aqua
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Mobis nicht geignet für PKW Stellplätze ?


Oberlandcamper am 18 Mär 2007 17:41:53

Hallo liebe Gemeinde, haben da heute mal eine Frage an die "Rechts- und Baugelehrten". Haben vor einigen Jahren einen Stellplatz gemietet für unser damaliges Gespann WoWa+Pkw und war soweit auch alles in Ordnung. Nun haben wir seit zwei Jahren uner Mobi(3,5t) drauf stehen und unbestritten sind nun ein paar wirklich sehr geringe Spurrillen zu sehen - nun ist der Vermieter der Meinung das Mobis für PKW Stellplätze nicht zulässig/verboten sei. Kennt sich da jemand aus ? waren immer der Meinung das wenn ein Gespann drauf stehen kann, das Pflaster auch ein Mobi aushalten muss. Sind wir nun Schadenersatzplflichtig ? Oder ist dies ein nicht geregelter Rechtsraum ?

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Bergbewohner1 am 18 Mär 2007 18:53:51

Oberlandcamper hat geschrieben:Hallo liebe Gemeinde, haben da heute mal eine Frage an die "Rechts- und Baugelehrten". Haben vor einigen Jahren einen Stellplatz gemietet für unser damaliges Gespann WoWa+Pkw und war soweit auch alles in Ordnung. Nun haben wir seit zwei Jahren uner Mobi(3,5t) drauf stehen und unbestritten sind nun ein paar wirklich sehr geringe Spurrillen zu sehen - nun ist der Vermieter der Meinung das Mobis für PKW Stellplätze nicht zulässig/verboten sei. Kennt sich da jemand aus ? waren immer der Meinung das wenn ein Gespann drauf stehen kann, das Pflaster auch ein Mobi aushalten muss. Sind wir nun Schadenersatzplflichtig ? Oder ist dies ein nicht geregelter Rechtsraum ?

Wenn kein Schild steht nur für PKW, dann kann auch ein WoMO bis 3,5 T dort stehen bzw. wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht.
Ein größerer Geländewagen wiegt auch fast so viel wie ein WoMO.
Als Garten und Landschaftsbauer muß ich natürlich auch sagen, wenn immer auf der selben Stelle gefahren wird und ein wenig am Packlager gespart wurde, dann ist leichte Spurrinenbildung normal.
Siehe Autobahn, wo immer LKWs auf einer Spur fahren.
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen
.

achimHH am 18 Mär 2007 20:58:10

Oberlandcamper hat geschrieben: Nun haben wir seit zwei Jahren uner Mobi(3,5t) drauf stehen und unbestritten sind nun ein paar wirklich sehr geringe Spurrillen zu sehen - nun ist der Vermieter der Meinung das Mobis für PKW Stellplätze nicht zulässig/verboten sei. Sind wir nun Schadenersatzplflichtig ?


Hallo....

naja, das Euer Mobi mehr wiegt wie ein Wohnwagen
ist ja wohl klar.
Doch wenn in Eurem Vertrag nichts steht oder sonstwie
keine Verbots-Beschilderung vorhanden ist, hat der
Vermieter wohl schlechte Karten.

Die Frage ist ja z.B. auch, ob in Eurer Abwesendheit eventuell
der Heizöllieferant, oder die Feuerwehr mit weit schwereren Fahrzeugen dort war...
könnte doch auch sein, oder? :haendereib:

oder es könnten Mäuse, Maulwürfe under dem Stellplatz gewühlt haben....

auf die Idee als Vermieter, den Mieter dafür Haftbar zu machen,
wenn auf dem Stellplatz Spurrillen sind.... :kuller: :kuller: :kuller:
muss man erstmal kommen. ;-)
werd ich mir merken......:kuller:

vom achim

Anzeige vom Forum


Badyy am 18 Mär 2007 20:58:16

Das kommt drauf an, unter welcher Bezeichnung ihr den Stellplatz gemietet habt.
Habe nämlich ein ähnliches Problem.
Als Wohnungseigentümer besitze ich auch einen zur Wohnung gehörenden PKW-Stellplatz.
Und wie der Name schon sagt dürfen da nur PKW's, nicht aber andere Fahrzeugarten geparkt werden.
Steht im Mietvertrag ausdrücklich PKW-Stellplatz drin hat euer Vermieter ( leider ) recht und ihr habt den Platz nicht "artgerecht" genutzt.

achimHH am 18 Mär 2007 21:07:25

Hallo Badyy,
Du darfst als Wohnungseigentümer dort nicht
Dein Fahrzeug (das aus Deinem Profil) abstellen?

oder willst Du es nicht haben, das Deine Mieter dort
mit größeren Fahrzeugen parken?

achim

dokabastler am 19 Mär 2007 09:49:19

Wenn der Stellplatz nach den einschlägigen Richtlinien wie ein echter PKW-Stellplatz gebaut worden wäre, hielte er das Womo leicht aus, Spurrillen dürfte es da auch nicht geben.......die Spurrillen kommen nicht wegen dem Pflaster sondern wegen zu wenig dicker oder schlecht verdichteter oder ungeeigneter Tragschicht oder nicht tragfähigem Planum darunter (vielleicht ist auch gar keine Tragschicht unter dem pflaster sondern nur Dreck oder bauschutt??....).

Andererseits kann ich nicht einschätzen wie es vertraglich ist, wenn ein PKW-Stellplatz gemietet wurde auf dem nun ein Womo steht...........auf sowas freuen sich die Advokaten.....zumal erstaml bewiesen wrde müßte, daß das vom Womo kommt und nicht mit der Zeit auch bei der PKW-Nutzung entstanden wäre


günter

rs270550 am 19 Mär 2007 10:31:41

Sind unsere Womos keine PKWs?
Rolf

dokabastler am 19 Mär 2007 12:01:16

Sonder KFZ Wohnmobil......

agu am 19 Mär 2007 13:26:43

So. (Sonstiges) KFZ Wohnmobil

und PKW sowieso nicht (jedenfalls alles über 3,5 To ist ohnehin LKW)

weisser Blitz am 19 Mär 2007 18:52:56

Also, vor ein paar Jahren war das noch so, dass wir mit unserm etwas größeren uralten umgebauten Feuerwehrauto nicht auf einem PKW Parkplatz parken durften.

Der hatte über 2,8t und war deshalb kein PKW mehr. Wir bekamen jedesmal Strafzettel, wenn wir auf einem normalen Parkplatz standen. Auch am Strassenrand war es verboten. :twisted:

Ob es diese Grenze noch gibt, weiss ich nicht, aber ich befürchte, hinsichtlich des Gesetzesdschungels ist es eher noch schlechter geworden. :evil:

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Paul und Paula bei Plus
Frage Anhängelast
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt