Hallo,
die Benutzung der französischen Autobahnen ist für uns Wohnmobilfahrer, je nach Einstufung recht teuer.
Von meinen französischen Womo-Freunden einen Hinweis:
Womo über 3m Höhe u. 3,5to werden üblicherweise in Kategorie 3 berechnet.
Bei der " Peage Station" , nicht die automatische Kasse benutzen ( da wird die Höhe mit Laser ermittelt, aber ohne Aufbauten wie SAT oder Box)sondern die mit einem Kassierer, der die Höhe nicht sofort bestimmen kann. Wenn dieser Sie mit 3 einstufen will, zeigen Sie 2 Finger...vielerorts klappt es besonders wenn sich eine Schlange gebildet hat.( keine Gewährleistung dass es immer klappt...)
Für Schwerbeschädigte mit umgebauten Bedienungshebel am Fahrzeug, werden Sie bei Vorlage des Behindertenscheines in Categorie 1 eingestuft, Voraussetzung: der Behinderte muss den Wagen steuern.
Sollte der Kassierer dies ignorieren, schicken Sie den Zahlungsbeleg an die Direktion des betreffenden Autobahnbetreibers mit einer Kopie Ihres Schwerbehinderten-Ausweis...
Ich habe diesen Tipp einem Schweizer Rollstuhl-Fahrer gegeben, der öfters von Lausanne nach Nantes unterwegs ist mit seinem Womo und es klappt.( Er fährt ein 4to.)
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leduc

