Hallo Leute,
hier mal die Antwort der Behörde:
Kraftfahrt - Bundesamt
Flensburg, 05.12.2006
212 - 930
Sehr geehrter Herr Lichtenberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu muss ich zunächst erwähnen, dass das
Kraftfahrt-Bundesamt für die Durchführung zulassungsrechtlicher Angelegenheiten
(hierzu gehört auch die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung) nicht
zuständig ist. Diese Angelegenheiten obliegen ausschließlich den Bundesländern
und werden dort von den unteren Verkehrsbehörden (den Zulassungsbehörde)
wahrgenommen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist nicht vorgesetzte Behörde der
Zulassungsbehörden und darf sich daher in zulassungsrechtlichen Fragestellungen
nicht rechtsverbindlich äußern. Gleichwohl möchte ich folgende Hinweise geben:
In Fahrzeugen in denen der Einbau von Sicherheitsgurten nicht Pflicht ist (Z.B.
Wohnteil von Wohnmobilen) dürfen diese Sitze auch ohne Sicherheitsgurt während
der Fahrt genutzt werden (§21, Absatz 1 STVZO). Ich hoffe ihnen mit diesen
Hinweisen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen n
Uwe Hansen
Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
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Andreas