Hallo,
angeregt durch einen Beitrag in einem anderen Themenbereich möchte ich gerne einmal ein paar Informationen zum Thema loswerden, ohne Paragraphen nennen zu müssen (ist schon länger her, wo ich mich darum kümmern musste)!
In dem Beitrag wurde obige Frage gestellt.
Hier ein paar Gedanken dazu:
Klar, man kann eine Anhängevorrichtung kaufen ohne einen Elektrosatz. Auf den ersten Blick ist die Kupplung vom Elektrosatz losgelöst und jeweils eine eigene Teilegruppe. Das hat den Vorteil, dass man wählen kann, ob man einen 7 oder 13 poligen Elektrosatz einbauen möchte oder der Elektrosatz bestimmte Funktionen erfüllen soll (z.B. mechanische oder elektronische Anhängererkennung usw). Dann möchte man die AHK starr, abnehmbar, schwenkbar oder als Anhängebock! Da macht es ja Sinn, AHK und Esatz getrennt zu führen, das ganze aber als Bausatz individuell anzubieten!
Man kann eine AHK ohne Elektrosatz durchaus montieren, aber dann ist die Verwendung auf ein absolutes Minimum eingeschränkt. Allein schon die Verwendung von "Wildwannen" im öffentlichen Straßenverkehr wird sehr UNvorsichtig gehändelt. Selbst diese müssen eine Bauartprüfung vorweisen und - wenn sie Beleuchtungseinrichtungen und Kennzeichen - sichtlich behindern, eine Wiederholung dergleichen haben. Und da haben wir schon den Esatz in der Pflicht. Ansonsten sind sie nur für den Einsatz fernab der Straßen nutzbar. Die Praxis sieht anders aus, ich wohne auf dem Land :roll:
Bleiben wir noch kurz bei der Lichttechnik!
Ihr werdet keine Prüfnummer bei Elektrosätzen finden. Da trollen sich tolle Bausätze herum, die in Deutschland zwar gekauft, aber gar nicht verwendet werden dürfen. Darüber könnte man ein lustiges Taschenbuch schreiben!!
Wichtig ist: Die Fahrzeugbeleuchtung muss auf das Produkt hinter dem Fahrzeug (also Anhänger, Fahrradträger oder Lastenträger) übertragen werden können. Bei Verwendung von Fahrrad- oder Lastenträgern ist die Verwendung einer NSL-Abschaltung (Nebelschlussleuchtenabschaltung :ja: ) zwingend vorgeschrieben. Sie verhindert im starken Nebel, dass der Träger das Licht der NSL des Fahrzeuges reflektiert und womöglich den Fahrer oder andere blendet. Beim Anhänger sieht die Sache anders aus, der Anhänger ist ein eigens Fahrzeug (obwohl: kein KRAFTfahrzeug) Das wissen die Wenigsten - fragt mal euren WOMO Händler, ob er den Unterschied kennt :lach:
Ob CAN- Bus Elektronik oder alte Elektrik des Fahrzeuges.....das ist hier egal - oben geht es um das, was aus der Steckdose hinten heraus kommt!!
Zur AHK: Früher musste ja eine AHK von einer Prüforganisation abgenommen und im Fahrzeugschein eingetragen werden. Später gab es nur noch Datenblätter, die mitzuführen waren und seit mehreren Jahren ist das auch überflüssig. Die meisten AHK's sind mit einer EU-Prüfung versehen. Hiernach entfällt eine Anbauabnahme.
Aber:
- Es gibt immer noch Kupplungen, die lediglich ein Prüfzeichen haben und die abgenommen werden müssen. Hier also zu einer Prüforga und begutachten lassen.
- Es gibt auch AHK's die immer noch eine so genannte Einzelabnahme besitzen (Sonderanfertigungen, Kleinserien o.ä.)
Selbst bei einer AHK mit EU Prüfung ist aber der Inhalt der Montageanleitung zu beachten. Die Prüfung gilt nur dann, wenn deren Inhalte erfüllt wurden!!
Da kann z.B. drin stehen:
- Dass ein passender Elektrosatz zu montieren ist (Aha, da haben wir schon unser Dilemma!!)
- Dass der Bausatz nur von Fachpersonal montiert werden darf (also nix mit Montage unterm Sternenzelt dehämm!!)
- Dass die Montage von einem Gutachter überprüft werden muss (Bestätigung mit Stempel in der Montageanleitung wäre eine Möglichkeit)
Das Thema ist also umfassender als man glauben könnte!
Daher noch ein paar Tipps:
- Manche elektronische Probleme des Fahrzeuges lassen sich beheben, wenn man die Steckdose besser pflegt - und vor allem einen passenden Elektrosatz einbaut! Geringste Spannungsstörungen in der Steckdose können Fehleranzeigen im Fahrzeug auslösen, und man sucht verzweifelt in der Fahrzeugelektronik danach!!
- Abnehmbare AHK's immer schön abnehmen und sauber halten (auch die Aufnahme), dann hält so ein Teil ein Autoleben lang. Nichtpflege führt zu Funktionsstörungen der Mechanik.
- Wird durch den Kugelhals das Nummernschild verdeckt oder die NSL, dann muss sie sowieso abgenommen werden, wenn sie nicht benutzt wird. Das Thema Haftung bei einem Auffahrunfall, bei der das vordere Fahrzeug eine abnehmbare AHK drangelassen hat, führt auch immer wieder zu Diskussionen! In den Betriebsanleitungen steht zwar, dass sie bei Nichtbenutzung zu entfernen ist, aber daraus erschließt sich noch keine Mithaftung bei einer Schadensvergrößerung! Punkt! Das Thema ist von den Herstellern juristisch durchgeprüft worden! In dem Fall ist die AHK einer starren Version gleichgesetzt.
So, ich denke, ich habe jetzt einmal ein wenig Klarheit in das Thema geschafft.
Hintergrund: Ich war jahrelang mit der Materie befasst, auch was rechtliche Grundlagen, Auslegungen, Definitionen und Ausführung betrifft. Dabei stand ich in steten Kontakt mit Herstellern wie Westfalia, Brink, GDW, Bosal, Jäger (Beide), ECS, usw...Vieles hat sich seitdem auch nicht geändert :wink:
Gruß
Andreas

