Hallo zusammen,
im Moment fahre ich noch einen Carado T348 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3495 kg.
Unter Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht folgendes:
F.1/F.2 u. 7.2/8.2: +100 B. Anhängerbetrieb*
Ich habe das bisher so verstanden, dass ich, wenn ich mit meinem Anhänger unterwegs bin, mein WOMO anstatt 3495 kg, mit 3595 kg beladen darf. Soweit, sogut.
Gestern habe ich mir dann ein anderes WOMO gekauft, welches bereits auf 3850 kg aufgelastet ist.
Jetzt meine Frage an diejenigen, die auch ein aufgelastetes WOMO mit Anhängerkupplung haben:
Kann ich da auch um 100 kg erhöhen?
Wie steht das bei euch unter Ziffer 22?
Grüße aus Köln
Gernot

