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feinstaub-filter nachrüstung


oldi am 05 Mär 2007 21:20:53

möchte hier nur noch einmal die ausführungsbestimmungen für die nachrüstung als kurzinfo reinstellen.

1. wenn das fahrzeug nicht mehr als 80000km oder einen fünf jahre alten oxy kat besitzt ist das ohne weiteres möglich.

2. bei überschreitung dieser angaben muß vorher der kat erneuert werden, was den preis einer nachrüstung schnell von 600 auf 2000 euro hochschnellen läst.

frag mich nur warum diese bestimmungen nicht in der presse breit veröffentlicht wurden. :?

gruß peter

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Gast am 05 Mär 2007 21:41:42

Bei city-filter findet sich beim Duc 244 2,8 JTD im Lieferprogramm - mal abgesehen avon das der Filter nur für PKW ist - folgender Hinweis:
"Vorgeschaltete Katalysatoren dürfen nicht älter als 5 Jahre oder nicht länger als 80.000 km im Fahrzeug verbaut sein, sowie keine sichtbaren Mängel aufweisen."

Stephan

oldi am 05 Mär 2007 21:45:50

genau stefan,

aber pkw gelten hier bis 3,5 to.

gruß peter

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Chris_62 am 28 Mär 2007 15:53:08

aus der online Badischen Zeitung gerade kopiert
---gilt wohl nur für Baden Württemberg---

Land: Fahrverbote kommen wohl später

Auto-Nachrüstung noch unklar: Eigentlich sollten vom 1. Juli an in einigen Umweltzonen in Baden-Württemberg Fahrverbote gelten, um das Feinstaub-Problem in den Griff zu bekommen. Eigentlich. Denn jetzt wurde der Start wohl verschoben.

Entgegen ersten Angaben erklärte das Umweltministerium am Mittag allerdings, es sei noch keine Entscheidung gefallen. Dagegen sagte Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP): "Es spricht alles dafür, dass verschoben wird."

Der Grund für die Verzögerung ist offenbar, dass der Bund die Details für die Nachrüstung alter Fahrzeuge nicht vor Herbst festlegen kann.

Baden-Württemberg wollte als bundesweiter Vorreiter bereits im Sommer mit Fahrverboten etwa in Stuttgart gegen Feinstaub vorgehen. Danach sollten Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik der Schadstoffgruppe 1 bereits zum 1. Juli 2007 nicht mehr in Umweltzonen in Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg (Kreis Böblingen), Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis) und Ilsfeld (Kreis Heilbronn) fahren dürfen.

Ein Sprecher des Umweltministeriums verwies auf ein Gespräch zwischen den Ländern und den zuständigen Bundesministerien für Umwelt und Verkehr an morgigen Donnerstag über noch offene Fragen zur Nachrüstung älterer Fahrzeuge: "Die Klärung von Sachfragen geht vor Schnellschüssen."

Wenn sich nach dem Gespräch herausstelle, dass nicht kurzfristig Klarheit geschaffen werden könne, müsse "alternativ zwischen einer Verschiebung oder großzügigen Übergangsregelungen entschieden werden". (dpa)

Grüssle Chris

Gast am 29 Mär 2007 06:46:31

oldi hat geschrieben:genau stefan,

aber pkw gelten hier bis 3,5 to.

gruß peter


a) Stephan bitte mit PH :D
b) Woher hast du diese Info ? Bisher gehe ich davon aus, dass der Eintrag in den Kfz-Papieren gilt. Und da steht nunmal nicht PKW :?

Stephan

Dakota am 29 Mär 2007 07:49:41

Gast hat geschrieben: b) Woher hast du diese Info ? Bisher gehe ich davon aus, dass der Eintrag in den Kfz-Papieren gilt. Und da steht nunmal nicht PKW :?


Moin Stephan,

vielleicht liegt eine Typisierung für die neue Fahrzeugklassen vor, dann wäre es M1 (bis 3500KG) ?

oldi am 29 Mär 2007 11:28:11

hallo stephan

entschuldige wird nicht mehr vorkommen!

du bist nicht zufällig beamter :?

zur sache, ansonsten hat klaus das schon richtig gestellt. nachzulesen in der tabelle zur vergabe der plaketten. wohnmobile über 2,8 to sind fahrzeuge der klasse n. m1 werden bei der plakette als pkw behandelt.

die tabelle und bestimmungen haben wir von der innung als leitfaden für die vergabe erhalten.
ob die irgendwo öffentlich im netz steht entzieht sich meiner kenntniss.

gruß peter

Gast am 01 Apr 2007 16:48:28

Hi,
nach meiner Kenntnis sind Wohnmobile Fahrzeuge der Klasse M1-SA.

Klaus

Gast am 01 Apr 2007 20:10:00

Klaus aus Iserlohn hat geschrieben:Hi,
nach meiner Kenntnis sind Wohnmobile Fahrzeuge der Klasse M1-SA.

Klaus


Da hast du recht. Aber was sagt uns das in diesem Zusammenhang ?

oldi am 01 Apr 2007 20:36:49

hallo klaus

schon richtig, bei der fikalischen festsetzung.

bei der plakettenvergabe aber unter N.

gruß peter

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