Wird einem Urlauber sein gemietetes Wohnmobil während der Reise gestohlen, gehört der Diebstahl nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt nicht zum "allgemeinen Lebensrisiko" des Mieters.
Dies bedeutet, dass der Vermieter sofort ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen oder den anteiligen Mietpreis zurückzahlen muss.
Urteil des AG Frankfurt am Main, 31 C 641/96-83

