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Anwohnerparkausweis für WoMo


line am 13 Dez 2006 10:33:42

Bei uns vor der Haustür wird in Kürze eine Zone eingerichtet, bei der das Parken nur mit einem Anwohnerparkausweis gestattet ist. Wir haben daraufhin gezwungenermaßen einen Antrag auf einen solchen Ausweis für unser WoMo gestellt. Soweit so gut.

Da aber bereits kommenden Freitag diese Regelung in Kraft tritt und wir den Ausweis bis gestern nicht erhielten, riefen wir beim Ordnungsamt an um nachzufragen, wann wir mit dem Ausweis rechnen können. Der zuständige Beamte teilte uns mit, daß derzeit geprüft wird, ob es überhaupt möglich sei, einen Parkausweis für ein WoMo auszustellen.

Zwischen Zeilen konnte man allerdings hören, daß es wohl freundliche Nachbarn gibt, die sich offensichtlich über unser WoMo beschwert haben. Es steht meist direkt vor unserem eigenen Haus (die Verdunklung ist daher nur in unserem eigenen Wohnzimmer) und da hinter unserem WoMo ein Behindertenparkplatz ist und wir vorne in unsere Einfahrt reinstehen, benötigen wir trotz der Länge von 6,30 nur einen normalen Parkplatz. Außerdem ist das WoMo nur ca. 5 Monate in Deutschland, was aber den einen oder anderen freundlichen Nachbarn nicht im geringsten interessiert.

Hat jemand Erfahrung mit Anwohnerparkausweisen?

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dieter2 am 13 Dez 2006 11:45:47

Ich würde eher drauf tippen das die nicht prüfen ob ein Womo dort parken darf,
sondern eher prüfen wie man das Parken des Womoß´s verhindern kann.
So ein Anliegerparkausweis ist doch nur dazu da fremde Parker abzuhalten.
Ich würde die Gemeinde bei Ablehnung verklagen.Du bist doch Anlieger,also kannst Du dort auch parken.

Dieter

Gast am 13 Dez 2006 11:56:00

Hi,

könnte es sein, das die wohlwollende Prüfung zur Folge haben soll, das ein Womo teurer ist als ein PKW?
Ich gehe mal davon aus, das der Anwohnerparkausweis nicht kostenlos ausgestellt wird.

Die Ausstellung dieser Parkausweise ist Gemeindesache und kann daher überall anders geregelt sein. Du wirst also keinen allgemein gültigen Hinweis erhalten.


hartifisch

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Etienne am 13 Dez 2006 17:29:53

Unsere Tochter wohnt in Mannheim, dort stehen einige Wohnmobile, mit Anwohnerausweis mitten in der Stadt.

Meule am 14 Dez 2006 02:44:45

Geltende Rechtsgrundlagen für das Anwohnerparken ergeben sich aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Staßenverkehrsordnung (VwV-StVO).

lg
Meule

line am 14 Dez 2006 09:59:26

Nach einigen kleineren Diskussionen hat sich die Stadt dazu entschlossen, uns den Parkausweis doch auszustellen. Allerdings nicht ohne den mahneneden Hinweis, daß wir das WoMo nicht länger als 2 Wochen ohne zu bewegen dort abstellen. Dauerparken wäre verboten.

Am Ende war es wirklich ein Versuch der Stadt zu verhindern, daß ein WoMo in einer Anliegerzone parkt. Offensichtlich haben sie zwar gesucht, aber eben keine Rechtsgrundlage für ein solches Verbot gefunden. Der Ausweis hat übrigens genauso viel gekostet, wie für ein "normales KFZ".

topolino666 am 14 Dez 2006 10:21:14

Allerdings nicht ohne den mahnenden Hinweis, daß wir das WoMo nicht länger als 2 Wochen ohne zu bewegen dort abstellen. Dauerparken wäre verboten.


... und wieder mal haben die Damen und Herren vom Amt Wohnwagen und Wohnmobil durcheinandergebracht!

Anhänger abstellen ohne zu bewegen: max. 14 Tage
Wohnmobil (natürlich angemeldet!) kann stehen solange es / man will!!!

Vielleicht hatten die Damen und Herren schon von vorneherein einen Wohnwagen im Kopf und hatten daher ihre Probleme bei der Ausstellung des Anwohner-P-Ausweises????



topolino
Matthias

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