Einreisebestimmungen:
Int. Heimtierausweis
Gültige Tollwutimpfung
Nachweis einer Entwurmung mit einem Mittel, welches den Wirkstoff Praziquantal enthält (z. Bsp. Drontal) und nicht älter als 30 Tage sein darf
In Finnland:
Es gilt generelle Anleinpflicht.
Es gibt keine "Rasselisten" (Kampfhundeverordnungen od. dergl.)
An den meisten öffentlichen Badestränden sind Hunde nicht erlaubt.
Hunde sind nicht in Restaurants od. dergl. erlaubt.
Achtung: Überall im Norden von Finnland gibt es Rentiere. Diese sind im Privatbesitz. Ein Rentierbesitzer /-halter /-aufpasser hat das Recht, Hunde zu erschiessen, die ein Rentier angreifen (wollen) und sie machen von diesem Recht auch Gebrauch! Das verletzte Rentier muss der HUndebesitzer dann auch noch bezahlen.
Ausserdem, Finnen halten sich selbst allermeistens an die Anleinpflicht. Die Hunde sind gegenüber Artgenossen entsprechend schlecht sozialisiert. Beschnüffeln also bitte nur nach vorheriger Absprache.
Finnen sind Hunden gegenüber generell sehr freundlich eingestellt. Dies gilt jedoch nur so lange, wie man sich - auch als Fremder !! - an die hiesigen Regeln hält.

