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Das Urteil fiel heute in Luxemburg. Es könnte die Rechte für Besitzer älterer Diesel-Wagen deutlich stärken. (Rechtssache C-693/18) Hallo Admin, wieso sollte das die Rechte stärken ? Ich würde meinen, wenn die Fahrzeuge illegal unterwegs sind, müssten sie Abgemeldet und verschrottet werden. Ob das die Besitzer wollen ? Grüße Ralf. Warum sollen die Besitzer bestraft werden? Es ist immer das Selbe, die Hersteller bauen Mist und der Entkunde muß die Zeche zahlen. Das ist aber nicht nur bei der Autobauern so. Hauptsache die Aktionäre sind zufrieden.
Weil Hersteller jetzt nicht mehr behaupten können, dass Abschaltvorrichtungen für den Schutz des Motors notwendig sind. Diese Ausrede der Hersteller ist damit in Gerichtsverfahren kein Argument mehr. Mehr Infos hier: --> Link Da bisher "legale" Abschalteinrichtungen (Temperatur usw.) durchaus bei fast jedem Diesel bis EU6b das AGR beeinflussen, bin ich auf die technischen Folgen gespannt. Sollte dies zukünftig nicht mehr erlaubt sein, wird das Thema Verschmutztes AGR hier im Forum noch Wellen schlagen..... Lassen wir uns überraschen Glaubst du immer noch die Märchen der Hersteller? Das Thermofenster ist eine reine Schutzbehauptung, um nicht zugeben zu müssen, dass man beschissen hat. (Ich hatte einen Superb, da war das AGR nach 25t km zu (zum Glück nach einem 3/4 Jahr, also Gewährleistung). Das war deutlich vor dem Dieselskandal, also alles unverändert, der Wagen ist hauptsächlich Langstrecke gelaufen. Was sagt uns das? Mit dem AGR kann ich auch bei idealen Betriebsbedingungen Probleme kriegen. Danach ist der Wagen übrigens noch 125t km ohne irgendein Problem bei mir gelaufen.) |
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