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Anhänger trotz Rollerbühne?


topolino666 am 20 Nov 2006 09:56:26

Hallo in die Runde!

Nachdem es ja angeblich keine blöden Fragen gibt, hier mal eine von mir:

Wir haben an unserem WoMo eine Anhängerkupplung mit 7-poligem Stecker und eine Rollerbühne (Firma des Grundträgers weiss ich grad nicht). Die „Elektrik“ der Rollerbühne ist an der Hängerkupplungsdose eingesteckt.

Wenn wir den Roller mitnehmen haben wir natürlich den Heckträger montiert, wenn wir unsere beiden Motorräder auf dem Hänger dabei haben montieren wir (bisher) die Rollerbühne ab, d.h. wir ziehen den Träger einfach aus den Schienen am Fahrzeug.

Nun planen wir die Ferien 2007 und überlegen dann Roller UND die Motorräder mitzunehmen. So könnten wir die Motorräder für die Rennstrecke umgebaut lassen (Reifen, Öl, Blinker, Verkleidung, etc.), und mit dem Roller StVZO-konform unterwegs sein. Da der Roller nicht mehr bei den Motorrädern auf dem Hänger Platz hat meine Frage:

Kann bzw. darf man mit der montierten Rollerbühne trotzdem noch zusätzlich einen Anhänger ziehen?
In den ABE´s kann ich hierzu nichts finden!?

• Die Roller - Querschienen liegen ca. 15 cm über dem Kupplungs - Kugelkopf und die Hängerdeichsel hat nach oben eigentlich ausreichend Platz. Eine grössere Schwenkung nach oben ist voraussichtlich nicht nötig (Fähre, etc.).
• Ich kann die Anhängerdeichsel auf jeder Seite etwas mehr als 45 Grad schwenken, bis sie an den Rollergrundträger stösst. Seitendrehung müsste also ausreichen.
• Die Motorräder stehen so weit von der Deichselspitze weg, dass sie nicht den Roller / die Rollerbühne berühren.
• Die Elektrik der Rollerbühne wäre im Fall der Fälle ohne Strom, d.h. ohne Funktion (an der Steckdose steckt ja der Anhänger) – ???? Hier könnte man aber eventuell noch schnell ein zweite parallele Dose setzten.
• Die Achslast der hinteren Achse lassen wir mal bitte ausser acht, über die Achslastverteilung sprechen wir schon nicht wenn nur der Roller dabei ist, …… Die Motorräder stehen aber nahezu „Stützlastfrei“ (schönes Wort!) auf dem Anhänger.

Hat / hatte jemand von Euch ähnliches Problem?

Noch eine kleine Zusatzfrage an die Heckträger - Fahrer unter Euch:
Unsere Rollerbühne hat kein Licht für den Rückwärtsgang! D.h,. beim Rückwärtsfahren sieht der nachfolgende Verkehr keine weisse Leuchte (die vom Fahrzeug ist von der Bühne verdeckt). Wie ist das bei Euch??
Nachdem die Bühne eine ABE hat, tragen wir das Problem aber recht gelassen; zum TÜV-Besuch wird sowieso der Heckträger abgenommen, und beim Rückwärtsfahren muss man halt noch etwas mehr aufpassen.


Hoffe auf geistreiche und zahlreiche Antworten!

Vielen Dank

topolino666
Matthias

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Gast am 20 Nov 2006 10:04:53

Ich kann dir zwar nicht sagen wie die rechtliche Situation ist, aber der von dir genannten Schwenkbereich von 45° würde mir schon sehr zu denken geben. Manche Spitzkehre oder enge Abbiegung erfordert hier sicherlich einen höheren Schwenkbereich und ob sich solche Kehren/Abbiegungen immer vermeiden lassen, wage ich mal zu bezweifeln.

Stephan

topolino666 am 20 Nov 2006 10:32:18

Hallo Stephan!

Beim Vorwärtsfahren machen ich mir keinen Kopf:

Die Anhängerdeichsel bleibt bei vollem Lenkeinschlag innerhalb des Rollerträgers (ist noch sehr ausreichend Luft). => D.h. beim Vorwärtsfahren kann mir nichts passieren, kritisch wird es, und da hast Du natütlich recht, wenn man z.B. eine Spitzkehre nicht mehr schafft und muss im Gegenwinkel zurücksetzen.
Unsere Erfahrung ist, dass man die Deichselwinkel selbst viel zu kritisch einschätzt; Anhänger laufen interessanterweise relativ gut in der Spur nach, sonst kämen ja auch 18-Meter Lastzüge um keine Kurve!

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dieter2 am 20 Nov 2006 11:38:43

Wir hatten mal an einen Hymer S660 auf DB 4,6 to eine Rollerbühne,(selbst gebaut) und Kuplung.
Die Bühne war so hoch das wir auch noch problemlos einen Hänger ziehen könnten.
Stand in der Zulassung
"Bei Hängerbetrieb mit Träger 70 kg Deichsellast"
war wegen der Hinterachslast,normal war 100kg Deichsellast.
Ich würde sagen wenn die Bühne den Freiraum des Hängers nicht einschränkt
und die HA Last nicht überschritten wird,warum nicht.
Müßt Euch halt ein Y-Kabel bauen,für Bühne und Hänger.

Dieter

oldi am 20 Nov 2006 12:16:10

hallo stephan

grundsätzlich schließe ich mich der meinung von dieter2 an.

ich hatte eine ähnliche idee, bin aber am hilfsrahmen und der ha last gescheitert.
denn bei ca 200kg zusätzlicher last hast du ungefähr 450-500 kg zusätzliche achslast. hab das mal nach deinem profilbild geschätzt, da ich keine maßangaben habe.

es gibt auch solche kupplungen von einem hersteller, jedoch nur für kastenwagen mit dem durchgehenden rahmen.

die elektrik ist kein problem, jedoch ist eine 13 pol. dose obligatorisch, da du ja abschaltbare nebel und rückfahrleuchte am hänger hast.

gruß peter

dieter2 am 20 Nov 2006 12:28:41

oldi hat geschrieben:die elektrik ist kein problem, jedoch ist eine 13 pol. dose obligatorisch, da du ja abschaltbare nebel und rückfahrleuchte am hänger hast.

gruß peter


Es gibt natürlich auch 7 polige Steckdosen mit integrierten Schalter zum abschalten
der Nebellampe am Zugfahrzeug bei Hängerbetrieb.
Da muß das Kabel für die Nebelleuchte über den Schalter in der Steckdose gelegt werden.
Beim einstecken des Steckers wird geschaltet
Habe selber so eine drann.

Aber mal eine Gegenfrage,warum den Roller nicht mit auf den Hänger?

Dieter

oldi am 20 Nov 2006 12:41:46

dieter2 hat geschrieben:
Es gibt natürlich auch 7 polige Steckdosen mit integrierten Schalter zum abschalten
der Nebellampe am Zugfahrzeug bei Hängerbetrieb.


Dieter



du hast den rückfahrscheinwerfer vergessen, das wäre der 8 pol.

gruß peter

topolino666 am 20 Nov 2006 12:43:56

Hallo Dieter2!

Der Roller hat auf dem aktuellen Hänger weder Platz noch ist die Gewichtsreserve frei. Es ist zwar ein gebremster Hänger 750 kg, allerdings sind die Motorräder nicht wirklich klein und stehen sowieso schon "69" also eine Vorwärts, eine Rückwärts auf dem Hänger. Der Anhänger hat eben nur für 8 Zylinder breit Platz <Angebermodus wieder aus>, da hat das Wasserglas des Rollers einfach nicht mehr Platz.
Beim nächsten Anhänger machen wir sowieso alles anders, momentan haben wir einen reinen Motorradanhänger mit zwei Schienen, der nächste Hänger wird eine (breite) Pritsche mit abnehmbaren Bordwänden, und somit ein Allround-Hänger, dann wär wieder Platz für Alle!

dieter2 am 20 Nov 2006 13:43:50

oldi hat geschrieben:
du hast den rückfahrscheinwerfer vergessen, das wäre der 8 pol.

gruß peter


Na ja wenn man den haben möchte :D
Vorschrift ist der nicht.
Mann könnte aber auch auf die Nebellampe am Hänger verzichten,ist die überhaupt Vorschrift?
Hab in mein ganzen Fahrerleben noch nie eine angeschaltet.

Dieter

Herman the German am 20 Nov 2006 15:07:37

Ich weiss das der Fiedler aus Bremerhaven Mopedbühnen baut, bei den man noch zusätzlich einen Hänger mitführen darf. Die sind dann mit verkröpften Halterungen an der Anhängekupplung montiert.

--> Link

Kannst ja mal dort nett anfragen.

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