fritzi2015 am 31 Mär 2019 19:22:18
Hallo EinChrist,
Ich wünsche Dir gute Genesung.
Hier die AGBs...
10. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzreisender
10.1 Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Kündigungserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TT-Line.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, kann TT-Line Ersatz seiner Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen hat TT-Line gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche, mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Dem Kunden bleibt vorbehalten, TT-Line gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die TT-Line für ihre Reise fordern muss – jeweils pro Person – auf:
Bis 31 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, vom 30. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, vom 14. Tag bis zum Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises, am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
Im Rahmen eines einheitlichen Reisevertrages für mindestens 2 Personen, der eine Unterbringung in Doppel- und/oder Mehrbettkabinen und/oder Doppel- oder Mehrbettzimmern zum Inhalt hat, ist ein teilweiser Rücktritt von einzelnen Personen vom Reisevertrag ausgeschlossen. Es kann nur ein Gesamtrücktritt erfolgen. Auf das Recht, einen Ersatzreisenden gemäß Ziffer 9.2 zu stellen, wird hingewiesen. TT-Line wird sich das durch die Verwendung der ursprünglichen Reiseleistung Erlangte sowie evtl. ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
10.2 Namensänderung/Ersatzreisende
Bei Änderungen des Namens oder Nennung einer Ersatzperson muss TT-Line die entstehenden Mehrkosten berechnen, inkl. der Mehrkosten seitens Drittanbieter (z. B. Hotel). Für den Mehraufwand der TT-Line entsteht in jedem Fall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,– je Buchung.
10.3 Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Schiffs, des Reisebeginns, der Unterkunft oder der Beförderungsart (z. B. Wechsel der Kabinen-kategorie, Änderung der Ausreise etc.) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden trotzdem eine Umbuchung vorgenommen, so wird TT-Line dem Kunden die entstehenden Mehrkosten berechnen. Umbuchungen werden nicht durchgeführt, wenn sich dadurch der Reisepreis reduziert. Für den Mehraufwand seitens TT-Line entsteht zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 15,– pro Umbuchung, wenn der entsprechende Wunsch des Kunden spätestens am 31. Tag vor Reisebeginn vorliegt und eine entsprechende Änderung möglich ist. Änderungen ab dem 30. Tag vor Reiseantritt sowie Änderungen zum Zwecke der Preisreduzierung sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Es gelten dann die obigen Rücktrittskostenpauschalen (siehe Ziffer 9.1).
Sieht ganz gut aus, vorausgesetzt deine Reise beginnt nicht in den nächsten Tagen. Genaues erfährst du dann jabestimmt auch per Mail.
VG
Fritzi