xcamping
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Prozess gewonnen, was nun?


Gisela u. Manni am 21 Feb 2007 13:22:32

Hallo,
den Prozess, um unser Wohnmobil haben wir gewonnen. Wir könnten jetzt in Dänemark pfänden. Unser Rechtsanwalt hat uns aber geraten, erst mal das Mobil pfänden zu lassen. Das wird anschließend versteigert, wo wir dann mitsteigern können. Auf dem restlichem Geld werden wir wohl verzichten müssen, da es sehr schwer ist, in Dänemark zu pfänden, laut Rechtsanwalt. Möglich ist es aber. Der Gerichtsvollzieher würde dann mit dem Mobil nach Dänemark fahren, ist dann dort nichts zu holen, bringt er es wieder mit zurück, wir bekommen es aber nicht wieder. Das heißt, kein Geld, kein Womo. Und das kann dann noch einmal ein Jahr dauern. Da uns der Virus aber ganz heftig gepackt hat würden wir nur ungern auf das Womo verzichten.
Jetzt meine Frage, was würdet Ihr machen?
Selbst ersteigern und fertig machen, oder versteigern lassen und das Geld nehmen. Werden aber bestimmt 10000€ weniger sein.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

dokabastler am 21 Feb 2007 16:01:19

Hallo,

ich kenne eure Womo-geschichte leider nicht...find auch unter "Suche" nichts...

schade, trotz gewonnenem prozess keine volle Wiedergutmachung??

günter

Gisela u. Manni am 21 Feb 2007 16:09:03

Hallo,
steht unter:
Wer kann mir weiter helfen?

Habe mal die Nummer1 angerufen, mal sehen was die uns bieten.
Ich glaube auch, wir haben nicht den besten Anwalt, werde mich morgen mal mit einem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzten.

Anzeige vom Forum


Gast am 21 Feb 2007 16:23:16

Gisela u. Manni hat geschrieben:Hallo,
steht unter:
Wer kann mir weiter helfen?

Habe mal die Nummer1 angerufen, mal sehen was die uns bieten.
Ich glaube auch, wir haben nicht den besten Anwalt, werde mich morgen mal mit einem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzten.


Mal eine Frage, wer ist den die Nummer 1? Wer sich selbst als Nummer 1 bezeichnet, ist aber nicht automatisch auch wirklich die Nummer 1!!

Nur mal so als Anmerkung, ich hab da so meine Erfahrung :roll:

Gisela u. Manni am 21 Feb 2007 16:36:28

Hallo BossCatOne,

das ist der Wohnmobilpark.
Mich würde nur interessieren, was wir noch für das Womo bekommen würden, bevor es zur Versteigerung kommt.

Gast am 21 Feb 2007 17:08:20

Vergiss den Wohnmobilpark.. Die haben mir für meinen 97er Hymer 10000EUR geben wollen.. Wenn er gut wäre...
Bekommen hab ich nachher 15000 EUR nachdem er 1 Tag bei Mobile.de drinstand war er weg...

PS: Ich weiss nicht, wie oft die mich noch angerufen haben.. Ich hab denen immer wieder gesagt, das ich eine feste Preisvorstellung habe und das Fahrzeug drunter nicht abgeben würde.. Ht nix geholfen.. Zum Glück wars dann nach 1 Tag in Mobile weg...

Gast am 21 Feb 2007 19:24:03

Gisela u. Manni hat geschrieben:Hallo BossCatOne,

das ist der Wohnmobilpark.
Mich würde nur interessieren, was wir noch für das Womo bekommen würden, bevor es zur Versteigerung kommt.


Ich hab's mir fast gedacht.... ;-)

Meine Erfahrungen mit dieser Firma waren durchweg negativ, allerdings nur was den Kauf eines Womos betrifft bzw. das After Sales Verhalten der Firma.

Was den Ankauf von Wohnmobilen betrifft, kann ich nichts sagen. Privat verkaufen wird Dir sicher mehr bringen, da bin ich mir ziemlich sicher ;-)

Eileen am 21 Feb 2007 21:33:30

Ich blick' ueberhaupt nicht durch um was es hier eigentlich geht ...

Ihr habt von einem "netten Menschen" in DK eine Torfhuette gekauft, richtig?

Und den habt ihr jetzt verklagt und gewonnen, auch richtig?

Also soll der euch euer Geld zurueckgeben und die Torfhuette selbst behalten, auch richtig?

Nun hat der aber kein Geld (angeblich) und soll evtl gepfaendet werden,(was in DK nicht so leicht ist) immer noch richtig?

Wieso um aller Welt soll dann das Womo, (das Streitobjekt), das momentan noch (widerwillig) euch gehoert, gepfaendet und versteigert werden?

Und wieso in aller Welt wollt ihr es denn jetzt noch ein zweites Mal "kaufen"/ersteigern ???

Kann mir das mal jemand erklaeren ...ich hab' gerade einen blonden Moment

Gast am 21 Feb 2007 21:37:21

michael nur absolut recht geben kann
jedes wort so bestätigen kann
die haben mich auch xxx mal angerufen obwohl ich ihnen zuerst höflich dann auch ziemlich direkt gesagt habe ich verkaufe an sie nicht ,ich habe kein interesse an ihrem angebot

Gast am 21 Feb 2007 21:40:24

Eileen hat geschrieben:Ich blick' ueberhaupt nicht durch um was es hier eigentlich geht ...

Ihr habt von einem "netten Menschen" in DK eine Torfhuette gekauft, richtig?

Und den habt ihr jetzt verklagt und gewonnen, auch richtig?

Also soll der euch euer Geld zurueckgeben und die Torfhuette selbst behalten, auch richtig?

Nun hat der aber kein Geld (angeblich) und soll evtl gepfaendet werden,(was in DK nicht so leicht ist) immer noch richtig?

Wieso um aller Welt soll dann das Womo, (das Streitobjekt), das momentan noch (widerwillig) euch gehoert, gepfaendet und versteigert werden?

Und wieso in aller Welt wollt ihr es denn jetzt noch ein zweites Mal "kaufen"/ersteigern ???

Kann mir das mal jemand erklaeren ...ich hab' gerade einen blonden Moment


Und ich dachte schon nur ich raff das irgendwie nicht, dann bin ich ja doch nicht allein :-)

oldi am 21 Feb 2007 21:53:06

ganz einfach

gisela hat auf rücknahme geklagt!

sie hat einen titel über den kaufpreis xxxx erklagt.

jetzt ist sie nicht mehr besitzerin des womos.

der gerichtsvollzieher bringt den wagen nach dk und versucht den titel einzulösen.

wenn er kein erfolg hat pfändet er offiziel das Womo das eigentümer des dänen ist.

nun kann sie das womo vom gerichtsvollzieher ersteigern und die differenz zum erwirkten titel weiterhin pfänden lassen oder
die ersteigerte summe zb. von einem fremden annehmen.

gruß peter

Eileen am 21 Feb 2007 21:55:51

Ahhhhsoooo ... :!:

Danke, jetzt macht's Sinn

Gast am 21 Feb 2007 22:03:35

Jetzt hab ich's auch kapiert :D

Gast am 21 Feb 2007 22:05:15

Eileen hat geschrieben:Ahhhhsoooo ... :!:

Danke, jetzt macht's Sinn


Aber finanziell hat das ganze wahrscheinlich überhaupt keinen Sinn gemacht, denke mal der Schaden wurde nur noch größer???

Eileen am 21 Feb 2007 22:07:49

...nochmals "kaufen", also bei der Pfaendung ersteigern, wuerde ich mir das Teil aber trotzdem nicht.

Die Chancen aus dem Daenen irgenwas rauszubekommen stehen ja wohl nicht so dolle ...also kann man die Kaufsumme xxxx mehr oder weniger in den Wind schreiben, Urteil oder kein Urteil.

Warum sollte man dann da noch die Ersteigerumssumme YYY obendrauf legen ?? Die Gammelkiste haette man immmer noch, aber dafuer noch weniger Geld und die Ansprueche an den Daenen aus eigener Tasche "reduziert".
:?:

oldi am 21 Feb 2007 22:11:35

mario, da hast du vollkommen recht, denn die kosten des gerichtvollziehers werden auch noch von der auktionssumme abgezogen.

das ist für die beiden eine schwere entscheidung!

auf jeden fall wäre deine methode besser gewesen! :D :D :D

gruß peter

Eileen am 21 Feb 2007 22:13:18

WOMOMario hat geschrieben:
Aber finanziell hat das ganze wahrscheinlich überhaupt keinen Sinn gemacht, denke mal der Schaden wurde nur noch größer???


Vor allem ist das Womo jetzt ja auch ganz offiziell (naemlich per Gerichtsurteil) schadhaft, und somit nahezu wertlos.

Und es fuer 2.000 ersteigern und nacher fuer 10.000 an einen gutglaeubigen (Haendler oder Privatperson) weiterverkaufen geht also auch nicht ...das waere strafbar.

Schoene Sch.....

Gisela u. Manni am 21 Feb 2007 22:18:54

Hallo, sorry, war etwas unglücklich formuliert. Weil wir selbst nicht wissen, was wir machen sollen, habe ich das ja hier geschrieben. Also versteigern lassen und das Geld nehmen?

DANKE OLDI hast mir sehr geholfen.

Gisela u. Manni am 21 Feb 2007 22:29:23

Hallo Eileen,
ganz so schlimm ist es nicht. Der Kilometerstand wurde um 100000 zurück gedreht und das ist Betrug. Darum muß es es zurück nehmen.

Eileen am 21 Feb 2007 22:31:37

Gisela u. Manni hat geschrieben:.... Also versteigern lassen und das Geld nehmen?


...und hoffen, das der Restbetrag auch noch irgendwann kommt ...

Ja ...also ich wuerde das so machen.

Viel wird bei der Verstiegerung aber nicht rumkommen :(

oldi am 21 Feb 2007 22:35:55

hallo gisela , da ich die summe nicht kenne um die es geht, kann ich nur spekulieren.
hat euer ra. schon eine ev abfrage beim zuständigen ag am wohnort des verkäufers gemacht ?
kostet in deutschland 15 euro.
oder müsst ihr die noch erzwingen?

außerdem müsst ihr solange der wagen bei euch steht auch noch die unterstellkosten übernehmen und seit noch für weitere evtl. in zukunft auftretende schäden haftbar.

nur mal so ein gedanke: ersteigern und den titel an moskau verkaufen.

gruß peter

Gisela u. Manni am 21 Feb 2007 22:51:36

Hallo Oldi, nein, hat er nicht gemacht. Es geht um 24000 €. Der letzte Satz war doch wohl nur ein Scherz, oder?

oldi am 21 Feb 2007 22:54:15

nein, war kein scherz!

gruß peter

Gisela u. Manni am 21 Feb 2007 23:01:39

kannst du mir das vielleicht mal erklären? Kann man einen Titel verkaufen?

oldi am 21 Feb 2007 23:11:46

hallo gisela

du solltest deinen ra fragen, der kennt bestimmt erfolgreiche inkassounternehmen.

gruß peter

Gast am 21 Feb 2007 23:21:19

:daumen2:

Gisela u. Manni am 21 Feb 2007 23:28:41

Davon hat der Anwalt uns abgeraten, würde dann vom Geld auch nicht viel übrig bleiben.

Gast am 21 Feb 2007 23:47:58

Ihr habt einen "sehr guten" RA.

Ihr hattet RA, Gerichtskosten (na ja vielleicht Rechtschutz) und der Gerichtsvollzieher füllt jetzt auch noch seine Taschen.
Ansonsten habt Ihr sozusagen nichts als einen halbtoten Titel.

Man wirft schlechtem Geld kein gutes hinterher.

Ein für Euch guter RA, hätte als erstes überprüft ob für euch auch wirklich was zu holen ist.

Ich kenne Handwerker die keine Tapete mehr brauchen, inzwischen auch kein Gewerbe mehr.

Gisela u. Manni am 22 Feb 2007 00:12:13

Hallo Eileen, kann leider keine PM versenden, fliege jedesmal bei AOL raus. Danke für den Tipp, sieht gut aus.

Gisela u. Manni am 22 Feb 2007 00:14:19

Hallo WOMOMario, hast ja Recht, aber was sollen wir machen? Als wir das WoMo dort abgeholt haben, war da genug zu holen. Ob es jetzt noch so ist weiß ich nicht, hat aber auch keiner überprüft.

Gast am 22 Feb 2007 01:50:33

Hallo Gisela

Das ist jetzt nicht direkt auf Euch gemünzt, eher mal so allgemein.
Jeder wird in seinem Leben schon mal solche Fehler oder ähnliches gemacht haben, oder auch welche machen, aber in einem Solchen Fall sollte man dann den Schaden nicht damit vergrößern den Gegner für dumm zu halten, das ist dann meistens der noch größere Fehler.

Für Euch gibt es beim jetzigen Stand der Dinge nur noch zwei Möglichkeiten,
Ihr hofft das da auf normalen Wege noch was zu holen ist.
Oder Ihr betreibt Schadensbegrenzung, das heißt in Eurem Fall dann den Titel zu verkaufen.
Für andere außergerichtliche "Lösungen" ist das hier nicht der richtige Ort, und inzwischen auch schon recht spät, da ja schon reichlich Kosten angefallen sind.

Gisela u. Manni am 03 Mär 2007 17:05:31

Hallo,
nachdem wir uns jetzt mal schlau gemacht haben, haben wir uns entschlossen, das Wohnmobil komplett fertig machen zu lassen. Von Deutschlands aus kann in Dänemark nicht gepfändet werden. Nun werden wir die ganze Sache an einen Dänischen Rechtsanwalt übergeben, und das kann dauern. Da wir es aber nutzen wollen, denken wir, dass es so das Beste ist. Wir haben in unserer Nähe eine kleine Werkstatt gefunden, indem der Geselle auch privat Arbeiten durch führen darf. Zahnriemen wechseln z.B. 200 €, sodass das Ganze auch kein Vermögen kosten wird. Und dann warten wir einfach mal ab, wie es kommt. Wir können dann aber beruhigt mit dem WoMo fahren.

E2nO am 03 Mär 2007 17:59:32

Also eine Sache ist mir nicht klar geworden:
Gegen wen habt ihr geklagt? Vermutlich gegen den Dänen.
Aber warum habt ihr in Deutschland geklagt? Jetzt habt ihr zwar ein Urteil und einen Titel, der nich vollstreckbar ist. Das hätte der RA doch vorher wissen müssen - aber in Dänemark hat er ja keine Zulassung ...
Wäre es nicht in der Summe sinnvoller gewesen den Dänen in Dänemark zu verklagen? Ihr dürftet doch auch das Auto des Dänen in Dänemark gekauft haben.

Oder gilt: Wer ein KFZ in Deutschland kauft (egal von wem) der muß gegen den Kaufvertrag in Deutschland klagen. Wenn dem so wäre, dann würde ich aus dieser Geschichte lernen: Niemals in Deutschland ein KFZ von einem Ausländer kaufen ...

Enno.

Gisela u. Manni am 03 Mär 2007 18:17:15

Hallo Enno,
der Kaufvertrag ist telefonisch in Deutschland abgeschlossen worden und nur das zählt. Über den Dänischen RA wird nun der Titel vollstreckt. Es ist so, wie du geschrieben hast.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Momentan Womolos / update: nun nicht mehr:-)
Zubehörhändler in Hamburg?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt