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Dem Wohnmobileigentümer, der den Zweitschlüssel in einem vermeintlich sicheren Versteck aufbewahrt, kann nicht in jedem Fall der Vorwurf grober Fahrlässigkeit gemacht werden, wenn das Fahrzeug mit Hilfe dieses Schlüssels gestohlen wird. --> Link Danke für die Information. Wie man sieht, versuchen die Versicherungen im Schadensfall gern, einem aus jedem Sch.... einen Strick zu drehen. Wenn das Zünschloss mit einem Schraubenzieher geknackt worden wäre, der im Womo lag, wäre es bestimmt ähnlich gelaufen... eigentlich ist man ja schon grob fahrlässig, wenn man sein Fahrzeug nur verlässt.... Ausserdem kein Wort davon, dass die Diebe ja genausogut den verlustigen, mitgenommenen Schlüssel des Eigentümers benutzt haben können? War der Zweitschlüssel bei der Auffindung des Womos vielleicht sogar noch in seinem Versteck?? bis denn, Uwe Hallo, Beim bezahlen des Versicherungsbetrages brauche ich keinen Anwalt im Schadensfall schon, echt Traurig:cry: gruß Michael Genau deswegen soll man nie etwas Genaues ueber eigene Sicherungsmassnahmen posten! Die Gegenseite ist auch nicht von gestern um nicht aus diversen Aeusserungen eigene Schluesse zu ziehen! |
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