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Klage gegen Fiat - Hubstützen trotzdem einbauen lassen?


Mann am 28 Nov 2020 12:47:12

wie würdet Ihr entscheiden, ich habe wegen der Abgasproblematik eine Klage gegen Fiat laufen, und einen Termin zum Einbau von Hubstützen, Insider wissen, nicht gerade preiswert.
Was würdet Ihr machen? Hubstützeneinbau stornieren? Ich weiß aber nicht wie lange die Klagegeschichte sich hinzieht, und ich möchte ungern die nächsten Jahre auf Hubstützen verzichten, zumal ich mich bei positiven Bescheid für eine Rückgabe und gegen eine Gutschrift entschieden habe.
Meine eigentliche Frage, werden solche Extras wie besagte Hubstützen, Lithium, Alarm und andere nachträgliche Einbauten gutgeschrieben oder gilt bei Rückgabe nur der ehemalige Kaufpreis.

Danke


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nanniruffo am 28 Nov 2020 12:59:42

Wenn einen derartige Themen bewegen, ist es vielleicht besser man lässt eine Hubstützennlage nachrüsten, die bei Wandlung des Fahrzeuges schadlos abzubauen und am neuen Fahrzeug zu verwenden ist. (z.B. SHR oder Alko H4)

Tom

Pechvogel am 28 Nov 2020 13:02:53

Falls es zu einer Rückgabe kommt glaube ich kaum dass Fiat für irgendwelche Zusatzausstattung aufkommen muß die sie nicht selber, im Werk, eingebaut haben.
Außerdem muss man sich u.U. eine Nutzung anrechnen lassen.

Und wie lange eine Klage läuft? :nixweiss:
Bei VW hat das Jahre gedauert.



Grüße
Dirk

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mv4 am 28 Nov 2020 13:06:00

also wenn du auf auf eine Rückgabe hoffst...dann würde ich nix einbauen lassen...und gutgeschrieben bekommst du mit Sicherheit nix..im Gegenteil, du hast das Fahrzeug verändert..da werden dir eher die Kosten für das zurück versetzen in dem ursprünglichen technischen Zustand angerechnet.

Die Frage ist ja ob es überhaupt dazu kommt, und wann. Und wieviel du für das Mobil bei Rückgabe bekommst. Wenn du bei VW hinsiehst ...weißt du in etwa wie lange sich das bei Fiat hinzieht..da würde ich sogar darauf wetten das sich das noch länger hinzieht.

wolfherm am 28 Nov 2020 13:17:31

Lass es einbauen, nutze es und erfreue dich daran. Bis das juristisch abschließend geregelt ist, fährst du wahrscheinlich schon den Nachfolger.

HolgerB am 28 Nov 2020 14:04:11

Moin
Wir haben gegen VW geklagt.
Über 3 Jahre hat sich das hingezogen.
Da du jeden Km angerechnet bekommst den du fährst sollest du jetzt schon wissen ob du ihn zurück geben willst oder Geld.
Wenn du ihn zurück geben willst solltest du wenig fahren und nichts weiter verbauen.
Wenn du Geld haben willst dann mach das was du mit dem Fahrzeug vorhattest.

Gast am 28 Nov 2020 15:12:27

Ein vernünfiger Beitrag... dafür ein :top:

Mann am 28 Nov 2020 16:58:46

ich bedanke mich für eure Gedanken.

Duelken50 am 11 Mär 2021 17:46:14

Hallo
In der Klageschrift gegen FIAT bzw. dem Nachfolgeunternehmen wird der Kaufpreis einschließlich eingebautem Zubehör laut Kaufvertrag als Klagesumme angegeben.
Nachträgliche Ein- oder Anbauten werden da nicht berücksichtigt.
Die Formel für den Wertverlust der gefahrenen Kilometer lautet:
Kaufpreis / 350.000 KM * ((Tachostand bei Klageeinreichung) - (Tachostand bei Übernahme)) = Abzug
Das Ganze in Euro als Beispiel:
100.000€ /350.000 * (40.000-10) = 11.425,71€ Abzug


Gruß
Helmut

BiggiK am 11 Mär 2021 19:05:00

Duelken50 hat geschrieben:Die Formel für den Wertverlust der gefahrenen Kilometer lautet:
Kaufpreis / 350.000 KM * ((Tachostand bei Klageeinreichung) - (Tachostand bei Übernahme)) = Abzug
Das Ganze in Euro als Beispiel:
100.000€ /350.000 * (40.000-10) = 11.425,71€ Abzug


Gruß
Helmut


Hallo Helmut,
Die Formel ist meines Wissens nach nicht festgelegt. Der Richter entscheidet in seinem Urteil welche gesamtlaufleistung er ansetzt. Bei pkw im vw Skandal gibts Urteile mit 250000 km und welche mit 350000 km.
Je höher die angenommene gesamtfahrleistung, desto besser für den Kläger, da der Abzug für die gefahrenen Kilometer dann geringer ist.
Gruß Birgit

ManfredK am 11 Mär 2021 19:40:04

Bei Wohnmobilen kommt üblicherweise kein km-Abzug zum Ansatz sondern die "Nutzungsdauer" um auch dem Teilbereich "Wohnen" Rechnung zu tragen.
Je nach Gericht kommt eine Nutzungsdauer von 15 - 25 Jahren zum Ansatz (unabhängig von der Kilometerleistung)

Bergbewohner1 am 12 Mär 2021 18:29:54

ManfredK hat geschrieben:Bei Wohnmobilen kommt üblicherweise kein km-Abzug zum Ansatz sondern die "Nutzungsdauer" um auch dem Teilbereich "Wohnen" Rechnung zu tragen.
Je nach Gericht kommt eine Nutzungsdauer von 15 - 25 Jahren zum Ansatz (unabhängig von der Kilometerleistung)

Wie kommst du denn auf so eine Aussage :?:
Habe vor paar Monaten Kaufrückabwicklung gehabt, da gings 100% nur um die gefahrenen Kilometer-nix mit Nutzungsdauer :!:

silverghost am 06 Jul 2021 14:11:33

Hallo
aufmerksam habe ich die Frage und die vorliegenden Antworten gelesen.
Auch ich habe Fiat verklagt.
Anbei Auszug aus der Klageschrift.
Dort wird explizit auch das nachtäglich eingebaute Zubehör wie E&P Hubstützen, Motoradbrücke usw aufgeführt und bei der Schadensforderung berücksichtig.
Auszug1
Kaufpreiszahlung
Am 03.09.2013 erwarb die Klägerseite das nachstehend aufgeführte Fahrzeug:
Brutto Kaufpreis: Hersteller/Typ: Fahrzeug-Ident.-Nr. Motorart:
Außerdem hat die Klägerseite Aufwendungen gemacht, und zwar Zubehör im Gesamtwert von 11.834,34 € verbaut bzw. angschafft.
3,0 Liter Beweis: Kaufbestätigung vom 03.09.2013 als
120.950,00 €
Fiat Ducato Dethleffs Globerotter I 7850-2
ZFA25000002546257
Beweis:
Rechnungen als
Der Tachometer des streitgegenständlichen Fahrzeugs weist aktuell einen Kilometerstand von 99025 km aus.
Manipulationssoftware
Die Beklagten haben den mit einer rechtswidrigen Motorsteuerungssoftware manipulierten Motor des streitgegenständlichen Fahrzeugs entwickelt und in den Verkehr gebracht. Dies erfolgte durch den Einsatz gesetzeswidriger Emissionsminderungsstrategien in der Abgasbehandlung. Das streitgegenständliche Fahrzeug hält die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte im Straßenbetrieb nicht ein.
Auszug 2
Nutzungswertersatz
Zu Gunsten der Beklagten ist dabei zu berücksichtigen, dass unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung die Klägerseite sich die gezogenen Nutzungen entgegenhalten lassen muss.
Vorliegend sind dabei die von der Klägerseite gefahrenen Kilometer in Ansatz zu bringen. Der Anspruch berechnet sich nach der Formel
(Gefahrene Kilometer * Kaufpreis) / (gewöhnliche Gesamtlaufleistung - Tachostand bei Kauf).
(BGH, Urteil vom 17.05.1995; Az.: VIII ZR 70/94; BGH, Urteil vom 09.04.2014; Az.: VIII ZR 215/13) Die gewöhnliche Laufleistung von Fahrzeugen dieser Art beträgt 350.000 km.
Beweis: Sachverständigengutachten.
Der Tacho-Stand des streitgegenständlichen Fahrzeugs betrug bei Kauf 0 km. Beweis: Kaufvertrag, bereits vorgelegt als
- Anlage KGR 1 -.
82
Daraus ergibt sich eine in Ansatz zu bringende (Rest-)Gesamtlaufleistung von 350000 km.
Zum Stichtag der Klageerstellung betrug der Tachostand 99025km. Abzüglich der bereits im Kaufzeitpunkt vorhandene Laufleistung von 0 km ergibt sich, dass der Kläger mit dem Fahrzeug bislang 99025 km gefahren ist.
Unter Anwendung der vorstehenden Formel ergibt sich damit ein zu Gunsten der Beklagten zu berücksichtigender Nutzungsentschädigungsanspruch in Höhe von
34.220,21 €.
Daraus ergibt sich folgende Berechnung des Schadenersatzanspruchs:
Kaufpreis
Aufwendungen
- Nutzungsentschädigung Gesamt
7. Feststellung Annahmeverzug
120.950,00 €
11.834,34 €
34.220,21 €
98.564,13 €

zur Information, die gesamte Klageschrift sind insgesamt 84 Seiten !
Ich hoffe, dass nun alles klar ist.
Was dabei rauskommt steht in den Sternen, wer aber schon im Vorfeld aufgibt hat verloren.

Mann am 06 Jul 2021 14:18:01

silverghost hat geschrieben:zur Information, die gesamte Klageschrift sind insgesamt 84 Seiten


bei mir sind es 86 :D

silverghost am 06 Jul 2021 14:40:11

mein RA hat wahrscheinlich weniger Absätze in der Klageschrift !! aber egal... das Ergebnis zählt. Die Frage ist....wann kommt das ?

Mann am 06 Jul 2021 16:49:31

silverghost hat geschrieben:mein RA hat wahrscheinlich weniger Absätze in der Klageschrift !! aber egal... das Ergebnis zählt. Die Frage ist....wann kommt das ?


also ich hatte schon Termin im Mai, dann wurde seitens des Landgerichts verschoben auf August, da bin ich aber im Urlaub und brauche nicht teilnehmen.

silverghost am 06 Jul 2021 17:19:19

Gut Ding will Weile haben.
August ist ja bald. Drücke die Daumen dass es ein positives Urteil geben wird.
grüsse

Mann am 06 Jul 2021 17:22:04

silverghost hat geschrieben:Gut Ding will Weile haben.
August ist ja bald. Drücke die Daumen dass es ein positives Urteil geben wird.
grüsse


ich hab ja Schadenersatz gewählt und nicht Rückabwicklung, sonst hätte ich die Hubstützen nicht nachgerüstet und auf Lifepo umgerüstet.

Mann am 06 Jul 2021 17:23:38

Mann hat geschrieben:Danke dir, ich hab ja Schadenersatz gewählt und nicht Rückabwicklung, sonst hätte ich die Hubstützen nicht nachgerüstet und auf Lifepo umgerüstet.

silverghost am 06 Jul 2021 19:22:52

Ich glaube dass Fiat Vorschläge unterbreiten wird bevor eine rückabwicklung erfolgen würde.
Warten wir mal ab.

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