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luftfederung
hallo
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Zulässiges Gesamtgewicht...


Gast am 03 Nov 2006 14:20:56

Habe mir unseren Fahrzeugschein mal genauer angesehen und da ist mir etwas aufgefallen und ich weiß jetzt nicht so Recht wie ich die Angaben im FZ interpretieren soll.

Unser Dethleffs ist mit Luftfeder aufgelastet auf 4t, so steht es auch unter F.1 und F.2 im FZ. Im Feld 22 steht dann allerdings dann ein Vermerk der mich stutzig werden lies. Dort steht: *Zu F.1/F.2:+100 U.ZU 7.1-8.3:H.+100 B.ANH-BETR.

Bedeutet das jetzt, dass wir dann eigentlich ein Gesamtgewicht von 4100 Kg haben? Oder ist das nur wenn wir einen Anhänger hinten dran hätten? Aber das macht ja dann eigentlich auch keinen Sinn, oder?

*Grübel


Edit: In was für einer Klasse läuft dann jetzt eigentlich unser Womo bei der zukünftigen Steuer?

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Beduin am 03 Nov 2006 17:49:17

Hey Olaf

bei diesem link kommst auf die seite
--> Link
an der stelle raus wo die Fahrzeugscheine ab 10.2005 aufgedrösselt werden.
War bei Conga seinem drin ;)

Aber vielleicht gilt ja auch das schon nicht mehr

LG Ina

oskar5 am 03 Nov 2006 18:26:57

Hallo Olaf,
habe ich auch: in Reihe 14: 1999/96 ...G1... entspricht = S3.


Axel

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Nasenbär am 03 Nov 2006 18:35:24

1999/96/EG; A,GKL: G1 = 71 = S3,

Im alten Brief steht unter der entsprechenden Schlüsselnummer bei mir 21. Im Feld davor SKL: S2, GKL: G1 ist nach Tabelle eben 21. Die steht im neuen Schein unter J, was die Fahrzeugklasse betrifft. :?:

Steht bei dir im Schein auch unter J, deshalb dachte ich, du hättest auch S2. Nach der 1999... Nr hast du aber S3.

Das mit den 100kg bezieht sich auf die Stützlast. Um diese 100kg kann die max. Axlast bei Anhängerbetrieb überschritten werden. (Warum eigentlich?)

, Heinz

dieter2 am 03 Nov 2006 18:56:52

Das Gesammtgewicht bleibt.
Nur die zulässiger Hinterachslast darf bei Hängerbetrieb 100 kg mehr sein.

Dieter

Gast am 03 Nov 2006 19:44:13

"...In was für einer Klasse läuft dann jetzt eigentlich unser Womo bei der zukünftigen Steuer?..."

hi, wenn's denn so kommt, bist Du mit 340€ dabei..
(S3/G1 - 4to. = 10x24+10x10€)

ck

Gast am 03 Nov 2006 19:44:37

hi olaf,

ich dachte du liest meine postings... :D

hatte doch im steuerthread diesen link hier gepostet...

--> Link

da steht bei den neuen fahrzeugpapieren unter 14.1 schauen - die letzten beiden ziffern - also 71 - macht s3 - genau wie bei unserem man... :wink:


8) heiko

Nille am 03 Nov 2006 23:03:45

BossCatOne hat geschrieben: Im Feld 22 steht dann allerdings dann ein Vermerk der mich stutzig werden lies. Dort steht: *Zu F.1/F.2:+100 U.ZU 7.1-8.3:H.+100 B.ANH-BETR.

Bedeutet das jetzt, dass wir dann eigentlich ein Gesamtgewicht von 4100 Kg haben? Oder ist das nur wenn wir einen Anhänger hinten dran hätten? Aber das macht ja dann eigentlich auch keinen Sinn, oder?


Jepp, stimmt genau. Bei Anhängerbetrieb darf das Fzg. 4100 kg wiegen und die Achslast dann 2400 kg bzw. 2220 kg betragen. Warum ein Womo mit Anhänger mehr wiegen darf als ohne ist mir aber nicht so ganz klar....

Falls Du aber mal überladen erwischt wirst, kannst Du dich ja jetzt damit rausreden, daß Du gar nicht überladen bist sondern nur Deinen Anhänger verloren hast. :twisted: :D

Gast am 04 Nov 2006 14:04:48

Danke schon mal für die Antworten. Ich finde es etwas irrsinnig, dass ich 100 Kg mehr haben darf wenn ich einen Anhänger ziehe und wenn ich keinen ziehe dann darf ich es nicht. Wer sich das wohl ausgedacht hat... :roll:

Flywolf am 05 Nov 2006 21:35:53

Ich verstehe das so, du darfst bei Hängerbetrieb nicht 100 kg mehr zuladen, die Achslast vergrößert sich nur durch den Hänger.
Wolf

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