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Türkei - Einreisebestimmungen für Medikamente


Allradmobilist am 12 Jan 2020 10:36:26

Hallo in die Runde,

ich plane eine mehrmonatige Reise D - Balkan (Schwerpunkt Albanien) - Türkei - Georgien und ggf. noch Armenien u Aserbaidjan.
Da ich schon ein etwas älterer Mensch bin, benötige ich einige Medikamente, von denen ich wegen der Reisedauer jeweils nicht geringe Mengen mitführen müsste.

Auf der Seite des AA heißt es unter “Einfuhrbestimmungen“

„Im Übrigen dürfen folgende Waren und Mitbringsel bei Einreise in die Türkei pro erwachsene Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):

Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro,...“

Wenn ich die Türkei erreicht haben werde, wird der Wert des dann noch vorhandenen Medikamentenvorrats diese 300€ immer noch deutlich übersteigen.
Wie sind Eure Erfahrungen zu diesem Punkt? Ist der Wert des mitgeführten Medikamentenvorrats schon mal geschätzt oder gar ein Nachweis verlangt worden? Zur Gruppe der Transitreisenden gehört man ja wohl nicht.

Freue mich auf jegliche Auskunft! :)

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gespeert am 12 Jan 2020 11:00:31

Das frage besser bei offiziellen Stellen wie Botschaft, oder Konsulat.

EIn schriftliches Dokument der Botschaft ist an der Grenze besser als ein Ausdruck irgendeines Threads irgendeines Camperforums!!
Dazu kommt, daß Du bei Medikamenten spezieller Einstufung dann mal schnell im Gefängnis verschwinden kannst. Hierzu frage einfach mal Leute die sich mit sowas auskennen, wie bspw. deinen verordnenden Arzt. Halbwissen zählt nicht!! Diese Informationen solltest Du VOR DEM BESUCH DER BOTSCHAFT zusammengetragen haben!!

Gast am 12 Jan 2020 11:50:15

Meine persönliche Meinung, es kommt darauf an. Aber ich bin mir sicher das eine Anfrage bei öffentlichen Stellen 300,-€ zur Antwort hat. Der AA wird ja seine Info auch nicht aus dem Kaffeesatz lesen.
Als Beispiel, ich verabreiche Patienten 14-tägig eine Depotspritze die etwas um die 1400,-€ kostet (im KH). Das weiß aber kaum jemand,ich aber schon, weil ich sie auch bestelle. Sollte ich mit 2-3 Pck. dieser Fertigspritzen am Zoll stehen wird auch der Grenzer dazu nichts sagen, habe ich aber 20-30 Pck. dabei wird er sich informieren.

Gruß Ronald

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wolfherm am 12 Jan 2020 11:53:53

Meines Erachtens beziehen sich die 300 Euro auf die Geschenke. Medikamente für den persönlichen Bedarf fallen nicht darunter. Ich würde die türkische Botschaft um Auskunft bitten.

Allradmobilist am 12 Jan 2020 11:59:03

Es steht da ausdrücklich, dass Medikamente in den 300 € inbegriffen sind:
„....Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel und Medikamente ... bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro,...“

Allradmobilist am 12 Jan 2020 12:03:48

gespeert, den Arzt möchte ich sehen, der sich mit den Bestimmungen Georgiens oder der Türkei auskennt. :D :D :D

Auch Deine restlichen Anmerkungen waren nicht zielführend. Aber danke für Deine Mühe.

wolfherm am 12 Jan 2020 12:12:58

Allradmobilist hat geschrieben:Es steht da ausdrücklich, dass Medikamente in den 300 € inbegriffen sind:
„....Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel und Medikamente ... bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro,...“


Das lese ich aus dem von dir zuerst geposteten Zitat nicht. Da steht doch....."sowie Geschenkartikel ....300 Euro".

akdeniz am 12 Jan 2020 13:22:14

Die Regelung über das Mitbringen von Medikamenten ist auf der Internetseite des türkischen Außenministeriums erklärt:
--> Link

Sinngemäß übersetzt:
„Die Medikamente sollen während der Reise zur persönlichen Behandlung notwendig sein (Bericht einer Gesundheitseinrichtung, Rezept eines Arztes). Unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer wird das Mitbringen von einer angemessenen Menge an Medikamenten erlaubt.“

Du wirst aber mehr Medikamente dabei haben, als Du in der Türkei brauchst. Aus dem Grund finde ich auch ein Gespräch mit einem türkischen Konsulat sinnvoll

Ich wünsche Dir eine schöne und fröhliche Reise.

Allradmobilist am 12 Jan 2020 14:28:39

wolfherm hat geschrieben:...Das lese ich aus dem von dir zuerst geposteten Zitat nicht. Da steht doch....."sowie Geschenkartikel ....300 Euro".

Ja, stimmt - so kann man das auch lesen....

Allradmobilist am 12 Jan 2020 14:50:47

Hallo Akdeniz,
vielen Dank!

akdeniz hat geschrieben:...Sinngemäß übersetzt:
„Die Medikamente sollen während der Reise zur persönlichen Behandlung notwendig sein (Bericht einer Gesundheitseinrichtung, Rezept eines Arztes). Unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer wird das Mitbringen von einer angemessenen Menge an Medikamenten erlaubt.“...

Die Frage ist, ob das Rezept ausreicht, insbesondere, wenn man Medikamente dabei hat, die hier in D zu den Betäubungsmitteln gezählt werden.

...Du wirst aber mehr Medikamente dabei haben, als Du in der Türkei brauchst. Aus dem Grund finde ich auch ein Gespräch mit einem türkischen Konsulat sinnvoll.

Ich habe die vom ADAC zur Verfügung gestellte Liste (--> Link) ausgefüllt und an die Türkische Botschaft gemailt. Mal sehen, was sie antworten. Mit einer schriftlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Botschaft wäre ich auf der sicheren Seite.

Gast am 12 Jan 2020 17:11:40

Die Frage ist, ob das Rezept ausreicht, insbesondere, wenn man Medikamente dabei hat, die hier in D zu den Betäubungsmitteln gezählt werden.


Einiges dazu kannst Du hier nachlesen.

--> Link

Wie sieht das dann mit der Fahrtüchtigkeit aus?
Möglicherweise benötigst Du auch dafür eine Bestätigung vom Arzt.
Das kann schwierig werden.

Gast am 12 Jan 2020 17:29:16


Womofahrer55 am 12 Jan 2020 17:34:27

akdeniz hat geschrieben:...Bericht einer Gesundheitseinrichtung, Rezept eines Arztes....


Und diesen Arztbrief o.ä. würde ich mir von einem vereidigten Übersetzer beglaubigen lassen. Vielleicht nicht nur in türkisch. (30 € pro Seite?)

Trotz aller Bemühungen und Vorbereitungen kann es Ärger/Nachfragen an Grenzen geben, weil nicht überall, alle Zöllner alle Bestimmungen kennen können. Aber je plausibler Deine Erklärungen inclusive Dokumente sind, um so eher wirkst Du glaubhaft.

Gruß

Peter

P.S. Mir wollte mal ein eifriger, junger Zöllner die Einreise in die TR (von BG aus) verweigern, weil mein "WoMo älter als 30 Jahre" war. ICH wusste nix von einer solchen Bestimmung, ein älterer, erfahrener Zöllner auch nicht, und der war sein Chef..... :wink:

Allradmobilist am 12 Jan 2020 18:37:48

Petri40 hat geschrieben:...Wie sieht das dann mit der Fahrtüchtigkeit aus? ....

Dieses Schmerzmittel habe ich nur für den wirklich absoluten Notfall dabei. Mich hatte es vor einiger Zeit in Island mal so schlimm mit dem ISG erwischt, dass ich kaum noch handlungsfähig war. So starke Schmerzen hatte ich bis dahin noch nie in meinem Leben gehabt. Es war unglaublich. Ich war auch noch allein unterwegs. Mit einer geringen Dosierung konnte ich mich zumindest wieder um mich kümmern. In Island habe ich ähnliches Zeugs verschrieben bekommen, das war dort überhaupt kein Problem.

Allradmobilist am 12 Jan 2020 19:02:49

Petri40, danke für die links! Sehr interessant!

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