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Anforderung an Warnblinkleuchte bei über 3,5t


Kruemel06 am 11 Jun 2018 10:02:47

Liebe Foris,

ich hätte da mal eine Frage, die wahrscheinlich die Fahrer von Womos über 3,5t am ehesten beantworten können.

Bei Fzg. über 3,5t ist das Mitführen einer zusätzlichen Warnblinkleuchte Pflicht. Bei unserem Mobil ist/war keine bei Auslieferung dabei, daher steht jetzt eine Neuanschaffung an. Und da stellt sich mir die Frage, welchen Anforderungen solch eine Blinkleuchte entsprechen muss, um bei einer Kontrolle durch die Rennleitung oder bei der HU akzeptiert zu werden?

Muss es eine von diesen großen hässlichen sein, die man aufklappen und aufstellen kann (wie z. B. von Hella oder Leina-Werke) oder reicht auch eines (oder zwei) von diesen kleinen runden "Ufos", die wirklich hell sind und blitzen und schwimmen usw. können? Solche haben sicherlich kein Prüfzeichen o. ä., sind aber deutlich heller als diese ollen Halogenlampen, die tw. mit bis zu 5 dicken Batterien bestückt werden müssen.

Für belastbare Aussagen bin ich schon im Voraus sehr dankbar.

Nette Grüße
Kruemel06

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Kruemel06 am 11 Jun 2018 10:03:33

doppelt, sorry

topolino666 am 11 Jun 2018 10:09:08

.... beim aktuellen Paralleltröd schon durch?

--> Link

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fomo am 11 Jun 2018 10:13:23

Nach
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste

(...)
2. in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t:
ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Absatz 5 Satz 7 mitgeführt werden;

Gast am 11 Jun 2018 10:18:34

So kleine "UFOs" habe ich seit Jahren dabei, aber das reicht nicht für eine Kontrolle (beim TÜV hat niemand was bemängelt). Deshalb habe ich mir jetzt auch so eine Lampe von Leina gekauft. Im Pannenfall würde ich mich eher auf die "UFOs" (Powerflair) verlassen, weil die wirklich richtig hell sind. Stabil sind die Dinger auch noch, da kann man mit dem LKW drüber fahren und die Dinger bleiben heil. Diese LKW-Warnlampen sieht man oft nicht wirklich gut, aber die haben nun man die entsprechende Freigabe.

Im Zweifel also beide mitführen, eine für die Vorschrift und eine zur Benutzung :D Bei einer Panne in der Nacht ist es sowieso besser, möglichst viele Warnlampen aufzustellen, die erste beim Warndreieck und dann noch weitere auf dem Weg zum Fahrzeug. Als Feuerwehrmann weiß ich, dass gerade bei den Warnlichtern nicht gespart werden sollte.

Kruemel06 am 11 Jun 2018 10:49:30

Super, danke für die Antworten.

Den Parallel-Thread hatte ich ganz übersehen. :oops:

Also besser was mit Prüfzeichen und die Ufos trotzdem. Viel hilft halt viel. Hierbei zumindest.

Nette Grüße
Kruemel06

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