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Moin zusammen, möchte mich kurz vorstellen: ich bin Torsten 58 Jahre alt. Meine Frau Marita und ich sind seit knapp einem Jahr Besitzer oben genannten Mobils. Es gibt momentan folgende Problematik: Das TV Gerät ist hinter der Rückenlehne verbaut und fährt mittels Tastendruck nach oben.Diese System hielt ca. einen Monat, dann wurde es aufgrund eines Defekts komplett getauscht.Nun gut acht Monate später Ist es wiederum defekt ( andere Fehler als beim erstenmal ) und muss lt Händler nochmals getauscht werden. Der Knackpunkt ist, dass das Fahrzeug seit April aus der Gewährleistung ist und entsprechend ich die Kosten übernehmen soll/muss. Wie seht ihr den Fall? Grüße Torsten Hallo Thorsten! Das könnte ein Kulanzfall werden. Frage mal ganz gezielt nach Kulanz. Eventuell werden die Kosten ganz oder teilweise übernommen. Einen Anspruch darauf hast du allerdings nicht. Gruß Hans Meines erachtens ist durch den Austausch des defekten Gerätes ja ein Neugerät eingebaut worden und somit entsteht eine erneute Garantie von 2 Jahren. Hat also mit der Garantie des Fahrzeugs eigentlich nichts gemein. Gruß Gerald
Das stimmt so nicht Gerald. Gewährleistung gibt es 2 Jahre lang nach Kaufdatum. Eventl. Kulanz! grüsse Frank .... oder eben Gewährleistung aufs Mobil wenn es ein gewerblicher Verkäufer war. Das reparieren oder tauschen eines Gewährleistungsfalls verlängert nicht die Gewährleistung von einem Jahr bei Gebrauchten. Nur die Zeit des Werkstattaufenhaltes kann dazu gerechnet werden. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Ich meinte ja nicht die Garantie des Fahrzeugs, sondern die Garantie eines Gerätes, hier der TV. Ich frage mich schon, was einzelne Geräte wie TV, Ladebooster, Solarpanels, Mischerarmatur, Kühlschrank mit der Gesamtgarantie eines Fahrzeugs zu tun haben sollen. Da passt so einiges nach meiner Auffassung nicht zusammen. Aufbau und Fahrzeug schon, bei eingebauten Geräten will mir nicht so ganz in den Sinn. Aber was solls. Gruss Gerald Der TE schreibt: "sind seit knapp einem Jahr Besitzer oben genannten Mobils." Knapp ein Jahr sollte also noch - so es denn ein gewerblicher Verkäufer war - innerhalb der Gewährleistung sein. Garantie kann abgelaufen sein, die Gewährleistung würde aber noch greifen. Wenn das Wohnmobil als Einheit mit den Geräten verkauft wurde, dann gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung für alles im gleichen Umfang. Verschleißteile sind immer ausgenommen. Beim Austausch oder Reparatur verlängert sich die Zeit nicht. Bei einer freiwilligen Garantie einzelner Hersteller für Geräte, kann das abweichen. Es gelten dann die Bedingungen der jeweiligen Hersteller. So wie ich es verstanden habe, ist nicht der Fernseher das Problem, sondern der Mechanismus zum Ausfahren. Das Teil gehört auf jeden Fall zum Fahrzeug. Gruß Hans ... ohne TE ist halt jetzt doof weiterzudiskutieren / -spekulieren. :-( Moin, erstmal vielen Dank für die Antworten. Die Erstzulassung des Mobils war 4/2019 heißt die Gewährleistung ist abgelaufen. Das Problem ist der Auszugmechanismus Der Fernseher ist OK.Händler hat Kulanz abgelehnt, ebenso Hersteller Knaus laut Händler. Habe heute nochmal eine Mail an Knaus geschickt und den Fall geschildert, weil ich nicht ganz glaube das mein Händler das dort zur Sprache gebracht hat Danke und Grüße Torsten Wahrscheinlich musst du auf Kulanz hoffen, die aber selten gewährt wird. Der Händler wird sich da nix ans Bein binden, wenn knaus keine Kulanz gewährt Gruß Birgit Nochmal, die EZ war 2019 und die GARANTIE (des Herstellers) ist abgelaufen. Konkrete Frage an den TE: hast Du das Mobil vor weniger als einem Jahr von Privat oder von einem Händler gekauft? Das entscheidet dann ob Du noch GEWÄHRLEISTUNG (gegenüber dem Verkäufer) hast. Fahrzeug wurde bei einem Händler erworben
Wenn du bei einem Händler gebraucht gekauft hast, dann hast du mindestens ein Jahr gesetzliche Sachmängelhaftung, früher Gewährleistung. Wenn das Kaufdatum vor knapp einem Jahr war, dann muss der Händler die Kosten übernehmen! Gruß Hans
Warum "mindestens"? Der BGH hat doch 2015 die Verkürzung auf 1 Jahr zu unzulässig erklärt?!! Grüße Dirk Moin Hans, grundsätzlich richtig, was Du postest. Aber! Nach 6 Monaten gilt die Beweisumkehr! Der Käufer muss dem Händler also nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs der Mangel dem Händler bereits bekannt war... Und dann hat sich das aufgrund der meist vorliegenden Beweisnot der Anspruch erledigt. Das steht auch so in Deinem ADAC-Link. Grüße der Duc
Wenn innerhalb der Garantie / Sachmängelhaftung ein Teil getauscht / repariert wird so verlängert sich die Garantie / Sachmängelhaftung auf dieses Teil NICHT!! D.h. wenn dir nach 23 Monaten der Kühlschrank kaputt geht und Du einen neuen bekommst dann hat dieser, theoretisch, keine Garantie / Sachmängelhaftung mehr. Theoretisch weil die Gerichte i.d.R. davon ausgehen dass wenn das Teil innerhalb der ersten drei Monate nach Reparatur / Austausch wieder kaputt geht, die Reparatur nicht "geglückt" ist. Etwas anders wenn Du z.B. im Baumarkt einen Akku-Schrauber kaufst, dieser nach 23 Monaten seinen Dienst quittiert und sich der Baumarkt darauf einlässt den Akku-Schrauber zurück zu nehmen und Dir den Kaufpreis zu erstatten. Wenn Du dann mit dem erstatteten Geld einen neuen Akku-Schrauber kaufst, hat der ab Kaufdatum natürlich wieder 24 Monate Sachmängelhaftung. :mrgreen: ( In der Sachmängelhaftung steht natürlich immer nur der Verkäufer. Der haftet dafür dass die gekaufte Sache, zum Kaufzeitpunkt, mängelfrei war. Insofern kann eine gekaufte Sache keine Sachmängelhaftung haben sondern der Verkäufer muss eine geben.... ) Grüße Dirk Hallo! Das Problem könnte die Beweispflicht sein. Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei der Übernahme vorhanden war. Wenn der Händler auf stur schaltet, könnte das sein Argument zur Ablehnung sein. Gruß Hans
Ja, das ist so und das kann zum Problem werden! (Sorry! Ich habe deinen Beitrag erst jetzt gelesen) Gruß Hans
Der TE könnte aber argumentieren dass die gleiche Baugruppe schon vier Wochen nach Kauf nicht i.O. war und das evtl. :nixweiss: auch beweisen. D.h. der Sachmangel "defekter Fernseher" bestand schon bei Übergabe! Grüße Dirk Was genau ist denn am Auszug defekt? Es gibt bestimmt in Deinem Bekannten Kreis einer der Dir das Repariert oder vielleicht auf Manuel umstellen kann. Wenn es der Motor zum ausfahren sein sollte der kaputt ist, den kann man sicher ersetzen. Schreibe mal was das Problem ist. Gruss werner :roll: Unter Gewährleistung fallen "nur" techn. relevante Sachen, ob ein Auszug dazu gehört ist fraglich. Da gibt es Gerichtsurteile dazu, das wurde mir auch sehr deutlich von Hymer in Sulzemoos deutlich gemacht.
Ich glaube, du verwechselt etwas, ausgeschlossen sind Gebrauchsspuren und Verschleißteile. Was sind Gebrauchsspuren und Verschleißteile? Da sind die Händler im Schadensfall sehr kreativ :) Gruß Hans Guten Abend zusammen, wollte euch kurz auf den neuesten Stand bringen. Knaus hat sich bereit erklärt den neuen Auszug kostenlos an meinen Händler zu liefern, die Einbaukosten teile ich mir mit dem Womohändler, Ich denke da kann ich mit Leben. Grüße und Danke für die Antworten und Tipps....Torsten Ich würde mir den alten dann geben lassen und versuchen, den zu reparieren. Dann verreckt der neue wenigstens nicht mehr :razz: Torsten, schön, dass Du mitteilt, was daraus geworden ist. Da hast Du eigentlich das maximale Ergebnis erzielt und kannst wirklich zufrieden sein. |
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