|
Hallo! Ich hatte dieses Jahr leider einen Vollkaskoschaden ,und werde nächstes Jahr zurückgestuft. Ich war bisher in der Vollkasko bei SF16 ,ab nächstem Jahr soll ich in der Vollkasko auf SF1 zurückgestuft werden. Ich finde das extrem. Hat das seine Richtigkeit ? Ich werde nächste Woche bei der Versicherung (Versicherungskammer Bayern) nachfragen. Eure Erfahrungen interessieren mich natürlich auch. Gruß Rolf Hi, War bei uns das selbe , wäre auch bei Wohnmobilen normal, Haben dann intern die Autos umgeschrieben (also die nächst besten % auf das Womo gemacht und die schlechte auf das günstigste Auto) So hat es dann nachher nur 10 euer pro Monat aus gemacht . Das handhabt jede Versicherung anders, aber wenns in den Versicherungsbedingungen so drinsteht, wirst du es wohl akzeptieren müssen. Versicherungswechsel hilft auch nicht mehr, die Hochstufung nimmst Du mit zum nächsten Anbieter. Man kann beim Abschluss auf Rabattretter achten (1 Schaden ohne Hochstufung), aber vorsicht, die gelten auch nur bei der jeweiligen Versicherung. Wenn man dann wegen einer Erhöhung wechselt, kommt mitunter das blaue Wunder. bis denn, Uwe Rabattretter rettet nur bei der eigenen Versicherung. Bei Rabattschutz kann man den Versicherer wechseln. Leider gibts das nicht beim Womo. Es gibt Angebote mit Rabattretter. Bei uns wären das ca. 50% mehr gewesen pro Jahr. gruss kai Je nach Höhe des Schadens, lohnt es vielleicht den Schaden von der Versicherung zurück zu kaufen und so die Schadenfreiheitsklasse zu retten.
Moin, das geht nur in der Kfz-Haftpflicht und nicht in der Vollkasko. Grüße der Duc Also bei der Rmv Versicherung geht das auch bei Vollkasko. Hier ein Auszug aus den aktuellen Bedingungen. 1.5 Wie können Sie eine Rückstufung in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko vermeiden? Schadenrückkauf Sie können eine Rückstufung in der Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten. Deshalb informieren wir Sie über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt. Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe des Erstattungsbetrags informiert und müssen wir danach die Schadenregulierung wieder aufnehmen, gilt: Auch wenn wir eine weitere Entschädigung leisten, erhöht sich der Erstattungsbetrag nicht. Sie können auch in der Vollkasko eine Rückstufung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten. ...fein, dann scheint es da ja doch Unterschiede zu geben. Grüße der Duc Bei einem Kaskoschaden, zuerst die Versicherung anrufen. Alle bei denen ich versichert war haben mir mitgeteilt ab welcher Schadenhöhe eine Nichtinanspruchnahme lohnt. Sonst wie oben beschrieben die Versichungsrabatte vom PKW nehmen. Lohnt sich meistens. Michael
'n Abend, das stimmt nicht ganz. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer meldet der Vorversicherer den SFR aus dem laufenden Jahr (also 2020) und den Schaden aus dem Jahr 2020. Der Nachversicherer stuft dann mit seiner Rückstufungstabelle den Vertrag entsprechend ein. Also heißt es, einen Nachversicherer mit einer besseren Rückstufungstabelle zu suchen und dorthin zu wechseln. Ich habe das so gemacht weil meine Vers. die VK auch nach einem Schaden hochsetzen wollte. Beide FZ waren beim selben Anbieter, der wollte die Verträge nur ungünstig wechseln, der PKW sollte jetzt mehr kosten als er normal weiter gekostet hätte. Also gekündigt und weil der PKW ohne VK schaden war und auch nicht VK versichert werden sollte hierfür den Vertrag vom WoMo genommen. Gleichzeitig noch für den PKW die Vers. gewechselt weil ich eine günstigere gefunden hatte. In den alten WoMO Vertrag, ohne Problem. Für das WoMo habe ich dann den alten gekündigten PKW Vertrag mit der guten SF Klasse genommen. Das lohnt sich sogar wenn beide FZ den gleichen Rabat haben und auch wenn der PKW VK, die meist günstiger als beim WoMo ist, bekommen soll da hier die Rückstufung bei einen Schaden besser ist als bei einen WoMo. Diese Möglichkeit der alten Vers. mal aufzeigen und sehen ob die sich nicht bewegt, sonnst wechseln. Wichtig ist das beide Versicherungen gekündigt werden, dann ist es an Dir welchen Vertrag Du wo für verwendest. Das geht sogar wenn es ein Motorradvertrag ist. Die alte Vers. muss die Verträge freigeben und den SF mitteilen. Ganz oft haben billig Versicherungen eine extreme ruckstufung im Schaden Fall aber die meisten schauen halt nur auf den Preis
genau so isses, weil Geiz ist ja Geil sagt die Werbung.
....stimmt nur leider in diesem Zusammenhang mit Beiträgen und Rückstufungen nicht. Da gebe ich Dir recht, ich habe mir die Tarife angeschaut und da sind die Teueren nicht besser oder schlechter als die Günstigen. Leider ist eine bekante Versicherung für Reisemobile bei den Schlechten, besonders wenn ein TK Schaden nach Gutachten reguliert werden soll. Da gibt es bei Hagelschaden nur eine m² Pauschale und nicht das was im Kostenvoranschlag steht. Nennt sich Mü... Klausel im Kleingedruckten. Moin, letztlich gilt immer das Preis-Leistungs-Gesetz. Alles ist nicht möglich: Kleiner Preis und große Leistung! Grüße aus NI Hallo. Ich habe noch 2 Verträge auf denen Motorräder versichert sind. Die sind jedoch nicht Kasko versichert.Muss der getauschte Vertrag hinterher wieder Vollkasko versichert sein? Das Wohnmobil möchte ich schon wieder mit Vollkasko haben das Motorrad möchte ich nur mit HP lassen wie es bisher war. Geht das? Gruß 3
Na ja, großer Preis und kleine Leistung gibt’s auch zur Genüge ;D Gruß Michael
Hi , Du kannst tauschen wohin du möchtest und auch alles ändern ob vollkasko oder nicht . Bei und ist auch nur das Womo und ein Sportwagen vollkasko 3 Autos und 3 Motorräder sind nur TK
Hallo, ja, bei meiner/meinen Versicherungen geht das. Ist natürlich nur interessant, wenn die schadenfreien Jahre auch entsprechend hoch sind. Nicht verwechseln mit dem prozentualen Beitragssatz, der Verlauf kann bei Motorrädern anders sein wie bei PKW/Reisemobil. Viele Grüße Günter
'n Abend, so ganz klar ist Deine Frage nicht. Auf jeden Fall kannst Du auf einen bisherigen Motorradvertrag einen PKW oder ein Wohnmobil zulassen oder auch umgekehrt. Diese KFZ sind in derselben "Klasse". Wenn bei einem Fahrzeugwechsel erstmalig die Vollkaskoversicherung eingeschlossen wird, wird der SFR für die Vollkasko an den der Haftpflicht "angeglichen". Ein Verschieben des SFRs zwischen den Verträgen geht nur, wenn auch mindestens ein KFZ gewechselt wird, wegfällt oder hinzukommt. hallo, was ist dafür für ein Vorvertrag notwendig, muss es ein PKW sein, oder reicht da auch eine Mofa oder 50er Roller?
Was hat den ne 50er damit zu tun wo man sich jedes Jahr ein neues Nummernschild kauft ?? Hab noch nicht gehört das jedes Jahr die Nummernschilder billiger werden und man runter gestuft wird. Es muss schon ein PKW oder Motorrad Vertrag sein. Es gibt bei der VK, wenn man sie vorher nicht hatte, immer den SF der Haftpflichtvers. Wenn der PKW z.B. SF20 hatte wird auch die VK SF 20 bekommen. WoMo Versicherungen gehen so wie so meist nur bis SF 20 oder SF 25 anders als beim PKW. Wenn das WoMo aber in der Hpfl. in SF 25 war und die VK jetzt nach SF2 soll macht der Wechsel Sinn da der PKW dann in SF 25 bleibt, bei einer TK gibt es so wie so keinen SF. Was auch zu beachten ist, wenn der Vertrag gewechselt wird, das wenn auch der PKW VK bekommen soll der Vertrag dann nach den PKW Regeln zurückgestuft wird was dann nicht SF 2 ist sondern evtl. SF15 bis SF20 bedeutet. Hier musst Du aber deinen Versicherungsmenschen befragen. Ab einer hohen SF Klasse macht es Sinn diesen Vertrag für einen PKW zunutzen, wie oben geschrieben ist bei WoMo´s bei einer bestimmten SF - Klasse Schluss. Es gibt Füchse die melden ein ganz kleines Motorrad an, das dann nur Jahre rumsteht um den Vertrag in Reserve zuhaben. Wenn das Motorrad nie genutzt wird kannst Du auch TÜV und Führerschein hierfür vergessen. Manche Versicherungen stufen auch ein zweites FZ ähnlich wie das Erste ein, dann geht das Spiel sogar noch besser. Um diese Zeit wird man ja mit Werbung für Versicherungen erschlagen, da kann das Suchen los gehen. Am Rande, wenn der belastete Vertrag ein Jahr auf dem PKW war wird die VK, wenn den eine gebraucht wird, wieder so wie die Hpfl. eingestuft und der ganze Ärger mit der Rückstufung ist vom Tisch. Bei den Onlineportalen kann man die einzelnen Punkte schön nachsehen und dann wählen. Zu den Motorrädern: idR müssen es ab 125 ccm sein. NB: diese sind auch noch günstiger als die bunten Mofa-WechselSchilder. Wir hatten jahrelang nur einen Motorradrahmen im Keller, der war brav versichert und hat unsere Jahre verdient! ;-) Nur wichtig das er vor dem "Einkellern" zugelassen war. Das habe ich oben gemeint. man war das früher alles einfach....da kostete ein Wunschfreiheitsrabatt 300,-DM und keiner stellte Fragen! :ja:
'n Abend, das habe ich doch geschrieben. :) PKW, Womos und Kräder sind in derselben Klasse, innerhalb dieser Klasse kann der SFR für jedes KFZ verwendet werden und es gibt die Angleichungsklausel für die Vollkaskoversicherung. Hallo.Ich wollte kurz Rückmeldung geben: Ich habe meinen Versicherungsvertreter damit beauftragt die Verträge so zu wechseln ,dass es für mich die kostengünstigste Lösung gibt. Mal sehen, was er draus macht. Ich berichte wenn was neues gibt. Gruß Rolf gerade bei meiner vers. nachgeschaut, bei sf16 würde ich auf die sf8 zurück gestuft werden... billig ist also nicht immer günstig, wobei ich mit dem preis (ergo) zufrieden bin, wir zahlen 300 euro im jahr inkl vollkasko
Bin nicht sicher ob du da richtig liegst. Ich habe für 2021 für meinen RAV 4, der sehr hoch eingestuft ist, einen Rabattretter zugekauft, Nachdem meine Frau nach einem Unfall 2020 hochgestuft wurde, und jetzt statt 160€, 240€ im Jahr bezahlt. Hab Gestern die Police durchgelesen, der ist bei mir für Haftpflicht und Vollkasko. Steht extra drin.
Macht Meiner schon seit Jahren, hab meinen SFR von meiner Enduro für das Womo geopfert, etc. Meistens kommt der Vorschlag von ihm. Die Aufmerksamkeit wächst, mit der Anzahl der versicherten Objekte und Fahrzeuge... :wink: Rabatt Retter hat den Nachteil, daß bei einem Versicherungs Wechsel der Schaden dann doch wieder zählt |
Anzeige
|