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Rückstufung SF-Klasse nach Vollkaskoschaden


killer03 am 13 Nov 2020 23:51:38

Hallo!
Ich hatte dieses Jahr leider einen Vollkaskoschaden ,und werde nächstes Jahr zurückgestuft.
Ich war bisher in der Vollkasko bei SF16 ,ab nächstem Jahr soll ich in der Vollkasko auf SF1 zurückgestuft werden. Ich finde das extrem.
Hat das seine Richtigkeit ? Ich werde nächste Woche bei der Versicherung (Versicherungskammer Bayern) nachfragen. Eure Erfahrungen interessieren mich natürlich auch.
Gruß Rolf

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amino am 13 Nov 2020 23:59:15

Hi,
War bei uns das selbe , wäre auch bei Wohnmobilen normal,
Haben dann intern die Autos umgeschrieben (also die nächst besten % auf das Womo gemacht und die schlechte auf das günstigste Auto)

So hat es dann nachher nur 10 euer pro Monat aus gemacht .

Tinduck am 14 Nov 2020 00:00:55

Das handhabt jede Versicherung anders, aber wenns in den Versicherungsbedingungen so drinsteht, wirst du es wohl akzeptieren müssen. Versicherungswechsel hilft auch nicht mehr, die Hochstufung nimmst Du mit zum nächsten Anbieter.

Man kann beim Abschluss auf Rabattretter achten (1 Schaden ohne Hochstufung), aber vorsicht, die gelten auch nur bei der jeweiligen Versicherung. Wenn man dann wegen einer Erhöhung wechselt, kommt mitunter das blaue Wunder.

bis denn,

Uwe

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Trashy am 14 Nov 2020 00:04:21

Rabattretter rettet nur bei der eigenen Versicherung.
Bei Rabattschutz kann man den Versicherer wechseln.
Leider gibts das nicht beim Womo.

kdupke am 14 Nov 2020 00:28:43

Es gibt Angebote mit Rabattretter. Bei uns wären das ca. 50% mehr gewesen pro Jahr.

gruss kai

Gast am 14 Nov 2020 00:58:23

Je nach Höhe des Schadens, lohnt es vielleicht den Schaden von der Versicherung zurück zu kaufen und so die Schadenfreiheitsklasse zu retten.

duca250 am 14 Nov 2020 09:55:21

Godin1201 hat geschrieben:Je nach Höhe des Schadens, lohnt es vielleicht den Schaden von der Versicherung zurück zu kaufen und so die Schadenfreiheitsklasse zu retten.


Moin,
das geht nur in der Kfz-Haftpflicht und nicht in der Vollkasko.
Grüße
der Duc

Gast am 14 Nov 2020 10:22:42

Also bei der Rmv Versicherung geht das auch bei Vollkasko. Hier ein Auszug aus den aktuellen Bedingungen.


1.5
Wie können Sie eine Rückstufung in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko vermeiden?
Schadenrückkauf
Sie können eine Rückstufung in der Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten. Deshalb informieren wir Sie über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.
Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe des Erstattungsbetrags informiert und müssen wir danach die Schadenregulierung wieder aufnehmen, gilt: Auch wenn wir eine weitere Entschädigung leisten, erhöht sich der Erstattungsbetrag nicht.
Sie können auch in der Vollkasko eine Rückstufung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten.

duca250 am 14 Nov 2020 10:50:52

...fein, dann scheint es da ja doch Unterschiede zu geben.
Grüße
der Duc

mkiefer am 14 Nov 2020 13:39:49

Bei einem Kaskoschaden, zuerst die Versicherung anrufen. Alle bei denen ich versichert war haben mir mitgeteilt ab welcher Schadenhöhe eine Nichtinanspruchnahme lohnt.
Sonst wie oben beschrieben die Versichungsrabatte vom PKW nehmen. Lohnt sich meistens.
Michael

BestiaNegra am 14 Nov 2020 19:00:38

Tinduck hat geschrieben:Das handhabt jede Versicherung anders, aber wenn's in den Versicherungsbedingungen so drinsteht, wirst du es wohl akzeptieren müssen. Versicherungswechsel hilft auch nicht mehr, die Hochstufung nimmst Du mit zum nächsten Anbieter.


'n Abend,

das stimmt nicht ganz. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer meldet der Vorversicherer den SFR aus dem laufenden Jahr (also 2020) und den Schaden aus dem Jahr 2020. Der Nachversicherer stuft dann mit seiner Rückstufungstabelle den Vertrag entsprechend ein. Also heißt es, einen Nachversicherer mit einer besseren Rückstufungstabelle zu suchen und dorthin zu wechseln.

haryhirsch am 14 Nov 2020 19:52:17

Ich habe das so gemacht weil meine Vers. die VK auch nach einem Schaden hochsetzen wollte. Beide FZ waren beim selben Anbieter, der wollte die Verträge nur ungünstig wechseln, der PKW sollte jetzt mehr kosten als er normal weiter gekostet hätte.
Also gekündigt und weil der PKW ohne VK schaden war und auch nicht VK versichert werden sollte hierfür den Vertrag vom WoMo genommen. Gleichzeitig noch für den PKW die Vers. gewechselt weil ich eine günstigere gefunden hatte. In den alten WoMO Vertrag, ohne Problem.
Für das WoMo habe ich dann den alten gekündigten PKW Vertrag mit der guten SF Klasse genommen. Das lohnt sich sogar wenn beide FZ den gleichen Rabat haben und auch wenn der PKW VK, die meist günstiger als beim WoMo ist, bekommen soll da hier die Rückstufung bei einen Schaden besser ist als bei einen WoMo.
Diese Möglichkeit der alten Vers. mal aufzeigen und sehen ob die sich nicht bewegt, sonnst wechseln. Wichtig ist das beide Versicherungen gekündigt werden, dann ist es an Dir welchen Vertrag Du wo für verwendest. Das geht sogar wenn es ein Motorradvertrag ist. Die alte Vers. muss die Verträge freigeben und den SF mitteilen.

huskimarc am 14 Nov 2020 21:07:32

Ganz oft haben billig Versicherungen eine extreme ruckstufung im Schaden Fall aber die meisten schauen halt nur auf den Preis

Mann am 14 Nov 2020 21:11:19

huskimarc hat geschrieben:Ganz oft haben billig Versicherungen eine extreme ruckstufung im Schaden Fall aber die meisten schauen halt nur auf den Preis


genau so isses, weil Geiz ist ja Geil sagt die Werbung.

Trollo am 14 Nov 2020 21:16:38

Mann hat geschrieben:
genau so isses, weil Geiz ist ja Geil sagt die Werbung.


....stimmt nur leider in diesem Zusammenhang mit Beiträgen und Rückstufungen nicht.

haryhirsch am 15 Nov 2020 13:33:18

Da gebe ich Dir recht, ich habe mir die Tarife angeschaut und da sind die Teueren nicht besser oder schlechter als die Günstigen. Leider ist eine bekante Versicherung für Reisemobile bei den Schlechten, besonders wenn ein TK Schaden nach Gutachten reguliert werden soll. Da gibt es bei Hagelschaden nur eine m² Pauschale und nicht das was im Kostenvoranschlag steht. Nennt sich Mü... Klausel im Kleingedruckten.

weser13 am 15 Nov 2020 14:19:31

Moin,

letztlich gilt immer das Preis-Leistungs-Gesetz.
Alles ist nicht möglich: Kleiner Preis und große Leistung!

Grüße aus NI

killer03 am 15 Nov 2020 16:33:00

Hallo. Ich habe noch 2 Verträge auf denen Motorräder versichert sind. Die sind jedoch nicht Kasko versichert.Muss der getauschte Vertrag hinterher wieder Vollkasko versichert sein?
Das Wohnmobil möchte ich schon wieder mit Vollkasko haben das Motorrad möchte ich nur mit HP lassen wie es bisher war. Geht das?
Gruß 3

Trollo am 15 Nov 2020 17:01:10

weser13 hat geschrieben:Moin,

letztlich gilt immer das Preis-Leistungs-Gesetz.
Alles ist nicht möglich: Kleiner Preis und große Leistung!

Grüße aus NI



Na ja, großer Preis und kleine Leistung gibt’s auch zur Genüge ;D

Gruß
Michael

amino am 15 Nov 2020 17:09:36

killer03 hat geschrieben:Hallo. Ich habe noch 2 Verträge auf denen Motorräder versichert sind. Die sind jedoch nicht Kasko versichert.Muss der getauschte Vertrag hinterher wieder Vollkasko versichert sein?
Das Wohnmobil möchte ich schon wieder mit Vollkasko haben das Motorrad möchte ich nur mit HP lassen wie es bisher war. Geht das?
Gruß 3


Hi ,
Du kannst tauschen wohin du möchtest und auch alles ändern ob vollkasko oder nicht .

Bei und ist auch nur das Womo und ein Sportwagen vollkasko
3 Autos und 3 Motorräder sind nur TK

dmdwt am 15 Nov 2020 17:17:53

killer03 hat geschrieben:Hallo. Ich habe noch 2 Verträge auf denen Motorräder versichert sind. Die sind jedoch nicht Kasko versichert.Muss der getauschte Vertrag hinterher wieder Vollkasko versichert sein?
Das Wohnmobil möchte ich schon wieder mit Vollkasko haben das Motorrad möchte ich nur mit HP lassen wie es bisher war. Geht das?
Gruß 3


Hallo,

ja, bei meiner/meinen Versicherungen geht das. Ist natürlich nur interessant, wenn die schadenfreien Jahre auch entsprechend hoch sind. Nicht verwechseln mit dem prozentualen Beitragssatz, der Verlauf kann bei Motorrädern anders sein wie bei PKW/Reisemobil.

Viele Grüße

Günter

BestiaNegra am 15 Nov 2020 18:52:30

killer03 hat geschrieben:Hallo. Ich habe noch 2 Verträge, auf denen Motorräder versichert sind. Die sind jedoch nicht kaskoversichert. Muss der getauschte Vertrag hinterher wieder Vollkasko versichert sein?
Das Wohnmobil möchte ich schon wieder mit Vollkasko haben, das Motorrad möchte ich nur mit HP lassen, wie es bisher war. Geht das?
Gruß 3


'n Abend,

so ganz klar ist Deine Frage nicht. Auf jeden Fall kannst Du auf einen bisherigen Motorradvertrag einen PKW oder ein Wohnmobil zulassen oder auch umgekehrt. Diese KFZ sind in derselben "Klasse". Wenn bei einem Fahrzeugwechsel erstmalig die Vollkaskoversicherung eingeschlossen wird, wird der SFR für die Vollkasko an den der Haftpflicht "angeglichen".

Ein Verschieben des SFRs zwischen den Verträgen geht nur, wenn auch mindestens ein KFZ gewechselt wird, wegfällt oder hinzukommt.

thomas56 am 15 Nov 2020 18:57:55

hallo,
was ist dafür für ein Vorvertrag notwendig, muss es ein PKW sein, oder reicht da auch eine Mofa oder 50er Roller?

amino am 15 Nov 2020 19:13:34

thomas56 hat geschrieben:hallo,
was ist dafür für ein Vorvertrag notwendig, muss es ein PKW sein, oder reicht da auch eine Mofa oder 50er Roller?



Was hat den ne 50er damit zu tun wo man sich jedes Jahr ein neues Nummernschild kauft ??
Hab noch nicht gehört das jedes Jahr die Nummernschilder billiger werden und man runter gestuft wird.

haryhirsch am 16 Nov 2020 16:00:22

Es muss schon ein PKW oder Motorrad Vertrag sein. Es gibt bei der VK, wenn man sie vorher nicht hatte, immer den SF der Haftpflichtvers. Wenn der PKW z.B. SF20 hatte wird auch die VK SF 20 bekommen. WoMo Versicherungen gehen so wie so meist nur bis SF 20 oder SF 25 anders als beim PKW. Wenn das WoMo aber in der Hpfl. in SF 25 war und die VK jetzt nach SF2 soll macht der Wechsel Sinn da der PKW dann in SF 25 bleibt, bei einer TK gibt es so wie so keinen SF. Was auch zu beachten ist, wenn der Vertrag gewechselt wird, das wenn auch der PKW VK bekommen soll der Vertrag dann nach den PKW Regeln zurückgestuft wird was dann nicht SF 2 ist sondern evtl. SF15 bis SF20 bedeutet. Hier musst Du aber deinen Versicherungsmenschen befragen. Ab einer hohen SF Klasse macht es Sinn diesen Vertrag für einen PKW zunutzen, wie oben geschrieben ist bei WoMo´s bei einer bestimmten SF - Klasse Schluss. Es gibt Füchse die melden ein ganz kleines Motorrad an, das dann nur Jahre rumsteht um den Vertrag in Reserve zuhaben. Wenn das Motorrad nie genutzt wird kannst Du auch TÜV und Führerschein hierfür vergessen. Manche Versicherungen stufen auch ein zweites FZ ähnlich wie das Erste ein, dann geht das Spiel sogar noch besser. Um diese Zeit wird man ja mit Werbung für Versicherungen erschlagen, da kann das Suchen los gehen. Am Rande, wenn der belastete Vertrag ein Jahr auf dem PKW war wird die VK, wenn den eine gebraucht wird, wieder so wie die Hpfl. eingestuft und der ganze Ärger mit der Rückstufung ist vom Tisch. Bei den Onlineportalen kann man die einzelnen Punkte schön nachsehen und dann wählen.

topolino666 am 16 Nov 2020 17:26:17

Zu den Motorrädern: idR müssen es ab 125 ccm sein. NB: diese sind auch noch günstiger als die bunten Mofa-WechselSchilder.

Wir hatten jahrelang nur einen Motorradrahmen im Keller, der war brav versichert und hat unsere Jahre verdient! ;-)

haryhirsch am 16 Nov 2020 19:46:05

Nur wichtig das er vor dem "Einkellern" zugelassen war. Das habe ich oben gemeint.

thomas56 am 16 Nov 2020 19:53:45

man war das früher alles einfach....da kostete ein Wunschfreiheitsrabatt 300,-DM und keiner stellte Fragen! :ja:

BestiaNegra am 17 Nov 2020 17:54:18

thomas56 hat geschrieben:hallo,
was ist dafür für ein Vorvertrag notwendig, muss es ein PKW sein, oder reicht da auch eine Mofa oder 50er Roller?


'n Abend,

das habe ich doch geschrieben. :)

PKW, Womos und Kräder sind in derselben Klasse, innerhalb dieser Klasse kann der SFR für jedes KFZ verwendet werden und es gibt die Angleichungsklausel für die Vollkaskoversicherung.

killer03 am 17 Nov 2020 20:08:57

Hallo.Ich wollte kurz Rückmeldung geben: Ich habe meinen Versicherungsvertreter damit beauftragt die Verträge so zu wechseln ,dass es für mich die kostengünstigste Lösung gibt. Mal sehen, was er draus macht. Ich berichte wenn was neues gibt.
Gruß Rolf

huskimarc am 24 Nov 2020 12:29:01

gerade bei meiner vers. nachgeschaut, bei sf16 würde ich auf die sf8 zurück gestuft werden... billig ist also nicht immer günstig, wobei ich mit dem preis (ergo) zufrieden bin, wir zahlen 300 euro im jahr inkl vollkasko

Gast am 28 Nov 2020 13:20:22

duca250 hat geschrieben:das geht nur in der Kfz-Haftpflicht und nicht in der Vollkasko.
Grüße
der Duc


Bin nicht sicher ob du da richtig liegst. Ich habe für 2021 für meinen RAV 4, der sehr hoch eingestuft ist, einen Rabattretter zugekauft, Nachdem meine Frau nach einem Unfall 2020 hochgestuft wurde, und jetzt statt 160€, 240€ im Jahr bezahlt.
Hab Gestern die Police durchgelesen, der ist bei mir für Haftpflicht und Vollkasko. Steht extra drin.

Gast am 28 Nov 2020 13:26:57

killer03 hat geschrieben:Hallo.Ich wollte kurz Rückmeldung geben: Ich habe meinen Versicherungsvertreter damit beauftragt die Verträge so zu wechseln ,dass es für mich die kostengünstigste Lösung gibt. Mal sehen, was er draus macht. Ich berichte wenn was neues gibt.
Gruß Rolf


Macht Meiner schon seit Jahren, hab meinen SFR von meiner Enduro für das Womo geopfert, etc.
Meistens kommt der Vorschlag von ihm.
Die Aufmerksamkeit wächst, mit der Anzahl der versicherten Objekte und Fahrzeuge... :wink:

huskimarc am 29 Nov 2020 00:52:06

Rabatt Retter hat den Nachteil, daß bei einem Versicherungs Wechsel der Schaden dann doch wieder zählt

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