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Bestellung Wohnmobil Mehrwertsteuer


Iceman0411 am 13 Dez 2020 10:16:49

Kurze Vortellung: mein Name ist Jürgen wir fahren seit 20 Jahren Wohnwagen und Wohnmobil -als letztes hatten wir einen Ford ,
diese haben wir vor 2 Monaten verkauft und ein Neues Fahrzeug bestellt , RollerTeam Zefiro 284 TL


Nun unser kleines (teueres) Problem,
wir haben im Oktober eine Verbindliche Bestellung bei einem Händler unterschrieben mit Liefertermin 4 Quartal 2020 natürlich mit 16 Prozent
Mehrwertsteuer nun haben wir Vorgestern erfahren Lieferzeitpunkt voraussichtlich Februar 2021 mit 19 % MwSt.

Kann man da etwas machen - ggf einen richtigen Kaufvertrag machen mit dem Händler damit wir die 16 % behalten, bei einem großem Möbelgeschäft haben wir Z.B. einen Schrank gekauft - 200 Anzahlung - Rest bei Abholung im Januar mit 16 %.

Könnt Ihr uns da ein paar Tipps geben ? Ist definitiv der Lieferzeitpunkt ausschlaggebend?

Grüße Jürgen und Angi

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Jojo1950 am 13 Dez 2020 10:32:31

Willkommen im Forum.
Ich denke, ohne verbindliche Festlegung des Endpreises - auf den kommt es Euch doch wohl an? - durch möglichst schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer werdet Ihr den wg. der MWSt. höheren Endpreis zahlen müssen. Und "verbindlich" ist die "Bestellung" nur für Euch. Oder habt Ihr schon eine "Auftragsbestätigung" vom Verkäufer erhalten? (unsere war 2 Tage nach Abgabe unserer Bestellung da, vom Händler vorbestelltes Fahrzeug).Üblicherweise haben die "verbindlichen Bestellungen" auch entspr. Preisanpassungsklauseln, die i.d.R. auch greifen, da Lieferzeiten momentan deutlich über 4 Monate liegen.
Und für das Finanzamt gelten 16% MWSt. nur, wenn die Leistung bis zum 31.12.2020 erbracht ist.
Also ab zum Händler und nachverhandeln, wenn möglich.
Viel Erfolg, vor allem aber Freude mit dem WoMo, wenn es denn da ist.
Jürgen

Grandeur am 13 Dez 2020 10:52:57

Hallo Angi und Jürgen,

Ihr habt unter der Voraussetzung des
Liefertermin 4 Quartal 2020 natürlich mit 16 Prozent


unterschrieben. Die 19% sind bei Lieferung in 2021 auf jeden Fall fällig.

Die Händler soll Dir einfach die ca. 2,5% als Nachlass geben, wenn er verspricht in so kurzer Zeit liefern zu können.

Gruß Grandeur

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Jojo1950 am 13 Dez 2020 12:40:38

Hallo Grandeur,
und warum sollte er? Müssen muß er ja wohl nicht?
Gruß
Jürgen

Ruedi1952 am 13 Dez 2020 13:09:25

Wenn ihr keinen verbindlichen Liefertermin habt werden es 19%.
Ich gebe meinen Kunden nur unverbindliche Liefertermine.

pluplus am 13 Dez 2020 13:14:19

Definitv ab 1.1.2021 19 % MwSt.
Das müssen wir auch so machen bei unseren Kunden. Der Rest wäre Kulanz.
Wir Händler können auch nichts an der MwSt. machen...
Vielleicht könnt ihr ja den kleinen Bonus nachfragen.
Viel Glück

Guenter296 am 13 Dez 2020 13:27:02

Hallo,
Entscheidend ist das Datum der Rechnungsstellung, wenn das nach dem 31.12.2020 ist dann 19% Mwst
Auch der Händler erhält eine Rechnung von seinem Lieferanten, auch da ist das Datum der Rechnungsstellung entscheidend.

Deshalb leider 19% Mwst fällig, alles andere ist ein guter Wille des Händlers

xiquadrat am 13 Dez 2020 13:34:50

Iceman0411 hat geschrieben:Kann man da etwas machen - ggf einen richtigen Kaufvertrag machen mit dem Händler damit wir die 16 % behalten, bei einem großem Möbelgeschäft haben wir Z.B. einen Schrank gekauft - 200 Anzahlung - Rest bei Abholung im Januar mit 16 %.

für den Umsatzsteuersatz ist der Tag der Eigentumsübertragung maßgeblich, sonst nichts.

Ob sich durch die verspätete Auslieferung für dich am Endpreis was ändert, hängt davon ab wie der Kaufvertrag ausgestaltet ist, insbesondere ob eine Bruttopreisvereinbarung (dann bleibt's grundsätzlich beim vereinbarten Preis), oder eine Nettopreisvereinbarung (dann wirkt sich die höhere Umsatzsteuer auf den Endpreis aus) getroffen wurde. Zusätzlich kann der Kaufvertrag natürlich auch noch Preisanpassungsklauseln enthalten.

Pauschal kann man das also nicht sagen, sondern es hängt sehr davon ab, wie dein Kaufvertrag aussieht.

weser13 am 13 Dez 2020 13:39:51

Moin,

Datum der Rechnungsstellung?
Die Steuerschuld entsteht in dem Zeitraum, in dem die Lieferung/Leistung ausgeführt worden ist!
Beispiel: Die Wohnmobillieferung erfolgt im Dezember 2020, also 16 % Umsatzsteuer, auch dann, wenn
die Rechnung im Januar 2021 erstellt wird.

Grüße aus NI

xiquadrat am 13 Dez 2020 13:45:32

weser13 hat geschrieben:Moin,

Datum der Rechnungsstellung?

weder das Datum des Kaufvertrags, noch der Rechnungsstellung, noch der Bezahlung ist für den Umsatzsteuersatz relevant, ausschließlich das Datum der Übergabe des Kaufgegenstands.

Jojo1950 am 13 Dez 2020 13:51:13

Es gibt doch wohl noch gar keinen Kaufvertrag sondern nur eine Icemann bindende Bestellung. So lange deren Wortlaut nicht bekannt ist, dürfte alles Spekulation sein.
Schönen allerseits.

xiquadrat am 13 Dez 2020 13:55:52

Jojo1950 hat geschrieben:Es gibt doch wohl noch gar keinen Kaufvertrag sondern nur eine Icemann bindende Bestellung. So lange deren Wortlaut nicht bekannt ist, dürfte alles Spekulation sein.
Schönen allerseits.

errm, und jetzt erkläre mal den Unterschied zwischen einer verbindlichen Bestellung und einem Kaufvertrag ? ;)

taps am 13 Dez 2020 14:14:24

Hallo,
Der Händler muss bei Lieferung in 2021 19% MWSt. abführen.
Ihr wollt Ihm aber nur 16% bezahlen.
Warum?
Vielleicht könnt Ihr Euch ja in der Mitte treffen? Für die Situation kann ja keiner etwas.

Gruß
Andreas

Jojo1950 am 13 Dez 2020 14:24:14

Gerne: die verbindliche Bestellung ist eine einseitige, nur den Besteller (für eine gewisse Zeit ) bindende Angebotserklärung auf Abschluss eines Kaufvertrages.
Erst wenn der Verkäufer diese annimmt oder den Kaufgegenstand ausliefert kommt ein Kaufvertrag zustande (=2 übereinstimmende Willenserklärungen).
Steht so i.d.R. in jedem Bestellformular bzw. den zugehörigen AGB.
Gruß
Jürgen

xiquadrat am 13 Dez 2020 14:32:22

Jojo1950 hat geschrieben:Erst wenn der Verkäufer diese annimmt

eben, weil der Verkäufer das Angebot angenommen hat, ist auch ein Kaufvertrag zustande gekommen :)

wolfherm am 13 Dez 2020 14:34:28

Und jetzt kommen wir bitte mal wieder auf die Eingangsfrage zurück.....Vielen Dabk.

Jojo1950 am 13 Dez 2020 14:40:32

Davon, dass der Händler die Bestellung (schriftlich) angenommen hat, hat der TE bisher aber nicht geschrieben.
Also bitte bei den Fakten der Frage des TE bleiben.
Duck und wech

xiquadrat am 13 Dez 2020 14:45:13

wolfherm hat geschrieben:Und jetzt kommen wir bitte mal wieder auf die Eingangsfrage zurück.....Vielen Dabk.

ich dache, die wäre geklärt, und wir machen jetzt ein bisschen kaufmännische Grundlagen ;)

Aber nochmal. Der Umsatzsteuersatz richtet sich nach dem Datum der Übergabe des Kaufgegenstands. Und muß auf der Rechnung im B2C auch korrekt angegeben werden.

Das heißt aber nicht automatisch, dass sich dadurch der Endpreis für den Kunden ändert !!! Das hängt nämlich davon ab, ob eine Bruttopreisvereinbarung (im Endpreis enthalten sind x% USt), oder eine Nettopreisvereinbarung getroffen wurde (Endpreis zuzüglich USt). Im ersten Fall bleibt's für den Kunden beim vereinbarten Endpreis, im zweiten zahlt der Kunde den dann gültigen Umsatzsteuersatz. Zusätzlich können aber noch Preisanpassungsklauseln im Vertrag greifen.

Deshalb der Rat an den TE, er möge sich seinen Kaufvertrag bitte genau anschauen, was er denn vereinbart hat.

Jojo1950 am 13 Dez 2020 14:52:19

? Welchen Kaufvertrag? Der TE hat nur eine "verbindliche Bestellung" erwähnt und selbst überlegt, ob er (jetzt) nicht einen richtigen Kaufvertrag mit dem Händler schließen solle.
Ich bin jedenfalls jetzt hier raus.
Schönen Sonntag noch
Jürgen

wolfherm am 13 Dez 2020 14:57:54

Es gibt die verbindliche Bestellung des TE und es wird eine Auftragsbestätigung des Händlers geben. Wetten?
Jetzt meint der TE "ein richtiger Vertrag" wäre wohl besser. Das sagt er in Unkenntnis der Rechtslage: Bestellung und Auftragsbestätigung zusammen sind der Vertrag.

Netforce am 13 Dez 2020 15:12:21

so wie xiquadrat es beschreibt ist es korrekt.

Verbindliche Bestellung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ist wichtig !

Bei unserer Bestellung im Oktober wurde der Buerstner mit dem Betrag verbindlich Bestellt, der ausgewiesen war, also 16%. Kulanz des Haendlers, sollte 2021 19% MwSt sein, bleibt es bei dem vereinbarten Betrag bei der verbindlichen Bestellung. So war es auch als die schriftliche Auftragsbestaetigung kam, 1 Woche spaeter, mit Lieferdatum Maerz 21 und mit 19% ausgewiesener MwSt. So haben wir die Differenz zusaetzlich als Nachlass bekommen.

Gruss Bernd

Fledermaus am 13 Dez 2020 15:28:54

taps hat geschrieben:Hallo,
Der Händler muss bei Lieferung in 2021 19% MWSt. abführen.
Ihr wollt Ihm aber nur 16% bezahlen.
Warum?
Vielleicht könnt Ihr Euch ja in der Mitte treffen? Für die Situation kann ja keiner etwas.

Gruß
Andreas


Servus
Stell dir vor die würden die MwSt nächstes Jahr auf 12% senken, würdest du das auch noch so Argumentieren?

Grandeur am 13 Dez 2020 17:38:29

Hallo Jürgen,

warum sollte er? Müssen muß er ja wohl nicht?


Müssen tut der Händler gar nichts. Er kann mit seinem Kunden auf die 19% bestehen und dann vielleicht das letzte Geschäft mit dem Kunden und dessen Freunde/Bekannten machen wegen 2,5%.

Ich würde dem Kunden irgendwie entgegenkommen, wenn ich ihm beim Schreiben der Bestellung mündlich die Lieferung in 2020 zugesagt hätte.

Gruß Grandeur

xiquadrat am 13 Dez 2020 18:00:26

Jojo1950 hat geschrieben:Davon, dass der Händler die Bestellung (schriftlich) angenommen hat, hat der TE bisher aber nicht geschrieben.

weil's irgendwie halt doch am Rande zur Frage des TE gehört. Ein Kaufvertrag muß nicht mit gegenseitigem Jawort vor dem Standesamt geschlossen werden ;) Auch muß eine Auftragsbestätigung nicht zwangsläufig schriftlich erfolgen, sie kann sich beispielsweise auch durch konkludentes Handeln ergeben. Etwa durch Lieferung der Sache. In diesem Fall hier wäre beispielsweise auch die Information über ein verzögertes Auslieferungsdatum ein Anhaltspunkt. Da müssen im Streitfall dann aber schon die Gesamtumstände des Einzelfalls betrachtet werden.

Von diesen Grundsätzlichkeiten einmal abgesehen, ist eine verbindliche Bestellung nicht unbegrenzt bindend. Sollten in den AGB Bindungsfristen vorgesehen sein, dann müssen sie sachlich herleitbar sein. So gilt beim Neuwagenkauf eine Bindungsfrist des Kaufangebots von 4 Wochen als Maximum, obwohl das LG Lüneburg vor fast 20 Jahren schon einen entsprechenden Passus in den AGB angesichts der fortschreitenden Kommunikationstechnik für unzulässig, weil zu lange, erklärte --> Link.

Dies bedeutet für unseren TE, dass der Verkäufer spätestens 4 Wochen nach der Bestellung schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln den Auftrag bestätigt haben muß, sonst gäbe es weder eine verbindliche Bestellung (die gilt dann nämlich nicht mehr) noch einen Kaufvertrag. Soweit klar jetzt warum deine Idee es gäbe eine 2 Monate alte verbindliche Bestellung ohne Auftragsbestätigung einfach nicht möglich ist.

mkiefer am 13 Dez 2020 19:50:05

Hallo,
Was haben die Wohnmobilkäufer gemacht, die ihr Fahrzeug im Frühjahr bestellt haben und das Fahrzeug im letzten Monat ausgeliefert wurde.

Die hatten Glück und haben sich gefreut.

Michael

Fledermaus am 13 Dez 2020 19:55:14

Servus
Was haben die Käufer gemacht die 1 Monat vor der Senkung der MwSt das Womo gekauft haben, die werden sich wahrscheinlich in den Hintern gebissen haben. :lach:

mkiefer am 13 Dez 2020 21:08:29

Aktuell ist der Markt so überhitzt,
so mancher Händler wird darauf bestehen und nix mehr herunter lassen.
Warum auch?
Ich glaube mein Händler würde sagen.
Stehen lassen, die Karre werde ich ohne Probleme los. Ich kann ihn verstehen.
Warum soll er noch weiteren Rabatt geben?
Ich war letzte Woche beim Händler, der Hof ist fast komplett leer.
Seine Aussage, die Fahrzeuge sind fast nur noch durchläuft.

Michael

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