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alter Kfz-Schein


Gast am 01 Mär 2007 12:15:20

Hallo an die Experten,

stimmt es, daß in einigen europäischen Ländern der alte Kfz-Schein nicht mehr bei Kontrollen akzeptiert wird und sogar Bussgeld verhängt werden kann?

Danke für Euro Infos.


hartifisch

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Hannelore am 01 Mär 2007 12:40:43

wo hast du das denn gehört oder gelesen :?:

Liebe Hannelore

Gast am 01 Mär 2007 13:12:39

Hallo Hannelore,

ich glaube es irgendwo im Zusammenhang mit alten Führerscheinen gelesen zu haben.
Ich bin mir aber nicht sicher, deshalb frage ich hier nach.


hartifisch

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Gast am 01 Mär 2007 13:30:48

Noch nix von gehört. Aber wunder würde mich das nicht.

Beduin am 01 Mär 2007 15:32:31

Kann ich mir nicht vorstellen.
Habe ja im Dezember ein Womo zugelassen, einen neuen Brief bekommen und einen Schein der aussah wie der alte.

Gast am 20 Nov 2007 08:00:21

Hallo,
der alte zählt solange weiter bis er aus irgend einem Grund Verkauft oder Änderung am Strassenverkehrsamt vorliegt, da wird er mit dem Brief in den neuen getauscht, deshalb hat er im Ausland auch noch Gültigkeit.
Achim

hymerli am 20 Nov 2007 11:17:11

Hallo, mit dem alten Schein gibt´s keine Probleme, nur beim alten Führerschein(der graue) hatten meine Eltern im Ausland echt Probleme.

Waldi am 20 Nov 2007 13:37:00

Ich habe alte und neue Scheine habe aber noch nichts von Nachteilen gehört.

Waldi

friedhelm28 am 20 Nov 2007 14:10:02

Hast dich verhört.

Keine Probleme

Friedhelm

HandyCleo am 20 Nov 2007 18:07:25

Auch wenns im Ausland manchen Polizisten nicht passt, aber sowohl die alten Führerscheine als auch die alten KFZ-Scheine sind weiterhin ohne Befristung gültig!
Das ist im EU-Vertrag so geregelt.

Sollte einem Polizisten das nicht passen, kann man ihn ja freundlich darauf hinweisen, dass er sich falsch (in manchen Ländern sogar verfassungswidrig) verhält.

uwe brökelm am 21 Nov 2007 18:58:06

hallo ina...also das mit dem neuen brief und alten schein..bitte erklär das doch mal genau..weil diese kombination ist meines erachtens schier unmöglich..der alte schein müsste normarlerweise unten rechts abgeschnitten sein..und ungültig..deswegen bin ich verwundert wie so eine variante möglich ist...

MichaelW am 21 Nov 2007 19:05:42

Ina wird bestimmt Zulassungsbescheinigung Teil I (alt = Brief) und II (alt = Kfz Schein) meinen, ich geh mal davon aus, dass sie meint der Teil II sieht aus, wie der "alte" Kfz-Schein. Teil I sieht ja in der Tat vollkommen anders aus als der "ehemalige" Brief :wink:

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