Wohnmobilpark
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Kauf zum Saisonende und Versicherung


FleaFly am 16 Okt 2020 18:27:44

Hallo zusammen,

wir haben uns kürzlich unser erstes (gebrauchtes) WoMo gekauft.
Zugelassen werden soll es mit einem Saisonkennzeichen (04-10). Es war allerdings nicht möglich, vor dem 23.10. einen Termin zur Zulassung zu bekommen.
Wir haben uns jetzt entschieden, das WoMo gar nicht mehr zu nutzen, sondern direkt für den Winter einzulagern. Die Vorbesitzer haben uns angeboten, einfach den Unterstellplatz zu nutzen, den sie bereits hatten und genau das wollen wir jetzt machen.
Um eine Ruheversicherung zu haben, bin ich zumindest mal schon soweit im Kopf, die Zulassung dieses Jahr auf jeden Fall noch vorzunehmen, auch wenn es gar nicht mehr genutzt werden soll.
Jetzt zu meiner Frage: Wenn ich das WoMo zulasse und Kennzeichen und alles habe, kann ich dann damit einfach nach Hause fahren und das WoMo theoretisch bis zum nächsten Jahr ohne Kennzeichen eingelagert lassen? Das dürfte der Versicherung doch egal sein oder?

Vielen Dank und besten Gruß
Jan

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Tinduck am 16 Okt 2020 18:46:32

Nur, wenn es auf Privatgrund steht.

Ansonsten, warum nicht die Schilder eben dranschrauben? Hilft, falls z.B. ein Parkunfall passiert in eurer Abwesenheit.

bis denn,

Uwe

Hornberger am 16 Okt 2020 18:58:43

Hallo Jan,
Antwort auf die Frage:
Ja, das geht! Was auch möglich ist, um nicht durchgängig Steuern und Versicherung zahlen zu müssen:
Anmelden/Zulassen und am nächsten Tag wieder abmelden. Wenn das WOMO nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht, dann muß es auch nicht zugelassen sein. Ob es mit oder ohne Kennzeichen dort steht, ist völlig egal.
Bitte einfach noch mal überlegen, ob Saisonkennzeichen wirklich Sinn machen. An- und Abmeldung kosten etwas über 20 Euro und Du bleibst flexibel. Wenn die Seuche vorbei ist, kann man evtl. nächstes Jahr beispielsweise auch mal ein paar Weihnachtsmärkte besuchen oder die lieben Verwandten zu Feiertagen oder Geburtstagen "heimsuchen".
So richtig Sinn machen für mich Saisonkennzeichen nur bei Motorrädern, Cabrios.
Rechne mal aus, ob es sich tatsächlich lohnt. Das WOMO darf nämlich nur angemeldet, zugelassen und mit gestempelten Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden! Hast Du einen Abstellplatz? Ansonsten erst einmal Ganzjahreskennzeichen. Der Wechsel von Saison- zu Ganzjahreskennzeichen ist jederzeit möglich, kostet aber etwa 45 Euro plus Kennzeichenschilder.
Das mit der Ruheversicherung kann ich verstehen, weil die Teilkaskoversicherung doch eine Sicherheit bietet.
Aber gerade wenn es "neu" im Haushalt ist, soll es doch mal getestet werden oder nicht?
Viel Spaß mit dem WOMO und hoffentlich für Dich und uns alle bald wieder unbeschwerteres Reisen.
Gruß Holger

Anzeige vom Forum


flairisti am 16 Okt 2020 20:00:56

Hallo Jan, erstmal Glückwunsch zum eigenen Womo.
Für eine "Ruheversicherung" bei Saisonkennzeichen muss das Fzg. zugelassen werden.
Die Saison-Kennzeichen bleiben dann im Winterlager am Fzg. dran. Wenn das Fzg. allerdings im
öff. Verkehrsraum (Straße/Parkplatz) abgestellt steht, geht das mit Saisonkennzeichen nicht!
Der Vorschlag, das Fzg "fest" anzumelden (=durchgehender Versicherungsschutz) und ggf. bei längerer Nichtnutzung ab- bzw. anzumelden ist überlegenswert
wenn ihr für den Abstellplatz z.B. etwas bezahlen müsst.
Bei fester Zulassung ist man spontaner in der Nutzung :bindafür:

FleaFly am 17 Okt 2020 21:25:36

Vielen Dank erstmal für die Anworten.
Spontan klingt ja ganz gut, jetzt gerade waren es aber z.B. vier Wochen bis zum erstmöglichen Zulassungstermin. Dafür müssen beide Seiten spontan sein und das ist in der Großstadt leider nur bedingt der Fall.
Der aktuelle, alte Stellplatz (auf einem Hof in der Scheune) ist auch eine ganzes Stück von unserer Wohnung entfernt, daher die Frage. Einfach nur zum Kennzeichen-ranclipsen lohnt sich eine Fahrt nicht. Dann könnte man schauen, wann das Hinfahren besser passt.
Da es hier direkt bei uns auch keine günstigen Abstellplätze gibt, wollen wir ohnehin über den Winter immer fest einlagern und uns nur für die Saison etwas suchen, was zwar teurer aber dafür auch schneller zugänglich ist.

Ganz nebenbei sind wir auch auf der Suche nach einem eigenen Haus, idealerweise finden wir da etwas, womit sich dieses Problem, zumindest in der Saison in Luft auflöst...

Pechvogel am 17 Okt 2020 21:58:21

Hallo Jan,

wenn Du das Womo am 23.10. für eine Saison von 04-10 anmeldest so bekommst Du von der Versicherung für die eine Woche noch eine ( kleine ) Rechnung und ab November ruht die Versicherung ( => Ruheversicherung ).
Wenn Du das Womo aber erst im November für eine Saison 04-10 anmeldest ( sofern Zulassung für einen Zeitraum in der Zukunft überhaupt funktioniert ) weiß ich nicht ob die Versicherung schon in der Ruhephase beginnt oder erst ab April.

Ich bekomme die Rechnung für die Versicherung meines Womos z.B. immer erst am Anfang der Saison ( März ).




Grüße
Dirk

FleaFly am 22 Okt 2020 21:49:02

Tja, ich hatte eigentlich morgen früh um 7:30 Uhr den Termin bei der Zulassungsstelle und dachte mir heute spontan "frag lieber nochmal beim Vorbesitzer nach, dass der das WoMo auch wirklich abgemeldet hat". Hat er nicht. Ich musste ihm erklären, dass das so leider nicht funktioniert. Und damit bin ich wieder beim Thema "Spontaneität" von weiter oben. Den nächsten Termin habe ich wieder erst in vier Wochen bekommen...
Womit ich gleich bei meiner nächsten Frage bin: kann ich im November einfach eine Saisonzulassung anmelden, die nur bis Oktober gilt? Oder muss ich das aus irgendeinem Grund während der Saison machen?

thomas56 am 22 Okt 2020 21:58:46

FleaFly hat geschrieben:Ich musste ihm erklären, dass das so leider nicht funktioniert.

Egal wem du was erklärst, der Gefahrübergang liegt bei dir und du bist verpflichtet das Fahrzeug um- oder abzumelden. Der Verkäufer braucht gar nichts zu tun, dass geht alles automatisch!

FleaFly am 22 Okt 2020 22:59:15

Ich muss dazu sagen, dass wir mehrfach darüber gesprochen hatten und er immer gesagt hatte "ich melde das Fahrzeug ab". Jetzt war er aber davon ausgegangen, dass ich es einfach so (ohne die Kennzeichen zu haben) ummelden kann.

Pechvogel am 22 Okt 2020 23:06:51

Das verstehe ich jetzt nicht:
wenn Du für morgen 7.30 Uhr einen Termin zur Anmeldung hast und dahin willst, dann brauchst Du zumindest die beiden Zulassungsbescheinigungen!
Wenn Du die hast, und das Womo im gleichen Zulassungsbezirk bleibt, kannst Du es ummelden.
Im anderen Zulassungsbezirk bräuchtest Du auch die Nummernschilder. Wenn Du die nicht hast: Dein Fehler!
Der Verkäufer kann, muss aber nicht abmelden!

Ob Du im November eine Saisonzulassung für das nächste Jahr bekommen kannst, weiß ich nicht ( hatte ich oben schon mal geschrieben ). Kann ich mir aber, in Deutschland, fast nicht vorstellen.




Grüße
Dirk

kdupke am 22 Okt 2020 23:28:30

Na ja, Kennzeichen können ja auch abhanden kommen, wie auch Schein oder Brief. Dafür gibt es Lösungen, setzt jedoch i.d.R. eine eidesstattliche Erklärung des eingetragenen Halters voraus. Die Zulassungstelle kann einem da helfen.

gruss kai

FleaFly am 23 Okt 2020 07:44:59

Pechvogel hat geschrieben:Das verstehe ich jetzt nicht:
Wenn Du die hast, und das Womo im gleichen Zulassungsbezirk bleibt, kannst Du es ummelden.
Im anderen Zulassungsbezirk bräuchtest Du auch die Nummernschilder. Wenn Du die nicht hast: Dein Fehler!
Der Verkäufer kann, muss aber nicht abmelden!


Es ist ein anderer Zulassungsbezirk. Alles außer Kennzeichen habe ich bereits. Deswegen ja mein nachträglicher Hinweis. Ich habe ja auch nie gesagt, dass er das muss, nur, dass er es zugesagt hatte. Das jetzt so am Abend vorher herauszufinden ist natürlich ärgerlich für mich aber auch kein Beinbruch, da wir ja hnehin nicht mehr fahren wollten.
Das Thema "Saisonzulassung außerhalb der Saison" frage ich nochmal bei Versicherung und Zulassungsstelle nach.

pipo am 23 Okt 2020 07:49:44

Ich würde das Fahrzeug abmelden und für kleines Geld eine Ruheversicherung bis zur nächsten Zulassung abschließen. Die Versicherung anrufen und sich beraten lassen.

Pechvogel am 23 Okt 2020 08:46:34

FleaFly hat geschrieben:...Alles außer Kennzeichen habe ich bereits...


Dann kann der Verkäufer auch nicht abmelden! Dafür bräuchte er zwingend, neben den Schildern, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ( früher KFZ-Schein ).
Wenn Du ansonsten alles hast warum hast DU dann nicht die Schilder mitgenommen? Im Zweifel direkt vor der Zulassung abmontieren und mitnehmen.



Grüße
Dirk

FleaFly am 23 Okt 2020 16:29:41

Das ist allerdings ein Argument, für das ich keine gute Antwort parat habe... :mrgreen:

Ich dachte ursprünglich mal, dass der Vorbesitzer das WoMo abstellt, anschließend abmeldet und ich melde es wieder an.
Das hat sich dann alles hingezogen und war wohl auch von beiden Seiten nicht wirklich durchdacht.
Na jut, es ist wie es ist. Wir fahren jetzt im November einmal hin und holen die Kennzeichen ab. Bis dahin weiß ich auch, ob ich dann schon direkt anmelden kann oder noch bis zur nächsten Saison warten muss bzw. will.

kdupke am 23 Okt 2020 17:10:55

Oder mit einem Kurzzeitkennzeichen abholen. Viele Versicherung bieten das quasi gratis an, wenn man bei denen danach abschliesst.

gruss kai

duca250 am 23 Okt 2020 17:37:40

FleaFly hat geschrieben:Bis dahin weiß ich auch, ob ich dann schon direkt anmelden kann oder noch bis zur nächsten Saison warten muss bzw. will.


Moin,
Du kannst jederzeit, völlig ohne Probleme, mit Saison 4-10 (oder wie auch immer) zulassen. Achten musst Du nur darauf, dass Du von Deinem Versicherer eine eVB-Nr. mit dem von Dir gewünschten Saisonzeitraum erhältst und das Womo bis zum Saisonbeginn nicht auf öffentl. Raum steht. Zudem wäre eine Kaskodeckungszusage sinnvoll.
Grüße
der Duc

FleaFly am 26 Nov 2020 22:34:56

Habe es jetzt tatsächlich geschafft, das Ding zuzulassen. YAY!
Am Tag der Zulassung wäre allerdings fast schon wieder was dazwischen gekommen. Die Versicherung hatte es nämlich tatsächlich verpennt, die Saisonzulassung vernünftig ins System einzutragen, damit ging das auch nicht aus der EVB hervor. Die Dame auf der Zulassungsstelle war allerdings sehr kulant und hat mich das klären lassen, die Unterlagen aus der Amt-Maschinerie zurückgeholt und mich eine Stunde später ohne Termin nochmal ins Büro gelassen, um das abzuschließen.
Man meckert ja immer gerne über Ämter und ihr Mitarbeiter aber das war mal ein sehr positives Erlebnis.
Damit können wir uns jetzt uneingeschränkt auf das nächste Jahr freuen und schnmal die Erstausrüstung anschaffen!

BestiaNegra am 27 Nov 2020 17:48:28

FleaFly hat geschrieben:Am Tag der Zulassung wäre allerdings fast schon wieder was dazwischen gekommen. Die Versicherung hatte es nämlich tatsächlich verpennt, die Saisonzulassung vernünftig ins System einzutragen, damit ging das auch nicht aus der EVB hervor.


'n Abend,

hast Du denn bei dem Versicherer auch eine eVB mit Saisonzulassung bestellt?

Prima, dass es mit der Zulassung dann doch noch geklappt hat. :)

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Kfz Versicherungen Jahresrechnung 2021 teurer ?
Rückstufung SF-Klasse nach Vollkaskoschaden
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt