Hallo zusammen
Ich bin gerade bei der SEPA Einzugsermächtigung bei der Anmeldung drüber gestolpert.
Warum gibt es den unterschiede Zwischen Fahrzeughalter und Zahler der KfzSt?
Könnte ich(D, aber Erstwohnsitz CH) theoretisch die KfzSteuer von meinem Vater(Halter) übernehmen?
Oder steht dann der Zoll vor meiner Türe in der CH, da ich mehrere Autos in D unterhalte?
Irgend wie verstehe ich den Sinn nicht. Kann mir jemand das Erklären, bitte?
Lieber Gruss,

