Elgeba hat geschrieben:Wir haben hier einen Threat in dem alle entsprechenden Vorschriften aufgeführt sind,für Deutschland gilt ein generelles Verbot für touristische Reisen,die SP und CP sind geschlossen
Gruß Bernd
Auch wenn immer und immer wieder mantragleich von einem "generellen Verbot für touristische Reisen inn. D" geschrieben wird - dem ist nicht so.
Es ist lediglich ein Appell der Bundesregierung aber keinesfalls strafbewehrt verboten. Auch die allgemeine Reisewarnung ist kein Reiseverbot.
Somit ist es z. B. legitim ein Reisemobil inn. meines Bundeslandes RLP zu Freizeitzwecken wie die Anfahrt zum Wandern, Fadfahren usw. usf. zu nutzen.
Die Zuverfügungstellung von Unterkünften zu touristischen zwecken ist untersagt und davon sind Stellplätze nicht ausgenommen.
Quelle: AA
--> LinkTeilzitat aus Punkt 2 in der o. g. Seite: Bedeutung für Reisende
Bei einer Reisewarnung handelt es sich um einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, entsprechende Reisen nicht zu unternehmen.
Die Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Reisende entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten.
Soweit die Fakten. Moralisch-Ethische Argumente, gerade in Bezug auf die Außenwirkung, mögen für den ein oder anderen gewichtig sein, rein rechtlich, auf Basis der aktuellen Verordnungen, sind sie faktisch nebensächlich für die Bewertung.
Mit welch Lust der gemeine Deutsche dem "Verbot" verfallen ist.... Eigenverantwortung!