliche Lösung!

Rechtsberatung würde ich da auch eventuell in Anspruch nehnem.

Altmaerker39638 am 26 Apr 2018 10:07:43

Hallo, eine Auflastung ist nicht immer möglich! Es kommt auf das gekaufte/verbaute Chassis an - Ligth geht m.M. nach nur bis 3850 kg und das Heavy z.Bsp. von Al-Ko kann bis 5500 kg aufgelastet werden. Dazu kommen die nicht ganz unerheblichen Kosten.. :eek: Ich würde bei den Voraussetzungen auch gleich ein Chassis mit mehr kg nehmen. Viel Glück bei einer Lösungsfindung!

Tinduck am 26 Apr 2018 10:08:34

Ist ja sicher gut gemeint, aber was soll das ständige Anraten zur Rechtsberatung in diesem Fall?

Das Womo wurde noch nicht übergeben, und der Dienstahl ist ja wohl nicht als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Womo-Höndlers zu sehen. Insofern ist eine etwaige zeitliche Verzögerung nicht sein Verschulden, womit der Kunde auch keinen Anspruch gegen ihn hat - ausser, dass der Vertrag (der KEINEN Liefertermin enthält) vom Händler zu erfüllen ist.

Das ist jetzt reine Verhandlungssache zwischen Kunde und Händler. Ein Anwalt beingt da genau zwei Sachen:

1) einen verschnupften Höndler, dessen Kompromissbereitschaft gegen Null geht und

2) ein zu zahlendes Anwaltshonorar für nichts und wieder nichts.

Man KANN sich ohne Anwalt über fast alles einigen, aber einige wollen das anscheinend nicht mehr. Wir hatten hier schon genug Beiträge, bei denen der Rechtsweg grandios nach hinten losgegangen ist und die Leute hinterher mit dem Schaden UND den Anwaltsgebühren da standen. Einfach mal miteinander reden spart in der Hinsicht ne Menge Geld.

bis denn,

Uwe

kartjule am 26 Apr 2018 10:18:43

Recht hast Du Uwe.... Immer mit Kanonen auf Spatzen schießen ist hier nicht der richtige Weg. Aber dies ist ein Problem unserer Gesellschaft.

Es wird doch so ein Wohnmobil in Deutschland geben ( oder ist es so ein Exot ). Ggf. kann der Händler über den Hersteller eine Abfrage tätigen.
Hier sollte man ein Miteinander anstreben und mal über den Tellerrand schauen. Und nicht den Schrankenwärter machen und trotzig sein..

Gruß Kartjule

ChiliFFM am 26 Apr 2018 10:25:12

Es könnte aber auch sein, dass der Händler sich schlicht auf die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung beruft.
Mit der Unmöglichkeit (die zweifelsohne besteht) erlischt nämlich die Verpflichtung zur Leistung. Aus die Maus.
Dann heisst es Rücktritt vom Kaufvertrag und dann gibt's (hoffentlich) die Kohle zurück und alles steht auf Anfang.

Der Händler muss sich nicht zwingend auf irgendwelche Deals einlassen.
(Auch wenn er das bestimmt tun wird.)

Man sollte zumindest seine Position und seine Möglichkeiten kennen.

Ruedi1952 am 26 Apr 2018 10:30:37

Der Händler wird nicht glücklich sein und trotz Versicherung wird ihm ein erheblicher Schaden enstehen.
Unser Händler hat uns mal seine Versicherungsbedingungen gezeigt er muss 10% vom Fahrzeugwert selber tragen bei Diebstahl.
Einen Anwalt einzuschalten bringt vermutlich nichts außer das der sich eine goldenen Nase verdient.
So ärgerlich es ist keiner von euch beiden kann etwas dazu und entgangene Urlaubsfreuden sind nicht einklagbar.
Versucht günstig von ihm ein Mietwomo zu bekommen und schaut dann weiter.

Tinduck am 26 Apr 2018 10:49:50

Mietwomo für 4 Monate? Wer soll das bezahlen?

bis denn,

Uwe

kartjule am 26 Apr 2018 12:50:16

Waqs ist es denn nun für ein Wohnmobil, oder was für eins sollte es den sein... ??

ChiliFFM am 26 Apr 2018 17:30:11

Einen Anwalt zu Rate ziehen ist doch nichts Schlimmes.
Ich weiss gar nicht, warum es da so Vorurteile gibt... :roll:

Sich mal über seine Möglichkeiten, Rechte und auch Pflichten aufklären zu lassen statt unvorbereitet in die Situation zu laufen ist völlig legitim. Anwalt einschalten heisst NICHT, gleich mit aller Macht gegen den Händler vorzugehen.

Der Händler muss das ja noch nicht einmal erfahren, dass der Kunde sich mal hat beraten lassen.

geralds am 26 Apr 2018 18:14:55

Hallo,

wenn ihr mit 4 Personen unterwegs seid, würde ich nicht das leichtere Fahrzeug nehmen.

Wenn er ein Fahrzeug zur Verfügung hat, das euren Wünschen nahe kommt, würde ich das nehmen. Auch wenn das etwas mehr kostet.
Und ja, an den Preisen mit denen ein Fahrzeug ausgezeichnet ist, lässt sich oft noch nachverhandeln.

Aber mehr als eine Rückabwicklung (Anzahlung zurück) lässt sich rechtlich nicht viel machen. Ich denke ein Mietfahrzeug über einen längeren Zeitraum lässt sich nicht realisieren.

Ich hoffe ihr geht beide (Du und der Händler) morgen zufrieden auseinander.

Gruß Gerald

lilakatze am 26 Apr 2018 18:37:50

Der Beitrag ist doch von gestern, das heißt heute müsste das Gespräch mit dem Händler gewesen sein. Da würde mich ja interessieren, wie es gelaufen ist.

topolino666 am 28 Apr 2018 10:18:20

.... ob es wohl - berichtenswerte - Neuigkeiten gibt?!

:?:

JoFoe am 28 Apr 2018 10:38:31

Tinduck hat geschrieben:Ist ja sicher gut gemeint, aber was soll das ständige Anraten zur Rechtsberatung in diesem Fall?

Das Womo wurde noch nicht übergeben.


Es ging aber auch nur um eine Rechtsberatung und nix anderes. Oder kannst du hier genau sagen welche Rechte der Käufer hat ? Und welche Pflichten der Verkäufer in diesem Fall ? Fakt ist doch das es einen Kaufvertrag über ein Wohnmobil gibt. Oder ? Und im ersten sogar mit einem Datum .
Und da das Teil einige Euros kostet könnte man sich ja in dem Fall mal kundig machen was man überhaupt für Rechte hat . Und was für Lösungen von Seiten des Händlers der in der Pflicht steht zu Liefern angeboten werden .
.
Also schieße nicht mit Kanonen auf Foristen die eine Rechtsberatung für sinnvoll halten .

scubafat am 28 Apr 2018 11:57:16

Danke Joachim! So war es von mir auch gemeint!

mercurius46 am 28 Apr 2018 13:16:03

KudlWackerl hat geschrieben:Hast du das Fahrzug schon übernommen oder nicht?

Wenn nicht ... Der Händler erlebt das Geschehene als "höhere Gewalt" er kann ja nichts dafür. Er muss gar nichts nachlassen und auch keine zusätzliche Entschädigung anbieten. Du kannst aber den Dieb verklagen ...

Grüße, Alf


Der Händler ist haftbar! Und sonst nichts!

JoFoe am 28 Apr 2018 13:28:10

scubafat hat geschrieben:Danke Joachim! So war es von mir auch gemeint!


Wenn ich in so ein Gespräch mit dem Händler müsste würde ich mich vorbereiten . Und zumindest Rechtsverbindlich wissen was ich überhaupt in dem Fall für Rechte habe.
Ich möchte ihm nicht mit Anwalt und Advocard drohen sondern nur wissen was genau ich fordern darf und was er liefern muss oder sollte.
Und sich vorab zu informieren kann da ja nicht schaden.

Beduin am 28 Apr 2018 17:08:22

Ist da außer mir noch keine/r auf den Gedanken gekommen das der Diebstahl gar nicht statt gefunden hat, sondern, aus welchem Grund auch immer, vorgetäuscht ist?

Habt ihr da Info´s? Die Anzeige gesehen? Ist was in der Zeitung gestanden? Fehlen noch andere Fahrzeuge vom Hof? Ist der nicht gesichert?
Bei uns würde keiner so leicht mit einem geklauten Fahrzeug vom Hof kommen, der ist verrammelt und mit fettem Schiebetor und Schlössern gesichert.

Beduin am 28 Apr 2018 17:09:11

Wünsche euch natürlich nur das beste, das ihr gut und unbeschadet aus der Geschichte raus kommt und eure Reise wie geplant noch machen könnt!

BestiaNegra am 28 Apr 2018 19:32:48

Beduin hat geschrieben:Ist da außer mir noch keine/r auf den Gedanken gekommen, dass der Diebstahl gar nicht statt gefunden hat, sondern, aus welchem Grund auch immer, vorgetäuscht ist?
Habt ihr da Infos? Die Anzeige gesehen?


'n Abend,

warum sollte der Diebstahl vorgetäuscht sein?

Beduin am 28 Apr 2018 19:35:40

Weil jemand mit einem ganz dicken Geldbeutel genau dieses und kein anderes Womo wollte. ZB
Dann könnte es sein das das Womo in die Grube gefallen ist und kaputt ging. Habe ich selber schon gesehen wie das passiert usw

hampshire am 28 Apr 2018 20:04:48

mercurius46 hat geschrieben:Der Händler ist haftbar! Und sonst nichts!

Tolle Aussage. Wofür genau ist er denn haftbar?

An den TE:
Mein erster Ansatz ist immer der Versuch eine Lösung zu finden, bei der man nicht nur am selben Strang zieht, sondern auch noch gemeinsam am selben Ende steht. Sowohl Dein Höndler, als auch Du hattet echt Pech. Beide. Auf diese Weise ist eine gute Lösung am wahrscheinlichsten. Die Interessenslage hat sich ja nicht geändert - der Händler wünscht sich einen WoMo-Verkauf und einen zufriedenen Kunden und Du wünschst Die ein tolles WoMo und das baldige Antreten Deines geplanten Urlaubs. Da ist doch eine Schnittmenge, mit der sich arbeiten lässt. Stellt sich heraus, dass sich Dein Händer auf die gegenüberliegende Seite des Stranges stellt und mit Dir Tauziehen will, kannst Du Dich immer noch darauf einstellen. Ich würde nicht mit dem Tauziehen beginnen.

geralds am 28 Apr 2018 21:52:59

Hallo,

Lösungen:
1. Der Händler erfüllt seinen Vertrag und bestellt das gleiche Womo nochmal beim Hersteller. Lieferzeit läuft neu.
Damit ist dem TE nicht gedient.
2. Es wird ein vorhandenes Womo oder kurzfristig lieferbares Womo vom Händler gekauft. (Wandlung)
3. Der Vertrag wird rückabgewickelt und der TE kauft irgendwo ein anderes Womo (oder auch nicht)

Was hat der TE den jetzt gemacht?

Gruß Gerald

andwein am 29 Apr 2018 11:17:17

Beduin hat geschrieben:Ist da außer mir noch keine/r auf den Gedanken gekommen das der Diebstahl gar nicht statt gefunden hat, sondern, aus welchem Grund auch immer, vorgetäuscht ist?

Doch schon, denn alles ist möglich. Allerdings lässt sich deine Vermutung zu Lieferengpässen, anderen Käufern etc. mit einer Nachfrage bei der Polizei (mein angezahltes Womo wurde bei xyz vom Hof gestohlen) sehr schnell überprüfen. Damit hätte man Gewissheit ob man es mit einen unglücklichen aber glaubhaften Hä#ndler zu tun hat oder ob man mit einer falschen Aussage hingehalten werden sollte.
Gruß Andreas

brainless am 29 Apr 2018 12:11:44

hampshire hat geschrieben: Ich würde nicht mit dem Tauziehen beginnen.



Anfangen mußt Du ja nicht.

Es wäre aber gut, wenn Du wüßtest, wie Tauziehen erfolgreich geschieht,


Volker

Bergbewohner1 am 29 Apr 2018 14:27:02

brainless hat geschrieben:

Anfangen mußt Du ja nicht.

Es wäre aber gut, wenn Du wüßtest, wie Tauziehen erfolgreich geschieht,


Volker

Da kann ich dir voll zustimmen, Volker

Tinduck am 29 Apr 2018 15:27:07

JoFoe hat geschrieben:Also schieße nicht mit Kanonen auf Foristen die eine Rechtsberatung für sinnvoll halten .


Wüsste nicht, dass ich von Dir Anweisungen entgegennehmen muss. Und geschossen hat auch niemand.
Wer zum Anwalt will, soll hingehen. ICH rede lieber erstmal mit meinem Kontrahenten. Und zum zuhören, was der sagt, brauche ich keine Rechtsberatung, die mich schon mal vorspannt. Viele Gerichtsprozesse wären sicherlich unnötig, wenn man offen an Probleme herangeht und nicht schon vorher seine Ansprüche zementiert.

Scheint aber eines der degenerativen Merkmale unserer Zeit zu sein, dass sich manche Zeitgenossen ohne Rechtsberatung noch nicht mal mehr die Hose zuknöpfen.

bis denn,

Uwe

wolfherm am 29 Apr 2018 15:42:06

Moderation:Es reicht. Bitte einen gemäßigteren Ton.


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