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Auflastung Fiat Ducato 250 Bj 19 auf 3,85 Tonnen 1, 2


Trashy am 11 Dez 2020 20:55:29

F2 bei 3500?
Zulässige Gesamtmasse im Mitgliedsstaat?
Scheint mir nicht richtig.
Hab bei 1und2 3850kg

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Springer12 am 11 Dez 2020 21:10:34

Trashy hat geschrieben:F2 bei 3500?
Zulässige Gesamtmasse im Mitgliedsstaat?
Scheint mir nicht richtig.
Hab bei 1und2 3850kg



Ja Du fährst ja mit 3,85 T bin bei 3,5 T geblieben

mkiefer am 11 Dez 2020 21:15:49

Ich verstehe nur noch Bahnhof!!!
Michael

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drkklaus am 11 Dez 2020 21:45:54

:tach:
F.1 technisch zulässiges Gesamtgewicht
F.2 Zulässige Gesamtmasse im Mitgliedsstaat
==> F.2. bestimmt also z.B. die notwendige Fahrerlaubnis oder in Österreich das Pickerl oder die GO-Box
Bei Überschreitung von F.1 (oder einer der jeweiligen Achslasten) kann die Weiterfahrt untersagt werden. :trotz:
Nicht wegen der Fahrerlaubnisklasse habe ich von technisch zulässiger Gesamtmasse bei F.2 auf 3,5t abgelastet.
mkiefer, OK? oder bist Du noch am Bahnhof? :lach: --> Link

Moderation:Text entfernt. Verstoß gegen AGB 6.12


Klaus

mkiefer am 11 Dez 2020 22:09:24

Aaaaa,
Danke wieder was gelernt.
F1 Bei deinem Fahrzeug ist eine Zulassung bis 4,0 to möglich.
F2 Ist aber mit 3,5to zugelassen

Michael

Springer12 am 11 Dez 2020 22:53:45

drkklaus hat geschrieben::tach:
F.1 technisch zulässiges Gesamtgewicht
F.2 Zulässige Gesamtmasse im Mitgliedsstaat
==> F.2. bestimmt also z.B. die notwendige Fahrerlaubnis oder in Österreich das Pickerl oder die GO-Box
Bei Überschreitung von F.1 (oder einer der jeweiligen Achslasten) kann die Weiterfahrt untersagt werden. :trotz:
Nicht wegen der Fahrerlaubnisklasse habe ich von technisch zulässiger Gesamtmasse bei F.2 auf 3,5t abgelastet.
mkiefer, OK? oder bist Du noch am Bahnhof? :lach: --> Link
Grüße aus dem bald gelockten Sachsen (befürworte ich!) :virus:
Klaus


Bevor ich Dein Beitrag gelesen habe dachte ich habe es verstanden was mir vom DEKA Ing. erklärt hat aber nun komme ich in zweifeln.

Du schreibt bei F.1 bei über schreitung von z.B. 3,85 T (F.2 3,5T) oder der Achslast begeht man ein vergehen,ok.
Also nachdem was Du schreibst kann ich mein WoMo vollladen bis 3,85 T und einhaltung der zulässigen Achslast begehe ich kein vergehen.
Bitte um klärung,Danke

drkklaus am 11 Dez 2020 23:33:24

:tach:
Ich versuche es noch mal (bin wirklich nicht genervt)
Springer12
Bitte genau lesen!
Überschreitung von F.1 oder der jeweiligen Achslast -> immer ein Vergehen.
Man (Frau) fährt ein verkehrstechnisch unsicheres Fahrzeug!
Und/aber
Springer12 hat geschrieben:Also nachdem was Du schreibst kann ich mein WoMo vollladen bis 3,85 T und einhaltung der zulässigen Achslast begehe ich kein vergehen.

bei Fahrerlaubnisklasse B und F.2 über 3,5t -> Fahren ohne gültigen Führerschein.
Ein ganz klares Vergehen.
Grüße aus Sachsen :virus:

Moderation:Text entfernt. Verstoß gegen AGB 6.12


Klaus

Springer12 am 12 Dez 2020 00:10:33

An den nicht genervten Klaus

nach Deiner Aussage wäre es ja Dumm ein Fahrzeug auf 3,85 T aufzulasten (F.1 + F.2 3,85T) man hätte ja nur nachteile wie Maut,Geschwindigkeit ,TÜV ,eventuell Steuer u.s.w.
Der bessere weg wäre ja dann so wie es bei mir ist (F.1 3,85T + F.2 3,5T)kann die Bude voll Laden bis 3,85T und ohne schlechten Gewissen fahren ,wenn Fahrerlaubniss vorhanden ist(ist Sie).
Sorry dies kann ich mir nicht so recht vorstellen das dies so ist.

Mir wurde erklärt das F.1 das Gewicht ist was das Fahrzeug technich haben könnte wenn auch F.2 gleich wäre.
Da aber bei F.2 nur 3,5 T stehen gilt dieses nur für mich wie Gesamtgewicht des Fahrzeuges.

Trashy am 12 Dez 2020 09:57:25

Wenn du 3,85t wiegst bist du überladen.
Scheint hinzukommen was der Tüv sagt.
Ansonsten hättest du den Freibrief. Darfst 3,85t laden bist aber unter 3,5t ein gewissermaßen anderes Fahrzeug und könntest Lkw Schilder ignorieren.
Dem ist ja nicht so.
Also stellt F1 eine mögliche Option dar in die du wechseln kannst.
Dann wird F2 geändert.

Ich habe das schon mal anders herum gesehen. F1 3500 und F2 3850.
Die Erklärung war dass das Fz nur im Inland aufgelastet war.
Tolles Kuddelmuddel.

Campertobi am 12 Dez 2020 11:26:33

Ich hänge mich mal mit rein.

Ich lasse gerade eine Linnepe Zusatzluftfederung (Air Lift Maxi) einbauen in Verbindung mit 18 Zoll Borbet (CW5)Felgen und Ganzjahresreiven Conti mit 120 Traglastindex.

Ich könnte also Auf z.G. 3850kg mit Achslast HA 2240 kg auflasten.

Fahrerlaubnisklassen spielen im Moment keine Rolle da alte Klasse3

Möchte im Moment auch keine Auflastung weg. Pickerl, Überholverbot usw.

Zur anstehenden Eintragung.
Fahrwerksänderung Radreifenkombination wird ja eingetragen.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Moment
F1 3500 und F2 3500

Soll ich nun F1 3500 und F2 3500 beibehalten oder F1 3850 und F2 auf 3500 ändern lassen.

Würde das eine spätere Tatsächliche Auflastung erleichtern?
Wäre es dann möglich jetzt schon die HA mit z.B. 2050 zu belasten wenn VA Last und z.G.eingehalten?
Hätte die F1 auf 3850 Erhöhung Nachteile? ( hab ich richtig verstanden Maut TÜV Überholverbote usw. orientieren sich nur an F2 was ja im Moment bei 3500 bleibt)

vielen Dank schon mal.

Gruß
Jürgen

drkklaus am 12 Dez 2020 16:02:01

OK. Ich versuche es noch ein Mal.
F.2 hat Einfluss auf die notwendige Fahrerlaubnisklasse und auf das Verhalten laut StVO und sonstiges im Straßenverkehr.
F.2 ist ein Wert der die technische Zuverlässigkeit des Fahrzeugs beschreibt. In diesem Sinne aber auch die Angaben zu den einzelnen Achsen!
Überschreite ich das zulässige Gesamtgewicht (oder einer Achse, 7.1; 7.2) kann ich geahndet werden, bis zum sofortigen Fahrverbot des Fahrzeugs.(Ich bin eine Verkehrsgefährdung)

Ergo ==> Je höher die Werte der technischen Zulässigkeit, desto mehr Spielraum habe ich bei der Ladungsgestaltung. ABER nur bis zum maximalen Wert von F.1 (7.1; 7.2) und F.2.
Daher plädiere ich immer die maximale technische Zulässigkeit auszureizen. Für mich sehe ich nur Vorteile (Ausnahme Achslastbegrenzungen auf Brücken z.B.)!
Das ist dann aber kein Freibrief F.2 zu überschreiten und Vorsätzlichkeit kann sehr bitter bestraft werden.
Bei Bedarf ist dann eine Auflastung einfach nur papiertechnisch möglich.
Campertobi hat geschrieben:Würde das eine spätere Tatsächliche Auflastung erleichtern?
Wäre es dann möglich jetzt schon die HA mit z.B. 2050 zu belasten wenn VA Last und z.G.eingehalten?
Hätte die F1 auf 3850 Erhöhung Nachteile? ( hab ich richtig verstanden Maut TÜV Überholverbote usw. orientieren sich nur an F2 was ja im Moment bei 3500 bleibt)

Ja, Ja, Nein, richtig verstanden :lach:
Springer12 hat geschrieben:An den nicht genervten Klaus

Noch Fragen? :lach:

Grüße aus Niederschlesien
Klaus

Campertobi am 12 Dez 2020 17:13:45

Ich fasse in meinem Fall zusammen.

F1 die 3850 eintragen lassen.
F2 die 3500 lassen
7.1 dann 1850 wie bisher
7:2 dann bisher 2000 auf 2240
8.1 dann 1850 wie bisher
8.2 dann bisher 2000 kann das dann auf 2240 obwohl F2 auf 3500 bleibt??

Gruß
Jürgen

Jojo1950 am 12 Dez 2020 17:25:46

Hallo Jürgen,
JA, genau so ist es dieses Jahr bei unserem Sunlight T66 auf Fiat light nach Einbau der ZLF an HA eingetragen worden- nach einigen Diskussionen und Prüfungen durch die wirklich netten und engagierten Mitarbeiter unseres StVA.
Viel Erfolg!
Gruß
Jürgen

drkklaus am 12 Dez 2020 17:30:00

Campertobi hat geschrieben:Ich fasse in meinem Fall zusammen.

:daumen2:
Bis hierhin habe ich noch etwas nicht beschrieben!
Die Felgen und die Reifen müssen einen entsprechenden Lastindex haben!
Also die eingetragene halbierte Achslast auch tragen können/dürfen.
Grüße
Klaus

Campertobi am 12 Dez 2020 18:20:14

Borbet CW 5 lat. Gutachten 1300 kg geprüfte Radlast

Reifen Lastindex 120 ist dann 1400 kg

Das passt bei mir.

Also kann 8.2 auch auf 2240 kg obgleich F2 bei 3500 bleibt.

drkklaus am 12 Dez 2020 18:53:07

Campertobi hat geschrieben:Borbet CW 5 lat. Gutachten 1300 kg geprüfte Radlast
Reifen Lastindex 120 ist dann 1400 kg
Das passt bei mir.
Also kann 8.2 auch auf 2240 kg obgleich F2 bei 3500 bleibt.

:daumen2: :bia:
Grüße Klaus

taps am 29 Sep 2022 12:31:06

Hallo,
wir mussten nun nach 4 Jahren doch auflasten, sammelt sich halt einiges an und als Rentner will man ja doch etwas komfortabler und vielleicht auch mal länger unterwegs sein.
Aufgelastet wurde mit der Luftfederung von Linnepe (Gutachten wird mitgeliefert) durch unseren Wohnmobilhändler.
Der TÜV-Prüfer beim Händler meinte dann, er kann das nicht abnehmen, weil im Gutachten Bezug auf die Original-FIAT-Bereifung genommen wird.
Also das Gutachten in unserem Fall wegen der ORC-Felgen 18 Zoll nicht anwendbar ist.
Für die Räder gibt es aber ein TÜV-Gutachten, welches wir noch nicht eingetragen hatten, das wurde dann gleich mit erledigt.

Die ORC-Felgen/Reifen haben zwar eine höhere Traglast als die originalen von FIAT, aber egal, es musste ein Einzelgutachten her.
Das haben wir dann beim TÜV/DEKRA bekommen für 186€.

Das theoretisch max. zGG. kann trotz Light-Fahrgestell dann bis zu 4.090 kg betragen.
Die Hinterachslast erhöht sich auf 2240kg, vorne bleibt es bei 1850kg.
ACHTUNG!: Durch den Einbau der Luftfederung hat sich auch die Fahrzeughöhe um 14cm auf 3040-3050 erhöht. (je nach Druck)
Ich habe das mal aufgeschrieben, weil es ja dazu immer wieder Unklarheiten gibt und manch anderer hier ja auch sowas vorhat.
Vielleicht konnte ich helfen?
Gruß
Andreas

Pechvogel am 29 Sep 2022 12:45:56

taps hat geschrieben:...ACHTUNG!: Durch den Einbau der Luftfederung hat sich auch die Fahrzeughöhe um 14cm auf 3040-3050 erhöht. (je nach Druck)

Also entweder hast Du dich mit Zentimetern und Millimetern vertan oder mit der Gesamthöhe??
Durch den Einbau der Luftfeder ist doch Dein Womo an der Hinterachse nicht von 2900mm auf 3040mm angehoben worden??
Als ich die LuFe in meinem Womo eingebaut habe waren das, mit wenig Druck da leer, vielleicht ein Zentimeter aber doch nicht 10cm?!!




Grüße
Dirk

mv4 am 29 Sep 2022 12:52:44

das wirkt sich je nach Fahrzeug anders aus...bei meinen jetzigen Fahrzeug sind es am Heck auch 14 cm...mit 80 PSI Druck (ist natürlich nicht der Druck den ich fahre...da sind es max 60PSI) ..also am Heck sollten schon mehr wie ein paar cm sein die das Fahrzeug höher kommt.

taps am 29 Sep 2022 14:15:45

Pechvogel hat geschrieben:Also entweder hast Du dich mit Zentimetern und Millimetern vertan oder mit der Gesamthöhe??

na noch mal für Dich Dirk:
14cm=140mm :lol:
Pechvogel hat geschrieben:Durch den Einbau der Luftfeder ist doch Dein Womo an der Hinterachse nicht von 2900mm auf 3040mm angehoben worden??

Doch der TÜV-Mensch hat es gemessen...
Hatte an der Luftfederung 2Bar drauf, da im Moment das Womo sehr leer ist (unter 3,5t)

Ich war auch etwas überrascht, da das Womo per se schon nicht gerade ist und ich immer vorn auf die Keile muss bei ebenem Untergrund.
Das hat sich nun verstärkt durch die Luftfederung, auch, wenn ich nur den Mindestdruck von 0,5Bar drauf habe.

Gruß
Andreas

Pechvogel am 29 Sep 2022 15:58:55

taps hat geschrieben:na noch mal für Dich Dirk:
14cm=140mm :lol:

Ah, jetzt wo Du das sagst... :mrgreen:

Wenn ich bei meinem Womo den Mindestdruck von 0,5 Bar ( oder selbst bei 1 Bar ) in der LuFe habe dann steht das genauso da wie wenn gar keine LuFe eingebaut wäre.
Wie auch? Der Luftbalg ohne / mit 0,5Bar Druck hat doch nicht die Kraft das Womo aus der Blattfeder zu heben??
Wenn allerdings das Womo an der Hinterachse bereits derart eingefedert ist dass der Luftbalg "auf Block"/am Anschlag ist, dann wären 0,5Bar oder 1Bar viel zu wenig ( für den Luftbalg )?!!



Grüße
Dirk

rolf51 am 02 Okt 2022 17:27:07

Hallo,
kann die Ausführung von Dirk bestätigen.

taps am 30 Okt 2022 09:53:57

Hallo,
mir ist bezüglich der Fahrzeughöhe eingefallen, dass ich ja schon mit der Umrüstung auf "18-Zoll etwas höher gekommen bin.
Ohne das mir das bisher bewusst war...
Gruß
Andreas
und Allen einen schönen Sonntag:-)

Pechvogel am 30 Okt 2022 10:03:15

Hast Du dann den Tacho angleichen lassen?
Wenn halber Felgendurchmesser + Reifenhöhe ( = Fahrzeughöhe über Boden ) größer geworden ist müsste ja auch der ( Abroll- ) Umfang größer geworden sein?
Und dann müsste der Tacho zu wenig anzeigen?!?




Grüße
Dirk

taps am 30 Okt 2022 10:27:57

Der Tacho zeigt doch immer zuwenig an oder? Orientiere mich ohnehin am Navi.

maxmara am 30 Okt 2022 10:49:58

mkiefer hat geschrieben:Danke wieder was gelernt. F1 Bei deinem Fahrzeug ist eine Zulassung bis 4,0 to möglich. F2 Ist aber mit 3,5to zugelassen


Die von einigen Ausbauern als Option gegen einen Aufpreis lieferbaren 4t-Fahrwerke, können wiederum gegen Gebühr mittels Eintragung in die Fahrzeugpapiere auf 3,5t abgelastet werden. Unverändert von der Gesamtgewichtsreduktion bleibt die erhöhte Achslast des 4Tonners erhalten, das Gesamtgewicht darf allerdings die 3,5t-Grenze nicht überschreitet. Das gilt auch für Österreich und die Schweiz, wo es eines Pickerls bzw. der GO-Box dann nicht bedarf.

drkklaus hat geschrieben: Österreich das Pickerl oder die GO-Box Bei Überschreitung von F.1 (oder einer der jeweiligen Achslasten) kann die Weiterfahrt untersagt werden.

drkklaus hat geschrieben:Ergo ==> Je höher die Werte der technischen Zulässigkeit, desto mehr Spielraum habe ich bei der Ladungsgestaltung.


Wir haben uns außerdem für die Gewichtsreduktion entschieden, damit unser Sohn (35) den Yosemite auch fahren darf.

Pechvogel am 30 Okt 2022 13:46:18

maxmara hat geschrieben:…Die von einigen Ausbauern als Option gegen einen Aufpreis lieferbaren 4t-Fahrwerke, können wiederum gegen Gebühr mittels Eintragung in die Fahrzeugpapiere auf 3,5t abgelastet werden…

Wir sind zwar mittlerweile OT aber:

Die Maxi-Fahrwerke sind dann nicht nur teurer, sie wiegen auch mehr.
D.h. Maxi abgelastet auf 3,5t hat weniger Zuladung als das 3,5t Light-Fahrwerk.



Grüße
Dirk

BikeAir am 30 Okt 2022 17:50:44

Campertobi hat geschrieben:Ich fasse in meinem Fall zusammen.

F1 die 3850 eintragen lassen.
F2 die 3500 lassen
7.1 dann 1850 wie bisher
7:2 dann bisher 2000 auf 2240
8.1 dann 1850 wie bisher
8.2 dann bisher 2000 kann das dann auf 2240 obwohl F2 auf 3500 bleibt??

Gruß
Jürgen


Wenn ich das in Bezug auf ein Light FW lese, wäre das ja fast ein Königsweg, wenn man die HA technisch auf 2.240kg auflasten könnte, die VA aber so beläßt. Die Achslast Vorne von 1.850kg braucht man eh meist nicht, außer bei Alkovenmodellen.
Dann hätte man technisch ja etwas vergleichbares zu
maxmara hat geschrieben:Die von einigen Ausbauern als Option gegen einen Aufpreis lieferbaren 4t-Fahrwerke, können wiederum gegen Gebühr mittels Eintragung in die Fahrzeugpapiere auf 3,5t abgelastet werden. Unverändert von der Gesamtgewichtsreduktion bleibt die erhöhte Achslast des 4Tonners erhalten, das Gesamtgewicht darf allerdings die 3,5t-Grenze nicht überschreitet.[........]


Denn so habe ich das in etwa gemacht, mein Maxi FW 4,5t mit VA 2.100kg und HA 2.500kg unter Beibehaltung der Achslasten auf 3,5t abzulasten.

Das o.g. ist wohl das einzige, das bei einer Auflastung überhaupt Sinn macht, eine überlastete HA, technisch korrekt auf 2.240kg aufzulasten, ohne die 3,5t Grenze zu reißen, also quasi "freies Gewicht" von vorne nach hinten zu legen. Vor allem, weil man sich damit, die sinnfreie Auflastung auf 3.850kg erspart, die einem nur Nachteile (>3,5t) bringt, aber kein kg mehr technisch fehlende Erhöhung auf der HA bringt, denn dort ist die Überlastung die Regel und weniger die Ausnahme

Einc richtiges, 4,2 - 4,5t Fahrwerk dagegen wäre aber immer noch die deutlich besser Wahl, weil es dazu ja noch die größeren Bremsen mitbringt, deshalb würde ich immer wieder bei einem Neukauf ein Maxi FW oder vergleichbar nehmen und dann ggf. ablasten.


Grüße

maxmara am 30 Okt 2022 19:25:17

Pechvogel hat geschrieben:Maxi-Fahrwerke sind dann nicht nur teurer, sie wiegen auch mehr.
D.h. Maxi abgelastet auf 3,5t hat weniger Zuladung als das 3,5t Light-Fahrwerk.

Ja, ca 85kg Mehrgewicht zum Light-Fahrwerk. Dafür gibt es verstärkte Hinterachsblattfedern, größere Bremsscheiben und leistungsfähigere Bremskraftverstärker als bei den 3,5t.LF und HFahrwerken. Hymer hatte beim Yosemite stattliche 1785€ verlangt. Wie hoffen auf etwas mehr Sicherheitsreserve, trotz des Mehrgewichtes.

Pechvogel am 30 Okt 2022 23:25:30

maxmara hat geschrieben:Ja, ca 85kg Mehrgewicht zum Light-Fahrwerk…

Es gibt Aufbau-Hersteller die ordern den Ducato mit einem 60Liter-Tank statt dem 90Liter-Tank um bei <3,5t mehr Zuladung zu bekommen. Obwohl das nur gerade mal 24kg ausmachen.




Grüße
Dirk

Pechvogel am 30 Okt 2022 23:35:29

BikeAir hat geschrieben:…Wenn ich das in Bezug auf ein Light FW lese, wäre das ja fast ein Königsweg, wenn man die HA technisch auf 2.240kg auflasten könnte, die VA aber so beläßt.

In Verbindung mit einer ( für den Zweck passenden ) Zusatzluftfederung und passenden Reifen ( ggf. Felgen ) geht das.



Grüße
Dirk

BikeAir am 30 Okt 2022 23:39:11

Pechvogel hat geschrieben:[..]
Die Maxi-Fahrwerke sind dann nicht nur teurer, sie wiegen auch mehr.
D.h. Maxi abgelastet auf 3,5t hat weniger Zuladung als das 3,5t Light-Fahrwerk.

Grüße
Dirk


Jede sinnvolle Auflastung bringt ein Mehrgewicht, aber auch eine deutliche Zunahme der fahrphysikalischen Sicherheit. Ein normales LightFW, besonders mit ausgiebigem Überhang ist hinten immer in der Grenzbelastung.
Ein aufgerüstetes Fahrwerk hat deutlich bessere Fahreigenschaften, ein Maxi FW dazu noch größere Bremsen, deutlich weniger Wankneigung, größere Stoßdämpfer / Federn und 16" Räder
Ich kenne 3 Fahrzeuge mit Light FW, der KaWA von Freunden ist nicht durch den ersten TÜV gekommen, weil die Blattfedern schon negativ gingen, beim Knaus (7m Sky TI) meines Nachbarn war ich froh, nach 12km wieder aussteigen zu dürfen und der 7,5m Sunlight meines Nachbarn war noch schlimmer. Wanken ohne Ende und die Bremswirkung war gefühlt klar schlechter.

Es mag sein, das jemand der ein Maxi nie gefahren ist, es nicht beurteilen kann, wer abe beide Varianten kennt, wird nicht mehr auf ein Maxi (oder Benz vergleichbares) verzichten wollen.

Ich meine bei meinem Hymer Duc mit Al_Ko HA war das Mehrgewicht auch nur ca 40 - 45kg und keine 80kg. Und die Vorteile überwiegen die Nachteile sehr deutlich.

Übrigens, der o.g. KaWa musste dann mit eine Zusatzluftfeder ausgerüstet werden, damit er durch den TÜV kommt, was wiegt die dann eigentlich?

Grüße

Pechvogel am 30 Okt 2022 23:57:59

BikeAir hat geschrieben:…was wiegt die dann eigentlich?

Das fängt, je nach Ausstattung / Umfang bei etwa 6-7kg an.

Und die größeren Bremsen, stärkere Stoßdämpfer ( die auch stärkerer Last ausgesetzt sein sollten ),… nutzen einem nicht so ganz viel wenn man in Österreich auf die Waage muß und wegen der 80kg die Gattin auf dem Parkplatz bleiben muss! :mrgreen:




Grüße
Dirk

BikeAir am 31 Okt 2022 00:03:32

Wußtest Du noch nicht, das das Laden eines WoMos im Weglassen des Überflüssigen liegt? Dann passt das dann auch wieder mit der Frau :mrgreen:

Grüße

Pechvogel am 31 Okt 2022 00:09:32

Und was machst Du dann mit dem ganzen Platz im Kleiderschrank? :eek:
:mrgreen: :mrgreen:



Grüße
Dirk

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