Hallo Liebes Forum!
Eine Neulingsfrage: Ist der Träger eingetragen?
Kann man einfach vom 2er auf einen 4er wechseln?
Wie sind Eure Erfahrungen?
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Hallo Liebes Forum! Eine Neulingsfrage: Ist der Träger eingetragen? Kann man einfach vom 2er auf einen 4er wechseln? Wie sind Eure Erfahrungen? Natürlich. Moin, auch ein Fahrradträger gilt als Ladung, egal ob an der Heckwand, auf der AHK oder beispielsweise auf einer Anhängerdeichsel. Und Ladung bedarf keiner Abnahme einer Prüforganisation, dafür bist Du ganz allein verantwortlich! Wenn Dein Träger für 2 weitere Räder konstruiert ist (Traglast), kannst Du ihn entsprechend erweitern. Grüße der Duc Keine Editierfunktion. Grundsätzlich erlaubt. Halterung oder neue Trägeraufnahmepunkte müssen das natürlich aushalten. Letzter Punkt....Achslast ladung ist nur das, was sich werkzeuglos entfernen läszt! wenn der träger also komplett verschraubt ist (z.b. ohne flügelmuttern) müszte theoretisch die veränderte gesamtlänge eingetragen werden. praktisch interessiert das aber keine sau... alleswirdgut hartmut Welche Länge soll denn dann eingetragen werden: ein geklappt oder ausgeklappt? Und wenn ausgeklappt: mein Womo hat ein Fenster in der Heckwand. Ich könnte auch mit vollständig geöffnetem Fenster fahren. Dann müßte auch die Fahrzeuglänge mit offenem Fenster eingetragen werden? :gruebel: Grüße Dirk Hartmut hat vollkommen Recht. Eingetragen werden müsste die Gesamtlänge mit eingeklapptem Träger, da man ihn ja ohne Werkzeug ein- und ausklappen kann. Das gleiche gilt wohl für Dein Fenster. Gesetzliche Regelungen kann man übrigens nicht durch Gegenfragen umgehen... :D bis denn, Uwe meine ausziehbare Motorradbühne, die ohne Werkzeug auszuziehen ist, ist in den Papieren als variable Länge eingetragen, also ausgezogen und eingeschoben. ![]()
OK, aber das bedeutet dass mein Womo vom Werk aus nicht Gesetzes- bzw StVo- konform ausgeliefert wurde und auch der TÜV in den ganzen Kontrollen nie den Fehler gefunden hat: mein Womo ist knapp unter 6m und braucht daher auch z.B. die gelben, seitlichen Leuchten / Rückstrahler nicht. Bedingt durch den, im Werk verbauten, Fahrradträger bin ich aber über 6m. Den Fahrradträger kann man nur mit einem 6kt-Schlüssel demontieren. Vielleicht gibt es aber bei Fahrradträgern Ausnahmen wie z.B. bei Motorrädern. Sind bei denen zusätzliche 12V-Steckdosen am Lenker angebracht, für die es keine Zulassung gibt, so dürfen die nicht beanstandet werden? Grüße Dirk Moderation:Hallo,
So ist es. Ich wüde zum Anwalt gehen und die Rückabwickelung beantragen :roll:
Hallo, Einfach den Träger von 2er auf 4er wechseln und gut ist . Es interessiert keinen keine Polizei und kein tüv (jetzt mal von der Überladung/gewicht abgesehen) |
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