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Begründung Im Jahr 2013 änderte die Bundesregierung die 3. EG-Richtlinie, welche zuvor im Jahr 1999 gemeinsam mit der EU erarbeitet wurde. Diese Abwandlung der Richtlinie bewirkte auch eine Entwicklung in der Führerscheinklasse B. Die neu geschaffene Schlüsselzahl B96 ermöglicht es seitdem Fahrzeugführern, eine Kombination aus einem Personenkraftwagen und Anhänger, welche ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzt, zu führen. Die Mehrheit der neu zugelassenen Reisemobile verfügt, bei einer Masse im fahrbereiten Zustand von rund 2.800 – 3.100 kg, über eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg. Gerade bei Familien liegt Campingurlaub auch weiterhin voll im Trend. Schnell kommen gerade Familien, was die mögliche Zuladung ihrer Reisemobile angeht, an ihre Grenzen. Nicht selten wird das zulässige Gesamtgewicht des genutzten Fahrzeuges bewusst oder aber auch unbewusst überschritten. Die mit dem „Übergewicht“ einhergehende Mehrbelastung für Fahrwerk und Bremsen, sowie die durch das höhere Gewicht veränderten Fahreigenschaften des Fahrzeuges, können ungeahnte Gefahren für die Nutzer des Fahrzeuges sowie unbeteiligte Dritte mit sich führen. Eine Ausweitung der Schlüsselzahl B96 auch auf Reisemobile hätte unter anderem verschiedene, nachfolgend aufgeführte positive Effekte auf die Sicherheit im Straßenverkehr. - mögliche Verbauung von Maxichassis/Heavychassis durch den Hersteller, hierdurch größere Tragfähigkeit des Fahrgestells, andere Achsübersetzung, andere Bremsanlagen - mehrstündige Schulung für den Erwerb der Schlüsselzahl B96 (mindestens 2,5 h Theorie und 4,5 h Praxis), hierdurch sicherer Umgang mit schweren, großen Fahrzeugen nach Anleitung durch einen Fahrlehrer. - Anwendung der für Wohnmobile ab 3.500 kg geltenden Verkehrsregeln (Höchstgeschwindigkeit, HU etc.) - weniger bewusste oder unbewusste begangene Ordnungswidrigkeiten durch mögliches gesteigertes zulässiges Gesamtgewicht der Reisemobile kürzer Mit der Bitte um Mitzeichnung Mach doch einfach den größeren Führerschein, bezahl etwas mehr für Steuern und Versicherung, geh jedes Jahr einmal zum TÜV , und gut iss!!! ;D Kostet ca. 1500€ und Zeit. Hallo Schwenni, was bedeutet dein Text? Wo ist der her? Hallo Peter, ich möchte mit dir wetten das, bei einer Erweiterung wie oben beschrieben, es max 3 Jahre dauert bis wieder alles ausgereizt ist. Und dann geht das Geschrei nach, "Darf´s nen bisschen mehr sein", wieder losgetreten wird.
Vermute mal er möchte eine Online-Pedition starten. Hm. Der B96 wird auch Geld kosten in der Fahrschule. Unterm Strich bleibt also die Kostendifferenz vom C1 zum B96. B96: 300 bis 500 Euro C1: 1200 bis 1500 Euro Wir reden also hier über eine Summe von ca. 1000 Euro. Wer die nicht aufbringen kann, sollte sich vielleicht auch kein Womo leisten.... sonst kommt bald Peter Zwegat. Ich kann hier keinen Grund für eine Online-Petition sehen. bis denn, Uwe
Der Text kommt bestimmt von hier : > --> Link Viel wichtiger währe das die Beschränkungen > 3,5T nach oben verschoben würden. So ab 5T oder so.
dann aber bitte EU weit einheitlich Ich habe die Petition soeben mit unterzeichnet. Ich halte die Begründung für sinnvoll und die Führerscheinerweiterung für nützlich. Im Übrigen bin ich generell statt für Einschränkungen lieber für Erlaubnisse und Erweiterung von Möglichkeiten. Nette Grüße Gode Ich halte gar nichts davon, die Führerscheinklassen zu erweitern. Ich bin eher für eine Einschränkung. Die Abmessungen und die daraus resultierenden Besonderheiten werden bei dem Führerschein der Klasse B gar nicht vermittelt. Das ist mit einem kleinen PKW gar nicht möglich. Ein Reisemobil ist mit seinen Dimensionen einfach viel näher am Leicht-LKW, als am PKW. Was ändern die >3,5T an den Abmessungen? Bis 4,5t meist nicht viel.
Hast du gelesen worum es geht? :roll:
Hat er nicht... außerdem haben Generationen von Autofahrern, ich denke, auch ca. 50% der Forummitglieder, den alten PKW - Führerschein und dürfen damit 7,5 t fahren. Warum soll die heutige Generation blöder sein? Eine Angleichung an die EU war sicher notwendig, Änderungen kann dort nur noch die EU vornehmen... ...die o.g. Petition ist aber schon einmal vorgetragen und abgelehnt worden: --> Link... LG Peter
Und wie begründet sich diese Behauptung?
Wenn Du das gelesen hättest, geht es ja gerade darum, wie für die B96 jetzt schon bei Wohnwagen, auch für die Wohnmobile bis 4,25t mittels einer zusätzlichen theoretischen und praktischen Schulung die Fähigkeit zur Führung des Fahrzeuges zu erwerben. Ein 4,25t Wohnmobil ist sicher besser zu beherrschen als ein Gespann aus einem 2,25t PKW und einem 2t Wohnwagen mit 2,5m Breite, welches jetzt mit der B96 gefahren werden darf. LG Peter Und jetzt noch mal im Zusammenhang:
Mir völlig grundlos zu unterstellen, ich hätte irgendetwas nicht gelesen, halte ich für eine Unverschämtheit. Der B96 beinhaltet ausschließlich leicht erhöhte Anhängelasten. In der bestehenden Form erkenne ich keinen wirklichen Unterschied zum BE. Sollte der B96 auch größere Zugfahrzeuge beinhalten, ist wieder der Unterschied zum C1/C1E nicht erkennbar. Für ein Reisemobil mit einer zGM von 3,5t bringt der B96 gar nichts. Nach der heute gültigen FeV darf mit B immer ein Anhänger mit einer zGM bis 0,75t gezogen werden. Das ist dann ein Zuggesamtgewicht von 4,25t. Ein schwererer Anhänger darf mit B erst bei einem Zugfahrzeug mit einer zGM von weniger als 2,75t gezogen werden, da erst dort das Zuggesamtgewicht von 3,5t eingehalten werden kann. Und sehr viel leichter kann das Zugfahrzeug auch nicht werden, da dann die Leermasse unter der Anhängermasse wäre, was auch nicht zulässig ist.
Das ist so nicht wahr... Mit dem B96 darf ich z.B. wie bereits beschrieben, Wohnwagen ziehen, die --> Link fast 9m lang, 2,5m breit und 2t schwer sind und damit die Abmaße eines 4,25t Wohnmobils bei weitem übertreffen... ich denke schon, dass den Kandidaten für B96 diese Maße in den Fahrschulen vermittelt werden. Egal, wir werden es nicht ändern können, aber es ist nicht nachvollziehbar, warum für Gespanne mit den o.g. Abmaßen plus Zugfahrzeug, also am Ende 14+m Länge x 2,5m Breite x 2,8m Höhe und Gesamtgewicht von 4,25t eine einfache Erweiterung der B auf B96 reicht und Reisemobile, die bei 4,25t wesentlich sicherer, weil mit Maxifahrgestell, größeren Bremsen usw., damit nicht gefahren werden dürfen. LG Peter
Und es ist doch wahr: Die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) besagt in ihrem § 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 folgendes: (1) Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden. (2) Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Fall des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre nach § 48a 17 Jahre. (3) Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus Anlage 7a. (4) Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a beizubringen. Dort steht mit keinem Wort etwas über eine Veränderung der Abmessungen von Anhängern. Es geht ausschließlich um eine moderate Erhöhung der Gesamtmasse der Fahrzeugkombination. Zum Vergleich: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: (...) Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). Auch hiermit kann schon ein Anhänger von 2000 kg zulässiger Masse, 9m Länge, 2,55m Breite und 4m Höhe gezogen werden. Das Zugfahrzeug darf dann eben nicht über 1500 kg zulässige Gesamtmasse haben. Eventuell darf der Anhänger auch nicht bis zur zulässigen Gesamtmasse beladen werden, dadurch wird er aber auch nicht kleiner. Mir geht es mit diesen Ausführungen darum, klar zu belegen, das meine Behauptungen in vollem Umfang der Wahrheit entsprechen und ich mich nicht als Lügner darstellen lasse.
Und mir geht es darum, dass Du hier mit zweierlei Maß misst, denn einerseits schreibst Du:
und andererseits bist Du der Meinung, dass es okay ist, mit der Klasse B:
Gespanne zu fahren, die viel größer als die in der Petition genannten Wohnmobile sind und nicht nur einem Leicht-LKW, sondern von den Abmaßen eher einem 40tonner entsprechen... warum sollte es dann nach einer Fahrerschulung wie für die B96 nicht möglich sein, Reisemobile bis 4,25t zu fahren??? LG Peter
weil hierfür min. die Klasse C1 vorgesehen ist!
Ich gebs gleich auf... wieder einer, der nicht Alles gelesen hat. Also noch einmal: Natürlich ist es seit 1999 so vorgesehen. Es war aber auch seit 1999 vorgesehen, mit der Klasse B nur Gespanne fahren zu können, die eine zulässige Gesamtmasse von 3,5t nicht überschreiten und für größere Wohnwagen die BE zu benötigen. Eines Tages, ich weiß nicht, ob es dafür eine Petition gab oder einfach die Wohnwagenlobby aktiv war, schuf der Gesetzgeber den Zusatz B96 und erweiterte damit die bisherige Klasse B auf Gespanne bis 4,25t. Nur Gespanne, die schwerer sind, brauchen nun noch die Klasse BE. Nun geht es in einer Petition darum, auch die Wohnmobile von 3,5t bis 4,25t in den B96 oder einen anderen Zusatz zur B aufzunehmen. Das hat nichts mit der C1 und der 7,5t Grenze zu tun, denn die Dickschiffe mit 4,25t bis 7,5t benötigen weiterhin die Klasse C1. Eine Anhebung auf 4,25t würde aber ermöglichen, dass kleine Wohnmobile, die bisher mit Leichtbau, Minichassis und kleinen Bremsen gebaut werden, um die 3,5t zu erreichen, sicherer zu machen, indem sie mit tragfähigerem Fahrgestell, besseren Bremsen und vernünftiger Zuladung angeboten werden können und trotzdem einem breiten Fahrerkreis zugänglich sind, wobei ich hier auch an die Mieter denke, denn ein Wohnmobilkäufer, der 50k€ oder mehr ausgibt, kann auch die C1 machen. Es würden einfach nicht mehr so viele überladene Wohnmobile herumfahren, wenn 4,25t zugelassen wären. Eine Zusatzschulung von wenigen Stunden wie für den B96 wäre dafür ausreichend, fahren doch Generationen von Wohnmobilfahrern heute unfallfrei Liner von 7,49t, obwohl sie mal auf dem Käfer oder der Isetta den Führerschein gemacht haben. LG Peter LG Peter
Meine Meinung: Die paar 100 KG mehr würden mittel-/langfristig genau gar nichts bringen! Heute wird seitens der Hersteller rel. viel in die Gewichtsoptimierung investiert - dieser Punkt würde sofort fallen gelassen! Die Folge: - 08/15 Mobile sind dann 3.7-3.8t schwer - Seitens der Herstellen kann 15-20% günstiger und/oder grösser und/oder mit mehr Optionen produziert und verkauft werden - ein paar % Vergünstigung werden ggf. an den Käufer weitergegeben - ... ... die Situation bleibt, wie sie heute ist :-) Tätsächlich ist es so, dass durch die moderne Abgasreinigung und die hierfür notwendige Technik die Leergewicht der Fahrgestelle noch oben verschoben wurden. Ich schließe mich in vollen Umfang der Meinung von Peter an. 750 kg mehr an möglicher Gewichtsobergrenze würde ein Mehrgewinn an Sicherheit bringen. Die Fahrzeuge könnten dann für zGG von 4,25 t konzipiert werden. Dies Wiederum setzt voraus, dass größere Bremsen und stärkerer Fahrwerkkomponeten verbaut werden und werden könnten. Und diejenigen die für das fahren von Gespannen mit 4,25 t geschult werden sind dann für ein Einzelfahrzeug 4,25 t wohl bestens vorbereitet. Mit Sicherheit besser vorbereitet als diejenigen die jahrelang einen PKW mit max. 1500 kg bewegen und dann von jetzt auf gleich ein 7 x 2,3 Meter-Mobil 3,5 t mit bis an die Grenze ausgenutzter Zuladung oder gar überladen fahren sollen. Grüße klar, und am besten gleich 1,5t mehr, dann wird die Sicherheit nochmals höher und wo wir dann schon mal dabei sind, machen wir den C1 auch gleich von 7,5 auf 9t. Thomas, bleib doch bitte mal beim Thema und lass die Polemik raus. Danke.
(...)
Warum werden mir hier ständig irgendwelche Aussagen unterstellt, die ich nie gemacht habe? Ich bitte darum - nein ich verlange - dass hier bei der Wahrheit geblieben wird. Ich habe nur dargestellt, dass mit der aktuellen Klasse B kaum weniger als mit B96 möglich ist. Das habe ich niemals als OK bezeichnet. Schon immer befürworte ich eine Einschränkung der Klasse B auf: -zulässige maximale Gesamtmasse 2,8t -zulässige maximal Breite 2m -zulässige maximale Länge 6m -keine Anhänger Alternativ müssten dann auch Pflichtstunden mit entsprechend größeren und schwereren Fahrzeugen und mit Anhängern gemacht werden.
+1 Gruß Horst Moin! Sorry, aber dann müsste auch alle Inhaber des BE automatisch die Eigenschaften des B96 bekommen, sonst wären die ja wieder die Deppen vom Dienst, weil sie zwar schwerere Gespanne als die B96 fahren dürften, aber keine schweren Zugfahrzeuge als die aus B96. Wenn, dann gleiches Recht für alle und wenn nicht, den Schei* direkt so lassen wie er ist und wenn der Familienvater mit seinen zwei Kindern und seiner Ehefrau meint, er müsse ein großes, schweres Womo lenken, soll er sich halt die paar Kröten aus dem Ärmel schütteln und einen C1 machen. Wer >50.000€ für nen Womo hat, hat auch die >1.000€ für nen Lappen... Gruß, René |
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