pkirschke am 04 Nov 2018 15:40:22 Hallo Womo Fahrer, ich habe einen Adria Sport 572SL mit einem Multijet 130. Ich möchte mir jetzt einen Motoroller anschaffen und daher das Womo auf 3,8t auflasten lassen. Geht das überhaupt, wer führt das durch oder welche Empfehlungen könnt ihr mir dazu geben? Danke im Voraus für Tipps pkirschke
wolfherm am 04 Nov 2018 15:45:43 Verrätst du uns auch, welches Fahrwerk du jetzt hast?
Tinduck am 04 Nov 2018 18:58:12 Wenn da das Standardfahrwerk mit 2 T zulässiger Hinterachslast drin ist, endet das mit einer überladenen Hinterachse. In dem Fall muss eine LuFe mit Hinterachslasterhöhung her.
Ein paar Angaben zu Fahrwerk und Achslasten wären wirklich hilfreich.
bis denn,
Uwe
Dieselreiter am 04 Nov 2018 22:05:37 Tinduck hat geschrieben:Wenn da das Standardfahrwerk mit 2 T zulässiger Hinterachslast drin ist, endet das mit einer überladenen Hinterachse. In dem Fall muss eine LuFe mit Hinterachslasterhöhung her.
Woher weißt du das?
MoMo1971 am 05 Nov 2018 07:26:54 Guten Tag,
nach meinen Informationen werden Ducato LIght 35 Fahrwerke, welche mit 3,5to zul. GG ausgeliefert werden ohne techn. Änderungen auf 1,85to VA und 2,0to HA aufgelastet, so dass ein zul. GG von 3,85to zugelassen werden kann.
Vorraussetzungen Reifen und Felden sind Original mit den zulächsigen Lastindexen ausgestattet und mann hat eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung".
Dies war vor knapp 10 Tagen bei mir der Fall:
Duc35 Light mit,35to zulGG. Aufbau Weinsberg (Hersteller Knaus). Knaus angeschrieben und um "UB._Bescheinigung gebeten. Diese erhält man aber nur über einen Vertragshändler. Diesen angeschrieben. Drei Tage später und mit 156€ weniger habe ich die "UB.-Bescheinigung erhalten mit einem neuen Typenschild auf dem die neuen Achslasten eingetragen sind. Damit dann zum TÜV, der hat das kontrolliert, das Typenschild eingeklebt und schriftlich bestätigt. Nun geht es damit morgen zur Zulassungsstelle mit Schein- Brief und TüV-Bestätigung und Knaus Bestätigung. Und dann...3,85to ohne techn. Änderung ...fettich :)
Tinduck am 05 Nov 2018 07:37:58 Dieselreiter hat geschrieben:Woher weißt du das?
Aus meiner Kristallkugel - und 6589 ähnlich gelagerten Threads hier im Forum. Aber vielleicht hast Du ja auch was Erhellendes ausser provokant-patzigen Gegenfragen beizutragen. bis denn, Uwe
Dieselreiter am 05 Nov 2018 09:10:45 Tinduck hat geschrieben:Aus meiner Kristallkugel - und 6589 ähnlich gelagerten Threads hier im Forum. Aber vielleicht hast Du ja auch was Erhellendes ausser provokant-patzigen Gegenfragen beizutragen.
Warum so aggressiv? Mich interessiert das Thema auch ... und wenn du eine kategorisches Diagnose stellst ("In dem Fall muss eine LuFe her"), dann würde mich interessieren, woher deine Kristallkugel diese Weisheit hat. Ich habe noch keine 6589 Beiträge gefunden ...
Tinduck am 05 Nov 2018 09:23:25 Dann nochmal zum Mitschreiben:
Die üblichen 3,5-Tonner mit 2 T zulässiger Hinterachslast sind unter normaler Ausnutzung des zGG auf der Hinterachse immer knapp unter oder schon über der zulässigen Achslast, Ausnahme sind nur Kawas mit kurzem Hecküberhang, die bekommen eher Probleme an der Vorderachse.
Wenn man jetzt die Beladung weiter nach hinten verschiebt (= Heckträger mit Roller drauf), steigt die Hinterachslast überproportional an. Bei 200 Kg Hecklast kann es durch den Hecküberhang gut sein, dass durch den Hebel 300 Kg mehr auf der Hinterachse liegen und die Vorderachse um 100 Kg entlastet wird. In dem Fall hilft noch nicht einmal die reine Papier-Auflastung auf 3,85 Tonnen, weil die zusätzlichen 350 Kg nicht der HA zugeschlagen werden, sondern der VA, die aber eher entlastet wird.
Um die zulässige Hinterachslast hoch zu bekommen, muss technisch was gemacht werden, meist mit einer Zusatzluftfederung und tragfähigeren Felgen und Reifen.
Die einzige Fiat-Konfiguration, bei der man darum herumkommen könnte, wäre, wenn der TE ein abgelastetes Heavy-Chassis spazierenfährt. Dann würde er aber wahrscheinlich nicht hier fragen. Auch für Fiat/Alko-Kombis gibt es Lösungen, weil die vor dem gleichen Problem stehen.
Ansprechpartner für solche Begehrlichkeiten sind u. a. Carsten Stäbler und Goldschmitt, googlen hilft.
bis denn,
Uwe
ulibo am 05 Nov 2018 12:45:31 Ich habe bei meinem 35 Light eine Zusatzluftfederung einbauen lassen und habe direkt die Hinterachse auf 2240 kg. aufgelastet. Das Gesamtgewicht ist bei 3,5t geblieben. Auflasten auf 3,85 kann ich immer noch wenn nötig.
Dieselreiter am 05 Nov 2018 13:12:13 Tinduck hat geschrieben:Dann nochmal zum Mitschreiben:
Finde ich OK, wenn du den Kristallkugelinhalt doch noch aufbereitet hast ... es kann nicht jeder wissen, worauf dein "In dem Fall muss" gestützt ist. Ich finde aber, dass deine Argumente Lücken hat. Wenn die HA schon am Limit ist, dann hilft auch die LuFe nicht - zuviel auf der HA ist zuviel auf der HA. Oder kriegst du eine Eintragung für eine höhere Achslast? Eher nicht. Der TO hat auch von einem Motorroller geschrieben, nicht von einem 200kg Bike. Er hat auch nicht dazugeschrieben, ob er den auf eine Bühne schieben möchte oder in die Garage. In der Garage ist die Hebelwirkung auf die HA wesentlich geringer. Ich vergleiche das mit meinen Womo: Der genannte Adria Sport 572SL ist 6,60m lang, meiner ist 6,63. Meiner wiegt voll aufgerüstet 3,2to (zu viel, no-na), die HA hat eine Achslast von 1750kg. Wenn ich eine Bühne montieren würde (+30kg, + 100kg Roller) wäre das schon grenzwertig, aber in der Garage ginge sich das noch locker aus (wenn das ZGG noch halten würde). Also bräuchte ich zumindestens keine LuFe ... nicht "in jedem Fall". Ja klar ist das eine Rechnerei und Tüftlerei, aber ich erkenne da kein "Muss".
Tinduck am 05 Nov 2018 14:19:21 *Seufz*
Natürlich bekommt man mit einer ZusatzLuFe in Verbindung mit tragfähigeren Felgen und Reifen eine höhere Hinterachslast eingetragen, siehe z. B. der Beitrag vor Deinem. Und viele andere im Forum.
Bemüh doch mal die Suche!
Ansonsten, wenn Dich mein ‚muss‘ stört, dann ersetze es doch bitte mental mit ‚höchstwahrscheinlich muss‘.
bis denn,
Uwe
Dieselreiter am 05 Nov 2018 15:19:07 Tinduck hat geschrieben:Natürlich bekommt man mit einer ZusatzLuFe in Verbindung mit tragfähigeren Felgen und Reifen eine höhere Hinterachslast eingetragen, siehe z. B. der Beitrag vor Deinem. Und viele andere im Forum.
Wie schon erwähnt hat deine Argumentation Lücken - wenn dein Fahrzeug lt. Fahrzeugbrief nicht höher als auf 3,85t auflastbar ist, dann kannst einbauen, was du willst - und kriegst keine höhere Achslast eingetragen. Tinduck hat geschrieben:Bemüh doch mal die Suche!
Warum immer dieser lapidare Verweis auf die Suche? Wenn dich die Fragerei so anfixt, dann antworte doch einfach nicht! Das Thema interessiert mich ebenso wie den TO. Mit sachlichen Hinweise wie auf LuFe (und vor allem dem Warum) kannst du dem Interessierten mehr helfen, als mit einem OMG-muss-ich-denn-alles-dreimal-erklären Tonfall.
Rockerbox am 05 Nov 2018 16:12:06 Dieselreiter hat geschrieben:Wie schon erwähnt hat deine Argumentation Lücken - wenn dein Fahrzeug lt. Fahrzeugbrief nicht höher als auf 3,85t auflastbar ist, dann kannst einbauen, was du willst - und kriegst keine höhere Achslast eingetragen.
Hi, da muss ich dich aber korrigieren, ich hab genau das gemacht, nämlich Zusatzluftfedern hinten plus Alu-Räder und Reifen mit höherer Traglast und hab jetzt 2240 kg auf der HA und 1850 kg auf der VA, ergibt rechnerisch zwar 4090 kg gesamt, aber das Mobil hat immer noch 3495 kg als zulässiges Gesamtgewicht. Ich könnte zwar auf 3850 kg ohne Probleme auflasten lassen (mit Zusatzfedern vorne sogar auf 4000 kg), aber es ist kein Muss .....
Dieselreiter am 05 Nov 2018 21:29:43 Rockerbox hat geschrieben:ich hab genau das gemacht, nämlich Zusatzluftfedern hinten plus Alu-Räder und Reifen mit höherer Traglast und hab jetzt 2240 kg auf der HA und 1850 kg auf der VA
Und im Fahrzeugbrief steht explizit drin, dass mit diesem Umbau eine höhere Achslast erlaubt ist? Ich frage aus Interesse - weil wenn der TÜV diese Eintragung vornimmt, dann wäre er ja auch haftbar, falls die Last dann doch zu hoch sein sollte und etwas passiert ... oder?
Rockerbox am 05 Nov 2018 21:39:15 Ja natürlich steht das drin, das war ja Sinn und Zweck der Sache :D Mit der großen Heckgarage und dem Überhang besteht immer die Gefahr, dass die 3,5 t nicht gerissen werden, aber die Hinterachse schon überladen ist. Dafür die Auflastung. Dafür gibt es extra ein Gutachten von (bei mir) Goldschmitt für die LuFe und die Felgen. Und haftbar bist immer du als Fahrer, ungeachtet dessen, was der TÜV eingetragen hat. Aber auch ohne LuFe und ohne Auflastung liegt die Summe der Achslasten immer höher als das zulässige Gesamtgewicht.
Tinduck am 05 Nov 2018 23:52:07 Nein, nicht immer. Das ist ja das schlimme an der 3,85 Tonnen Lösung ohne technische Änderung, da wird einfach die Summe der Achslasten (2 T HA + 1,85 T VA) als zGG eingetragen, womit die zul. Achslasten gleich denen des 3,5-Tonner sind. Aber dann eben keine Reserven mehr bei der Gewichtsverteilung. So gesehen dürfte ein 3,85-Tonner mit ausgeschöpftem zGG und nicht überschrittenen Achslasten ein ziemliches Beladungskunststück sein, weshalb diese Lösung recht wenig Sinn macht.
ät Dieselreiter, glaubst Du es jetzt endlich oder willst Du weiter Deine Privatfehde gegen mich führen? Was hab ich Dir eigentlich getan?? Wenn, ja wenn Du den Tip mit der Forumssuche beherzigt hättest, könntest Du mindestens 3 Abende lang Ducato-Auflastungsthemen in allen Varianten mit Adressen, Fotos und Werkstattberichten lesen. Stattdessen stellst Du hier Behauptungen auf (‚nicht eintragungsfähig‘), die in der Praxis schon tausendfach widerlegt sind.
Warum?
bis denn,
Uwe
conshox1 am 06 Nov 2018 11:18:12 pkirschke: ich habe zu diesem Thema eine Anfrage per E-Mail an Herrn Stäbler, Firma Carsten Stäbler gerichtet und eine umfassende Antwort erhalten. Bei meinem Fahrzeug geht der Einbau einer Zusatzluftfeder mit einer Auflastung auf 4.5 to einher, brauche ich nicht, ist aber inbegriffen. Eine Auflastung der HA geht nur mit anderen Reifen und anderen Felgen die für die jeweilige Last zugelassen sind. Wie schon geschrieben ist bei einem Motorradträger nicht nur das Gewicht des Rollers, sondern hier insbesondere der Überhang wesentlich. freundliche Grüße
Dieselreiter am 06 Nov 2018 13:57:51 Tinduck hat geschrieben:ät Dieselreiter, glaubst Du es jetzt endlich oder willst Du weiter Deine Privatfehde gegen mich führen? Was hab ich Dir eigentlich getan??
Ich möchte dich ganz höflich auf den Verlauf der Beiträge hinweisen: Mein Beitrag: Dieselreiter hat geschrieben:Woher weißt du das?
Dein Beitrag: Tinduck hat geschrieben:...Aber vielleicht hast Du ja auch was Erhellendes ausser provokant-patzigen Gegenfragen beizutragen.
Ich habe dich nicht angegriffen oder irgendeiner Sache bezichtigt ... im Gegenteil, angesichts von o.a. Zitat habe ich mich sogar zurückgehalten. Was den Fahrzeugbrief betrifft: Wenn du meine Sig liest, weißt du, dass deutsche Gesetze für mich keine Geltung haben. Ich versuche trotzdem über den Tellerrand zu sehen ... bin aber ziemlich sicher, dass eine Zulassung auf eine höhere Achslast durch Zubau einer LuFe so bei uns nicht beschrieben ist.
brauwe am 06 Nov 2018 16:23:33 Dieselreiter hat geschrieben:Was den Fahrzeugbrief betrifft: Wenn du meine Sig liest, weißt du, dass deutsche Gesetze für mich keine Geltung haben. Ich versuche trotzdem über den Tellerrand zu sehen ... bin aber ziemlich sicher, dass eine Zulassung auf eine höhere Achslast durch Zubau einer LuFe so bei uns nicht beschrieben ist.
Moin, Tinduck hat mit allem, was er geschrieben hat, absolut recht. Zu deinen Beiträgen möchte ich bemerken, dass es den " Fahrzeugbrief" nicht mehr gibt. Das Teil wurde ersetzt (in D) durch die Zulassungsbescheinigung Teil II. In diesem Dokument steht jedoch entgegen mehreren deiner Aussagen nichts, aber auch gar nichts über Achslasten, zulässiges Gesamtgewicht usw. Diese Angabe stehen im COC-Dokument, welches europaweit Gültigkeit hat, somit auch in Österreich. Angaben in einem COC-Dokument werden niemals geändert, auch nicht durch den TÜV. Sofern eine Änderung durchgeführt wird, beispielsweise durch die hier schon genannte Umbaumaßnahme Luftfederung, erstellt der TÜV ein Gutachten mit dem dann auf der Zulassungstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) geändert wird. Damit du meinen Beitrag jetzt nicht in den falschen Hals bekommst, sei darauf hingewiesen, dass ich ihn geschrieben habe, damit nicht jemand anfängt in seinem "Fahrzeugbrief" - oder korrekt in seiner Zulassungsbescheinigung Teil II - nach irgendwelchen Gewichtsangaben zu suchen. Gruß Uwe
andwein am 07 Nov 2018 13:01:21 brauwe hat geschrieben:...Zu deinen Beiträgen möchte ich bemerken, dass es den "Fahrzeugbrief" nicht mehr gibt. Das Teil wurde ersetzt (in D) durch die Zulassungsbescheinigung Teil II. ....., damit nicht jemand anfängt in seinem "Fahrzeugbrief" - oder korrekt in seiner Zulassungsbescheinigung Teil II - nach irgendwelchen Gewichtsangaben zu suchen. Gruß Uwe
Für Fahrzeugbesitzer in D mit älteren Fahrzeugen möchte ich die Aussage ergänzen: dass es den Fahrzeugbrief seit Oktober 2005 nicht mehr gibt. Das Teil wurde ersetzt (in D) durch die Zulassungsbescheinigung Teil I. Besitzer von Fahrzeugen mit noch gültigem Fahrzeugbrief vor Okt. 2005 finden diese Angaben weiterhin im Fahrzeugbrief. Ansonsten bin ich deiner Meinung, Gruß Andreas
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